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Rechtsprechung
   LG Baden-Baden, 09.08.1977 - 1 T 76/77   

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https://dejure.org/1977,1988
LG Baden-Baden, 09.08.1977 - 1 T 76/77 (https://dejure.org/1977,1988)
LG Baden-Baden, Entscheidung vom 09.08.1977 - 1 T 76/77 (https://dejure.org/1977,1988)
LG Baden-Baden, Entscheidung vom 09. August 1977 - 1 T 76/77 (https://dejure.org/1977,1988)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1750
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 29.07.1999 - 20 REMiet 1/96

    Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen Anspruch auf Mängelbeseitigung gegenüber

    So ist beispielsweise ein Zurückbehaltungsrecht an Reisepässen verneint worden (LG Baden- Baden, NJW 1978, 1750), ebenso ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Anspruch auf Stellung einer Mietkaution (OLG Celle, NJW-RR 1998, 585 = NZM 1998, 265 ).
  • OLG Köln, 19.04.1996 - 25 U 13/95

    Auf Erfüllung gerichtete einstweilige Verfügung

    So verhält es sich beispielsweise, wenn es um Urkunden geht, die für den Gläubiger von besonderer Bedeutung sind, so bei einem Paß vermöge seiner öffentlich-rechtlichen Zweckbestimmung, dem Inhaber sofort und stets zur Verfügung zu stehen, wobei das Paßgesetz unter bestimmten Voraussetzungen das Nichtbeisichführen dieses Dokumentes als eine Ordnungswidrigkeit ahndet (vergl. LG Baden-Baden NJW 1978, 1750; Soergel-Wolf, BGB, 12. Aufl., § 273 Rz 36; ErmanKuckuk, BGB, 9. Aufl., § 273 Rz 22).
  • OLG Karlsruhe, 14.12.1995 - 2 UF 176/94

    Umgangsrecht; Hinterlegung Reisepaß, Personalausweis

    Das Wesen und die Zweckbestimmung eines Personalausweises, insbesondere die Verpflichtung, den Personalausweis oder Reisepaß stets bei sich zu führen, um sich bei Verlangen einer dazu ermächtigten Behörde ausweisen zu können, läßt eine zivilrechtliche Regelung über die (zeitweise) Herausgabe nicht zu (vgl. LG Baden-Baden, NJW 1978, 1750, wonach aus der öffentlich-rechtlichen Zweckbestimmung des Reisepasses die Berechtigung des Paßinhabers folge, von jedem Dritten die sofortige Herausgabe des Passes zu verlangen und damit kein Zurückbehaltungsrecht an einem Reisepaß begründet werden könne; vgl. auch zu der Problematik bei Kinderausweisen und -pässen: Peschel-Gutzeit, MDR 1984, 890, 894).
  • AG Bad Iburg, 19.12.2008 - 4 C 972/08
    All dies führt dazu, dass, ähnlich wie bei einem Führerschein oder einem Pass (vgl. LG Baden-Baden, NJW 1978, 1750; LG Limburg, NJW-RR 1990, 1079), gem. § 242 BGB kein Zurückbehaltungsrecht an einem Pferdepass geltend gemacht werden kann.
  • VG Köln, 13.09.2002 - 11 K 7221/00

    Abschluss eines Vertrages über die Erbringung von

    vgl. LG Baden-Baden, Beschluss vom 09.08.1977 - 1 T 76/77 -, NJW 1978, 1750 für einen Reisepass; s. ferner Palandt-Heinrichs, BGB, 61. Aufl. 2002, § 273 Rz. 15 mwN.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 25.11.1977 - BReg. 1 Z 96/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,2926
BayObLG, 25.11.1977 - BReg. 1 Z 96/77 (https://dejure.org/1977,2926)
BayObLG, Entscheidung vom 25.11.1977 - BReg. 1 Z 96/77 (https://dejure.org/1977,2926)
BayObLG, Entscheidung vom 25. November 1977 - BReg. 1 Z 96/77 (https://dejure.org/1977,2926)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1750
  • BayObLGZ 1977, 295
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 25.09.1978 - IV ZB 10/78

    Namenswahlrecht in gemischt-nationaler Ehe

    Dieses Wahlrecht muß auch für den ausländischen Ehemann gelten (ebenso, wenn auch zum Teil mit der anderen Begründung, daß auf die Bildung des Ehenamens nicht das Personalstatut mit der Befugnis, das Aufenthaltsrecht zu wählen, sondern von vornherein das Aufenthaltsrecht anwendbar sei, Beitzke StAZ 1976, 321, 326 vor Ziff. 4; Hepting StAZ 1977, 157 ff; Jayme NJW 1977, 1378, 1380 f; BayObLG NJW 1978, 1750; auch schon Siehr StAZ 1972, 97, 101 f; a. A. Otto FamRZ 1978, 213, 214).
  • BayObLG, 19.03.1987 - BReg. 3 Z 139/86

    Führen der Namenszusätze "Singh" und "Kaur" durch Angehörige der Sikh

    Danach war in einer Ehe, in der einer der Ehegatten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, auch der ausländische Ehepartner berechtigt, in der Form und nach den Grundsätzen des § 1355 Abs. 2 BGB den Namen zu wählen, der ihm als Ehegatten jedenfalls nach deutschem Recht als dem Recht des Staates zusteht, in dem die Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten (BGHZ 56, 193/204; 72, 163/167 ff.; BayObLGZ 1977, 295/297 ff.; Beschluß des Senats vom 4.12.1986, BReg. 3 Z 132/86 m.w.N.).
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