Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 06.09.1977

Rechtsprechung
   BGH, 26.10.1977 - 2 StR 432/77   

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BGH, 26.10.1977 - 2 StR 432/77 (https://dejure.org/1977,1253)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1977 - 2 StR 432/77 (https://dejure.org/1977,1253)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1977 - 2 StR 432/77 (https://dejure.org/1977,1253)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • ladisch.de (Auszüge)

    § 4 UWG
    Strafbarkeit unwahrer Leistungsversprechen

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 293
  • NJW 1978, 173
  • MDR 1978, 157
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 12.04.1907 - V 1140/06

    1. Kann ein Gemeindefriedhof als öffentlicher Platz im Sinne des § 6 Nr. 3 des

    Auszug aus BGH, 26.10.1977 - 2 StR 432/77
    Dementsprechend hat es die Rechtsprechung bereits des Reichsgerichts für maßgebend erachtet, ob die Eigenschaften des angebotenen Produkts selbst besonders in Erscheinung treten sollen, so daß sie einen Anreiz zum Erwerb bilden (RGSt 40, 122, 128; 47, 280; 48, 40, 42); der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsprechung fortgeführt ( BGHSt 4, 44 - Blindenware; ebenso BayObLG GRUR 1959, 427; unklar KG JR 1973, 428 m. Anm. Tiedemann).

    Nach ihr liegt ein besonders günstiges Angebot immer schon dann vor, wenn die angebotene Leistung bei weitem nicht dem entspricht, was der Anbieter von ihr und ihrer Beschaffenheit behauptet (RGSt 40, 122, 128; 48, 40, 42) .

  • RG, 04.11.1913 - V 459/13

    1. Kann ein bloßer Handelsmißbrauch die unrichtige Bezeichnung einer Ware

    Auszug aus BGH, 26.10.1977 - 2 StR 432/77
    Dementsprechend hat es die Rechtsprechung bereits des Reichsgerichts für maßgebend erachtet, ob die Eigenschaften des angebotenen Produkts selbst besonders in Erscheinung treten sollen, so daß sie einen Anreiz zum Erwerb bilden (RGSt 40, 122, 128; 47, 280; 48, 40, 42); der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsprechung fortgeführt ( BGHSt 4, 44 - Blindenware; ebenso BayObLG GRUR 1959, 427; unklar KG JR 1973, 428 m. Anm. Tiedemann).

    Nach ihr liegt ein besonders günstiges Angebot immer schon dann vor, wenn die angebotene Leistung bei weitem nicht dem entspricht, was der Anbieter von ihr und ihrer Beschaffenheit behauptet (RGSt 40, 122, 128; 48, 40, 42) .

  • BGH, 07.02.1953 - 2 StR 341/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.10.1977 - 2 StR 432/77
    Dementsprechend hat es die Rechtsprechung bereits des Reichsgerichts für maßgebend erachtet, ob die Eigenschaften des angebotenen Produkts selbst besonders in Erscheinung treten sollen, so daß sie einen Anreiz zum Erwerb bilden (RGSt 40, 122, 128; 47, 280; 48, 40, 42); der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsprechung fortgeführt ( BGHSt 4, 44 - Blindenware; ebenso BayObLG GRUR 1959, 427; unklar KG JR 1973, 428 m. Anm. Tiedemann).
  • BGH, 10.03.1976 - 2 StR 658/75

    Täuschung über zwei verschiedene Umstände zum Abschluss von Verträgen - Abschluss

    Auszug aus BGH, 26.10.1977 - 2 StR 432/77
    Nicht zu beanstanden ist hierbei auch ihre Annahme, daß die Kunden des Angeklagten an ihrem Vermögen geschädigt worden sind, soweit sie Gebühren für die Aufnahme in Branchen- und Telexverzeichnisse gezahlt haben, die bei ihrem Erscheinen veraltet und allenfalls in wenigen Exemplaren absetzbar waren ( BGH, Urt. vom 10. März 1976 - 2 StR 658/75 -).
  • RG, 30.05.1913 - V 57/13

    Erfordert der Tatbestand in § 4 des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb vom

    Auszug aus BGH, 26.10.1977 - 2 StR 432/77
    Dementsprechend hat es die Rechtsprechung bereits des Reichsgerichts für maßgebend erachtet, ob die Eigenschaften des angebotenen Produkts selbst besonders in Erscheinung treten sollen, so daß sie einen Anreiz zum Erwerb bilden (RGSt 40, 122, 128; 47, 280; 48, 40, 42); der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsprechung fortgeführt ( BGHSt 4, 44 - Blindenware; ebenso BayObLG GRUR 1959, 427; unklar KG JR 1973, 428 m. Anm. Tiedemann).
  • LG Freiburg, 26.02.2021 - 14 O 333/20

    Haftung wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Fahrzeug mit

    Nach den Vorstellungen des Täters muss die Entscheidung des Adressaten für das Erwerbsgeschäft von dem angepriesenen besonderen Vorteil, der tatsächlich nicht gegeben ist, beeinflusst werden (Hart-Bavendamm/Henning-Bodewig/Dreyer, UWG, 3. Aufl., § 16, Rn. 31, 32; für § 4 UWG aF auch BGHSt 27, 293 - 295, zit. nach juris, Rn. 6, 7).
  • OLG Frankfurt, 07.11.2019 - 6 U 119/18

    Abgasreinigung in Dieselfahrzeugen (hier Mercedes): Haftung des Herstellers unter

    (Kühl, WRP 2019, 573, 581) Der Wortlaut des § 16 Abs. 1 UWG legt gerade nahe, dass das Vorliegen eines besonders günstigen Angebots voraussetzt, dass der Täter irgendeinen Vorzug seines Produkts gegenüber dem Branchenüblichen herausstellt (BGH, 26.10.1977 - 2 StR 432/77, NJW 1978, 173, 173 f.) Andernfalls wäre fraglich, welche eingrenzende Funktion dem Absichtserfordernis in § 16 Abs. 1 UWG überhaupt gegenüber dem Merkmal der Unwahrheit zukommt.
  • LG Braunschweig, 16.03.2018 - 11 O 3669/16

    Abgasskandal; Rücktritt; unerhebliche Pflichtverletzung; behebbarer Mangel

    Nach den Vorstellungen des Täters muss die Entscheidung des Adressaten für das Erwerbsgeschäft von dem angepriesenen - besonderen - Vorteil, der tatsächlich nicht gegeben ist, beeinflusst werden (Hart-Bavendamm/Henning-Bodewig/Dreyer, UWG, 3. Aufl., § 16, Rn. 31, 32; für § 4 UWG aF auch BGHSt 27, 293 - 295, zit. nach juris Rn. 6, 7).
  • BayObLG, 29.11.1988 - RReg. 4 St 156/88
    Bezieht sich die unwahre Werbung auf eine vom Täter beabsichtigte Leistung, die als besonders günstig dargestellt wird, so führt es nicht zum Ausschluß des Tatbestandes, daß der Täter die Leistung in der Form, in der sie sich nach der Werbung darstellt, nicht erbringen will (Abgrenzung zu BGHSt 27, 293 ).

    a) Richtig ist zwar, daß unwahre und zur Irreführung geeignete Angaben über geschäftliche Verhältnisse nur dann in der Absicht gemacht werden, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, wenn sie in irgendeiner Beziehung zu dem (wirklich gewollten) Angebot stehen, irgendeinen Vorzug der angebotenen Ware oder Leistung hervorheben, um diese als günstig zum Erwerb anzupreisen ( BGHSt 27, 293 ).

    b) Das bereits angeführte Urteil des Bundesgerichtshofs ( BGHSt 27, 293), auf welches das Landgericht Bezug genommen hat, steht der Entscheidung des Senats nicht entgegen.

    Nach der Rechtsprechung der Obergerichte, insbesondere des Bundesgerichtshofs, ist ein solcher Vergleich nicht erforderlich; es genügt, daß Vorzüge des angebotenen Produkts (der angebotenen Leistung) selbst besonders in Erscheinung treten sollen ( BGHSt 27, 293/294 m. w. Nachw. ).

  • LG Braunschweig, 06.07.2018 - 11 O 3017/17

    Abgasskandal

    Nach den Vorstellungen des Täters muss die Entscheidung des Adressaten für das Erwerbsgeschäft von dem angepriesenen - besonderen - Vorteil, der tatsächlich nicht gegeben ist, beeinflusst werden (Hart-Bavendamm/Henning-Bodewig/Dreyer, UWG, 3. Aufl., § 16, Rn. 31, 32; für § 4 UWG aF auch BGHSt 27, 293 - 295, zit. nach juris Rn. 6, 7).
  • LG Braunschweig, 16.11.2018 - 11 O 899/18

    Abgasskandal; Haftung des Herstellers

    Nach den Vorstellungen des Täters muss die Entscheidung des Adressaten für das Erwerbsgeschäft von dem angepriesenen - besonderen - Vorteil, der tatsächlich nicht gegeben ist, beeinflusst werden (Hart-Bavendamm/Henning-Bodewig/Dreyer, UWG, 3. Aufl., § 16, Rn. 31, 32; für § 4 UWG aF auch BGHSt 27, 293 - 295, zit. nach juris Rn. 6, 7).
  • LG Braunschweig, 01.06.2017 - 11 O 3683/16

    Fahrzeugkauvertrag: Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Schadenersatzanspruch

    Nach den Vorstellungen des Täters muss die Entscheidung des Adressaten für das Erwerbsgeschäft von dem angepriesenen - besonderen - Vorteil, der tatsächlich nicht gegeben ist, beeinflusst werden (Hart-Bavendamm/Henning-Bodewig/Dreyer, UWG, 3. Aufl., § 16, Rn. 31, 32; für § 4 UWG aF auch BGHSt 27, 293 - 295, zit. nach juris, Rn. 6, 7).
  • LG Braunschweig, 15.09.2017 - 11 O 4019/16

    Anspruch auf Rückabwicklung des Fahrzeugkaufvertrages nach Rücktritt wegen

    Nach den Vorstellungen des Täters muss die Entscheidung des Adressaten für das Erwerbsgeschäft von dem angepriesenen - besonderen - Vorteil, der tatsächlich nicht gegeben ist, beeinflusst werden (Hart-Bavendamm/Henning-Bodewig/Dreyer, UWG, 3. Aufl., § 16, Rn. 31, 32; für § 4 UWG aF auch BGHSt 27, 293 - 295, zit. nach juris Rn. 6, 7).
  • LG Braunschweig, 09.06.2017 - 11 O 3838/16

    Anspruch im Falle eines Fahrzeugmangels auf Nachlieferung aus §§ 434, 437 Nr. 1,

    Nach den Vorstellungen des Täters muss die Entscheidung des Adressaten für das Erwerbsgeschäft von dem angepriesenen - besonderen - Vorteil, der tatsächlich nicht gegeben ist, beeinflusst werden (Hart-Bavendamm/Henning-Bodewig/Dreyer, UWG, 3. Aufl., § 16, Rn. 31, 32; für § 4 UWG aF auch BGHSt 27, 293 - 295, zit. nach juris Rn. 6, 7).
  • LG Braunschweig, 19.05.2017 - 11 O 3605/16

    Fahrzeugkaufvertrag: Anspruch auf Lieferung eines Neufahrzeugs nach Kauf eines

    Nach den Vorstellungen des Täters muss die Entscheidung des Adressaten für das Erwerbsgeschäft von dem angepriesenen - besonderen - Vorteil, der tatsächlich nicht gegeben ist, beeinflusst werden (Hart-Bavendamm/Henning-Bodewig/Dreyer, UWG, 3. Aufl., § 16, Rn. 31, 32; für § 4 UWG aF auch BGHSt 27, 293 - 295, zit. nach juris Rn. 6, 7).
  • LG Braunschweig, 14.07.2017 - 11 O 3826/16

    Kauf eines vom sog. Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs: Anspruch auf Minderung

  • LG Braunschweig, 16.06.2017 - 11 O 3705/16

    Schadensersatzansprüche wegen Mangelhaftigkeit des Fahrzeuges und Täuschung des

  • LG Braunschweig, 16.10.2017 - 11 O 4092/16

    Abgasskandal; Unzulässige Abschalteinrichtung; Motorsteuerungssoftware;

  • LG Braunschweig, 07.07.2017 - 11 O 3672/16

    Kauf eines vom sog. "Abgasskandal" betroffenen Fahrzeugs: Anspruch des Käufers

  • LG Braunschweig, 11.09.2017 - 11 O 3670/16

    Unzulässige Abschalteinrichtung; Motorsteuerungssoftware; Schadensersatz

  • LG Braunschweig, 15.09.2017 - 11 O 4073/16

    Kraftfahrzeugkauf: Unzulässiger Einsatz einer Abschalteinrichtung in der

  • LG Braunschweig, 01.09.2017 - 11 O 3828/16

    Kauf eines vom sog. Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs: Schadenersatzanspruch des

  • BGH, 29.03.1990 - 1 StR 22/90

    Strafbare Werbung

  • LG Braunschweig, 13.06.2017 - 11 O 3697/16

    Ansprüche auf Schadensersatz wegen Mangelhaftigkeit des Fahrzeuges und einer

  • LG Braunschweig, 16.10.2017 - 11 O 3809/16

    Abgasskandal; Unzulässige Abschalteinrichtung; Motorsteuerungssoftware;

  • LG Braunschweig, 21.07.2017 - 11 O 3974/16

    Kaufvertrag über ein vom sogenannten Abgasskandal betroffenes Fahrzeug: Anspruch

  • LG München I, 13.08.2020 - 41 O 10178/19

    Schadensersatzanspruch, Fahrzeug, Kaufpreis, Sittenwidrigkeit, Vertragsschluss,

  • LG Memmingen, 01.04.2019 - 22 O 539/18

    Keine Ansprüche eines Gebrauchtwagenkäufers gegen den Hersteller wegen einer

  • LG Braunschweig, 14.07.2017 - 11 O 3835/16

    Kaufvertrag über ein vom sogenannten Abgasskandal betroffenes Fahrzeug: Anspruch

  • LG Braunschweig, 09.10.2017 - 11 O 3836/16

    Abgasskandal; Anfechtung; Rücktritt; Fristsetzung zur Nacherfüllung

  • LG Braunschweig, 26.06.2017 - 11 O 3829/16

    Schadensersatzanspruch wegen Täuschung im Zusammenhang mit dem Erwerb eines

  • LG Braunschweig, 14.07.2017 - 11 O 3807/16

    Kraftfahrzeugkauf: Unzulässiger Einsatz einer Abschalteinrichtung in der

  • BGH, 26.02.1987 - 1 StR 615/86

    Unerlaubte Werbung durch Verwendung eines Briefkopfes - Erstellung von Gutachten

  • LG Hagen, 22.04.2020 - 2 O 206/19
  • BGH, 07.08.1978 - 5 StR 347/78

    Rechtsfehlerhaft unterlassene Hinzuziehung eines Sachverständigen

  • LG Marburg, 12.02.2020 - 7 O 243/20
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 06.09.1977 - 15 WF 64/77 EG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,2754
OLG Stuttgart, 06.09.1977 - 15 WF 64/77 EG (https://dejure.org/1977,2754)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.09.1977 - 15 WF 64/77 EG (https://dejure.org/1977,2754)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. September 1977 - 15 WF 64/77 EG (https://dejure.org/1977,2754)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen Entscheidungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Abgrenzung einer Endentscheidung von einer vorläufigen Anordnung; Rechtsmittelverkürzung zur Erreichung einer Verfahrenskonzentration

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 173
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 17.08.1977 - 17 WF 52/77

    Unanfechtbarkeit der Ablehnung von einstweiligen Anordnungen im Fall der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.09.1977 - 15 WF 64/77
    Weil der Gesetzgeber durch die Neuregelung die Beschwerde (nur) gegen Endentscheidungen zuließ, gehören einstweilige Anordnungen nicht mehr zu dem Kreis der beschwerdefähigen Entscheidungen (Brüggemann FamRZ 1977, 20; Stein-Jonas-Schlosser ZPO 20. Aufl., § 621 e Randnummer 1 und Fußnote 1 unter Hinweis auf Brüggemann; OLG Stuttgart 17 WF 52/77 EG; anderer Auffassung Bassenge-Herbst FGG/Rechtspflegergesetz, 2. Aufl., § 64 a FGG Arm. IV 1 c aa).
  • BGH, 27.09.1978 - IV ZB 83/78

    Unzulässigkeit der weiteren Beschwerde

    Einige Oberlandesgerichte und mehrere Stimmen im Schrifttum halten einstweilige Anordnungen in den genannten Familiensachen nunmehr generell für unanfechtbar, weil § 621 e Abs. 1 ZPO, der die (befristete) Beschwerde nur gegen Endentscheidungen vorsehe, damit zugleich jegliches Rechtsmittel gegen Zwischenentscheidungen, also auch gegen einstweilige Anordnungen, ausschließe (KG - 15. Zivilsenat - FamRZ 1978, 57; OLG Bamberg FamRZ 1978, 731; OLG Stuttgart - 15. Zivilsenat - NJW 1978, 173; OLG Stuttgart - 17. Zivilsenat - FamRZ 1977, 750, 826 und 1978, 443; Baumbach/Lauterbach/Albers ZPO 36. Aufl. § 621 e Anm. 2 A; Brüggemann FamRZ 1977, 1, 20; Stein/Jonas/Schlosser ZPO 20. Aufl. § 621 e Rdn. 1 Fn. 1; Thomas/Putzo ZPO 9. Aufl. § 621 e Anm. 1; Wieczorek, Großkomm, zur ZPO 2. Aufl. § 621 a Anm. A III a).
  • OLG Stuttgart, 10.02.1978 - 17 WF 181/77

    Örtliche Zuständigkeit für die Änderung der elterlichen Sorge

    In isolierten Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit findet seit 1. Juli 1977 gemäß § 621e ZPO das Rechtsmittel der Beschwerde zwar nur gegen die in ersten Rechtszug ergangenen End entscheidungen statt (ständige Rechtsprechung des Senats, Die Justiz 1977, 380/381 = FamRZ 1977, 750, 826 ferner S. 816; ebenso KG FamRZ 1978, 57; OLG Bamberg, Beschluß vom 10.8.1977 - WF 29/77 - und die überwiegende Meinung in der Literatur; ferner OLG Stuttgart, 15. Zivilsenat, NJW 1978, 173 [OLG Stuttgart 06.09.1977 - 15 WF 64/77 EG] ; nunmehr offengelassen in FamRZ 1978, 57 -).
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