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   BGH, 09.08.1977 - 1 StR 74/77   

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https://dejure.org/1977,1664
BGH, 09.08.1977 - 1 StR 74/77 (https://dejure.org/1977,1664)
BGH, Entscheidung vom 09.08.1977 - 1 StR 74/77 (https://dejure.org/1977,1664)
BGH, Entscheidung vom 09. August 1977 - 1 StR 74/77 (https://dejure.org/1977,1664)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schilderung von Verbrechen in grausamer oder sonst unmenschlicher Weise - Bedeutung der ausdrücklichen Ablehnung einzelner Verbrechen für die Annahme der Billigung anderer schwerer Straftaten - Befürchtung einer Störung des öffentlichen Friedens - Billigung einer weit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 58
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.12.1968 - 1 StR 161/68

    "Südtirol - wohin?" - Billigung von Straftaten Südtiroler Freiheitskämpfer in

    Auszug aus BGH, 09.08.1977 - 1 StR 74/77
    Das Landgericht mißversteht offenbar die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung BGHSt 22, 282 (S. 288, 289 a.a.O.); hiernach war als nicht ausreichend lediglich die Bezugnahme auf ein allgemeines Widerstandsrecht bezeichnet.

    Schon aus der Form der Darstellung kann hier unter Umständen eine Billigung entnommen werden, weil - anders als im Fall BGHSt 22, 282 - der Darstellende teils Mittäter, teils erklärter Sympathisant der Täter ist und sich nicht ausdrücklich von den Taten distanziert.

    Bas Landgericht verkennt auch nicht, daß die Billigung der Verbrechen eine Friedensstörung in zweierlei Richtung möglich machen kann (vgl. Rudolphi in SK StGB § 140 Rdn. 2, 7, § 166 Rdn. 15, 16): Durch Erschütterung des Vertrauens der Bevölkerung in die öffentliche Rechtssicherheit (BGH a.a.O.; Laufhütte MDR 1976, 441, 444, 445) und durch Aufhetzung weiterer potentieller Täter, durch Schaffung eines "psychischen Klimas", in dem gleichartige Untaten gedeihen (BGHSt 22, 282, 286 im Anschluß an Schönke-Schröder StGB § 140 Rdn. 1).

  • BGH, 21.04.1961 - 3 StR 55/60

    Einziehung der Schrift "Die Bankierverschwörung von Jekyl Island" - Einordnung

    Auszug aus BGH, 09.08.1977 - 1 StR 74/77
    Sie geht zutreffend davon aus, daß eine Störung des öffentlichen Friedens nicht schon eingetreten sein muß; es genügt, daß berechtigte Gründe für die Befürchtung vorliegen, es werde zu einer Störung kommen (vgl. BGHSt 16, 49, 56).
  • BGH, 15.12.1999 - 2 StR 365/99

    Voraussetzung des Gewaltdarstellungsverbotes von § 131 StGB und der

    Der Vorschrift des § 131 Abs. 1 StGB unterfallen gegenständlich verkörperte Darstellungen grausamer oder unmenschlicher Gewalttätigkeiten gegen Menschen, bei denen das Grausame oder Unmenschliche des gewalttätigen Vorgangs den wesentlichen Inhalt und Sinn der Schilderung ausmachen (BGH NJW 1978, 58).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2017 - 2 Rv 9 Ss 177/17

    Billigung von Straftaten im Rahmen einer Internet-Veröffentlichung: "Billigen"

    Nach der in diese Richtung weisenden - in der Kommentarliteratur ohnehin kritisch gesehenen (LK-StGB/Hanack, aaO, § 140 Rn. 26; NK-StGB/Ostendorf, aaO, § 140 Rn. 8; SSW-StGB/Jeßberger, aaO, § 140 Rn. 10; Schönke/Schröder/ Cramer/Sternberg-Lieben, aaO, § 140 Rn. 4) - Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1978, 58) ist eine entsprechende Unterlassung nur dann von Auslegungsrelevanz, wenn der Darstellende teils Mittäter, teils erklärter Sympathisant der Täter ist.
  • BGH, 19.05.2010 - 1 StR 148/10

    Störung des öffentlichen Friedens (Eignung; Öffentlichkeit; Tatbegehung gegenüber

    Gestört ist der öffentliche Frieden, wenn das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttert wird oder wenn potentielle Täter durch Schaffung eines ‚psychischen Klimas', in dem Taten wie die angedrohten begangen werden können, aufgehetzt werden (BGH NJW 1978, 58, 59; BGHSt 34, 329, 331).
  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 55/87

    Drohung mit Gewalttaten gegenüber öffentlichen Einrichtungen

    Gestört ist der öffentliche Frieden, wenn das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttert wird oder wenn potentielle Täter durch Schaffung eines "psychischen Klimas", in dem Taten wie die angedrohten begangen werden könnten, aufgehetzt werden (BGH NJW 1978, 58, 59).

    Sie erfaßt andererseits Drohungen mit Gewalttaten, die nicht zu einer Friedensstörung führen, von denen aber nach den Umständen anzunehmen ist, daß sie in die Öffentlichkeit dringen (v. Bubnoff in LK, 10. Aufl. § 126 Rdn. 9; Stree NJW 1976, 1177, 1180; Dreher/Tröndle, StGB 43. Aufl. § 126 Rdn. 7), und für diesen Fall berechtigte Gründe für die Befürchtung vorliegen, es werde zu einer Störung des öffentlichen Friedens kommen (BGHSt 16, 49, 56; 29, 26; BGH NJW 1978, 58, 59; BGH, Urteil vom 14. Januar 1981 - 3 StR 440/80 (S), insoweit in NStZ 1981, 258 und bei Holtz MDR 1981, 453 nicht abgedruckt).

  • KG, 18.12.2017 - 161 Ss 104/17

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Verlesung schriftlicher Erklärungen der

    Der Straftatbestand der Belohnung und Billigung von Straftaten gemäß § 140 StGB stellt die Belohnung oder Billigung schwerer Straftaten unter Strafe, nachdem sie begangen oder versucht worden sind; es kommen sowohl fremde wie eigene Taten in Betracht (vgl. BGH NJW 1978, 58).
  • BGH, 20.02.1990 - 3 StR 278/89

    Radikal (Zeitschrift)

    Die Billigung kann unter Umständen schon aus der Form der Darstellung entnommen werden (BGH NJW 1978, 58).
  • BGH, 20.06.1979 - 3 StR 131/79

    Verurteilung wegen Verbreitens von Propagandamitteln einer verfassungswidrigen

    Zur Eignung, den öffentlichen Frieden zu stören, genügt es, daß berechtigte Gründe für die Befürchtung vorliegen, der Angriff werde das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttern (BGHSt 16, 49, 56; BGH NJW 1978, 58; vgl. auch OLG Celle NJW 1970, 22257; HansOLG Hamburg NJW 1975, 1088 [OLG Hamburg 18.02.1975 - 2 Ss 299/74]; OLG Koblenz MDR 1977, 334 [OLG Koblenz 11.11.1976 - 1 Ss 524/76]).

    Ziel des Täters kann es sein, seinen "Ideen" auf diese Weise die von ihm gewünschte, anders möglicherweise gar nicht erreichbare Publizität zu verschaffen und - ohne daß der Tatbestand eine solche Absicht voraussetzte - dadurch den ihm verhaßten Bevölkerungsteil in seinem Vertrauen in die Rechtssicherheit zu erschüttern oder zu einem psychischen Klima beizutragen, in dem die Saat seiner Hetze aufgeht (vgl. BGH NJW 1978, 58, 59).

  • BGH, 20.09.2010 - 4 StR 395/10

    Störung des öffentlichen Friedens (Eignung; E-Mail an ehemalige Mitarbeiterin

    a) Nach ständiger Rechtsprechung ist der öffentliche Frieden dann gestört, wenn das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttert wird oder wenn potentielle Täter durch Schaffung eines "psychischen Klimas", in dem Taten wie die angedrohten begangen werden können, aufgehetzt werden können (vgl. BGH, Urteile vom 9. August 1977 - 1 StR 74/77, NJW 1978, 58, 59; vom 2. April 1987 - 4 StR 55/87, BGHSt 34, 329, 331; Beschluss vom 19. Mai 2010 - 1 StR 148/10).
  • LG Karlsruhe, 16.05.2023 - 5 KLs 540 Js 44796/22

    Strafbarkeitsvoraussetzungen an eine Unterstützungshandlung bei Unterstützung der

    Maßgebliches Kriterium ist hierbei wiederum das Überwiegen bzw. Im-Vordergrund-Stehen eines Berichterstattungscharakters der Veröffentlichungen (vgl. BGH, Urt. v. 23.04.1980 - 3 StR 434/79 (S), juris Rn. 44 [zu § 88a StGB a.F.]; Urt. v. 09.08.1977 - 1 StR 74/77 = NJW 1978, 58, 59 [zu § 140 StGB]).
  • BGH, 23.04.1980 - 3 StR 434/79

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher verfassungsfeindlicher Befürwortung von

    Das bezeichnete Ziel macht die Veröffentlichungen nicht etwa zu einer zulässigen bloßen Berichterstattung eines Presseorgans oder zu einer wertfreien Dokumentation; keinesfalls kann hier vom überwiegen eines Berichterstattungscharakters der Veröffentlichungen gesprochen werden (vgl. BGH NJW 1978, 58, 59; Hanack a.a.O. Rdn 36, 37).
  • OLG Köln, 11.11.1981 - 3 Ss 704/81

    Eignung einer Handlung (hier: Abdruck einer Karikatur über Maria und Josef) zur

  • OLG Köln, 02.04.1979 - 3 Ss 24/79

    Fehlerhafte Auslegung des "Zueigenmachens einer Verunglimpfung des Staates" durch

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