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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.10.1977 - 16 W 111/77   

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https://dejure.org/1977,1263
OLG Köln, 10.10.1977 - 16 W 111/77 (https://dejure.org/1977,1263)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.10.1977 - 16 W 111/77 (https://dejure.org/1977,1263)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Oktober 1977 - 16 W 111/77 (https://dejure.org/1977,1263)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhängung eines Ordnungsgelds wegen Nichterscheinens im Termin zur mündlichen Verhandlung; "Entschuldigtsein" eines Fernbleibens; Erfordernis einer bewussten Missachtung des Gerichts; Sinn und Zweck der Verhängung eines Ordnungsgelds; Berufung auf eine falsche Auskunft ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 2515
  • NJW 1979, 987 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 22.06.2011 - I ZB 77/10

    Ausbleiben der Partei im Verhandlungstermin trotz Anordnung des persönlichen

    2003, 259; Musielak/Stadler aaO § 141 Rn. 12; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 141 Rn. 52; Wieczorek/Schütze/Smid aaO § 141 Rn. 67; Reichold in Thomas/Putzo aaO § 141 Rn. 6; Hk-ZPO/Wöstmann aaO § 141 Rn. 6; aA OLG Köln, NJW 1978, 2515, 2516; OLG Stuttgart, JZ 1978, 689, 690; Baumbach/Hartmann, ZPO, 69. Aufl, § 141 Rn. 40).
  • OLG Köln, 24.09.1992 - 7 W 30/92

    Partei; Ordnungsgeld; Ordnungshaft

    Die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die Partei setzt nicht voraus, daß im Nichterscheinen eine bewußte Mißachtung der gerichtlichen Anordnung zum Ausdruck kommt (gegen OLG Köln - 10. Zivilsenat - NJW 1974, 1003; Anschluß an OLG Köln - 16. Zivilsenat - NJW 1978, 2515).

    Der vielfach vertretenen Ansicht (siehe z.B. OLG Karlsruhe Justiz 1977, 98; OLG Köln, 10. Zivilsenat, NJW 1974, 1003; jeweils m.w.N.), maßgebend sei, ob im Nichterscheinen eine bewußte Mißachtung der gerichtlichen Anordnung der persönlichen Erscheinens zum Ausdruck komme, folgt der Senat nicht (dagegen auch OLG Köln, 16. Zivilsenat, NJW 1978, 2515, 2516; E. Schneider MDR 1975, 185, 187 und NJW 1979, 987; Burger MDR 1982, 91, 92; Zöller-Stephan und Thomas-Putzo a.a.O.).

    Außerdem ist für den Entschluß, zum Termin nicht zu erscheinen, im allgemeinen nicht der Wille maßgebend, an der Aufklärung des Sachverhalts nicht mitwirken zu wollen, vielmehr will sich die Partei in aller Regel die mit dem Erscheinen vor Gericht verbundenen Beschwerlichkeiten, mögen sie auch noch so gering sein, ersparen (so zutreffend OLG Köln, 16. Zivilsenat, NJW 1978, 2515).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2009 - L 11 KA 8/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Dadurch sollte klargestellt worden, dass die Maßnahme keine Vergeltung für kriminelles Unrecht darstellt, das Wort "Ordnungsgeld" soll vielmehr nur verdeutlichen, dass es um eine reine Ungehorsamsfolge gegen eine prozessuale Ordnungsvorschrift geht (OLG Köln, Beschl. v. 10.10.1977 - 16 W 111/77 - NJW 1978, 2515 m.w.N.).
  • OLG Celle, 26.10.1987 - 17 W 37/87
    Zwar wird die Ansicht vertreten, daß § 85 Abs. 2 ZPO , wonach sich eine Partei das Verschulden ihres (Prozeß-)Bevollmächtigten zurechnen lassen muß, eine Ahndung des Nichterscheinens auch ohne persönliches Verschulden der Partei zulasse (vgl. OLG Köln NJW 1978, 2515; OLG Stuttgart JZ 1978, 689 ..).

    Nach anderer Auffassung, der sich der Senat anschließt, ist § 85 Abs. 2 ZPO dagegen im Rahmen des § 141 ZPO nicht anwendbar (vgl. Schneider NJW 1979, 987; Schmid JR 1981, 8,9).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.1995 - 7 S 3584/94

    Bare Auslagen iSd ZuSEG § 11 - Anwaltskosten des Zeugen im Beschwerdeverfahren

    Ist aber glaubhaft gemacht (vgl. § 381 Abs. 1 i.V.m. § 294 ZPO), daß die Zeugin von der Ladung überhaupt keine Kenntnis erlangt hatte, ist ihr Fernbleiben ausreichend entschuldigt (vgl. hierzu etwa OLG Köln, Beschl. v. 10.10.1977, NJW 1978, 2515, sowie Stein-Jonas u.a., ZPO, 20. Aufl., RdNr. 7 zu § 381 ZPO).
  • OLG Schleswig, 15.10.2002 - 16 W 126/02

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen nicht erschienene Partei

    Deshalb braucht die Streitfrage nicht entschieden zu werden, ob eine Partei allein der Mitteilung ihres Anwalts, sie brauche nicht zu erscheinen, vertrauen darf (dazu Zöller/Greger, aaO., § 141 RdNr. 13; Baumbach/Lauterbach, ZPO, 60. Aufl., § 141 RdNr. 40; Schneider NJW 1979, 987; Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl., § 145 RdNr. 6).
  • OLG Köln, 21.10.1994 - 18 U 249/93

    Bindungswirkung eines Geständnisses bei der Parteivernehmung

    Ein Teil der Literatur und auch der Rechtsprechung lehnt dies mit Hinweis auf die Vorschrift des § 453 ZPO ab (Orfanidis, Probleme des gerichtlichen Geständnisses, in NJW 1990, 3174 ff. m. Nachw., für den Fall der Vernehmung der anwaltlich nicht vertretenen Partei im Anwaltsprozess auch OLG Zweibrücken OLGZ 78, 353f).
  • LAG Hessen, 30.11.1995 - 4 Ta 292/95

    Ordnungsgeld: keine Zurechnung von Anwaltsverschulden

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  • LAG Hessen, 17.07.1986 - 3 Ta 152/86

    Ordnungsgeldverhängung; Entschuldigung des Ausbleibens einer Partei, deren

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.1979 - 1 Ta 4/79
    Es wird an der ständigen Rechtsprechung der Kammer festgehalten, gegen eine Partei ein Ordnungsgeld zu verhängen, die trotz ordnungsgemäßer Ladung nach ZPO § 141 nicht erschienen ist (ebenso OLG Köln, 1977-10-10 16 W 111/77 = NJW 1978, 2515).2.
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   OLG Hamm, 14.09.1978 - 6 WF 63/78   

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OLG Hamm, Entscheidung vom 14. September 1978 - 6 WF 63/78 (https://dejure.org/1978,2983)
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