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BGH, 01.06.1978 - III ZR 44/77 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Aufrechnung - Fortdauer eines von einer Kommanditgesellschaft erteilten Einziehungsauftrags bis zur Eröffnung des Vergleichsverfahrens - Voraussetzungen für das Vorliegen eines anwaltschaftlichen Geschäftsbesorgungsvertrages
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Zulässigkeit der Aufrechnung eines Rechtsanwalts mit Gebührenforderung gegen Herausgabeanspruch des Auftraggebers im Vergleichsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 71, 380
- NJW 1978, 1807
- MDR 1978, 822
- DB 1978, 2071
Wird zitiert von ... (49)
- BGH, 29.06.2004 - IX ZR 147/03
Voraussetzungen der Aufrechnung in der Insolvenz
Dort ist der Vorrang des § 54 Abs. 1 KO anerkannt (BGHZ 15, 333, 335; 71, 380, 384;… BGH, Urt. v. 11. Juli 1988 - II ZR 281/87, ZIP 1988, 1545, 1546).Er erfaßt auch Fälle, in denen nicht eine vertragliche Bedingung, sondern eine gesetzliche Voraussetzung für das Entstehen der Forderung fehlt (BGHZ 71, 380, 384 f;… BGH, Urt. v. 6. November 1989 - II ZR 62/89, ZIP 1990, 53, 54 f; v. 24. März 1994 - IX ZR 149/93, ZIP 1994, 714; v. 9. März 2000 - IX ZR 355/98, ZIP 2000, 757, 758).
Eine solche Rechtsbedingung wird im Rahmen des § 54 KO der rechtsgeschäftlichen Bedingung gleichgesetzt (vgl. BGHZ 15, 333, 335; 71, 380, 384).
- BGH, 14.06.2007 - IX ZR 56/06
Zeitpunkt für die Entstehung einer Aufrechnungslage zwischen dem …
Soweit der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seiner vom Berufungsgericht herangezogenen Entscheidung vom 1. Juni 1978 (BGHZ 71, 380) eine weitergehende Aufrechnung zugelassen hat, wird hieran nicht mehr festgehalten. - BGH, 23.02.1995 - IX ZR 29/94
Höhe der Gebühren und Pauschalhonorare in Beitreibungssachen
Zwar dürfte der Klägerin deshalb gemäß §§ 675, 667 BGB in erster Linie ein Anspruch auf Abtretung des in dem Kontoguthaben verkörperten Anspruchs des Beklagten gegen das Kreditinstitut zustehen (vgl. BGHZ 71, 380, 382) [BGH 01.06.1978 - III ZR 44/77].Gleichwohl ist ein Rechtsanwalt grundsätzlich nicht gehindert, sich durch Aufrechnung mit Honoraransprüchen aus nicht zweckgebundenen Fremdgeldern zu befriedigen, auch wenn die Vergütungsansprüche - wie im Streitfall - nicht gerade den Auftrag betreffen, der zu dem Geldeingang geführt hat (vgl. BGHZ 71, 380, 383) [BGH 01.06.1978 - III ZR 44/77].
- BGH, 23.06.2005 - IX ZR 139/04
Aufrechung von anwaltlichen Vergütungsanprüchen gegen den Anspruch auf Auskehrung …
a) Gegenstand der Revision des Klägers ist der vom Berufungsgericht wegen der vom Beklagten erklärten Aufrechnung abgewiesene Anspruch auf Zahlung (vgl. BGHZ 71, 380, 382) von (21.057,78 - 7.963,49 =) 13.094,29 Euro.Damit entstanden dem Grunde nach sowohl der Anspruch auf Herausgabe des Erlangten (vgl. BGHZ 71, 380, 384 f) als auch der Vergütungsanspruch.
- BGH, 04.03.1993 - IX ZR 151/92
Aufrechnung bei uneigennützigem Treuhandverhältnis
Dr. H. und der Beklagte hatten damit einen Treuhandvertrag in der Form einer fremdnützigen Verwaltungstreuhand geschlossen (vgl. BGHZ 71, 380, 383 [BGH 01.06.1978 - III ZR 44/77];… BGH, Urt. v. 16. Dezember 1970 - VIII ZR 36/69, NJW 1971, 559, 560;… Canaris, Bankvertragsrecht 4. Aufl. Rdnr. 289; Coing, Die Treuhand kraft privaten Rechtsgeschäfts 1973 S. 60 f; Serick, Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübertragung Bd. II S. 84).Der Herausgabeanspruch des Treugebers aus § 667 BGB ist mit der Honorarforderung des Beklagten gleichartig; denn verlangt wird lediglich die Zahlung eines Geldbetrages, welcher der auf dem Anderkonto eingegangenen Summe entspricht (vgl. BGHZ 71, 380, 382) [BGH 01.06.1978 - III ZR 44/77].
Allerdings ist nach ständiger Rechtsprechung die Aufrechnung über die gesetzlich und vertraglich ausdrücklich geregelten Fälle hinaus ausgeschlossen, sofern der besondere Inhalt des zwischen den Parteien begründeten Schuldverhältnisses, die Natur der Rechtsbeziehung oder der Zweck der geschuldeten Leistung eine Erfüllung im Wege der Aufrechnung als mit Treu und Glauben (§ 242 BGB) unvereinbar erscheinen lassen (RGZ 160, 52, 59 f; BGHZ 14, 342, 347; 71, 380, 383 [BGH 01.06.1978 - III ZR 44/77]; 95, 109, 113; 113, 90, 93).
Aus der Natur des Treuhandverhältnisses ist hergeleitet worden, daß Sinn und Zweck des Auftrags die Aufrechnung mit Gegenforderungen ausschließen können, die ihren Grund nicht in diesem Rechtsverhältnis haben (…RG aaO.; BGHZ 14, 342, 347; 71, 380, 383) [BGH 01.06.1978 - III ZR 44/77].
- BGH, 12.09.2002 - IX ZR 66/01
Berichtigung einer Saldierung von Klage- und Widerklageforderung in der …
Der einem Rechtsanwalt erteilte Einziehungsauftrag begründet aber nicht ohne weiteres ein der Aufrechnung entgegenstehendes Treuhandverhältnis (BGHZ 71, 380, 383).bb) Unabhängig vom Vorliegen eines Treuhandverhältnisses können Sinn und Zweck eines Auftrages dem Beauftragten nach dem Grundsatz von Treu und Glauben verbieten, gegen den Anspruch auf Herausgabe des Erlangten mit Gegenforderungen aufzurechnen, die ihren Grund nicht in dem Auftrag und den damit verbundenen Aufwendungen haben (BGHZ 54, 244, 247; 71, 380, 383).
- BGH, 17.11.1999 - XII ZR 281/97
Ausübung des Zurückbehaltungsrechts gegen güterrechtliche Ansprüche im …
- BGH, 29.11.1990 - IX ZR 94/90
Vollstreckung aus einem von einem Elternteil erwirkten Urteil auf Kindesunterhalt
Über die gesetzlich oder vertraglich ausdrücklich geregelten Fälle hinaus ist eine Aufrechnung ausgeschlossen, wenn das nach dem besonderen Inhalt des zwischen den Parteien begründeten Schuldverhältnisses als stillschweigend vereinbart (§ 157 BGB) angesehen werden muß oder wenn die Natur der Rechtsbeziehung oder der Zweck der geschuldeten Leistung eine Erfüllung im Wege der Aufrechnung als mit Treu und Glauben (§ 242 BGB) unvereinbar erscheinen läßt (RGZ 160, 52, 60; BGHZ 14, 342, 347; 71, 380, 383) [BGH 01.06.1978 - III ZR 44/77].Diese ist unabhängig von den sonstigen allgemeinen Voraussetzungen eines Treuhandverhältnisses, das allerdings regelmäßig noch nicht schon durch einen dem Rechtsanwalt erteilten Einziehungsauftrag zugunsten des Auftraggebers begründet werden mag (vgl. BGHZ 71, 380, 383 [BGH 01.06.1978 - III ZR 44/77];… BGH, Urt. v. 16. Dezember 1970 - VIII ZR 36/69, NJW 1971, 559, 560).
- KG, 02.03.2006 - 19 U 35/05
Insolvenzanfechtung: Unanfechtbarkeit einer Aufrechnung anwaltlicher …
Der Bundesgerichtshof sieht die Einziehung des Streitgegenstandes und die Verrechnung mit Honorarforderungen des Rechtsanwalts als üblich an (NJW 1978, 1807, 1808).Demgemäß ist der Rechtsanwalt grundsätzlich nicht gehindert, sich durch Aufrechnung mit Honoraransprüchen aus nicht zweckgebundenen Fremdgeldern zu befriedigen, auch wenn die Vergütungsansprüche nicht gerade den Auftrag betreffen, der zu dem Geldeingang geführt hat (BGH, NJW 1978, 1807, 1808; 1995, 1425, 1426).
Im Sinne des § 140 Abs. 3 InsO ist indessen bereits die Erteilung des Mandats das Ereignis, das den Honoraranspruch des Rechtsanwalts entstehen läßt (so der BGH zur Rechtslage unter Geltung der Konkursordnung, § 54 KO, NJW 1978, 1807, 1808).
Auch hierzu hat der BGH in seinem Urteil vom 1. Juni 1978 (BGH, NJW 1978, 1807, 1808) ausgeführt, daß schon der vor Verfahrenseröffnung abgeschlossene Auftrag die rechtliche Grundlage der Forderung des Mandanten auf Abführung des vom Rechtsanwalt eingezogenen Betrages sei.
In einer weiteren Entscheidung vom 23. Juni 2005 (IX ZR 139/04, ZIP 2005, 1742, 1743), in der über die Aufrechnungsmöglichkeit eines amtlich bestellten Abwicklers einer Kanzlei mit seinen Vergütungsansprüchen gegen den Anspruch auf Herausgabe des aus der Abwicklung Erlangten zu entscheiden war, hat der BGH ausgeführt, daß mit der Anordnung der Abwicklung der Anspruch dem Grunde nach entstanden ist, und auf die Entscheidung vom 1. Juni 1978 (NJW 1978, 1807, 1808) verwiesen.
- BGH, 14.07.1994 - IX ZR 110/93
Nichtigkeit verbundener Geschäfte
So ist zum Beispiel einem Treuhänder, der auf Herausgabe des aus dem Treuhandauftrag Erlangten in Anspruch genommen wurde, versagt worden, mit Gegenforderungen aufzurechnen, die mit dem Treuhandverhältnis in keinem tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhang stehen (BGHZ 14, 342, 347; 71, 380, 383 [BGH 01.06.1978 - III ZR 44/77];… Senatsurt. v. 4. März 1993 - IX ZR 151/92, aaO.;… Liebich/Mathews, Treuhand und Treuhänder in Recht und Wirtschaft 2. Aufl. S. 113;… Serick, aaO. III § 37 II 3 (S. 412);… Scholz/Lwowski, aaO. Rdnr. 292). - BGH, 08.02.1996 - IX ZR 151/95
Drittwiderspruchsrecht bei Vollstreckungsmaßnahmen von Gläubigern des …
- OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 23 U 199/06
Schadensersatzansprüche gegen StB-, WP- und Anwaltssozietät wegen mangelhafter …
- BGH, 24.06.1985 - III ZR 219/83
Hinterlegungsverhältnis und Aufrechnung
- BGH, 17.02.2006 - V ZR 236/03
Pflichten des Erben nach Veräußerung eines Grundstücks aus der Bodenreform
- BGH, 21.01.1999 - I ZR 209/96
Aufrechnung des Spediteurs gegen den Anspruch des Auftraggebers auf Auskehr …
- BGH, 15.09.2005 - III ZR 28/05
Verzinsung von Herauszahlungsansprüchen im Verzug
- BGH, 09.03.2000 - IX ZR 355/98
Ansprüche des wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausscheidenden …
- OLG Düsseldorf, 14.10.2008 - 24 U 146/07
Aufrechnungslage zwischen Anspruch des Mandanten auf Auszahlung von Fremdgeldern …
- BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 4/10 R
Krankenversicherung - Übernahme der Krankenbehandlung für den Träger der …
- OLG Brandenburg, 08.07.2014 - 6 U 196/12
Stufenklage: Zulässigkeit eines Teilurteils; Auskunfts- und Zahlungsanspruch …
- BGH, 11.03.1999 - III ZR 205/97
Prozeßführungsbefugnis des vermögenslosen Zedenten
- OLG Düsseldorf, 01.02.2010 - 24 U 156/09
Ansprüche des Rechtsschutzversicherers gegen den Prozessbevollmächtigten des …
- BGH, 18.09.1986 - IX ZR 204/85
Belehrungspflicht des Rechtsanwalts über Schadensersatzansprüche aus …
- OLG Rostock, 18.04.2005 - 3 U 139/04
Verrechnung eingezogener Gelder mit eigenen Honoraransprüchen des Rechtsanwalts …
- BGH, 02.02.2012 - III ZR 60/11
Sittenwidrigkeit einer Treuhandabrede: Verheimlichtes Vermögen gegenüber …
- BGH, 11.07.1988 - II ZR 281/87
Behandlung des Anspruchs des Gesellschafters auf Abfindung oder das …
- LG Düsseldorf, 07.10.2019 - 9 O 188/14
- BGH, 23.02.1995 - IX ZR 42/94
Anspruch einer GmbH gegen einen Rechtsanwalt auf Auszahlung in ihrem Namen …
- LG Aachen, 03.03.2015 - 10 O 193/08
Forderungsanspruch eines Insolvenzverwalters über das Vermögen einer Firma …
- BGH, 24.03.1994 - IX ZR 149/93
Anspruch des Bestellers auf Leistung von einer Sicherheit für mögliche Mängel
- OLG Karlsruhe, 11.05.2004 - 17 U 157/01
Klage des tschechischen Konkursverwalters einer tschechischen Firma gegen einen …
- KG, 10.07.2002 - 11 U 40/01
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Nichtabsendung eines …
- BGH, 18.09.2001 - IX ZR 180/99
Anschlußberufung - Revision - Entscheidungserhebliche Rechtsfragen - …
- BGH, 23.02.1989 - IX ZR 143/88
Aufrechnung des Beauftragten im Konkurs des Geschäftsherrn
- BGH, 09.02.1983 - VIII ZR 305/81
Aufrechnung im Vergleichsverfahren
- BGH, 24.02.1982 - IVa ZR 306/80
Treuepflicht eines Verkaufsbevollmächtigten gegenüber seinem Auftraggeber - …
- LG Bonn, 24.06.2003 - 11 O 151/01
Bestehen einer Aufrechnungsmöglichkeit mit unstreitigen Forderungen; Aufrechnung …
- LG Karlsruhe, 14.11.2006 - 2 O 465/05
Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Aufrechenbarer Gegenanspruch …
- BGH, 08.10.1981 - III ZR 155/80
Zulässigkeit der Aufrechnung mit einem Anspruch auf Aufwendungsersatz - …
- OLG Düsseldorf, 25.06.2002 - 24 U 177/01
Zur Zulässigkeit der Aufrechnung anwaltlicher Gebührenforderung gegen Anspruch …
- BGH, 06.07.1978 - III ZR 65/77
Aufrechnungsverbot in AGB einer Bank
- BayObLG, 26.08.1999 - 2Z BR 53/99
Darlegungslast bezüglich der Erforderlichkeit von Ausgaben im Rahmen der …
- OLG München, 28.12.2007 - 25 U 3043/07
Aufrechnung einer Honorarforderung gegen einen erst nach Insolvenzeröffnung …
- LG Gießen, 05.12.2011 - 1 S 345/11
Insolvenz eines Rechtsanwalt: Aussonderungsrecht eines Mandanten wegen …
- OLG Köln, 14.07.1993 - 17 U 35/93
Rechnungserteilung des Rechtsanwalts - Kostenrechnung; Adressat
- OLG Hamm, 23.11.2010 - 34 U 11/08
Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft
- BGH, 07.12.1978 - III ZR 70/77
Verrechnung eines von der Deutschen Bundespost erhobenen Gebührenvorschusses - …
- BGH, 05.05.1986 - III ZR 186/84
- BGH, 25.11.1993 - IX ZR 6/93