Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.06.1978

Rechtsprechung
   BGH, 03.05.1978 - 3 StR 30/78   

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https://dejure.org/1978,537
BGH, 03.05.1978 - 3 StR 30/78 (https://dejure.org/1978,537)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1978 - 3 StR 30/78 (https://dejure.org/1978,537)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1978 - 3 StR 30/78 (https://dejure.org/1978,537)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unterlassen eines Konkursantrages - Treueverhältnis im Sinne des § 266 Strafgesetzbuch (StGB) - Untreue als mitbestrafe Nachtat

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Untreue eines Reiseveranstalters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 266

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 20
  • NJW 1978, 2105
  • MDR 1978, 684
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 05.07.1968 - 5 StR 262/68

    Weiterverkaufserlös - § 266 StGB, Treubruchstatbestand, vertragliche Nebenpflicht

    Auszug aus BGH, 03.05.1978 - 3 StR 30/78
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß einfache schuldrechtliche Verpflichtungen kein Treueverhältnis im Sinne des § 266 StGB begründen (BGHSt 1, 186, 188; 22, 190, 191; BGH NJW 1953, 1600, 1601; vgl. auch BGHSt 5, 187; 6, 314, 317 f).

    Eine strafrechtlich relevante Treupflicht ergibt sich auch nicht daraus, daß eine Vertragspartei im Rahmen eines gewöhnlichen Schuldverhältnisses ganz oder teilweise vorleistet und darauf vertraut (s. UA S. 103 f), die Gegenseite werde dies "honorieren" (vgl. BGHSt 22, 190, 192).

    Das Ergebnis liegt auf der Linie der Entscheidung BGHSt 22, 190, in der Untreue verneint worden ist für den Fall, daß ein Händler den Erlös für Waren, die ihm zur Weiterveräußerung unter Eigentumsvorbehalt verkauft und geliefert wurden, entgegen den Verkaufs- und Lieferungsbedingungen weder sofort an den Lieferanten abführt noch getrennt von seinem anderen Vermögen aufbewahrt.

  • BGH, 19.05.1953 - 2 StR 116/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.05.1978 - 3 StR 30/78
    In all diesen Fällen betätigten sich die vom Angeklagten vertretenen oder (bei fti) jedenfalls tatsächlich geleiteten Reiseunternehmen als Vermittler , die zum Inkasso für die Versicherer, anderen Reiseunternehmer, Fluggesellschaften und Flugzeugcharterer befugt waren (vgl. BGH NJW 1953, 1600, 1601; BGHSt 12, 207, 209, 211; BGHZ 61, 275, 278).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß einfache schuldrechtliche Verpflichtungen kein Treueverhältnis im Sinne des § 266 StGB begründen (BGHSt 1, 186, 188; 22, 190, 191; BGH NJW 1953, 1600, 1601; vgl. auch BGHSt 5, 187; 6, 314, 317 f).

    In solchen Fällen kann die bestimmungswidrige Verwendung der Vorleistung den Treubruchtatbestand erfüllen (vgl. BGHSt 1, 186, 189 f; 8, 271, 272 f; 13, 330; BGH NJW 1953, 1600, 1601; MDR 1954, 495).

  • BGH, 18.10.1973 - VII ZR 247/72

    Der Vermittler von Ferienwohnungen haftet gegenüber dem Mieter wie ein

    Auszug aus BGH, 03.05.1978 - 3 StR 30/78
    In all diesen Fällen betätigten sich die vom Angeklagten vertretenen oder (bei fti) jedenfalls tatsächlich geleiteten Reiseunternehmen als Vermittler , die zum Inkasso für die Versicherer, anderen Reiseunternehmer, Fluggesellschaften und Flugzeugcharterer befugt waren (vgl. BGH NJW 1953, 1600, 1601; BGHSt 12, 207, 209, 211; BGHZ 61, 275, 278).

    Eine solche Klausel ist nicht geeignet, ein Reiseunternehmen in den Fällen, in denen es nach außen als Veranstalter auftritt, gegenüber den Reisenden als bloßen Vermittler auszuweisen (BGHZ 61, 275, 281).

    Der Reisevertrag zwischen Reiseveranstalter und Reisendem hat Werkvertragscharakter (BGHZ 60, 14, 16; 61, 275, 278; 63, 98, 99; 66, 367, 371).

  • BGH, 12.12.1958 - 5 StR 475/58

    Untreue des Leiters eines Reisebüros gegenüber seinen Kunden und gegenüber

    Auszug aus BGH, 03.05.1978 - 3 StR 30/78
    In all diesen Fällen betätigten sich die vom Angeklagten vertretenen oder (bei fti) jedenfalls tatsächlich geleiteten Reiseunternehmen als Vermittler , die zum Inkasso für die Versicherer, anderen Reiseunternehmer, Fluggesellschaften und Flugzeugcharterer befugt waren (vgl. BGH NJW 1953, 1600, 1601; BGHSt 12, 207, 209, 211; BGHZ 61, 275, 278).

    Unter der Voraussetzung und im Rahmen dieser Rechtsbeziehungen war der Einzug der Versicherungsprämien, Reisepreise und Flugkosten für H. und fti in erster Linie eine Tätigkeit in fremdem, nicht in eigenem Interesse (vgl. BGHSt 12, 207, 210).

  • BGH, 22.04.1954 - 4 StR 807/53
    Auszug aus BGH, 03.05.1978 - 3 StR 30/78
    Das gilt, falls die Untreue dem Betrug im Rahmen desselben Komplexes nachfolgt, vor allem dann, wenn durch die Untreuehandlung ein weiterer Schaden verursacht (vgl. BGHSt 6, 67; BGH GA 1971, 83, 84), insbesondere wenn ein anderer als beim Betrug geschädigt worden ist (vgl. RG DJ 1940, 792 Nr. 7; RGSt 73, 6, 7).

    Die Untreue ist jedoch in der Regel mitbestrafte Nachtat, wenn sie bei gleicher Zielrichtung den Betrugsschaden weder vertieft noch erweitert (vgl. BGHSt 6, 67, 68; BGH GA 1971, 83, 84).

  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.05.1978 - 3 StR 30/78
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß einfache schuldrechtliche Verpflichtungen kein Treueverhältnis im Sinne des § 266 StGB begründen (BGHSt 1, 186, 188; 22, 190, 191; BGH NJW 1953, 1600, 1601; vgl. auch BGHSt 5, 187; 6, 314, 317 f).

    In solchen Fällen kann die bestimmungswidrige Verwendung der Vorleistung den Treubruchtatbestand erfüllen (vgl. BGHSt 1, 186, 189 f; 8, 271, 272 f; 13, 330; BGH NJW 1953, 1600, 1601; MDR 1954, 495).

  • BGH, 30.11.1972 - VII ZR 239/71

    Rechte des Reiseveranstalters bei Undurchführbarkeit der Reise wegen verschärfter

    Auszug aus BGH, 03.05.1978 - 3 StR 30/78
    Der Reisevertrag zwischen Reiseveranstalter und Reisendem hat Werkvertragscharakter (BGHZ 60, 14, 16; 61, 275, 278; 63, 98, 99; 66, 367, 371).
  • BGH, 22.11.1955 - 5 StR 705/54
    Auszug aus BGH, 03.05.1978 - 3 StR 30/78
    In solchen Fällen kann die bestimmungswidrige Verwendung der Vorleistung den Treubruchtatbestand erfüllen (vgl. BGHSt 1, 186, 189 f; 8, 271, 272 f; 13, 330; BGH NJW 1953, 1600, 1601; MDR 1954, 495).
  • BGH, 05.10.1954 - 2 StR 447/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.05.1978 - 3 StR 30/78
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß einfache schuldrechtliche Verpflichtungen kein Treueverhältnis im Sinne des § 266 StGB begründen (BGHSt 1, 186, 188; 22, 190, 191; BGH NJW 1953, 1600, 1601; vgl. auch BGHSt 5, 187; 6, 314, 317 f).
  • BGH, 29.05.1959 - 5 StR 145/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.05.1978 - 3 StR 30/78
    Entsprechendes muß für den Betrug gelten, wenn er die Nachtat ist und gerade zur Verdeckung der Untreue begangen wird (BGH, Urteil vom 29. Mai 1959 - 5 StR 145/59) oder lediglich der Sicherung eines durch die Untreue erlangten Vorteils dient (Lenckner in Schönke/Schröder StGB 19. Aufl. § 266 Rdn 54).
  • BGH, 17.12.1953 - 4 StR 483/53
  • BGH, 31.05.1976 - VII ZR 190/75

    Hemmung der Verjährung bei Unmöglichkeit der Mängelbeseitigung

  • BGH, 10.11.1959 - 5 StR 337/59
  • BGH, 10.10.1974 - VII ZR 231/73

    Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit bei mangelhaften

  • RG, 17.10.1938 - 5 D 597/38

    1. Ein Justizsekretär, zu dessen dienstlichen Aufgaben es gehört, dafür zu

  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07

    Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraummiete und bei

    Die vereinbarte Regelung muss - als rechtsgeschäftlich eingegangene Vermögensbetreuungspflicht - mithin zugunsten des geschützten Vertragspartners Elemente einer Geschäftsbesorgung aufweisen (Lenckner/Perron aaO Rdn. 27; vgl. auch BGHSt 28, 20, 23 f.).

    Dieses dem Leistenden verbleibende Restrisiko reicht jedoch grundsätzlich nicht aus, den Empfänger der Vorleistung mit einer Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB zu belasten (BGHSt 28, 20, 23 f.).

  • BGH, 13.05.2004 - 5 StR 73/03

    Urteil in Sachen Bremer Vulkan in vollem Umfang aufgehoben

    Wenn diese Pflichtenbindung unzutreffend definiert ist, dann setzt sich dieser Mangel zwingend fort in der Bestimmung der Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB, die letztlich eine gesteigerte Pflichtenbindung aus dem Vertragsverhältnis darstellt (vgl. BGHSt 28, 20, 23 ff.; Lenckner/Perron in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 266 Rdn. 23).
  • BGH, 25.05.2010 - VI ZR 205/09

    Schutzgesetzverletzung durch strafbare Untreue: Unterlassene Einzahlung eines

    Dieses dem Leistenden verbleibende Restrisiko reicht jedoch grundsätzlich nicht aus, den Empfänger der Vorleistung mit einer Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB zu belasten (BGHSt 28, 20, 23 f.; 52, 182, 187).
  • BGH, 24.04.2018 - VI ZR 250/17

    Schadenersatzbegehren wegen Verstoßes gegen eine Vermögensbetreuungspflicht;

    b) Nach diesen Grundsätzen hatte die F. AG gegenüber der Fluggesellschaft, deren Leistungen (Flugscheine) sie vertrieb, hinsichtlich der von ihr eingezogenen Gegenleistungen (Entgelte) eine Vermögensbetreuungspflicht (vgl. insbesondere BGH, Urteile vom 27. Juni 2005 - II ZR 113/03, NZG 2005, 755 f.; vom 21. Dezember 1973 - IV ZR 158/72, BGHZ 62, 71, 80; OLG Frankfurt, Urteil vom 6. März 2003 - 3 U 57/97, NJW-RR 2003, 1532; vgl. weiter zu Reisebüros BGH, Urteile vom 12. Dezember 1990 - 3 StR 470/89, wistra 1991, 181; vom 3. Mai 1978 - 3 StR 30/78, BGHSt 28, 20; vom 12. Dezember 1958 - 5 StR 475/58, BGHSt 12, 207; vom 19. Mai 1953 - 2 StR 116/53, NJW 1953, 1600, 1601; zu Versicherungsmakler mit Inkassovollmacht BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 526/13, NStZ 2014, 158 f.).
  • BGH, 18.01.1983 - 1 StR 490/82

    Strafbarkeit wegen passiver Angestelltenbestechung in Tateinheit mit Untreue und

    Die bloße Nichterfüllung von Leistungspflichten begründet für sich allein nicht den Vorwurf des Treubruchs im Sinne des § 266 StGB (BGHSt 28, 20, 23 [BGH 03.05.1978 - 3 StR 30/78] m.w.N.).
  • BGH, 22.01.1988 - 2 StR 133/87

    Vermögensfürsorgepflicht des Vorstandsmitglieds einer AG

    Handelt es sich aber nur um eine "einfache schuldrechtliche Verpflichtung" (vgl. BGHSt 28, 20, 23), dann macht sich der Schuldner nicht nach § 266 Abs. 1 StGB strafbar, wenn er durch ein Tun oder Unterlassen seine Leistungspflicht oder eine sich aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) ergebende Nebenpflicht verletzt.
  • BGH, 02.12.1987 - 3 StR 375/87

    Fehlende Feststellung einer "Krise" bei der Verurteilung wegen Bankrotts -

    Die Strafkammer prüft auch nicht, ob der Angeklagte durch die Nichtabführung der treuhänderisch eingenommenen Beträge eine Untreue zum Nachteil der S. Flugreisen GmbH begangen hat (vgl. BGHSt 28, 20, 21 f.).
  • OLG Stuttgart, 27.01.2010 - 3 U 138/09

    Schutzgesetzverletzung durch Untreue: Haftung des Geschäftsführers einer

    Dieses dem Leistenden verbleibende Restrisiko reicht jedoch grundsätzlich nicht aus, den Empfänger der Vorleistung mit einer Vermögensbetreuungspflicht i.S.d. § 266 Abs. 1 StGB zu belasten (BGH vom 02.04.2008 - 5 StR 357/07, Rz.17 zitiert nach juris, BGHSt 28, 20, 23f.).
  • OLG Düsseldorf, 04.12.2001 - 4 U 94/01

    Zur Nachhaftung eines ausgeschiedenen Geschäftsführer einer Tagungs- und

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass die Klägerin mit der von ihr geschuldeten Leistung in vollem Umfang in Vorlage getreten ist und darauf vertraut hat, die Erstbeklagte bzw. der Beklagte zu 2) als ihr Geschäftsführer werde die Zahlungen zur Charterung der Hotelschiffe einsetzen (vgl. RGSt 69, 146, 147; BGHSt 28, 20, 24).
  • BGH, 12.12.1990 - 3 StR 470/89

    Beurkundung strafprozessualer Verfahrensvorgänge - Statthaftes Abweichen vom

    Verletzt der Inhaber eines Reisebüros seine Pflichten aus einem bestehenden Schuldverhältnis gegenüber einem Reiseveranstalter, so kann er eine Untreue begehen, wenn er zur Zeit der schädigenden Handlung mit dem Treugeber bereits in Geschäftsverbindung steht (BGHSt 12, 207; 28, 20).
  • LG München I, 11.12.2001 - 23 O 14970/01

    Provision / Untreue

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Rechtsprechung
   BGH, 13.06.1978 - 1 StR 118/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,2371
BGH, 13.06.1978 - 1 StR 118/78 (https://dejure.org/1978,2371)
BGH, Entscheidung vom 13.06.1978 - 1 StR 118/78 (https://dejure.org/1978,2371)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 1978 - 1 StR 118/78 (https://dejure.org/1978,2371)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Mordes und wegen vorsätzlicher Körperverletzung - Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichts - Vorliegen des Mordmerkmals der Verdeckung einer anderen Straftat

  • Juristenzeitung

    Zum Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 2105
  • MDR 1978, 769
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.02.1978 - 2 StR 530/77

    Erforderlichkeit einer besonderen Verwerflichkeit zur Annahme eines Mordes -

    Auszug aus BGH, 13.06.1978 - 1 StR 118/78
    Nun hat der 2. Strafsenat in einem neueren Urteil ausgesprochen, daß ein Täter, der sein Opfer im Ablauf einer Auseinandersetzung tötet, nicht deshalb einen Mord begeht, weil er zunächst nur mit dem Vorsatz der Körperverletzung gehandelt und erst während seiner Tätlichkeiten den Entschluß zum Töten gefaßt hat, um seine Entdeckung als Täter der gerade begangenen Körperverletzung zu verhindern (BGH NJW 1978, 1062 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

    Bei einer solchen Sachlage könnte sich zudem der Gedanke in den Vordergrund drängen, daß die besondere Verwerflichkeit, die der Einschätzung der Tötung zur Verdeckung einer Straftat als Mord zugrunde liegt, je nach den Tatumständen des Einzelfalles dem Grade nach verschieden stark ausgeprägt sein kann (vgl. BGH NJW 1978, 1062), und daß daher auch das Bundesverfassungsgericht eine Einengung des Mordtatbestarides nur für Grenzfälle im Auge hat, denen "nicht das Merkmal der besonderen Verwerflichkeit der Tat anhaftet, das einen lebenslangen Freiheitsentzug als verhältnismäßig erscheinen läßt" (BGH NJW 1978, 229).

    Auch der "hier richtunggebende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" (BGH NJW 1978, 1062) gebietet es nicht, das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht für den vorliegenden Fall einschränkend auszulegen, zumal gegen den Angeklagten nicht die lebenslange Freiheitsstrafe, sondern in Anwendung der Milderungsmöglichkeit der §§ 21, 49 StGB die zeitliche Höchststrafe verhängt worden ist.

  • BGH, 19.10.1977 - 2 StR 303/77
    Auszug aus BGH, 13.06.1978 - 1 StR 118/78
    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat bereits entschieden, daß das genannte Urteil des Bundesverfassungsgerichts es nicht gebiete, den Mordtatbestand in der Begehungsform der Verdeckung einer anderen Straftat auf solche Fälle einzuschränken, in denen der Täter die Tötung des unliebsamen Zeugen schon im voraus geplant hatte (BGH NJW 1978, 229 = BGHSt 27, 281).

    Bei einer solchen Sachlage könnte sich zudem der Gedanke in den Vordergrund drängen, daß die besondere Verwerflichkeit, die der Einschätzung der Tötung zur Verdeckung einer Straftat als Mord zugrunde liegt, je nach den Tatumständen des Einzelfalles dem Grade nach verschieden stark ausgeprägt sein kann (vgl. BGH NJW 1978, 1062), und daß daher auch das Bundesverfassungsgericht eine Einengung des Mordtatbestarides nur für Grenzfälle im Auge hat, denen "nicht das Merkmal der besonderen Verwerflichkeit der Tat anhaftet, das einen lebenslangen Freiheitsentzug als verhältnismäßig erscheinen läßt" (BGH NJW 1978, 229).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 13.06.1978 - 1 StR 118/78
    Das Schwurgericht sieht das Mordmerkmal der Verdeckung einer anderen Straftat als gegeben an; es hält sich dabei an die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 9, 385), von der abzugehen es hier auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 (BVerfG NJW 1977, 1525) keinen Anlaß sieht, weil zwar die Tat des Angeklagten nicht voraus geplant gewesen sei, aber im Hinblick auf Tatanlaß und Tatopfer "Züge unmenschlicher Brutalität" aufweise, die sie als besonders verwerflich kennzeichneten (UA S. 31/32).
  • BGH, 22.09.1956 - GSSt 1/56

    Begriff der Heimtücke

    Auszug aus BGH, 13.06.1978 - 1 StR 118/78
    Das Schwurgericht sieht das Mordmerkmal der Verdeckung einer anderen Straftat als gegeben an; es hält sich dabei an die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 9, 385), von der abzugehen es hier auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 (BVerfG NJW 1977, 1525) keinen Anlaß sieht, weil zwar die Tat des Angeklagten nicht voraus geplant gewesen sei, aber im Hinblick auf Tatanlaß und Tatopfer "Züge unmenschlicher Brutalität" aufweise, die sie als besonders verwerflich kennzeichneten (UA S. 31/32).
  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Die anderen Strafsenate des Bundesgerichtshofs haben sich dieser Rechtsprechung nicht angeschlossen, sondern offen gelassen, ob ihr zu folgen sei, und die Voraussetzungen der Einschränkung im jeweils zu entscheidenden Falle aus tatsächlichen Gründen verneint ( 1. Strafsenat: NJW 1978, 2105; NStZ 1985, 167; Urteile vom 5. September 1978 - 1 StR 389/78; 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78; 10. Juni 1980 - 1 StR 237/80 und 29. Oktober 1985 - 1 StR 449/85; 3. Strafsenat: NStZ 1984, 453; Urteil vom 2. September 1981 - 3 StR 222/81; 4. Strafsenat: BGHSt 28, 77; NStZ 1983, 34; Urteil vom 13. Juli 1978 - 4 StR 323/78; Beschlüsse vom 28. Februar 1985 - 4 StR 61/85 und 3. April 1987 - 4 StR 139/87; 5. Strafsenat: GA 1980, 142; JZ 1981, 547; Urteil vom 19. Juni 1979 - 5 StR 254/79).
  • BGH, 23.05.1984 - 3 StR 117/84

    Verurteilung wegen Totschlags in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge - Fußtritte

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der den § 211 StGB einschränkend interpretiert, liegt in Fällen des Übergangs vom Körperverletzungs- zum Tötungsvorsatz Verdeckungsmord jedenfalls dann vor, wenn sich der Täter in rechtsfeindlicher Einstellung in die Situation begeben hat, aus der heraus die Tat erwächst (BGHSt 28, 77, 80 f; BGH, Urteil vom 5. September 1978 - 1 StR 389/78; Urteil vom 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78; BGH GA 1979, 426; vgl. BGHSt 27, 346, 348); wenn die Körperverletzung nicht "nahtlos" in die Tötungshandlung übergeht, sondern der Zusammenhang zwischen beiden durch eine Zäsur im Gesamtgeschehen unterbrochen ist (BGH NJW 1978, 2105; BGH, Urteil vom 13. Juli 1978 - 4 StR 323/78; Urteil vom 6. Februar 1979 - 5 StR 800/78; Urteil vom 29. Mai 1979 - 1 StR 153/79; Urteil vom 19. Juni 1979 - 5 StR 254/79), wie dies bei einem Wechsel des Angriffsmittels der Fall sein kann (BGHSt 28, 77, 82; a.A. BGHSt 27, 346, 349); oder wenn die Tötung nicht nur zur Verdeckung der unmittelbar vorausgegangenen Körperverletzung, sondern (auch) einer anderen Straftat - etwa einer Nötigung, eines Diebstahls oder Raubes - dient, so daß insoweit Vortat und Verdeckungstat nicht dieselbe Angriffsrichtung aufweisen (BGHSt 28, 77, 81 f; BGH, Urteil vom 29. Mai 1979 - 1 StR 153/79; Urteil vom 15. August 1979 - 2 StR 426/79).

    Verdeckungsabsicht setzt nicht voraus, daß die vorsätzliche Tötung vorausgeplant oder länger erwogen war (BGHSt 27, 281, 283 f; 28, 77, 79; BGH NJW 1978, 2105; BGH, Urteil vom 15. August 1979 - 2 StR 426/79).

  • BGH, 13.07.1978 - 4 StR 248/78

    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen - Zweifel an der Unparteilichkeit

    Der von ihm in diesem Zusammenhang erwogenen Einschränkung des Mordtatbestandes auf Fälle, in denen die Tat im voraus geplant worden ist, ist der Bundesgerichtshof nicht gefolgt (BGHSt 27, 281; Urteil vom 13. Juni 1978 - 1 StR 118/78).

    Ob nicht bereits allein dieser Wechsel des Angriffsmittels einen entscheidungserheblichen Einschnitt im Geschehensablauf und damit auch im Übergang vom Körperverletzungs- zum Tötungsvorsatz bedeutet, weil er in der Regel eine Unterbrechung der Angriffshandlung bedingt, bedarf hier keine Entscheidung (vgl. einerseits BGHSt 27, 346, andererseits BGH, Urteil vom 13. Juni 1978 - 1 StR 118/78).

  • BGH, 10.06.1980 - 1 StR 237/80

    Voraussetzungen des Versuchs einer Vergewaltigung - Inhalt des Versuchsstadiums -

    Damit ist der Tatbestand erfüllt: Verdeckungsmord setzt nicht voraus, daß der Täter die Tötung des unliebsamen Zeugen oder Verfolgers schon im voraus geplant hatte (BGHSt 27, 281; BGH NJW 1978, 2105); daß der Täter überraschend in eine Situation gerät, in der er befürchten muß, festgehalten zu werden, schließt gleichfalls die Anwendung der Vorschrift nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 15. August 1979 - 2 StR 426/79).
  • BGH, 03.04.1987 - 4 StR 139/87

    Verwerfung der Revision als unbegründet - Tötung zur Verdeckung einer anderen

    Die Verurteilung wegen Verdeckungsmordes läßt deshalb Rechtsfehler nicht erkennen (BGH NJW 1978, 2105; NStZ 1984, 453; BGH, Urteile vom 13. Juli 1978 - 4 StR 323/78 -, vom 6. Februar 1979 - 5 StR 800/78 - und vom 19. Juni 1979 - 5 StR 254/79).
  • BGH, 06.02.1979 - 5 StR 800/78

    Strafbarkeit wegen Mordes, gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten

    Nach alledem liegt hier ein Mord in Verdeckungsabsicht vor, an den das Gesetz die verschärfte Rechtsfolge der lebenslangen Freiheitsstrafe knüpft (BGHSt 28, 77; BGH in NJW 1978, 2105; BGH Urteil vom 5. September 1978 - 1 StR 389/78 - Urteil vom 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78 -).
  • BGH, 19.06.1979 - 5 StR 254/79

    Strafbarkeit wegen Mordes und wegen gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen

    Nach alledem liegt hier ein Mord in Verdeckungsabsicht vor (BGHSt 28, 77; BGH in NJW 1978, 2105; BGH Urteil vom 5. September 1978 - 1 StR 398/78 - Urteil vom 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78 -).
  • BGH, 29.05.1979 - 1 StR 153/79

    Revision wegen Nichtbeachtung eines Rücktritts vom versuchten Mord -

    Im übrigen hat der Bundesgerichtshof solche Taten als Mord gewertet, insbesondere wenn Vortat und Verdeckungstat nicht dieselbe Angriffsrichtung hatten (BGH a.a.O.), wenn sich der Täter in rechtsfeindlicher Absicht in die zur Tötung führende Situation begeben hatte (BGH, Urteile vom 13. Juli 1978 - 4 StR 323/78; vom 5. September 1978 - 1 StR 389/78 und vom 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78) oder wenn eine deutliche Zäsur zwischen beiden Taten bestand (BGH NJW 1978, 2105 Nr. 19; Urteil vom 13. Juli 1978 - 4 StR 323/78).
  • BGH, 17.01.1979 - 2 StR 508/78

    Fassen eines Tötungsvorsatzes im unmittelbaren Anschluß an die Vortat in

    In der Entscheidung NJW 1978, 2105 hatte es der 1. Strafsenat damit zu tun, daß es zwar "spontan" zu der Körperverletzung gekommen war, jedoch - wie dort im einzelnen ausgeführt ist - zwischen dieser Vortat und der Verdeckungstat eine deutliche Zäsur lag; der Täter hatte sich vom Tatort entfernt, als er den Entschluß zur Tötung faßte.
  • BGH, 05.09.1978 - 1 StR 389/78

    Bekanntgabe vom Tatgeschehen an den Täter - Strafmilderung auf Grund detallierter

    Es liegen aber auch im Tatgeschehen selbst keine Umstände vor, die eine Einschränkung der Anwendbarkeit von § 211 StGB rechtfertigen könnten (vgl. hierzu BGHSt 27, 281; 27, 346; BGH, Urteil vom 13. Juni 1978 - 1 StR 118/78 -).
  • BGH, 18.05.1982 - 5 StR 174/82

    Verwerfung der Revision wegen widerspruchsfreier Beweiswürdigung durch das

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