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   BVerfG, 23.11.1977 - 1 BvR 481/77   

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https://dejure.org/1977,193
BVerfG, 23.11.1977 - 1 BvR 481/77 (https://dejure.org/1977,193)
BVerfG, Entscheidung vom 23.11.1977 - 1 BvR 481/77 (https://dejure.org/1977,193)
BVerfG, Entscheidung vom 23. November 1977 - 1 BvR 481/77 (https://dejure.org/1977,193)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 519 Abs. 3
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Berufungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 46, 315
  • NJW 1978, 413
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.10.1973 - 2 BvR 574/71

    Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BVerfG, 23.11.1977 - 1 BvR 481/77
    In diesem Fall verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das Berufungsgericht regelmäßig nicht, die gesamten erstinstanzlichen Ausführungen des Berufungsklägers auf ihre Relevanz für das Berufungsverfahren zu überprüfen; das Gericht kann vielmehr grundsätzlich ohne Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör davon ausgehen, daß der Berufungskläger in seiner den Anforderungen des § 519 Abs. 3 ZPO a. F. genügenden Berufungsbegründung nicht nur darlegt, in welchen Punkten er das erstinstanzliche Urteil angreift, sondern auch das Vorbringen und die Beweisanträge ausdrücklich kennzeichnet, auf die er weiterhin Wert legt (BVerfGE 36, 92 [99]).

    Eine solche Ausnahme hat das Bundesverfassungsgericht in einem Fall angenommen, in dem das Erstgericht ein unter Beweis gestelltes Vorbringen als unerheblich behandelte, der Berufungskläger mit seiner Berufung aber gerade diese Rechtsauffassung angriff und das Berufungsgericht den betreffenden Sachvortrag daraufhin ebenfalls für erheblich ansah (BVerfGE 36, 92 [99 f.]).

    Selbst wenn man an die Berufungserwiderung dieselben Anforderungen wie an die Berufungsbegründung stellen wollte, wäre der hier zu entscheidende Fall nicht anders zu beurteilen als der der erwähnten Entscheidung (BVerfGE 36, 92 ) zugrunde liegende Sachverhalt, als dessen "Kehrseite" er sich darstellt.

    Das Urteil des Landgerichts beruht auf dieser Verletzung des rechtlichen Gehörs: Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß die Erhebung des Beweises zu einer den Beschwerdeführern günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 36, 92 [97] m.w.N.).

  • BVerfG, 13.03.1973 - 2 BvR 484/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 23.11.1977 - 1 BvR 481/77
    Art. 103 Abs. 1 GG ist jedoch nur dann verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, daß ein Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 25, 137 [140]; 34, 344 [347]).
  • BVerfG, 15.01.1974 - 2 BvL 9/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 59 ArbGG

    Auszug aus BVerfG, 23.11.1977 - 1 BvR 481/77
    Es fehlt bereits an dem ersten dieser beiden Merkmale, wenn das Gericht einen in zulässiger Weise eingereichten Schriftsatz übersieht; auf ein Verschulden des Gerichts kommt es dabei nicht an (BVerfGE 11, 218 [220]; 36, 298 [301]).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 23.11.1977 - 1 BvR 481/77
    Die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, besteht darüber hinaus nicht, soweit das Vorbringen nach den Prozeßvorschriften ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muß oder kann (vgl. BVerfGE 22, 267 [273]; 24, 203 [213]).
  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
    Auszug aus BVerfG, 23.11.1977 - 1 BvR 481/77
    Art. 103 Abs. 1 GG ist jedoch nur dann verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, daß ein Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 25, 137 [140]; 34, 344 [347]).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 23.11.1977 - 1 BvR 481/77
    Es fehlt bereits an dem ersten dieser beiden Merkmale, wenn das Gericht einen in zulässiger Weise eingereichten Schriftsatz übersieht; auf ein Verschulden des Gerichts kommt es dabei nicht an (BVerfGE 11, 218 [220]; 36, 298 [301]).
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 118/62

    Verfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Auslegung des § 12 AKG

    Auszug aus BVerfG, 23.11.1977 - 1 BvR 481/77
    Die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, besteht darüber hinaus nicht, soweit das Vorbringen nach den Prozeßvorschriften ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muß oder kann (vgl. BVerfGE 22, 267 [273]; 24, 203 [213]).
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