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   BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75, 1 BvR 147/75   

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BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75, 1 BvR 147/75 (https://dejure.org/1977,4)
BVerfG, Entscheidung vom 21.12.1977 - 1 BvL 1/75, 1 BvR 147/75 (https://dejure.org/1977,4)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Dezember 1977 - 1 BvL 1/75, 1 BvR 147/75 (https://dejure.org/1977,4)
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Sexualkundeunterricht

Art. 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 GG, Gesetzesvorbehalt, Wesentlichkeitstheorie

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Sexualkundeunterricht

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Sexualerziehung in der Schule

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Sexualerziehung in Schulen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sexualerziehung - Elternrecht; Gesetzesvorbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zeit.de (Pressebericht, 24.02.1978)

    Sexualkunde-Unterricht - Kein Werk des Teufels

Besprechungen u.ä.

  • zeit.de (Pressekommentar, 15.9.1978)

    Wem gehört die Schule? Stunde das Gesetzgebers: Die Rechte der Schüler und Eltern müssen stärker betont werden

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 47, 46
  • NJW 1978, 807
  • DVBl 1978, 263
  • DÖV 1978, 244
 
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Wird zitiert von ... (360)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75
    Angesichts der weitgehenden "Gestaltungsfreiheit der Länder bei der Festlegung von Erziehungsprinzipien und Unterrichtsgegenständen" (BVerfGE 34, 165, 181 - hess. Förderstufe) sei es nicht vorstellbar, daß die Sexualerziehung in den hamburgischen Schulen Rechte der Schüler oder ihrer Eltern verletze.

    Die KMK-Empfehlungen bemerken hierzu: "Die Schule ist aufgrund ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages verpflichtet, bei der Sexualerziehung mitzuwirken." Der Bildungs- und Erziehungsauftrag des Staates hat bundesverfassungsrechtlich seine Grundlage in Art. 7 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 34, 165, 181 f. - hess. Förderstufe).

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich bislang in drei Entscheidungen speziell mit dem Vorbehalt des Gesetzen im Schulverhältnis befaßt: BVerfGE 34, 165, 192 f. - hess.

    Im grundrechtsrelevanten Bereich bedeutet somit "wesentlich" in der Regel "wesentlich für die Verwirklichung der Grundrechte (vgl. BVerfGE 34, 165, 192 - hess. Förderstute; 40, 237, 248 f. - Rechtsschutzverfahren im Strafvollzug; 41, 251, 260 f. - Speyer-Kolleg).

    Äußerste Grenzen, die verfassungsrechtlich relevant sein könnten (vgl. BVerfGE 34, 165, 185 - hess. Förderstufe), sind durch die Gestaltung des Biologieunterrichts in der von dem Beschwerdeführer beanstandeten Form ersichtlich nicht überschritten worden.

  • BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73

    Speyer-Kolleg

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75
    Förderstufe; BVerfGE 41, 251, 259 f. - Speyer-Kolleg; BVerfGE 45, 400, 417 f. - Neuordnung der gymnasialen Oberstufe in Hessen.

    Diese Rechtsprechung hat sich heute im Schulrecht - trotz einiger Kritik - jedenfalls dem Grundsatze nach durchgesetzt (vgl. u.a. die in der Entscheidung BVerfGE 41, 251, 259 angeführten Gerichtsentscheidungen und neuerdings Oppermann, Verhandlungen des 51. Deutschen Juristentages Bd. I, Gutachten, G 48 ff.; Starck, NJW 1976, S. 1375; Kisker, NJW 1977, S. 1313; Pieske, DVBl. 1977, S. 673).

    Im grundrechtsrelevanten Bereich bedeutet somit "wesentlich" in der Regel "wesentlich für die Verwirklichung der Grundrechte (vgl. BVerfGE 34, 165, 192 - hess. Förderstute; 40, 237, 248 f. - Rechtsschutzverfahren im Strafvollzug; 41, 251, 260 f. - Speyer-Kolleg).

    Dies bedeutet allerdings nicht, daß es von Verfassungs wegen geboten wäre, alle Modalitäten der Sexualerziehung, wie sie etwa in den hamburgischen Richtlinien niedergelegt sind, in einem förmlichen Gesetz zu regeln (vgl. BVerfGE 41, 251, 265 - Speyer-Kolleg).

  • BVerfG, 27.05.1975 - 1 BvR 147/75

    Keine einstweilige Anordnung gegen Sexualkunde in Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75
    Die Beschwerdeführer zu 1) und 2) in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 147/75 sind die Eltern der minderjährigen Beschwerdeführerin zu 3), die am 27. August 1974 als damals Zehnjährige in das Gymnasium Weinheim aufgenommen wurde.

    Der damit verbundene Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung ist vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen worden (BVerfGE 40, 7 ).

  • BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62

    Zusammenveranlagung

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75
    Es bleibt auch, wie das vorlegende Gericht zutreffend ausgeführt hat, kein Raum für eine einschränkende verfassungskonforme Auslegung der zu prüfenden Vorschriften, die dem Prinzip des Vorbehalts des Gesetzes genügen wurde; denn jede verfassungskonforme Auslegung findet ihre Grenze dort, wo sie mit Wortlaut und Sinn der Vorschrift in Widerspruch treten würde (vgl. BVerfGE 18, 97, 111).
  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69

    Dienstpflichtverweigerung

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75
    Sie werden in der Ausübung ihres Grundrechts insoweit durch die kollidierenden Grundrechte andersdenkender Personen begrenzt (vgl. BVerfGE 28, 243, 260 f.; 41, 29, 50).
  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73

    Justizverwaltungsakt

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75
    Im grundrechtsrelevanten Bereich bedeutet somit "wesentlich" in der Regel "wesentlich für die Verwirklichung der Grundrechte (vgl. BVerfGE 34, 165, 192 - hess. Förderstute; 40, 237, 248 f. - Rechtsschutzverfahren im Strafvollzug; 41, 251, 260 f. - Speyer-Kolleg).
  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75
    Die freie Entscheidung der Eltern darüber, wie sie dieser Elternverantwortung gerecht werden wollen, ist durch ein Grundrecht gegen staatliche Eingriffe geschätzt, soweit solche Eingriffe nicht durch das Wächteramt der staatlichen Gemeinschaft im Sinne des Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG gedeckt sind" (BVerfGE 31, 194, 204 f. im Anschluß an die Entscheidungen BVerfGE 4, 52, 57; 7, 320, 323; 24, 119, 138, 143 f.).
  • BVerfG, 20.10.1954 - 1 BvR 527/52

    Erziehungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75
    Die freie Entscheidung der Eltern darüber, wie sie dieser Elternverantwortung gerecht werden wollen, ist durch ein Grundrecht gegen staatliche Eingriffe geschätzt, soweit solche Eingriffe nicht durch das Wächteramt der staatlichen Gemeinschaft im Sinne des Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG gedeckt sind" (BVerfGE 31, 194, 204 f. im Anschluß an die Entscheidungen BVerfGE 4, 52, 57; 7, 320, 323; 24, 119, 138, 143 f.).
  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76

    Oberstufenreform

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75
    Förderstufe; BVerfGE 41, 251, 259 f. - Speyer-Kolleg; BVerfGE 45, 400, 417 f. - Neuordnung der gymnasialen Oberstufe in Hessen.
  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75
    Die freie Entscheidung der Eltern darüber, wie sie dieser Elternverantwortung gerecht werden wollen, ist durch ein Grundrecht gegen staatliche Eingriffe geschätzt, soweit solche Eingriffe nicht durch das Wächteramt der staatlichen Gemeinschaft im Sinne des Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG gedeckt sind" (BVerfGE 31, 194, 204 f. im Anschluß an die Entscheidungen BVerfGE 4, 52, 57; 7, 320, 323; 24, 119, 138, 143 f.).
  • BVerfG, 10.03.1958 - 1 BvL 42/56

    Erziehung zu Freikörperkultur

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

  • OVG Berlin, 07.12.1972 - V B 37.71
  • EGMR, 07.12.1976 - 5095/71

    KJELDSEN, BUSK MADSEN AND PEDERSEN v. DENMARK

  • OVG Hamburg, 03.01.1973 - Bf III 5/72
  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 106/63

    Rechtswegerschöpfung bei Mängeln im finanzgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte

    Eine wesentliche Gewährleistung ist der Schutz vor Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf das Ansehen der Person, insbesondere ihr Bild in der Öffentlichkeit, auszuwirken (vgl. BVerfGE 114, 339 ).Die Rechtsprechung hat aus dem Grundrecht insoweit verschiedene Schutzdimensionen abgeleitet wie den Schutz eines unantastbaren Bereichs privater Lebensgestaltung, die Garantie der Privatsphäre, das Recht am eigenen Bild oder gesprochenen Wort oder das Recht auf die Darstellung der eigenen Person, die soziale Anerkennung sowie die persönliche Ehre (vgl. BVerfGE 27, 1 ; 27, 344 ; 32, 373 ; 34, 238 ; 47, 46 ; 54, 148 ; 99, 185 ; 101, 361 ; 106, 28 ; 114, 339 ; 120, 180 ).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 392/07

    Geschwisterbeischlaf

    Dazu gehört, dass der Einzelne sein Verhältnis zur Sexualität und seine geschlechtlichen Beziehungen zu einem Partner einrichten und grundsätzlich selbst darüber befinden kann, ob, in welchen Grenzen und mit welchen Zielen er Einwirkungen Dritter darauf hinnehmen will (vgl. BVerfGE 47, 46 ; 60, 123 ; 88, 87 ; 96, 56 ).
  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Heute ist es ständige Rechtsprechung, daß der Gesetzgeber verpflichtet ist, - losgelöst vom Merkmal des "Eingriffs" - in grundlegenden normativen Bereichen, zumal im Bereich der Grundrechtsausübung, soweit diese staatlicher Regelung zugänglich ist, alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (BVerfGE 34, 165 (192f); 40, 237 (249); 41, 251 (260); 45, 400 (417f); 47, 46 (78ff); 48, 210 (221)).
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