Rechtsprechung
BGH, 21.02.1978 - VI ZR 202/76 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Objektive Verkehrssicherheit einer Kleiderrutsche - Beschaffenheit von Anlagen in einer Badeanstalt - Anwendbarkeit der beweiserleichternden Vorschrift des § 836 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1978, 1629
- MDR 1978, 653
- VersR 1978, 561
Wird zitiert von ... (60)
- BGH, 03.02.2004 - VI ZR 95/03
Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Wasserrutsche
Wird das Schwimmbad - wie im Streitfall - nicht nur von Erwachsenen besucht, ist für den Umfang der erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zudem in Betracht zu ziehen, daß insbesondere Kinder und Jugendliche dazu neigen, Vorschriften und Anordnungen nicht zu beachten und sich unbesonnen zu verhalten; daher kann die Verkehrssicherungspflicht auch die Vorbeugung gegenüber solchem mißbräuchlichen Verhalten umfassen (Senatsurteile vom 21. Februar 1978 - VI ZR 202/76 - VersR 1978, 561 f. …und vom 29. Januar 1980 - VI ZR 11/79 - aaO; BGH, Urteil vom 28. Juni 1962 - III ZR 37/61 - VersR 1962, 825, 826 f.). - BGH, 25.06.2019 - X ZR 166/18
Zur Notwendigkeit einer Beweisaufnahme über Sicherheitsvorschriften für …
bb) Umstände im Vorbringen des Klägers, aus denen sich ergeben könnte, dass die Beklagte darüber hinausgehende Sicherheitsvorkehrungen hinsichtlich der Beschaffenheit des Glases treffen musste, etwa unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Zugänglichkeit (vgl. etwa BGH, Urteil vom 13. April 1967 - III ZR 2/65, VersR 1967, 714 für öffentliche Schulen; Urteil vom 21. Februar 1978 - VI ZR 202/76, VersR 1978, 561 für öffentliche Schwimmbäder) oder einer Bewerbung der Anlage als kindgerecht (BGH…, Urteil vom 18. Juli 2006 - X ZR 44/04, NJW 2006, 2918 = RRa 2006, 210 Rn. 6), werden von der Revision nicht aufgezeigt. - OLG Saarbrücken, 12.10.2017 - 4 U 149/16
Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde in der Cafeteria ihres Schwimmbades: …
Dabei sind aber keine Vorkehrungen gegen jede denkbare, nur entfernt liegende Möglichkeit einer Gefährdung erforderlich, sondern es muss nur den offenbaren Gefahrenquellen begegnet werden (BGH, Urteil vom 21.02.1978 - VI ZR 202/76, NJW 1978, 1629).
- OLG Stuttgart, 17.03.2020 - 6 U 194/18
Haftung für Querschnittslähmung aufgrund eines Sturzes in Kletterhalle
Inhaltlich beziehen sich die Pflichten der Beklagten Ziff. 3 auch auf die Fürsorge zugunsten der Rechtsgüter der Nutzer der Kletterhalle, die auch vor selbstgefährdenden bzw. -schädigenden Handlungen zu bewahren sind (vgl. BGH, Urteil vom 21.02.1978 - VI ZR 202/76, NJW 1978, 1629 m.w.N., zur Gestaltung einer Schwimmbadeinrichtung).Unbestritten haftet der Verkehrssicherungspflichtige aber auch für sog. naheliegendes Fehlverhalten Dritter (BGH, Urteil vom 21.02.1978 - VI ZR 202/76;… MüKoBGB/Wagner, 7. Aufl. 2017, BGB § 823 Rn. 431).
- OLG Koblenz, 10.04.2013 - 3 U 1493/12
Verkehrssicherungspflichtverletzung: Sturzunfall eines Kunden auf feuchtem …
Erforderlich sind die Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Angehöriger des betroffenen Verkehrskreises für notwendig und ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 15.07.2003, VI ZR 155/02, VersR 2003, 1319 = MDR 2003, 1352; Urteil vom 16.05.2006, VI ZR 189/05, VersR 2006, 1083 = NJW 2006, 2326; Urteil vom 16.02.2006, III ZR 68/05, VersR 2006, 665;… OLG Koblenz, aaO), d. h. nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs geeignet sind, solche Gefahren von Dritten tunlichst abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßem oder bei nicht ganz fernliegender bestimmungswidriger Benutzung drohen (in Anknüpfung an BGH; Urteil vom 21.02.1978, VI ZR 202/76, VersR 1978, 561 = NJW 1978, 1629;… OLG Koblenz, aaO).Erforderlich sind die Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Angehöriger des betroffenen Verkehrskreises für notwendig und ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren (BGH, Urteil vom 15.07.2003 -VI ZR 155/02 - VersR 2003, 1319 = MDR 2003, 1352; Urteil vom 16.05.2006 - VI ZR 189/05 - VersR 2006, 1083 = NJW 2006, 2326; Urteil vom 16.02.2006 - III ZR 68/05 - VersR 2006, 665;… OLG Koblenz, aaO), d. h. nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs geeignet sind, solche Gefahren von Dritten tunlichst abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßem oder bei nicht ganz fernliegender bestimmungswidriger Benutzung drohen (BGH; Urteil vom 21.02.1978 - VI ZR 202/76 - VersR 1978, 561 = NJW 1978, 1629;… OLG Koblenz, aaO).
- OLG Saarbrücken, 16.05.2006 - 4 UH 711/04
Verkehrssicherungspflichtverletzung: Pflichten des Sporthallenbetreibers bei …
Weiterhin ist für den Umfang der erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen in Betracht zu ziehen, dass insbesondere Kinder und Jugendliche dazu neigen, Vorschriften und Anordnungen nicht zu beachten und sich unbesonnen zu verhalten; daher muss die Verkehrssicherungspflicht je nach Lage des konkreten Einzelfalls auch die Vorbeugung gegenüber solchem missbräuchlichen Verhalten umfassen (…BGH, Urt. v. 3.2.2004 - VI ZR 95/03, NJW 2004, 1449;… Urt. v. 4.5.1999 - VI ZR 379/98, NJW 1999, 2364;… Urt. v. 19.2.1991 - VI ZR 171/90, VersR 1991, 559; Urt. v. 21.2.1978 - VI ZR 202/76 - VersR 1978, 561 f.). - BGH, 29.11.1983 - VI ZR 137/82
Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines Eishockey-Bundesligaspiels
a) Zwar muß nicht jeder nur denkbaren Gefahr durch vorbeugende Maßnahmen begegnet werden; vielmehr begründet eine Gefahr erst dann eine Haftung, wenn sich für ein sachkundiges Urteil die naheliegende Möglichkeit der Verletzung fremder Rechtsgüter ergibt (s. Senatsurteile vom 15. April 1975 - VI ZR 19/74 = VersR 1975, 812 m.w.Nachw. und vom 21. Februar 1978 - VI ZR 202/76 = VersR 1978, 561). - OLG Koblenz, 19.01.2011 - 2 U 468/10
Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Fußmatte vor einem Lebensmittelladen
Erforderlich sind die Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für notwendig und ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren (BGH NJW 2003, 1352; NJW 2006, 2326 ; VersR 2006, 665 ), d.h. nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs geeignet sind, solche Gefahren von Dritten tunlichst abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßem oder bei nicht ganz fernliegender bestimmungswidriger Benutzung drohen (BGH NJW 1978, 1629 ). - OLG Koblenz, 13.02.2015 - 3 U 1261/14
Verkehrssicherungspflicht eines Grundstückseigentümers bei Glatteis
Erforderlich sind die Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Angehöriger des betroffenen Verkehrskreises für notwendig und ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren (in Anknüpfung an BGH; Urteil vom Urteil vom 15.07.2003 - VI ZR 155/02 - NJW 2003, 1459 ; Urteil vom 16.5.2006 - VI ZR 189/05 - NJW 2006, 2326 ; Urteil vom 16.02.2006 - III ZR 68/05 - VersR 2006, 665 ), d.h. nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs geeignet sind, solche Gefahren von Dritten tunlichst abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßem oder bei nicht ganz fernliegender bestimmungswidriger Benutzung drohen (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 21. Februar 1978 - VI ZR 202/76 - NJW 1978, 1629 ).Erforderlich sind die Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Angehöriger des betroffenen Verkehrskreises für notwendig und ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren (BGH; Urteil vom Urteil vom 15.07.2003 - VI ZR 155/02 - NJW 2003, 1459 ; Urteil vom 16.5.2006 - VI ZR 189/05 - NJW 2006, 2326 ; Urteil vom 16.02.2006 - III ZR 68/05 - VersR 2006, 665 ), d.h. nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs geeignet sind, solche Gefahren von Dritten tunlichst abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßem oder bei nicht ganz fernliegender bestimmungswidriger Benutzung drohen (BGH, Urteil vom 21. Februar 1978 - VI ZR 202/76 - NJW 1978, 1629 ).
- OLG Koblenz, 20.07.2015 - 12 U 83/15
Verkehrsunfall mit Kleinkind: Aufsichtspflicht gegenüber einem 2 ½-jährigen Kind; …
Hierbei war die Beklagte zu 1. als Verkehrssicherungspflichtige auch für solche Gefahren verantwortlich, die bei einem nicht ganz fernliegenden bestimmungswidrigen Verhalten entstehen konnten (BGH VI ZR 202/76, Urteil vom 21.02.1978, juris). - OLG Rostock, 13.05.2004 - 1 U 197/02
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Errichtung von Pfosten auf einem …
- OLG Frankfurt, 02.02.2001 - 24 U 21/99
Verkehrssicherungspflicht: Sicherung eines für den Verkehr gesperrten …
- OLG Saarbrücken, 13.02.2019 - 5 U 77/18
Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Kreditinstituts bezüglich …
- LG Stuttgart, 13.07.2018 - 3 O 38/15
Zur Verkehrssicherungspflicht eines Kletterhallenbetreibers
- OLG Koblenz, 05.02.2018 - 1 U 1097/17
Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht: Fahrradständer im Eingangsbereich …
- OLG Brandenburg, 13.09.2005 - 11 U 20/05
Verkehrssicherungspflicht des Hauseigentümers: Baustelle als mit einer …
- OLG Karlsruhe, 04.11.1999 - 19 U 107/98
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Mineralthermalbades: Mauer im …
- OLG Koblenz, 16.12.2009 - 2 U 904/09
Haftung des Reiseveranstalters für schuldhafte Verletzungen der …
- KG, 11.12.2003 - 10 U 103/01
Verkehrssicherungspflichtverletzung des Hotelbetreibers: Haftung bei Sturz eines …
- OLG Oldenburg, 27.03.2002 - 2 U 21/02
Verkehrssicherungspflichten eines Vergnügungsparkbetreibers: Sicherung der …
- OLG Düsseldorf, 09.02.2001 - 22 U 143/00
Verkehrssicherungspflicht - Hausgrundstück in ländlicher Gegend - unbefugtes …
- OLG Nürnberg, 17.12.2003 - 4 U 2129/03
Haftung für Unterbrechung der Stromzufuhr
- LG Kaiserslautern, 19.06.2020 - 3 O 639/19
Verkehrssicherungspflicht öffentliches Schulgebäude
- OLG Düsseldorf, 14.11.2003 - 22 U 69/02
Verkehrssicherungspflichten bei Betrieb einer Kart-Bahn
- LG Detmold, 27.04.2011 - 10 S 47/11
Ein Schadensersatzanspruch gegen den Betreiber einer Kegelbahn bei …
- OLG Frankfurt, 19.09.2001 - 23 U 3/00
Verkehrssicherungspflichtverletzung: Sicherung der in einem Kaufhaus abgestellten …
- OLG Nürnberg, 27.04.2001 - 6 U 1812/00
Umfang der Verkehrssicherungspflicht für eine Rodelwiese
- OLG Frankfurt, 06.09.2000 - 9 U 17/00
Verkehrssicherungspflicht: Haftung eines Aufzugbetreibers wegen eines Sturzes …
- OLG Zweibrücken, 07.10.2004 - 3 W 209/04
Grundbuchverfahrensrecht: Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung zur Sicherung des …
- OLG München, 28.08.2003 - 6 U 2593/03
Allgemeine Zivilsache
- BayObLG, 10.09.2001 - 5Z RR 209/00
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Kiesgrube
- OLG Koblenz, 04.12.2009 - 2 U 565/09
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Kaufhauses bei Montagearbeiten
- OLG München, 24.04.2002 - 7 U 4714/01
Verkehrssicherungspflicht für Motorschlitten auf Skipiste
- OLG Hamm, 10.04.2000 - 13 U 24/00
Öffentlich-rechtliche Verkehrssicherungspflicht; Räum und Streupflicht der …
- OLG Hamm, 16.02.2000 - 13 U 163/99
Mögliche Schutzwirkung der Verkehrssicherungspflicht für den Pflichtigen selbst
- OLG Frankfurt, 09.05.2012 - 14 U 219/11
Zur Frage von Art und Umfang der Winterdienstpflicht von Kommunen
- KG, 06.01.2005 - 12 U 244/03
Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Sperrung einer Wasserstraße, um das …
- LG Lübeck, 23.09.2005 - 2 O 49/04
Haftung des Trägers der Straßenbaulast bei Schäden an einem PKW an einer …
- OLG Koblenz, 13.06.2002 - 5 U 1455/01
Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht durch ungenügende Ausleuchtung der …
- OLG Jena, 30.10.2001 - 3 U 559/01
Betonpoller in der Fußgängerzone - Sturz mit dem Fahrrad
- OLG München, 26.08.1996 - 17 U 1642/96
Verkehrssicherungspflicht des Hoteliers für Schulung des Personals im Brandfalle
- LG Bonn, 31.03.2010 - 7 O 327/09
Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der Absicherung von Massivholzplatten …
- OLG Düsseldorf, 22.06.1995 - 18 U 179/94
Verkehrssicherungspflichtverletzung der Gemeinde - Gehwegreinigung
- OLG Karlsruhe, 16.12.1992 - 7 U 52/92
Verkehrssicherungspflicht bei Betrieb einer Sporthalle - Schmerzensgeld
- LG Bonn, 23.03.2015 - 1 O 370/14
Anforderungen zur Begegnung der mit dem Betrieb einer Wasserrutsche verbundenen …
- OLG Hamm, 17.11.1992 - 9 W 41/92
Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Elektrospeicherofens
- OLG Düsseldorf, 30.01.1997 - 18 U 121/96
Geltung deutschen Rechts bei Veranstaltung einer Reise in das Ausland; …
- OLG Düsseldorf, 07.07.1994 - 18 U 19/94
Verkehrssicherungspflicht bei Betrieb eines Schwimmbades
- LG Dortmund, 14.05.2004 - 3 O 101/03
Schadensrechtliche Regulierung von während der Feier der Deutschen …
- OLG Jena, 06.10.1998 - 3 U 1652/97
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Netzstation; Zurücktreten eines …
- OLG Düsseldorf, 14.02.1997 - 22 U 137/96
Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines Tanzturniers
- OLG München, 18.04.1996 - 19 U 5469/95
- OLG Koblenz, 23.07.1992 - 5 U 1686/91
Verkehrssicherungspflicht eines Kirmesvereins für einen aufgestellten …
- LG Osnabrück, 24.11.2003 - 2 O 1587/03
Krankenhaushaftung, Reinigungsarbeiten
- OLG Dresden, 25.02.2003 - 9 U 2245/02
- LG Bonn, 16.02.2000 - 1 O 483/99
Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen einen Sportverein aufgrund …
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.1990 - 7 Sa 792/89
Haftung des Arbeitgebers; Schäden auf Betriebsparkplatz; …
- LG Stuttgart, 26.02.2008 - 15 O 438/06
- OLG Frankfurt, 01.10.1991 - 22 U 222/89
Verpflichtung zur Durchführung grundwasserschützender Maßnahmen für Eigentümer …
- AG Lemgo, 07.01.1988 - 17 C 735/87
Schaden beim Ballsport, Anforderungen an Verkehrssicherungspflicht für Betreiber …
Rechtsprechung
BGH, 02.05.1978 - VI ZR 110/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Pflichten einer Gemeinde aus dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflicht - Pflicht einer Gemeinde zur Minimierung der Gefahren auf Kinderspielplätzen - Anforderungen an die Beweiswürdigung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Schwimmbades hinsichtlich der Gefahren für Kinder
Verfahrensgang
- BGH, 20.12.1977 - VI ZR 110/77
- BGH, 02.05.1978 - VI ZR 110/77
Papierfundstellen
- NJW 1978, 162
- NJW 1978, 1628
- NJW 1978, 1629
- MDR 1978, 653
- MDR 1978, 827
- VersR 1978, 561
- VersR 1978, 762
- DVBl 1978, 709
Wird zitiert von ... (20)
- BGH, 01.03.1988 - VI ZR 190/87
Kinderspielplatz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 254 BGB, …
Dabei kann es aber nur um überschaubare und kalkulierbare Risiken gehen, die für das Kind ihren erzieherischen Wert haben (vgl. Senatsurteile vom 25.04.1978 - VI ZR 194/76 = VersR 1978, 739 und vom 02.05.1978 - VI ZR 110/77 = VersR 1978, 762;… BGB-RGRK 12. Aufl. § 823 Anm. 228). - BGH, 18.10.1988 - VI ZR 94/88
Verkehrssicherungspflicht bei einem Baggersee
Wo besonderer Anreiz für den kindlichen Spieltrieb besteht, muß der Gefahr, die das Kind nicht erkennen kann, durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen begegnet werden (vgl. Senatsurteile vom 25. April 1978 - VI ZR 194/76 = VersR 1978, 739 und vom 2. Mai 1978 - VI ZR 110/77 = VersR 1978, 762, 763; OLG München VersR 1988, 961 [OLG München 11.02.1988 - 1 U 5125/87]). - BGH, 26.01.2012 - V ZB 220/11
Zwangsversteigerung aus mehreren Beitrittsbeschlüssen: Rücknahme des …
Es sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Beteiligte zu 1 mit dieser Vorgehensweise ein verwerfliches, den gesetzlichen Regelungen der Zwangsversteigerung zuwiderlaufendes Ziel verfolgte, dem die rechtliche Anerkennung zu versagen war (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1978 - VI ZR 67/77, NJW 1978, 162, 163).
- BGH, 14.03.1995 - VI ZR 34/94
Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf Eisenbahnwaggons mit fest angebrachten …
Zwar kann der Verkehrssicherungspflichtige je nach dem Maß, in welchem eine Gefahr sich offensichtlich aufdrängt, darauf vertrauen, daß Kinder und Jugendliche sich dieser Gefahr aus ihrem natürlichen Angstgefühl nicht bewußt aussetzen (Senatsurteil vom 2. Mai 1978 - VI ZR 110/77 - VersR 1978, 762, 763). - OLG Köln, 20.07.2000 - 7 U 201/97
Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht eines Schwimmbadbetreibers für …
Auch können Vorkehrungen gegen jede denkbare, nur entfernt liegende Möglichkeit einer Gefährdung nicht verlangt werden (BGH VersR 1978, 561 = NJW 1978, 1629).Die ein Freizeitbad betreibende Gemeinde muss überdies in Betracht ziehen, dass Kinder und Jugendliche dazu neigen, Vorschriften und Anordnungen nicht zu beachten und sich unbesonnen zu verhalten; die dem Betreiber obliegende Verkehrssicherungspflicht kann daher auch die Vorbeugung gegenüber solchem missbräuchlichem Verhalten umfassen (BGH VersR 1978, 561 u. VersR 1980, 863).
- OLG Rostock, 17.06.1999 - 1 U 27/98
Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers
Seine Verkehrssicherungspflicht geht jedoch nicht soweit, dass er gegen jede denkbare, nur entfernt liegende Möglichkeit einer Gefährdung Vorkehrungen zu treffen hat (BGH, NJW 1978, S. 1628).Er muss sich daher nicht auf ein ganz unvernünftiges, äußerst leichtfertiges Verhalten von Kindern oder Jugendlichen einstellen (…vgl. BGH, VersR 1982, S. 863, 865; NJW 1978, S. 1628;… OLG Oldenburg, VersR 1987, S. 1199).
Drängt sich - wie hier - die Gefahr derart offensichtlich auf, darf der Verkehrssicherungspflichtige darauf vertrauen, dass Jugendliche sich dieser Gefahr aus ihrem natürlichen Angstgefühl nicht bewusst aussetzen (BGH, NJW 1978, S. 1628).
- OLG Köln, 05.02.1992 - 13 U 236/91
VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHT KIESGRUBE VERKEHRSWIDMUNG
Je offensichtlicher sich eine Gefahr aufdrängt, um so mehr kann sich auch der Verkehrssicherungspflichtige darauf verlassen, daß selbst Jugendliche sich dieser Gefahr wegen ihres natürlichen Angstgefühls nicht bewußt aussetzen (BGH MDR 1978, 827, 828). - BGH, 03.05.2005 - VI ZR 4/04
Umfang der Interventionswirkung bei Streitverkündung
Grundsätzlich geklärt ist auch, daß bei deutlich erkennbaren Gefahren, die vor sich selbst warnen, eine Verkehrssicherungspflicht zu verneinen sein kann, wenn bei verständiger Beurteilung anzunehmen ist, daß etwa Betroffene ihnen ausweichen können und werden (vgl. etwa Senatsurteile vom 7. Mai 1963 - VI ZR 149/62 - VersR 1963, 814, 815; vom 5. Juli 1966 - VI ZR 6/65 - VersR 1966, 978, 979; vom 25. April 1978 - VI ZR 94/76 - VersR 1978, 739 f.; vom 2. Mai 1978 - VI ZR 110/77 - VersR 1978, 762, 763; BGH, Urteile vom 1. Dezember 1960 - III ZR 188/59 - VersR 1961, 162, 164; vom 27. Juni 1963 - III ZR 71/62 - VersR 1963, 1150, 1151;… BGB-RGRK/Steffen, 12. Aufl., § 823 Rn. 144;… Geigel/Wellner, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl., Kap. 14 Rn. 12, 23;… MünchKomm-BGB/Wagner, 4. Aufl., § 823 Rn. 251; Staudinger/Hager, 13. Bearb. 1999, § 823 E 32, jew. m.w.N.). - LG Wiesbaden, 27.01.2011 - 9 O 164/10
Verkehrssicherungspflichtiger Straßenbaulastträger ist zur Ausräumung aller, aber …
Dabei ist die Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Straßen und ähnliche Verkehrsflächen ein Unterfall der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (BGH, NJW 1978, 1629 ). - OLG Köln, 15.04.2003 - 7 U 122/02
Ersatz materieller und immaterieller Schäden wegen eines Unfalls beim Strum von …
Der Betreiber eines Schwimmbades hat überdies in Betracht zu ziehen, dass insbesondere Kinder und Jugendliche dazu neigen, Vorschriften und Anordnungen nicht zu beachten und sich unbesonnen verhalten; daher erstreckt sich die Verkehrssicherungspflicht auch auf die Vorbeugung gegenüber solchem missbräuchlichen Verhalten (BGH VersR 1978, 561 und VersR 1980, 863). - OLG Hamm, 17.11.1999 - 26 U 13/99
Verkehrssicherungspflicht eines Gaststätteninhabers
- LG Tübingen, 13.01.2006 - 2 O 292/05
Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht; …
- OLG Hamm, 21.11.1997 - 9 U 94/97
- LG Koblenz, 21.01.2008 - 5 O 521/05
250.000,00 EUR Schmerzensgeld aufgrund einer Querschnittslähmung nach dem …
- OLG München, 17.03.1995 - 32 W 3051/94
- LG Mühlhausen, 14.10.2003 - 1 O 122/03
- LG Aachen, 10.04.1991 - 4 O 4/91
Schadenersatzanspruch aufgrund Sturzes von einem Karussell auf einem öffentlichen …
- LG Dortmund, 04.12.1985 - 4 O 137/85
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der …
- OLG Celle, 28.04.1982 - 9 U 207/81
- KG, 27.10.1980 - 22 U 1738/80
Schmerzensgeld; Baugrube; Sturz; Fraktur; Kiefer; Platzwunde; Zähne
Rechtsprechung
BGH, 19.05.1978 - IV ZR 54/77 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
In Gang setzen der Anfechtungsfrist zur Feststellung der Unehelichkeit eines Kindes durch die Kenntnis des Ehemannes vom Ehebruch trotz ehelicher Beiwohnung in der gesetzlichen Empfängniszeit - Beweispflicht des Kindes bezüglich der Kenntnis des Vaters vom Ehebruch im ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1978, 1629
- MDR 1979, 39
- FamRZ 1978, 494
Wird zitiert von ... (23)
- OLG Jena, 20.03.2012 - 1 WF 643/11
Beginn der Frist für die Vaterschaftsanfechtung
Soweit Zweifel verbleiben über die Kenntniserlangung des Anfechtungsberechtigten über außerehelichen Geschlechtsverkehr der Mutter in der Empfängniszeit, geht dies zu Lasten des Anfechtungsgegners (BGH, FamRZ 1978, 494:" Die bisherige Rechtsprechung des Senats darf nicht dahin verstanden werden, dass durch die Kenntnis eines Ehebruchs in der gesetzlichen Empfängniszeit stets für den Ehemann die Anfechtungsfrist in Lauf gesetzt würde"; vgl. auch BGH, FamRZ 1990, 507; OLG Rostock, FamRZ 2004, 479).Für die Umstände, aus denen sich die nicht ganz fernliegende Möglichkeit seiner Nichtvaterschaft ergibt, ist das Kind darlegungs- und beweispflichtig ist (BGH, FamRZ 1978, 494, 495).
- BGH, 29.03.2006 - XII ZR 207/03
Beginn der Frist zur Anfechtung der Vaterschaft
a) Zu den Umständen, deren Kenntnis die Anfechtungsfrist (hier: frühestens mit der Geburt des Kindes, Art. 224 § 1 Abs. 2 EGBGB, § 1600 b Abs. 2 Satz 1 BGB) in Lauf setzt, gehört regelmäßig bereits ein einmaliger außerehelicher Geschlechtsverkehr der Kindesmutter während der gesetzlichen Empfängniszeit, und zwar auch dann, wenn der Ehemann innerhalb dieser Zeit der Kindesmutter ebenfalls beigewohnt hat und es den Umständen nach nicht ausgeschlossen erscheint, dass das Kind aus dieser Beiwohnung stammt (BGH, Urteil vom 19. Mai 1978 - IV ZR 54/77 - FamRZ 1978, 494 f.).Ganz fern liegend kann die Möglichkeit einer solchen Abstammung aber sein, wenn der außereheliche Verkehr unter Begleitumständen stattgefunden hat, nach denen eine Empfängnis in hohem Maße unwahrscheinlich ist (BGH, Urteil vom 19. Mai 1978 aaO S. 495).
c) Ob eine solche Ausnahme bereits dann anzunehmen ist, wenn der außereheliche Verkehr nur unter Verwendung von Verhütungsmitteln stattgefunden hat, ist eine Frage des Einzelfalls, die vom Tatrichter zu entscheiden ist (vgl. zur Frage, ob eine Empfängnis bei einem Geschlechtsverkehr während der Monatsblutung der Frau nur unter außergewöhnlichen Umständen möglich ist, BGH, Urteil vom 19. Mai 1978 aaO S. 495).
- OLG Jena, 27.01.2017 - 1 WF 525/16
Vaterschaftsfeststellungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis trotz Anhängigkeit …
Die Rechtzeitigkeit der Anfechtung ist nicht positive, sondern ihre Verspätung negative Voraussetzung, so dass der der Anfechtung Entgegentretende die Feststellungslast für die Umstände trägt, bei denen die Anfechtungsfrist versäumt ist (BGH, FamRZ 1978, 494).
- BGH, 19.09.1979 - IV ZR 47/78
Ablehnung der Vaterschaft - Anfechtung der Ehelichkeit des Kindes - Erlangung des …
Wie die Revision zutreffend vorträgt, hat die Rechtsprechung das Tatbestandsmerkmal der Kenntnis des Mannes von Umständen, die für die Nichtehelichkeit des Kindes sprechen, in § 1594 Abs. 2 BGB dahin ausgelegt, daß der Mann Kenntnis von Tatsachen haben muß, die bei verständiger Beurteilung objektiv geeignet sind, einen Zweifel an der ehelichen Geburt zu erwecken und die nicht ganz fernliegende Möglichkeit einer nichtehelichen Abstammung zu begründen; dagegen ist es nicht erforderlich, daß der Mann aufgrund der ihm bekannt gewordenen Umstände tatsächlich die Überzeugung von der Nichtehelichkeit des Kindes gewonnen oder die Ehelichkeit auch nur in Zweifel gezogen hat (BGHZ 9, 336; 61, 195; BGH NJW 1978, 1629 - FamRZ 1978, 494; RGZ 163, 68).Die Zugrundelegung der Behauptungen des Klägers hatte jedoch den Ausschluß des Anfechtungsrechts nach § 1721 Satz 2 BGB zur Folge, für den - ebenso wie für den Ausschluß wegen Versäumung der Anfechtungsfrist nach § 1594 BGB (vgl. dazu BGH LM BGB § 1594 Nr. 1; BGH NJW 1978, 1629 - FamRZ 1978, 494, 495) - das beklagte Kind die Beweislast trägt.
Auch die Frage, ob das Anfechtungsrecht nach § 1721 Satz 2 BGB ausgeschlossen ist, muß - ebenso wie die Frage des Ausschlusses wegen Fristablaufs (BGH NJW 1978, 1629 - FamRZ 1978, 494, 495;… Stein/Jonas/Schlosser, a.a.O. § 640 d ZPO Rdn. 1) - grundsätzlich von Amts wegen geklärt werden; soweit die Ermittlungen hierzu keine Klärung bringen, gehen die verbleibenden Zweifel nach den Regeln der Beweislast zu Lasten des beklagten Kindes.
- BGH, 14.02.1990 - XII ZR 12/89
Kenntnis von den die Ehelichkeit eines Kindes in Frage stellenden Umständen
Zwar trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß die Anfechtungsfrist des § 1594 BGB versäumt ist, grundsätzlich das beklagte Kind (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1951 - IV ZR 113/50 - LM § 1594 BGB Nr. 1; Urteil vom 19. Mai 1978 - IV ZR 54/77 - FamRZ 1978, 494, 495); dennoch ist die Verwertung des klägerischen Vortrages zu dieser Frage verfahrensrechtlich gerechtfertigt und geboten. - OLG Dresden, 30.09.2004 - 21 UF 70/04
Anforderungen an die Darlegung von Umständen in einer …
Diese lösen die Anfechtungsfrist nicht aus (OLG Brandenburg FamRZ 2004, 480 ); hierfür ist vielmehr die Kenntnis von Tatsachen erforderlich, aus denen sich - aus der objektiven Sicht eines verständigen Betrachters - die nicht ganz fern liegende Möglichkeit einer nichtehelichen Abstammung erschließt (…BGH aaO.; FamRZ 1978, 494). - BGH, 05.10.1988 - IVb ZR 99/87
Anfechtung einer Vaterschaftsanerkennung ab Kenntnis von Zweifeln an der …
Das gilt allerdings nicht uneingeschränkt, sondern nur unter der Voraussetzung, daß nicht im Einzelfall besondere Umstände die Möglichkeit einer Herkunft des Kindes aus dem Mehrverkehr als ganz fernliegend erscheinen lassen (vgl. BGH Urteil vom 19. Mai 1978 - IV ZR 54/77 = FamRZ 1978, 494, 495 m.w.N.).Unter diesen Umständen ist die Anfechtungsfrist des § 1600 h Abs. 2 BGB entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts durch die Kenntnis des Klägers von dem Mehrverkehr der Kindesmutter mit ihrem Verlobten während der gesetzlichen Empfängniszeit nicht in Lauf gesetzt worden (vgl. dazu BGH Urteil vom 19. Mai 1978 a.a.O. S. 495).
- OLG Düsseldorf, 10.05.2019 - 1 WF 28/19
Anfechtung einer Vaterschaft
Hierfür genügt es, dass dem Anfechtungsberechtigten Tatsachen bekannt sind, aus denen sich die nicht ganz fernliegende Möglichkeit ergibt, dass das Kind von einem anderen Mann als demjenigen, dessen Vaterschaft angefochten wird, abstammt (vgl. BGH, FamRZ 1978, 494). - OLG Jena, 06.03.2003 - 1 UF 358/02
Vaterschaftsanfechtung: Gerichtliches Verwertungsverbot einer privaten …
Die für den Fristbeginn maßgebliche Kenntnis von den Umständen, die gegen die Vaterschaft sprechen, hat, wem Tatsachen bekannt werden, die bei sachlicher Beurteilung geeignet sind, Zweifel an der Vaterschaft zu erwecken und die nicht ganz fernliegende Möglichkeit der Nichtvaterschaft zu begründen (BGH, Urteil vom 14.02.1990 = FamRZ 1990, 507-510 = NJW 1990, 2813-2814; Urteil vom 19.05.1978 = FamRZ 1978, 494-496 = NJW 1978, 1629-1631; Urteil vom 07.05.1953 = BGHZ 9, 336-339). - OLG Köln, 29.11.2011 - 14 UF 115/11
Versagung der Anfechtung der Vaterschaft wegen Fristablauf
Es genügt dabei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass dem Anfechtenden Tatsachen bekannt sind, aus denen sich die nicht ganz fernliegende Möglichkeit einer nichtehelichen Abstammung ergibt (BGH FamRZ 1978, 494). - OLG Brandenburg, 16.10.2003 - 15 UF 33/03
Zahlung von Unterhalt bei nichtehelicher Vaterschaft; Anfechtung der Vaterschaft …
- OLG Brandenburg, 18.01.2000 - 10 UF 99/99
Richterliche Entscheidung nach Änderung des Geschäftsverteilungsplans; Berechnung …
- OLG Hamm, 20.04.1999 - 9 WF 7/99
- BGH, 25.11.1987 - IVb ZR 101/86
Versäumung der Frist zur Anfechtung der Vaterschaftsanerkennung
- BGH, 19.02.1987 - IX ZR 33/86
Schadensersatz wegen Verletzung anwaltlicher Pflichten - Aufklärung über die …
- OLG Karlsruhe, 14.08.1997 - 2 W 3/97
Abstammungsfeststellungsverfahren - Duldung einer Blutgruppenuntersuchung
- OLG Frankfurt, 16.11.1989 - 11 W 66/89
Volljähriges Kind; Befristung des Ehelichkeitsanfechtungsrechts; Fehlende …
- OLG Bremen, 20.07.1989 - 2 W 38/89
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die …
- OLG Düsseldorf, 15.11.1988 - 3 W 509/88
- OLG Bremen, 21.01.1988 - 2 U 145/86
Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes; Bedeutung der Kenntnis vom Ehebruch in …
- OLG München, 03.12.1996 - 26 W 3038/96
Beginn der Frist für die Anfechtung der Ehelichkeit
- OLG Stuttgart, 29.04.1982 - 8 W 374/81
Beweislastregelung bei Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments durch …
- BGH, 23.09.1981 - IVb ZR 562/80
Anfechtung einer Ehelichkeit eines Kindes wegen nachträglich festgestellter …