Rechtsprechung
   BGH, 24.11.1977 - III ZR 1/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,101
BGH, 24.11.1977 - III ZR 1/76 (https://dejure.org/1977,101)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1977 - III ZR 1/76 (https://dejure.org/1977,101)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1977 - III ZR 1/76 (https://dejure.org/1977,101)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,101) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäße Zustellung eines Versäumnisurteils - "Wohnung" während des Verbüßens einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten - Ersatzzustellung an einen Hausgenossen oder an den Hauswirt - Ersatzzustellung durch Niederlegung bei der Postanstalt - Vorliegen einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordnungsgemäße Zustellung eines Versäumnisurteils; "Wohnung" während des Verbüßens einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten; Ersatzzustellung an einen Hausgenossen oder an den Hauswirt; Ersatzzustellung durch Niederlegung bei der Postanstalt; Vorliegen einer geringfügigen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1858
  • MDR 1978, 558
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.10.1951 - 2 StR 545/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.11.1977 - III ZR 1/76
    Mit dieser Betrachtungsweise knüpft der Senat an die Grundsätze des Beschlusses des 2. Strafsenats vom 2. Oktober 1951 (LM § 37 StPO Nr. 1 = NJW 51, 931) an, wobei hier dahingestellt bleiben mag, ob diese Grundsätze in jedem Falle auch bei einer nur einmonatigen Freiheitsstrafe gelten müssen, wie für den damaligen Sachverhalt entschieden.
  • BGH, 14.01.1954 - III ZR 334/52

    Fehlerhafte Zustellung durch die Post

    Auszug aus BGH, 24.11.1977 - III ZR 1/76
    Die Vorschriften über die Zustellungen dienen damit auch der Verwirklichung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG; Senatsurteil in BGHZ 12, 96, 98; Maunz/Dürig GrundG Art. 103 Rdn. 80 m.w.Nachw.; Otto, DGVZ 1963, 177, 178).
  • RG, 21.03.1929 - VI B 7/29

    1. Gehört die Aufnahme einer Zustellungsurkunde zum Begriff und Wesen der

    Auszug aus BGH, 24.11.1977 - III ZR 1/76
    Zustellung ist der in gesetzlicher Form zu bewirkende und zu beurkundende Akt, durch den dem Adressaten Gelegenheit zur Kenntnisnahme eines Schriftstücks verschafft wird (Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 12. Aufl. § 73 I 1; vgl. auch RGZ 124, 22 ff).
  • OLG München, 18.10.2017 - 7 U 530/17

    Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten

    Zwar hat die melderechtliche An- und Abmeldung für die Frage einer zustellungsrechtlichen Wohnung regelmäßig keine unmittelbare Aussagekraft (vgl. BGH, Urteile vom 24.4.1977 - II ZR 1/76, zitiert nach juris, dort Rz. 11; vom 24.11.1977 - III ZR 1/76, zitiert nach juris, dort Rz. 11, 12).

    Dabei kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an, insbesondere Dauer der Abwesenheit, Kontakt zu den in der Wohnung Verbliebenen und Möglichkeit der Rückkehr (BGH, III ZR 1/76, a.a.O. Rz. 12).

  • BVerwG, 04.07.1983 - 9 B 10275.83

    Asylverfahren - Übergangsregelung - Anwendbarkeit - Niederlegung des Mandats -

    Ein Asylbewerber, der eine mehrjährige Freiheitsstrafe verbüßt, hat im Sinne der Zustellungsvorschriften in den von ihm bisher bewohnten Räumen keine Wohnung mehr (im Anschluß an BGH, Urteil vom 24. November 1977 - III ZR 1/76 - NJW 1978, 1858).

    Maßgebend ist, ob der Zustellungsempfänger in den angegebenen Räumen tatsächlich lebt und dort auch schläft (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1977 - III ZR 1/76 - NJW 1978, 1858; BAG AP Nr. 1 zu § 182 ZPO).

  • BGH, 22.06.2000 - 5 StR 268/99

    Bestechlichkeit; Verletzung des Dienstgeheimnisses; Anstiftung; Verwarnung mit

    Beides setzt die Kenntnis des tatsächlichen Aufenthaltsortes voraus, der insoweit nach §§ 180 ff. ZPO und §§ 758 f. ZPO maßgebend ist, ohne daß es auf die polizeiliche An- und Abmeldung ankäme (vgl. BGH NJW 1978, 1858; Paulus in Wieczorek/Schütze, ZPO 3. Aufl. § 758 Rdn. 6 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht