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   BGH, 27.09.1977 - 1 StR 470/77   

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https://dejure.org/1977,1324
BGH, 27.09.1977 - 1 StR 470/77 (https://dejure.org/1977,1324)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1977 - 1 StR 470/77 (https://dejure.org/1977,1324)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1977 - 1 StR 470/77 (https://dejure.org/1977,1324)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Heimtückische Tötung des eigenen Kindes - Handeln aufgrund einer innewohnenden feindlichen Willensrichtung gegen das Opfer - Arglosigkeit eines dreijährigen Kindes - Ausnutzung der Lage des Opfers auf Grund einer raschen Eingebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 709
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 05.05.1954 - 1 StR 626/53

    Erschiessung eines abgesprungenen, von Luftwaffen-Angehörigen bereits

    Auszug aus BGH, 27.09.1977 - 1 StR 470/77
    Denn der Täter kann heimtückisch auch dann töten, wenn er die Lage des Opfers auf Grund einer raschen Eingebung ausnutzt (BGHSt 6, 120, 121; BGH, Urteil vom 17. Januar 1967 - 1 StR 645/66).

    Der neue Tatrichter wird daher gegebenenfalls zu beachten haben, daß für den Schuldvorwurf der heimtückischen Tötung zum inneren Tatbestand zu fordern ist, der Täter habe die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers nicht nur in äußerer Weise wahrgenommen, sondern in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat erfaßt und bewußt ausgenutzt (BGHSt 6, 120; 9, 385, 390; 11, 139, 144; BGH, Urteil vom 18. März 1975 - 1 StR 53/75).

  • BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57

    Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere

    Auszug aus BGH, 27.09.1977 - 1 StR 470/77
    Ist das zu bejahen, so wird die heimtückische Tatausführung nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Täter aus nicht besonders verwerflichen, vielleicht sogar noch menschlich begreiflichen Beweggründen zu seinem Verbrechen gelangt ist (BGHSt 3, 183, 185/186) oder daß er aus einer entschuldbaren heftigen Gemütsbewegung getötet hat (BGHSt 11, 139, 144).

    Der neue Tatrichter wird daher gegebenenfalls zu beachten haben, daß für den Schuldvorwurf der heimtückischen Tötung zum inneren Tatbestand zu fordern ist, der Täter habe die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers nicht nur in äußerer Weise wahrgenommen, sondern in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat erfaßt und bewußt ausgenutzt (BGHSt 6, 120; 9, 385, 390; 11, 139, 144; BGH, Urteil vom 18. März 1975 - 1 StR 53/75).

  • BGH, 22.09.1956 - GSSt 1/56

    Begriff der Heimtücke

    Auszug aus BGH, 27.09.1977 - 1 StR 470/77
    Der neue Tatrichter wird daher gegebenenfalls zu beachten haben, daß für den Schuldvorwurf der heimtückischen Tötung zum inneren Tatbestand zu fordern ist, der Täter habe die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers nicht nur in äußerer Weise wahrgenommen, sondern in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat erfaßt und bewußt ausgenutzt (BGHSt 6, 120; 9, 385, 390; 11, 139, 144; BGH, Urteil vom 18. März 1975 - 1 StR 53/75).
  • BGH, 17.03.1953 - 1 StR 109/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.09.1977 - 1 StR 470/77
    Hier war jedoch das Opfer bereits drei Jahre alt, also in einem Alter, in dem ein normal entwickeltes Kind einen auf sein Leben zielenden Angriff erkennen und danach versuchen kann, Hilfe herbeizurufen, den Täter umzustimmen oder in sonstiger Weise dem Anschlag zu begegnen oder die Durchführung zu erschweren (BGH, Urteil vom 17. März 1953 - 1 StR 109/53 für Kinder von vier und fünf Jahren).
  • BGH, 17.01.1967 - 1 StR 645/66

    Vorliegen einer Arglosigkeit und Wehrlosigkeit bei einer heimtückischen Tötung -

    Auszug aus BGH, 27.09.1977 - 1 StR 470/77
    Denn der Täter kann heimtückisch auch dann töten, wenn er die Lage des Opfers auf Grund einer raschen Eingebung ausnutzt (BGHSt 6, 120, 121; BGH, Urteil vom 17. Januar 1967 - 1 StR 645/66).
  • BGH, 18.03.1975 - 1 StR 53/75

    Anforderungen an die Annahme eines Tötungsvorsatzes - Voraussetzungen des

    Auszug aus BGH, 27.09.1977 - 1 StR 470/77
    Der neue Tatrichter wird daher gegebenenfalls zu beachten haben, daß für den Schuldvorwurf der heimtückischen Tötung zum inneren Tatbestand zu fordern ist, der Täter habe die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers nicht nur in äußerer Weise wahrgenommen, sondern in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat erfaßt und bewußt ausgenutzt (BGHSt 6, 120; 9, 385, 390; 11, 139, 144; BGH, Urteil vom 18. März 1975 - 1 StR 53/75).
  • BGH, 07.06.1955 - 5 StR 104/55

    Möglichkeit der Heimtücke gegenüber einem drei Wochen alten Kind - Unterschied

    Auszug aus BGH, 27.09.1977 - 1 StR 470/77
    Zwar hat der Bundesgerichtshof mehrfach ausgesprochen, daß die Arglosigkeit nur einem solchen Menschen gegenüber ausgenutzt werden kann, der selbst oder mit Hilfe anderer dem Angriff auf sein Leben entgegentreten könnte, falls er oder ein schützender Dritter nicht durch das tückische Verhalten des Täters in Sicherheit gewiegt worden wäre (BGHSt 4, 11, 13; 8, 216, 218), und hat dementsprechend die Heimtücke gegenüber einem ganz kleinen Kinde verneint.
  • BGH, 21.12.1976 - 1 StR 416/76

    Ermessen eines Tatrichters hinsichtlich der Art und Weise für das Einholen einer

    Auszug aus BGH, 27.09.1977 - 1 StR 470/77
    Damit ist der Pflicht zur umfassenden Würdigung aller Umstände, die die Anwendung des normalen gesetzlichen Strafrahmens für den konkreten Fall nicht angebracht erscheinen lassen (BGHSt 26, 97, 99; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 416/76), nicht genügt.
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 27.09.1977 - 1 StR 470/77
    Der gefestigten Auslegung des Mordmerkmals "heimtückisch" steht für den vorliegenden Fall auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 (NJW 1977, 1525) nicht entgegen.
  • BGH, 25.11.1952 - 1 StR 477/52

    Berücksichtigung der Persönlichkeit des Täters bei Erfüllung von Mordmerkmalen -

    Auszug aus BGH, 27.09.1977 - 1 StR 470/77
    Der Grund für die Strafdrohung bei der heimtückischen Tötung liegt in der besonderen Gefährlichkeit des Vorgehens des Täters, der das Opfer in einer hilflosen Lage überrascht und es dadurch hindert, sich zu verteidigen oder sonst dem Angriff zu begegnen; diese besondere Gefährlichkeit will das Gesetz möglichst nachdrücklich bekämpfen und denkt dabei weniger an den Täter als an das hinterrücks überfallene Opfer (BGHSt - GrSSt - 11, 139, 143/144; vgl. auch BGHSt 3, 330, 333).
  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

  • BGH, 04.11.1952 - 2 StR 261/52
  • BGH, 30.09.1952 - 1 StR 296/52

    Anforderungen an eine Tötung aus Heimtücke - Ausführung einer Tötung aus nicht

  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Fälle wie BGHSt 3, 183 (oder BGHSt 9, 385; BGH NJW 1966, 1823; 1978, 709; BGH, Urt. vom 21. Juni 1978 - 3 StR 56/78 - bei Holtz MDR 1978, 805; der Vorlegungsfall) einerseits und BGHSt 2, 60 (oder BGHSt 2, 251; 23, 119; 28, 210; BVerfGE 50, 5 ) andererseits lassen auf der Ebene des Tatbestands keine Differenzierung zu, weil das Unrecht des Tötens unter bewußter Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ihnen allen anhaftet.

    Die bisherige Rechtsprechung hat Entlastungsfaktoren, die das Ausmaß der Schuld verringern, nur mittelbar - im Rahmen der Prüfung der inneren Tatsache heimtückischen Handelns - erfaßt (vgl. BGHSt 6, 120, 121; BGHSt 6, 329, 331; BGHSt 11, 139, 144; BGH NJW 1966, 1823, 1824; BGH NJW 1978, 709, 710; BGH, Urteil vom 21. Juni 1978 - 3 StR 56/78 - bei Holtz MDR 1978, 805; BGH GA 1979, 337, 338).

    Die bisherige Rechtsprechung hat punktuell - in dem Erfordernis der "feindlichen Willensrichtung" - Beweggründe des Täters berücksichtigt und heimtückische Tatbegehung verneint, wenn er "zum Besten" des Opfers zu handeln glaubte (BGHSt 9, 385, 390; BGH NJW 1978, 709; BGH, Urteil vom 17. Dezember 1980 - 3 StR 433/80 - bei Holtz MDR 1981, 267 ).

  • BGH, 08.05.1991 - 3 StR 467/90

    Tötung eines arg- und wehrlosen Patienten im Krankenhaus; Sterbehilfe durch

    Es kann unter diesen Umständen nur dann entfallen, wenn die Tat nicht aus einer feindseligen Haltung gegenüber dem Opfer begangen worden ist, weil der Täter glaubte, zu dessen Bestem zu handeln (BGHSt 9, 385 - GSSt; 11, 139, 143 - GSSt; 30, 105, 119 - GSSt; BGH NJW 1978, 709; BGH bei Holtz MDR 1981, 267; BGHR StGB § 211 II Heimtücke 10; vgl. auch BVerfGE 45, 187, 264) [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76].
  • LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20

    Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist jedoch ein dreijähriges Kind grundsätzlich in der Lage, Argwohn zu entwickeln, da es sich um ein Alter handelt, in dem ein normal entwickeltes Kind einen auf sein Leben zielenden Angriff erkennen und danach versuchen kann, Hilfe herbeizurufen, den Täter umzustimmen oder in sonstiger Weise dem Anschlag zu begegnen oder die Durchführung zu erschweren (vgl. BGH Urt. v. 27.9.1977 - 1 StR 470/77, BeckRS 9998, 105571, beck-online; BGH, Urteil vom 22.11.1994 - 1 StR 626/94, BGH Urt. v. 10.3.2006 - 2 StR 561/05, BeckRS 2006, 3873, beck-online; BGH Beschl. v. 23.6.2020 - 2 StR 132/20, BeckRS 2020, 19416 Rn. 6, beck-online, Heimtücke bejaht für ein "nahezu" dreijähriges Kind).
  • BGH, 31.07.1996 - 1 StR 247/96

    Verurteilung wegen Giftmordes aufgehoben

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann trotz der Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit die Annahme von Heimtücke i.S.d. § 211 StGB entfallen, wenn die Tat nicht aus einer feindseligen Haltung gegenüber dem Opfer begangen wurde, weil der Täter glaubte, zu dessen Bestem zu handeln (vgl. BGHSt 9, 385 ; 11, 139, 143; 30, 105, 119; BGH NJW 1978, 709; BGH bei Holtz MDR 1981, 267; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 10; BGH StV 1991, 347; vgl. auch BVerfGE 45, 187, 264; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 48 m.w.Nachw. in Fußn. 62).
  • BGH, 23.05.1978 - 5 StR 664/77

    Schuldspruch wegen Mordes bei heimtückisch begangener Tötung -

    Insoweit stimmt der erkennende Senat mit der Ansicht des 1. Strafsenats überein (NJW 1978, 709; Urteil vom 22. November 1977 - 1 StR 617/77 -).

    Die heimtückische Tatausführung wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Täter aus nicht besonders verwerflichen, vielleicht sogar noch menschlich begreiflichen Beweggründen zu seinem Verbrechen gelangt ist (BGHSt 3, 183, 185/186) oder daß er aus einer entschuldbaren heftigen Gemütsbewegung getötet hat (BGHSt 11, 139, 144; BGH NJW 1978, 709; BGH Urteil vom 22. November 1977 - 1 StR 617/77 -).

    Es reicht aber nicht aus, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers nur in einer äußerlichen, nicht ins Bewußtsein dringenden Weise aufgenommen hat; er muß sie auch in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat erfaßt und dabei in seine Vorstellung aufgenommen haben, daß er sie ausnutzt (BGHSt 6, 120, 121; 11, 139, 144; BGH NJW 1978, 709; BGH Urteil vom 22. November 1977 - 1 StR 617/77 -).

    Jedoch kann im Einzelfall eine hochgradige Erregung oder heftige Gemütsbewegung den Täter daran hindern, diese Vorstellung in sein Bewußtsein aufzunehmen (BGHSt 6, 329, 332; 11, 139, 144; BGH NJW 1978, 709; BGH Urteile vom 18. März 1975 - 1 StR 53/75 - und vom 9. Februar 1977 -3 StR 382/76 -).

  • BGH, 09.05.2001 - 2 StR 123/01

    Heimtücke beim Mord (feindselige Willensrichtung; Motivbündel; Pseudoaltruismus;

    Das Fehlen sicherer Erkenntnisse über die Beweggründe des Angeklagten steht der Annahme einer feindseligen Willensrichtung nicht entgegen (vgl. BGH MDR 1974, 366; NJW 1978, 709).".

    Ein Fall des erweiterten Selbstmordes (vgl. BGH NJW 1978, 709) scheidet aus, weil der Angeklagte und seine Frau nicht übereinstimmend handelten.

  • BGH, 29.04.1997 - 4 StR 158/97

    Epilan - § 211 StGB, Tötung eines Schwerkranken im Krankenhaus, keine

    cc) Zwar kann - worauf der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend hingewiesen hat - das Mordmerkmal der "Heimtücke" auch dadurch erfüllt werden, daß der Täter die Arglosigkeit eines schutzbereiten Dritten zur Tatausführung ausnutzt (BGHSt 18, 37, 38; BGH NJW 1978, 709).
  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82

    Art und Weise, in denen ein Angeklagter auf die Veränderung des rechtlichen

    Dies setzt voraus, daß er deren Vorliegen nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern sie in ihrer Bedeutung für die Tat bewußt erfaßt hat (BGH NJW 1978, 709, 710; 1980, 792, 793; NStZ 1981, 140; BGH, Beschluß vom 16. Juni 1981 - 5 StR 143/81 - m. zahlr. w. Nachw.).
  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 372/86

    Tatbestandsmerkmal der Heimtücke - Arglosigkeit des Tatopfers - Vorsatz

    Dies bedeutet, daß er sich der tatsächlichen Umstände, die die Tötung zu einer heimtückischen machen, bewußt gewesen sein muß, er muß ihr Vorliegen nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern sie in ihrer Bedeutung für die Tat in dem Sinne erfaßt haben, daß er sich bewußt geworden ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGHSt 6, 120, 121; 11, 139, 144; 22, 77, 80; BGH NJW 1978, 709, 710; NStZ 1981, 140; NStZ 1985, 216).
  • BGH, 07.06.1989 - 2 StR 217/89

    Verwirklichung des Mordmerkmals der Heimtücke durch Ersticken mit einem

    Denn sie steht mit der seit der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen BGHSt 9, 385, 390 vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (BGH - GrSSt - 11, 139, 143; BGH NJW 1978, 709; BGH bei Holtz MDR 1981, 267; BGH - GrSSt - 30, 105, 119) vertretenen Auffassung in Einklang, daß der Begriff der Heimtücke nach allgemeinem Sprachgebrauch eine gegen das Opfer gerichtete feindliche Willensrichtung zum Inhalt hat.
  • BGH, 22.11.1994 - 1 StR 626/94

    Mord - Heimtücke - Kleinkind

  • BGH, 05.08.1987 - 2 StR 329/87

    Ausnutzen der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit des schlafenden Opfers - Zertrümmern

  • BGH, 22.11.1977 - 1 StR 617/77

    Anwendbarkeit deutschen Strafrechts auf eine im Ausland begangene Tat -

  • BGH, 13.06.1984 - 3 StR 178/84

    Heimtückisches Handeln bei unbedingtem Tötungsvorsatz unabhängig von der

  • BGH, 10.12.1980 - 3 StR 423/80

    Ablehnung der Annahme von Heimtücke trotz Arglosigkeit und Wehrlosigkeit eines

  • BGH, 16.06.1981 - 5 StR 143/81

    Annahme des Mordmerkmals der Heimtücke - Arglosigkeit und Wehrlosigkeit eines

  • BGH, 17.12.1980 - 3 StR 433/80

    Totschlag im minderschweren Fall

  • BGH, 30.10.1979 - 1 StR 575/79

    Voraussetzungen für die Annahme eines versuchten Heimtückemordes

  • BGH, 26.03.1981 - 1 StR 98/81

    Begriff des Ausnutzens der möderischen Heimtückelage bei unter Aggressionsstau

  • BGH, 17.11.1981 - 5 StR 579/81

    Strafbarkeit wegen Mordes unter Beachtung einer affektiven Bewusstseinseinengung

  • BGH, 18.01.1979 - 4 StR 694/78

    Annahme von Heimtücke bei heftiger Gemütsbewegung - Tötung des Beifahrers bei dem

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