Rechtsprechung
OLG Hamm, 29.04.1977 - 3 Ws 85/77 |
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Rechtsprechung
OLG Hamm, 27.10.1977 - 1 Vollz (Ws) 29/77 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1978, 553
- MDR 1978, 165
Wird zitiert von ... (6)
- KG, 18.06.2014 - 2 Ws 123/14
Computer in der Sicherungsverwahrung.
Nachweisen), jedoch das Vorliegen einer erörterungsbedürftigen Rechtsfrage naheliegt (vgl. OLG Hamm NJW 1978, 553; Senat ZfStrVo 2002, 248; Beschlüsse vom 7. November 2007 - 2/5 Ws 130/06 Vollz - und 27. September 2006 - 5 Ws 35/06 Vollz -) oder nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Strafvollstreckungskammer das sachliche Recht nicht richtig auf den ermittelten Sachverhalt angewendet hat und ihre Entscheidung darauf beruht (vgl. Senat ZfStrVo 2004, 307 = NStZ-RR 2004, 255; Beschlüsse vom 3. Juni 2011 - 2 Ws 18/11 Vollz -, 12. November 2008 - 2 Ws 512/08 Vollz - und 7. Oktober 2003 - 5 Ws 439/03 Vollz -). - KG, 11.01.2016 - 2 Ws 303/15
Religionsfreiheit im Strafvollzug
Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Vorliegen einer erörterungsbedürftigen Rechtsfrage naheliegt (vgl. OLG Hamm NJW 1978, 553; Senat ZfStrVo 2002, 248; Beschlüsse vom 7. November 2007 - 2/5 Ws 130/06 Vollz - und 27. September 2006 - 5 Ws 35/06 Vollz -) oder nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Strafvollstreckungskammer das sachliche Recht nicht richtig angewendet hat und ihre Entscheidung darauf beruht (vgl. OLG Celle, NStZ-RR 2005, 356; OLG Frankfurt ZfStrVo 2001, 53; Senat NStZ-RR 2013, 189). - KG, 15.08.2018 - 2 Ws 130/18
Antrag auf gerichtliche Entscheidung in einer Strafvollzugssache: …
Eine Rechtsbeschwerde ist nicht nur zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Sinne des § 116 Abs. 1 StVollzG, sondern auch dann zulässig, wenn die tatsächlichen Feststellungen oder rechtlichen Erwägungen der angefochtenen Entscheidung so unzureichend sind, dass das Beschwerdegericht das Vorliegen der Voraussetzungen des § 116 Abs. 1 StVollzG nicht überprüfen kann (zu diesem Zulässigkeitsgrund vgl. Senat, Beschluss vom 25. September 2014 - 2 Ws 325/14 - OLG Hamm, Beschluss vom 28. Oktober 2014 - 1 Vollz (Ws) 497/14 - [juris]; OLG Schleswig SchlHA 2002, 180; OLG Koblenz ZfStrVo 1993, 116;… Bachmann in LNNV, StVollzG 12. Aufl. Abschn. P Rn. 95 mwN), jedoch das Vorliegen einer erörterungsbedürftigen Rechtsfrage naheliegt (…vgl. Senat a.a.O.; KG ZfStrVo 2002, 248; OLG Hamm NJW 1978, 553) oder nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Strafvollstreckungskammer das sachliche Recht nicht richtig angewendet hat und ihre Entscheidung darauf beruht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 3. Juni 2011 - 2 Ws 18/11 Vollz - und 12. November 2008 - 2 Ws 512/08 Vollz - KG ZfStrVo 2004, 307 -).
- KG, 15.04.2016 - 2 Ws 81/16
Sicherungsverwahrung: Kostenerstattungsanspruch eines Sicherungsverwahrten für …
Nachweisen), jedoch das Vorliegen einer erörterungsbedürftigen Rechtsfrage naheliegt (…vgl. Senat a.a.O.; Senat ZfStrVo 2002, 248; OLG Hamm NJW 1978, 553) oder nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Strafvollstreckungskammer das sachliche Recht nicht richtig angewendet hat und ihre Entscheidung darauf beruht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 3. Juni 2011 - 2 Ws 18/11 Vollz - und 12. November 2008 - 2 Ws 512/08 Vollz - Senat ZfStrVo 2004, 307). - OLG Hamm, 26.03.2013 - 1 Vollz (Ws) 80/13
Anforderungen an die Genehmigung der Aushändigung eines Einzelexemplars einer …
Ein ungeschriebener Zulassungsgrund liegt anerkanntermaßen dann vor, wenn die tatsächlichen Feststellungen oder rechtlichen Erwägungen der angefochtenen Entscheidung so unzureichend sind, dass das Rechtsbeschwerdegericht nicht überprüfen kann, ob die Voraussetzungen des § 116 Abs. 1 StVollzG vorliegen (vgl. OLG Hamm, NJW 1978, 553;… Calliess/Müller-Dietz , Strafvollzugsgesetz, 11. Auflage 2008, § 116 Rdnr. 3 m.w.N.;… Arloth , StVollzG, 3. Aufl. 2011, § 116 Rdnr. 4 m.w.N.). - OLG Hamm, 22.11.2011 - 1 Vollz (Ws) 520/11 Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die Rechtsbeschwerde nicht nur aus den in § 116 Abs. 1 StVollzG genannten Gründen, sondern auch dann zulässig, wenn die tatsächlichen Feststellungen der angefochtenen Entscheidung so lückenhaft sind, dass das Rechtsbeschwerdegericht außerstande ist zu überprüfen, ob die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 116 Abs. 1 StVollzG vorliegen (OLG Koblenz NStZ 1988, 480; NJW 1978, 553;… Arloth, a.a.O. § 116 Rn. 4 m.w.N.).