Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 28.07.1977

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   BAG, 13.09.1977 - 1 ABR 67/75   

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BAG, 13.09.1977 - 1 ABR 67/75 (https://dejure.org/1977,533)
BAG, Entscheidung vom 13.09.1977 - 1 ABR 67/75 (https://dejure.org/1977,533)
BAG, Entscheidung vom 13. September 1977 - 1 ABR 67/75 (https://dejure.org/1977,533)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG 1972 § 42 Abs. 1; BetrVG 1972 § ... 43 Abs. 2 S. 1; BetrVG 1972 § 43 Abs. 3 S. 1; BetrVG 1972 § 45; BetrVG 1972 § 46 Abs. 1; BetrVG 1972 § 74 Abs. 2 S. 2 und 3; GG Art. 5; ZPO § 256; ZPO § 286; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 4; ArbGG § 8 Abs. 1

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur unzulässigen parteipolitischen Betätigung bei einer Betriebsversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsschutzinteresse - Wegfall des Anlasses durch Zeitablauf - Wiederholungsgefahr - Grundsatz der Nichtöffentlichkeit der Betriebsversammlung - Unzulässige parteipolitische Betätigung

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 29, 281
  • NJW 1978, 287 (Ls.)
  • VersR 1978, 477
  • BB 1978, 43
  • DB 1977, 2452
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 16.03.1976 - 1 ABR 43/74

    Freistellung eines Betriebsratsmitglieds - Teilnahme an einer

    Auszug aus BAG, 13.09.1977 - 1 ABR 67/75
    Dieses Ziel ließe sich nicht erreichen, wenn zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat aufgetretene und fortbestehende Meinungsverschiedenheiten - auch anläßlich inzwischen abgeschlossener Vorgänge - nicht durch eine gerichtliche Entscheidung geklärt werden könnten (vgl. Beschluß des Senats vom 16. März 1976 - 1 ABR 43/74 - - [demnächst] AP Nr. 22 zu § 37 BetrVG 1972 [ zu II 1 der Gründe]).

    Wegen des Betriebsfriedens und um die künftige Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat nicht mit unbereinigten Streitigkeiten aus der Vergangenheit zu belasten, muß deshalb das Rechtsschutzbedürfnis als fortbestehend angenommen werden (Beschluß des Senats vom 16. März 1976, aaO).

  • Drs-Bund, 14.10.1971 - BT-Drs VI/2729
    Auszug aus BAG, 13.09.1977 - 1 ABR 67/75
    parteipolitischer Betätigung war schon im BetrVG 1952 enthalten und wurde im BetrVG 1972 entgegen den Vorstellungen des Regierungsentwurfs ausdrücklich aufrecht erhalten, nachdem sich der federführende Bundestagsausschuß für Arbeit und Sozial Ordnung aufgrund von Sachverständigenanhörungen von der Notwendigkeit einer weitreichenden Beschränkung überzeugt hatte ( zu BT-Drucks. VI/2729, S. Io; zur Entstehungsgeschichte vgl. auch Dietz-Richardi, aaO, § 74- Anm. 53 und GK-Thiele, § 74- Anm. 2) Dieses absolute Verbot der parteipolitischen Betätigung, d.h. schon die Unterbindung einer abstrakten Gefährdung des Betriebsfriedens ist auch im Hinblick auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung anzuerkennen.

    Die parteipolitische Betätigung von Arbeitgeber und Betriebsrat im Betrieb beeinträchtigt nur zu leicht anhaltend das Betriebsklima, die Zusammenarbeit und nicht zuletzt die persönliche Sphäre der Betriebs angehörigen (s. BT-Drucks. VI/2729, S. Io, und Galperin-Löwisch, aaO, § 74- Anm. 19).

  • BAG, 08.02.1977 - 1 ABR 82/74

    Ordnungsgemäße Beschlußfassung des Betriebsrats - Jugendvertretung -

    Auszug aus BAG, 13.09.1977 - 1 ABR 67/75
    Die Antragstellerin braucht auch nicht erst den Eintritt des konkreten Palles abzuwarten, um nach Durchführung der Betriebsversammlung die Unzulässigkeit der Teilnahme eines Referenten feststellen zu lassen.Sonst nicht behebbare rechtliche Meinungsverschiedenheiten sind besser einer vorherigen gerichtlichen Klärung zuzuführen, statt daß durch etwaige einseitige Handlungen vollendete Tatsachen geschaffen werden (vgl. Beschluß des Senats vom 8 . Februar 1977 - 1 ABR 82/74 - = [demnächst] AP Nr. Io zu § 8o BetrVG 1972).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76

    Solidaritätsadresse

    Auszug aus BAG, 13.09.1977 - 1 ABR 67/75
    auch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 - 2 BvR 1319/76 - zu § 15 Abs. 2 Soldatengesetz).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus BAG, 13.09.1977 - 1 ABR 67/75
    Ein derartiger Effekt ist zwangsläufig mit dem gezielten Auftreten eines Politikers im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit den Wahlkampf verbunden (vgl. die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Öffentlichkeitsarbeit der Brandesregierung vor Bundestagswahlen vom 2. März 1977, NJW 1977, 751).
  • BVerfG, 28.04.1976 - 1 BvR 71/73

    Wahlwerbung

    Auszug aus BAG, 13.09.1977 - 1 ABR 67/75
    Die Horm des § 74 Abs. 2 BetrVG setzt der Freiheit der Meinungsäußerung Schranken, mag die Norm auch ihrerseits aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 1976, BVerfGE 42, 1$3 [14o f.] = NJW 1976, 1627).
  • BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 618/75

    Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BAG, 13.09.1977 - 1 ABR 67/75
    Die Horm des § 74 Abs. 2 BetrVG setzt der Freiheit der Meinungsäußerung Schranken, mag die Norm auch ihrerseits aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 1976, BVerfGE 42, 1$3 [14o f.] = NJW 1976, 1627).
  • BAG, 20.01.1976 - 1 ABR 44/75

    Übergang von einem Feststellungsantrag zu einem Leistungsantrag - Anregung des

    Auszug aus BAG, 13.09.1977 - 1 ABR 67/75
    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats wäre ganz allgemein selbst dann eine Antragsänderung anzuerkennen, wenn auf Anregung des Gerichts in der Beschwerdeinstanz des Beschlußverfahrens nach Ablauf der Beschwerdefrist in Anpassung an einen veränderten Sachverhalt der Übergang von einem Feststellungsantrag zu einem Leistungsantrag erfolgte (Beschluß vom 2o. Januar 1976 - 1 ABR 44/75 - = [demnächst] AP Nr. Io zu § 89 ArbGG 1955)« Das Landesarbeitsgericht hat nach Befragung der Antragstellerin den in der Beschwerdeinstanz neuformulierten Antrag in dem Sinne ausgelegt, es solle festgestellt werden, daß die Beauftragung des Regierungspräsidenten B durch den Antragsgegner mit der Erstattung eines Referats zur betrieblichen Altersversorgung auf der zunächst für den Io. April 1975 vorgesehenen Betriebsversammlung sowie allen weiteren Betriebsversammlungen im Betrieb der Antragstellerin während der Zeit des nordrhein-westfälischen Wahlkampfes unzulässig war ( S. 12 des Beschlusses).
  • BAG, 21.02.1978 - 1 ABR 54/76

    Verfassungsmäßigkeit des § 74 Abs. 2 BetrVG -; Gefährdung des Betriebsfriedens

    Nach § 74 Abs. 2 Satz 3 BetrVG sind dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat parteipolitische Betätigungen im Betrieb schlecht hin, d.h. ohne Rücksicht darauf untersagt, ob im Einzelfall eine konkrete Gefährdung des Betriebsfriedens zu besorgen ist (im Anschluß an den Beschluß des Senats vom 13- September 1977 - 1 ABR 67/75 /demnächst/ AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972).
  • BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 87/87

    Beauftragung eines Sachverständigen durch den Betriebsrat mit einem Referat für

    a) Als Sachverständiger im Sinne dieser Vorschrift kommt nur eine Person in Betracht, die dem Betriebsrat ihm fehlende Fachkenntnisse zur Beantwortung konkreter, aktueller Fragen vermitteln soll, damit der Betriebsrat die ihm konkret obliegende betriebsverfassungsrechtliche Aufgabe sachgerecht erfüllen kann (vgl. BAGE 29, 281, 290 [BAG 13.09.1977 - 1 ABR 67/75] = AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972, zu II B 1 d der Gründe; BAG, Beschluß vom 25. April 1978 - 6 ABR 9/75 - AP Nr. 11 zu § 80 BetrVG 1972, zu II 5 a der Gründe, jew. m. w. N.).

    b) In der nach § 80 Abs. 3 Satz 1 BetrVG erforderlichen "näheren Vereinbarung" sind jedenfalls das Thema, zu dessen Klärung der Sachverständige hinzugezogen werden soll, und - unbeschadet des Rechts des Betriebsrates, selbst darüber zu entscheiden, welcher Person er als Sachverständigen das nötige Vertrauen entgegenbringen will - insbesondere die Person des Sachverständigen festzulegen (vgl. BAGE 29, 281, 289 [BAG 13.09.1977 - 1 ABR 67/75] = AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972, zu II B 1 d der Gründe; siehe auch BAG Beschluß vom 25. April 1978 - 6 ABR 9/75 - AP Nr. 11 zu § 80 BetrVG 1972, zu II 5 a der Gründe).

    Auch in einem solchen Fall ist der Arbeitgeber nur dann verpflichtet, die durch die Hinzuziehung des Sachverständigen erwachsenen Kosten gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG zu tragen, wenn die Hinzuziehung des Sachverständigen auf einer näheren Vereinbarung im Sinne des § 80 Abs. 3 Satz 1 BetrVG bzw. auf einer rechtskräftigen, sie ersetzenden gerichtlichen Entscheidung beruht (vgl. BAGE 29, 281, 289 [BAG 13.09.1977 - 1 ABR 67/75] = AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972, zu II B 1 d der Gründe, m. w. N.).

    Eine Beteiligung des Arbeitgebers bei der Bestellung eines solchen Referenten gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 BetrVG liefe auf eine unzulässige Kontrolle der inhaltlichen Gestaltung der Betriebsversammlung hinaus (BAGE 29, 281, 290 [BAG 13.09.1977 - 1 ABR 67/75] = AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972, zu II B 1 d der Gründe), die im Rahmen des § 35 BetrVG dem Betriebsrat obliegt.

  • BAG, 12.06.1986 - 6 ABR 67/84

    Streitigkeit über das Aushängen von Flugblättern zur Frage der

    Dies reicht aus, um das Rechtsschutzinteresse der Antragstellerin zu bejahen (BAG 29, 281 = AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. März 1964 - 1 ABR 10/63 - AP Nr. 4 zu § 56 BetrVG Entlohnung m. w. N.).

    Im Streitfall kann dahingestellt bleiben, ob das Verbot parteipolitischer Betätigung im Betrieb nach § 74 Abs. 2 Satz 3 BetrVG nur eine Konkretisierung der betriebsverfassungsrechtlichen Friedenspflicht ist (so BVerfGE 42, 133, 140 [BVerfG 28.04.1976 - 1 BvR 71/73] = AP Nr. 2 zu § 74 BetrVG 1972; BAG 29, 281 = AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 21. Februar 1978 - 1 ABR 54/76 - AP Nr. 1 zu § 74 BetrVG 1972, jeweils m. w. N.) oder ob es darüber hinaus in enger Verbindung mit dem Gleichbehandlungsgebot für Arbeitgeber und Betriebsrat in § 75 BetrVG steht (so Dietz/Richardi, BetrVG, 6.Aufl., § 74 Rz 55 ff.; Säcker, AuR 1965, 353, 358 f.; Gamillscheg, Arbeitsrecht 11, 5. Aufl., Nr. 438 a; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Bd. II/2, S. 1347 f., jeweils m. w. N.).

    Jedenfalls hat das absolute Verbot parteipolitischer Betätigung nicht nur den Sinn, den Betriebsfrieden zu wahren, sondern es sichert u. a. auch die parteipolitische Neutralität des Betriebsrats, weil die Arbeitnehmer des Betriebes im Kollektiv der Arbeitnehmerschaft, dem sie sich nicht entziehen können, in ihrer Meinungs- und Wahlfreiheit als Staatsbürger nicht beeinflußt werden sollen (BAG 29, 281, 292 = AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972 = EzA § 45 BetrVG 1972 Nr. 1 mit zust. Anm. von Hanau; Galperin/Löwisch, aaO, § 74 Rz 19).

    Erfaßt wird von dem Verbot mithin auch das Eintreten für oder gegen eine bestimmte politische Richtung (BAG 29, 281 = AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972; Dietz/Richardi, aaO, § 74 Rz 58; Galperin/Löwisch, aaO, § 74 Rz 20).

  • LAG Hessen, 12.08.1993 - 12 TaBV 203/92

    Betriebsrat: gerichtliche Auflösung wegen grober Pflichtverletzungen

    Sie beinhalte zugleich auch eine massive Verletzung des eigenständigen gewerkschaftlichen Teilnahmerechts aus § 46 BetrVG (vgl. hierzu: BAG, Beschluss vom 13.09.1977 - 1 ABR 67/75 -, AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972 - (zu II B 1 c der Gründe)).
  • BAG, 12.06.1986 - 6 AZR 559/84

    Abmahnung: Verstoß gegen das Verbot politischer Betätigung, Anspruch auf

    Im Streitfall kann dahingestellt bleiben, ob das Verbot parteipolitischer Betätigung im Betrieb nach § 74 Abs. 2 Satz 3 BetrVG nur eine Konkretisierung der betriebsverfassungsrechtlichen Friedenspflicht ist (so BVerfGE 42, 133, 140 [BVerfG 28.04.1976 - 1 BvR 71/73] = AP Nr. 2 zu § 74 BetrVG 1972; BAG 29, 281 = AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 21. Februar 1978 - 1 ABR 54/76 - AP Nr. 1 zu § 74 BetrVG 1972, jeweils m. w. N.) oder ob es darüber hinaus in enger Verbindung mit dem Gleichbehandlungsgebot für Arbeitgeber und Betriebsrat in § 75 BetrVG steht (so Dietz/Richardi, aaO, § 74 Rz 55 ff.; Säcker, AuR 1965, 353, 358 f.; Gamillscheg, Arbeitsrecht 11, 5. Aufl., Nr. 438 a; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Bd. II/2, S. 1347 f., jeweils m. w. N.).

    Jedenfalls hat das absolute Verbot parteipolitischer Betätigung nicht nur den Sinn, den Betriebsfrieden zu wahren, sondern es sichert u. a. auch die parteipolitische Neutralität des Betriebsrats, weil die Arbeitnehmer des Betriebes im Kollektiv der Arbeitnehmerschaft, dem sie sich nicht entziehen können, in ihrer Meinungs- und Wahlfreiheit als Staatsbürger nicht beeinflußt werden sollen (BAG 29, 281, 292 = AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972 = EzA § 45 BetrVG 1972 Nr. 1 mit zust. Anm. von Hanau; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 74 Rz 19).

    Erfaßt wird von dem Verbot mithin auch das Eintreten für oder gegen eine bestimmte politische Richtung (BAG 29, 281 = AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972; Dietz/Richardi, aaO, § 74 Rz 58; Galperin/Löwisch, aaO, § 74 Rz 20).

  • BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79

    Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entfällt daher bei betriebsverfassungsrechtlichen Kompetenzstreitigkeiten das Rechtsschutzinteresse, wenn ein konkreter Vorgang, der zum Verfahren geführt hat, in der Vergangenheit liegt, zur Zeit der gerichtlichen Entscheidung bereits abgeschlossen ist, ohne daß auch nur eine geringe Wahrscheinlichkeit besteht, daß sich ein gleichartiger Vorgang wiederholen kann (BAG Beschluß vom 10. Juni 1974 - 1 ABR 136/73 - AP Nr. 15 zu § 37 BetrVG 1972; BAG 29, 281 = AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972; Beschluß vom 3. April 1979 - 6 ABR 29/77 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972; BAG 25, 93, 95 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen; BAG vom 24. März 1981 - 1 ABR 32/78 - zur Veröffentlichung vorgesehen) und die begehrte Entscheidung keinen der Beteiligten in einem betriebsverfassungsrechtlichen Recht oder Rechtsverhältnis mehr betreffen kann (so der erkennende Senat zuletzt im Beschluß vom 18. Februar 1982 - 6 ABR 25/79 -).
  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 34/75

    Zuziehung eines Sachverständigen - Aufgaben des Wirtschaftsausschusses -

    Aufgabe des Sachverständigen ist es, dem Wirt schaftsausschuß die ihm zur Beurteilung einer konkreten aktuellen Frage fehlenden fachlichen oder rechtlichen Kenntnisse zu vermitteln (vgl. den auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmten Beschluß des Senats vom 13« September 1977 - 1 ABR 67/75 - [zu II B 1 d der Grün de]).
  • BVerwG, 06.09.1984 - 6 P 17.82

    Personalvertretung - Personalversammlung - Hinzuziehung Sachkundiger Personen -

    Im Interesse der Offenheit und Sachlichkeit des Gedankenaustausches unter den Beschäftigten sind deswegen nicht nur dienststellenfremde, insbesondere politische Einflußnahmen von ihr fernzuhalten, sondern ist sie auch unter Ausschluß der Öffentlichkeit durchzuführen (vgl. zu den entsprechenden Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes über Betriebsversammlungen: SAG, Beschlüsse vom 13. September 1977 - 1 ABR 67/75 - <BAG 29, 281 = AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972> und vom 28. November 1978 - 6 ABR 101/77 - ).
  • BAG, 10.07.1979 - 1 ABR 88/77

    Außendienst - Preissystem - Wettbewerb - Geldprämie - Lohngestaltung -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. die auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmten Beschlüsse vom 13. September 1977 - 1 ABR 67/75 -» AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972 [zu II A 3 der Grün de] mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen, und vom 24. April 1979 - 1 ABR 43/77 -, [demnächst] AP Nr. 63 zu Art. 9 GG Arbeitskampf [zu B I 3 der Gründe]) kann das Rechtsschutzinteresse bei be triebsverfassungsrechtlichen Kompetenzstreitigkeiten nicht ohne weiteres verneint werden, wenn der konkrete Vorgang, der zu dem Verfahren geführt hat, in der Vergangenheit liegt und zur Zeit der gerichtlichen Entscheidung bereits abgeschlossen ist.
  • BAG, 25.04.1978 - 6 ABR 9/75

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts - Betriebsrat - Beratung über vorgeschlagene

    Sachverständige sind Personen, die dem Betriebsrat die ihm fehlenden fachlichen oder rechtlichen Kenntnisse vermitteln, damit sich die Zusammenarbeit im Rahmen der Betriebsverfassung mit dem Arbeitgeber sachgemäß vollzieht (BAG vom 13-9'1977 - 1 ABR 67/75 - = /"demnächst 7 AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; ebenso Fitting- Auffarth-Kaiser, BetrVG, 12. Aufl., § 80 Anm. 25; Dietz-Richardi, BetrVG, 5 . Aufl., § 80, Anm. 44; Brill, DB 1977, 2139 /"2141 7).
  • LAG Hamm, 17.03.2005 - 10 TaBV 51/05

    einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren Unterlassung eines

  • BAG, 22.05.1979 - 1 ABR 100/77

    Redakteure eines Zeitschriftenverlages - Tendenzträger - Arbeitszeit -

  • LAG Düsseldorf, 11.01.2011 - 17 TaBV 160/09

    Unbegründeter Anspruch einer Arbeitnehmervereinigung auf Errichtung eines

  • BAG, 21.11.1978 - 6 ABR 55/76

    Gesamtbetriebsrat - Kosten des Arbeitgebers - Informationsblatt

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.12.2000 - 2 Ta 127/00

    Bestimmung eines Streitgegenstandes für anwaltliche Gebührenberechnung;

  • BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 34/79
  • ArbG Minden, 02.07.1996 - 2 BVGa 2/96

    Streitigkeiten über die Zulässigkeit für die Tagesordnung des Betriebsrats;

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 28.07.1977 - IX 1995/77   

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https://dejure.org/1977,2830
VGH Baden-Württemberg, 28.07.1977 - IX 1995/77 (https://dejure.org/1977,2830)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.07.1977 - IX 1995/77 (https://dejure.org/1977,2830)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Juli 1977 - IX 1995/77 (https://dejure.org/1977,2830)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 287
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Hamburg, 14.02.2017 - 1 So 63/16

    Zwangsgeld bezüglich Fortschreibung des Luftreinhalteplans bestätigt

    Die Gegenansicht (Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 171 Rn. 1; Redeker/von Oertzen, VwGO, 16. Aufl. 2014, § 172 Rn. 4; Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 6. Aufl. 2014, § 172 Rn. 6) stützt sich auf Rechtsprechung, die entweder Unterlassungsfälle betrifft, auf die über § 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO die Zivilprozessordnung anwendbar ist (VGH Mannheim, Beschl. v. 20.5.1992, 10 S 379/92, NVwZ-RR 1933, 520, juris Rn. 3; Beschl. v. 12.1.1995, 10 S 488/94, NVwZ-RR 1995, 619, juris) oder aus der das Erfordernis einer Klausel - soweit ersichtlich - gar nicht oder allenfalls indirekt hervorgeht (VGH Mannheim, Beschl. v. 28.7.1977, IX 1995/77, NJW 1978, 287, juris nur Leitsatz; ohne Begründung auch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 27.4.2011, 5 L 15.11, juris Rn. 11, und OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.9.2006, 5 OB 194/06).
  • VG München, 24.05.2018 - M 7 E 18.2240

    Zugang zu öffentlichen Einrichtungen für Parteiveranstaltung

    Eine Festsetzung bzw. Androhung eines Zwangsgeldes nach § 172 VwGO war vorliegend nicht bereits mit der einstweiligen Anordnung zu verbinden, da der Beginn der gerichtlichen Zwangsvollstreckung das Vorliegen eines Vollstreckungstitels voraussetzt (vgl. VGH BW, B.v. 28.7.1977 - IX 1995/77 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2013 - 1 L 128.12

    Kostenfestsetzungsbeschluss; Vollstreckungsabwehrklage; einstweilige Einstellung

    Anderen Entscheidungen liegen wiederum nicht vergleichbare Sachverhalte zugrunde (z.B. VGH Mannheim, Beschluss vom 28. Juli 1977 - IX 1995/77 -, NJW 1978, 287) oder würden im vorliegenden Fall ebenfalls auf den Ausschluss der Beschwerde führen (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 28. Juni 1966 - B I 25/66 -, DVBl. 1966, 607); teilweise wurde die hier zugrunde liegende Frage einer Beschwerdemöglichkeit gar nicht erörtert, weil für die dortige Fallkonstellation bereits eine Vollstreckungsabwehrklage und ein Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung für unzulässig gehalten wurden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. August 1988 - 2 B 21/88 -, NVwZ 1989, 572, im Anschluss an OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Juni 1970 - IV 143/69 -, NJW 1971, 72, zit. nach juris).

    Dass, wie die Beschwerde weiter geltend macht, an die Stelle der sofortigen Beschwerde nach § 793 ZPO grundsätzlich die Beschwerde nach § 146 Abs. 1 VwGO tritt (vgl. etwa OVG Münster, Beschluss vom 23. Februar 1987 - 11 B 43/87 -, NJW 1987, 3029; VGH Mannheim, Beschluss vom 28. Juli 1977, a.a.O.), hilft im vorliegenden Fall nicht weiter, da eine Beschwerdemöglichkeit gegen die hier interessierende einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 769 ZPO auch im Zivilprozessrecht nicht gegeben ist.

  • OVG Thüringen, 18.01.2010 - 2 VO 327/08

    Zur Vollstreckung von einstweiligen Anordnungen, mit denen ein Unterlassen der

    Zwar spricht für die Gegenauffassung (so: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Juli 1977 - IX 1995/77 - NJW 1978, 287; Hessischer VGH, Beschluss vom 8. November 1999 - 8 TM 3106/99 - NVwZ-RR 2000, 730; OVG Brandenburg, Beschluss vom 20. Dezember 2001 - 3 E 87/01 - NVwZ-RR 2002, 904; Schoch/Aßmann, VwGO, St. 10.2008, § 123 Rz. 171, § 172 Rz. 18 ff.; offen: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Juli 2006 - 8 E 91/06 - NVwZ-RR 2007, 140; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 8. Dezember 1987 - 6 B 90/87 - BRS 47 Nr. 2005 und vom 12. September 2006 - 5 OB 194/06 - NVwZ-RR 2007, 139; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. Februar 2009 - 4 M 463/08 - Juris; Bader/Funke-Kaiser, VwGO, 4. Aufl., § 172 Rz. 1, 3) die einschränkungslose Bezeichnung des § 123 VwGO im § 172 Satz 1 VwGO.
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