Rechtsprechung
BGH, 31.01.1978 - 5 StR 534/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Drohung des Arbeitgebers der Entlassung eines Schöffen als Hinderungsgrund
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 27, 344
- NJW 1978, 1169
- NJW 1978, 1391 (Ls.)
- NJW 1978, 1868 (Ls.)
- MDR 1978, 418
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 21.06.1978 - 3 StR 81/78
Strafbarkeit wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung - Voraussetzungen …
Zu berücksichtigen sind Berufsgeschäfte, die der Schöffe nicht oder nicht ohne erheblichen Schaden für sich oder den Betrieb aufschieben oder bei denen er sich nicht durch einen anderen vertreten lassen kann, weil die Geschäfte ihrer Art nach einen Vertreter nicht zulassen oder ein geeigneter Vertreter nicht zur Verfügung steht (BGH NJW 1978, 1169 mit Rechtsprechungsnachweisen). - BGH, 20.07.2010 - 5 StR 191/10
Gesetzlicher Richter; Entbindung eines Schöffen (Unzumutbarkeit; …
Ergänzend bemerkt der Senat zur Besetzungsrüge, dass die die Grenzen des § 54 Abs. 1 Satz 2 GVG überschreitende (vgl. BGHSt 27, 344, 345 m.w.N.) Entbindung der Schöffin von ihrer Dienstleistungspflicht noch nicht objektiv willkürlich ist. - BGH, 30.03.1978 - 4 StR 1/78
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Entbindung vom Schöffenamt wegen …
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat zwar in einem zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil vom 31. Januar 1978 - 5 StR 534/77 - ausgesprochen, die Drohung des Arbeitgebers, den Schöffen zu entlassen, sei noch kein Hinderungsgrund i.S. des § 54 Abs. 1 GVG. - BGH, 03.08.1979 - 2 StR 475/78
Befreiung eines Schöffen von der Dienstleistung wegen Urlaubs - Befreiung des …
Zu solchen eine Ausnahme rechtfertigenden Gründen gehören aber - auch nach der besonders strengen Auffassung des 5. Strafsenats (vgl. BGHSt 27, 344 [BGH 31.01.1978 - 5 StR 534/77]) - insbesondere solche Berufsgeschäfte, die der Schöffe nicht oder nicht ohne erheblichen Schaden für sich oder den Betrieb aufschieben und bei denen er sich auch nicht durch einen anderen vertreten lassen kann, weil ein geeigneter Vertreter nicht zur Verfügung steht (BGH NJW 1967, 165).
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 19.01.1978 - 1 Ss 329/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1978, 1391
Wird zitiert von ...
- BGH, 27.04.1995 - 4 StR 772/94
Werkzeug - Mittel - Schwerer Raub - PKW - Fluchtfahrzeug - Flucht - …
Zur Erfüllung des Tatbestandes ist es nicht erforderlich - wie das Landgericht anzunehmen scheint -, daß die Gefährdung durch bewußt zweckwidriges Einsetzen des Fahrzeugs selbst hervorgerufen wird; vielmehr kann die Sicherheit des Straßenverkehrs auch durch Einwirkungen des Mitfahrers auf den Fahrer (vgl. BGH VRS 36, 267; OLG Karlsruhe NJW 1978, 1391 [OLG Karlsruhe 19.01.1978 - 1 Ss 329/77]) oder umgekehrt des Fahrers auf den Mitfahrer (vgl. BGH NJW 1989, 917, 918) [BGH 24.11.1988 - 4 StR 441/88] beeinträchtigt werden.