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   OLG Stuttgart, 21.11.1977 - 3 Ss (9) 885/77   

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OLG Stuttgart, 21.11.1977 - 3 Ss (9) 885/77 (https://dejure.org/1977,3639)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.11.1977 - 3 Ss (9) 885/77 (https://dejure.org/1977,3639)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. November 1977 - 3 Ss (9) 885/77 (https://dejure.org/1977,3639)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Revision gegen die Verurteilung wegen zwei tateinheitlich begangener Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort; Verurteilung wegen Verletzung beider Alternativen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gemäß § 142 Strafgesetzbuch (StGB); ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1445
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71

    Verletzung des Grundsatzes der Unteilbarkeit des Schuldspruchs durch die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.1977 - 3 Ss (9) 885/77
    Die gegenteilige Auffassung der Strafkammer könnte zwar für sich in Anspruch nehmen, daß nach ständiger Rechtsprechung die zum Unfall führenden Gesetzesverletzungen und die sich anschließende Unfallflucht als einheitlicher Lebensvorgang eine Tat i.S. von § 264 StPO bilden (vgl. BGHSt 24, 189 [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71] ; 25, 72) [BGH 27.10.1972 - 2 StR 105/70] .

    Denn im Unterschied zu jenen Fällen, in denen durch Fortführung der Trunkenheitsfahrt die vor und nach dem Unfall begangenen Taten miteinander verklammert werden (vgl. BGHSt 25, 72), fehlt es hier an einer solchen Verklammerung, da der Angeklagte das Kraftfahrzeug am Unfallort zurückgelassen hatte.

  • BGH, 21.12.1965 - VI ZR 168/64

    Zulässigkeit von Nachforderungen nach Abschluß einer Abfindungsvereinbarung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.1977 - 3 Ss (9) 885/77
    Wenn die Revision dies damit glaubt begründen zu können, daß der beschädigte Baum im Zuge von Baumaßnahmen ohnehin entfernt werden sollte, so übersieht sie, daß es für die Feststellung des Schadensumfangs auf den Zeitpunkt des Verkehrsunfalls ankommt (OLG Düsseldorf VRS 30, 247), wobei ebenso wie beim Schadensbegriff des § 263 StGB die hypothetische Berücksichtigung nachträglicher Schadensentwicklungen außer Betracht zu bleiben hat (vgl. BGH GA 1961, 114, Cramer in Schönke-Schröder § 263 Rn. 21), da andernfalls der entstandene staatliche Strafanspruch zur Disposition der Parteien gestellt würde.
  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71

    Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls und anschließende Unfallflucht -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.1977 - 3 Ss (9) 885/77
    Die gegenteilige Auffassung der Strafkammer könnte zwar für sich in Anspruch nehmen, daß nach ständiger Rechtsprechung die zum Unfall führenden Gesetzesverletzungen und die sich anschließende Unfallflucht als einheitlicher Lebensvorgang eine Tat i.S. von § 264 StPO bilden (vgl. BGHSt 24, 189 [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71] ; 25, 72) [BGH 27.10.1972 - 2 StR 105/70] .
  • OLG Hamm, 10.11.1976 - 3 Ss 702/76
    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.1977 - 3 Ss (9) 885/77
    Indes kann feine dieser beiden Extremlösungen überzeugen: Daß nach Ablauf der Wartepflicht eine "sofortige" Benachrichtigung geboten sei, eine derart weitgehende, die Berücksichtigung der Tatumstände nahezu ausschließende Deutung findet weder im Wortlaut noch im Zweck der Pflicht zu nachträglicher Ermöglichung von Feststellungen eine tragfähige Stütze (vgl. OLG Hamm VRS 52, 416/20 = NJW 1977, 207 [OLG Hamm 10.11.1976 - 3 Ss 702/76] /8).
  • BGH, 27.10.1972 - 2 StR 105/70

    Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts und der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.1977 - 3 Ss (9) 885/77
    Die gegenteilige Auffassung der Strafkammer könnte zwar für sich in Anspruch nehmen, daß nach ständiger Rechtsprechung die zum Unfall führenden Gesetzesverletzungen und die sich anschließende Unfallflucht als einheitlicher Lebensvorgang eine Tat i.S. von § 264 StPO bilden (vgl. BGHSt 24, 189 [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71] ; 25, 72) [BGH 27.10.1972 - 2 StR 105/70] .
  • BayObLG, 14.01.1970 - RReg. 1b St 224/69

    Wartepflicht; Zettel; Name; Anschrift; Beschädigung; Gering; Sachlage;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.1977 - 3 Ss (9) 885/77
    Unter Berücksichtigung der Tageszeit wie auch des relativ geringen Sachschadens (vgl. BayObLG VRS 18, 197, NJW 1970, 717) ist hier eine Wartezeit von 30-45 Minuten als ausreichend anzusehen (vgl. OLG Düsseldorf DAR 1977, 245, OLG Saarbrücken VRS 46, 187, OLG Koblenz VRS 49, 180, Cramer in Schönke-Schröder, 19. Aufl. 1978, § 142 Rn. 30).
  • OLG Brandenburg, 15.01.2004 - 12 U 107/03

    Kraftfahrzeugversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Unfallflucht

    Die nötigen Feststellungen dürfen mit Rücksicht auf Art und Höhe des Schadens weder ernstlich gefährdet, noch ungebührlich verzögert werden (OLG Hamm NJW-RR 1993, 101, 102; OLG Stuttgart NJW 1978, 1445, 1446).
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