Rechtsprechung
BGH, 07.12.1978 - III ZR 35/77 |
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Abhängigkeit der Zulässigkeit der Revision vom Wert der Beschwer - Rechtsmittel gegen ein zweites Versäumnisurteil - Anwendung des Grundsatzes der Meistbegünstigung des Rechtsmittelführers
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Zur Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil
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Kurzfassungen/Presse
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ZPO § 345
Prüfungsmaßstab bei Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil und unzulässigen Erlaß des Vollstreckungsbescheides
Papierfundstellen
- BGHZ 73, 87
- NJW 1979, 1306 (Ls.)
- NJW 1979, 658
- MDR 1979, 382
- DB 1979, 789
Wird zitiert von ... (37) Neu Zitiert selbst (16)
- BAG, 01.12.1970 - 3 AZR 1/70
Versäumnisurteil - Einspruch - Mündliche Verhandlung - Unschlüssige Klage
Auszug aus BGH, 07.12.1978 - III ZR 35/77
Der zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat zwar entschieden, daß nach Wortlaut und Zweck der §§ 513 Abs. 2, 345 ZPO nur eine Kontrolle des Verfahrens beim Erlaß des angefochtenen zweiten Versäumnisurteils möglich sei; eine fehlende Säumnis im Verhandlungstermin vor Erlaß des ersten Versäumnisurteils könne deshalb das Rechtsmittel der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil bei Säumnis im Einspruchstermin nach § 513 Abs. 2 ZPO nicht rechtfertigen (AP ZPO § 513 Nr. 6; ebenso LAG Nürnberg NJW 1976, 2231; Breetzke JZ 1952, 268; J. Lehmann JZ 1958, 691; Blunck NJW 1971, 2040;… Rosenberg/Schwab ZPR 12. Aufl. § 136 I 1 Fn. 3;… Grunsky in Stein/Jonas ZPO 20. Aufl. § 513 Rdn. 11;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 35. Aufl. § 513 Anm. 2;… Thomas/Putzo ZPO 10. Aufl. § 513 Anm. 2 c; a.A. Neumann/Duesberg JZ 1951, 140; Burckhardt JZ 1958, 471; Vollkommer Anm. AP ZPO § 513 Nr. 6; vgl. ferner OLG Stuttgart MDR 1976, 51; Erlanger LZ 1931, 492; Stoll DJZ 1934, 307 Nr. 2).Der Gesetzgeber hat durch die hier noch nicht maßgebliche, am 1. Juli 1977 in Kraft getretene Neufassung des § 700 ZPO (Gesetz vom 3. Dezember 1976 - BGBl I S. 3281 - Vereinfachungsnovelle) klargestellt, daß der Verwerfung des Einspruchs gegen einen Vollstreckungsbescheid eine richterliche Schlüssigkeitsprüfung vorausgehen muß; soweit das Vorbringen des Klägers (Gläubigers) das Klagebegehren nicht rechtfertigt, ist der Vollstreckungsbescheid aufzuheben (§ 700 Abs. 3 Satz 3 ZPO; vgl. BAG 23, 92, 96 ff = AP ZPO § 345 Nr. 3).
- BAG, 18.01.1974 - 3 AZR 3/73
Ausschlußfristen - Versäumnisurteil - Einspruch des Beklagten - Klageeinreichung …
Auszug aus BGH, 07.12.1978 - III ZR 35/77
Der Ausschluß eines wiederholten Einspruchs bei aufeinanderfolgender richterlich festgestellter Säumnis soll einer Prozeßverschleppung entgegenwirken (vgl. BAG 25, 475, 478, 479 = AP ZPO § 345 Nr. 4;… Hahn, Materialien zur ZPO II 1, S. 298, 350 f; 359, 708 f;… ferner Vollkommer a.a.O.; Orlich NJW 1973, 1849). - BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvR 784/73
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Antrag auf Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BGH, 07.12.1978 - III ZR 35/77
Rechtsstaatliche Grundsätze gebieten es aber, den Erstzugang zu einer richterlichen Überprüfung des Vollstreckungsbefehls und damit zu einer Sachprüfung des Vorbringens des Schuldners nicht übermäßig zu erschweren (vgl. auch BVerfGE 37, 100, 102; 37, 132, 148; 38, 35, 38; 40, 272, 274 f; 41, 23, 26 m.w.Nachw.; den o.a.Beschluß des IV. Zivilsenats;… zur verfassungsrechtlichen Problematik ferner Löwe ZZP 83, 266, und Vollkommer a.a.O.).
- BGH, 04.10.1978 - IV ZB 84/77
Rechtsmittelzuständigkeit in Familiensachen
Auszug aus BGH, 07.12.1978 - III ZR 35/77
Gegen eine gerichtliche Entscheidung ist (jedenfalls auch) das Rechtsmittel statthaft, das nach der Verfahrensordnung der Art der tatsächlich gefällten Entscheidung entspricht (vgl. BGHZ 40, 265, 267 und den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 4. Oktober 1978 - IV ZB 84/77 - m.w.Nachw.). - BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BGH, 07.12.1978 - III ZR 35/77
Rechtsstaatliche Grundsätze gebieten es aber, den Erstzugang zu einer richterlichen Überprüfung des Vollstreckungsbefehls und damit zu einer Sachprüfung des Vorbringens des Schuldners nicht übermäßig zu erschweren (vgl. auch BVerfGE 37, 100, 102; 37, 132, 148; 38, 35, 38; 40, 272, 274 f; 41, 23, 26 m.w.Nachw.; den o.a.Beschluß des IV. Zivilsenats;… zur verfassungsrechtlichen Problematik ferner Löwe ZZP 83, 266, und Vollkommer a.a.O.). - BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem …
Auszug aus BGH, 07.12.1978 - III ZR 35/77
Rechtsstaatliche Grundsätze gebieten es aber, den Erstzugang zu einer richterlichen Überprüfung des Vollstreckungsbefehls und damit zu einer Sachprüfung des Vorbringens des Schuldners nicht übermäßig zu erschweren (vgl. auch BVerfGE 37, 100, 102; 37, 132, 148; 38, 35, 38; 40, 272, 274 f; 41, 23, 26 m.w.Nachw.; den o.a.Beschluß des IV. Zivilsenats;… zur verfassungsrechtlichen Problematik ferner Löwe ZZP 83, 266, und Vollkommer a.a.O.). - BSG, 10.12.1974 - GS 2/73
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Falsch adressierte Rechtsmittelfrist
Auszug aus BGH, 07.12.1978 - III ZR 35/77
Verfahrensvorschriften sind in Zweifelsfällen - wenn irgend vertretbar - so auszulegen, daß sie eine Entscheidung über die materielle Rechtslage ermöglichen und nicht verhindern (BFH - GS-NJW 1974, 1582, 1583 und BSG - GS - NJW 1975, 1380, 1383). - BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einem Antrag auf …
Auszug aus BGH, 07.12.1978 - III ZR 35/77
Rechtsstaatliche Grundsätze gebieten es aber, den Erstzugang zu einer richterlichen Überprüfung des Vollstreckungsbefehls und damit zu einer Sachprüfung des Vorbringens des Schuldners nicht übermäßig zu erschweren (vgl. auch BVerfGE 37, 100, 102; 37, 132, 148; 38, 35, 38; 40, 272, 274 f; 41, 23, 26 m.w.Nachw.; den o.a.Beschluß des IV. Zivilsenats;… zur verfassungsrechtlichen Problematik ferner Löwe ZZP 83, 266, und Vollkommer a.a.O.). - BGH, 23.03.1973 - 2 StR 390/72
Irreführendes Inverkehrbringen eines Weins unter verschiedenen Bezeichnungen - …
Auszug aus BGH, 07.12.1978 - III ZR 35/77
Der Ausschluß eines wiederholten Einspruchs bei aufeinanderfolgender richterlich festgestellter Säumnis soll einer Prozeßverschleppung entgegenwirken (vgl. BAG 25, 475, 478, 479 = AP ZPO § 345 Nr. 4;… Hahn, Materialien zur ZPO II 1, S. 298, 350 f; 359, 708 f;… ferner Vollkommer a.a.O.; Orlich NJW 1973, 1849). - BGH, 18.11.1963 - VII ZR 182/62
Rechtsmittel bei gemischter Kostenentscheidung
Auszug aus BGH, 07.12.1978 - III ZR 35/77
Gegen eine gerichtliche Entscheidung ist (jedenfalls auch) das Rechtsmittel statthaft, das nach der Verfahrensordnung der Art der tatsächlich gefällten Entscheidung entspricht (vgl. BGHZ 40, 265, 267 und den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 4. Oktober 1978 - IV ZB 84/77 - m.w.Nachw.). - BFH, 05.11.1973 - GrS 2/72
Handschriftliche Unterzeichnung der Revisionsbegründungsschrift - Entsendung …
- BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74
Vergleichsmiete I
- RG, 29.01.1925 - IV 373/24
Verfahren in Ehesachen
- BAG, 30.01.1975 - 2 AZB 58/74
Arbeitsgerichtsverfahren: Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil
- LAG Nürnberg, 21.04.1976 - 3 Sa 320/75
- BGH, 05.12.1950 - IV ZB 108/50
Vorlegung nach § 28 FGG. Erbscheinsverfahren
- BGH, 25.10.1990 - IX ZR 62/90
Vollstreckungsbescheid gegen Ehegatten - §§ 700 Abs. 6, 345 ZPO, Berufung, 'weite …
Ein neuer Streitstoff, der das Klagebegehren auf eine von der bisherigen verschiedene Grundlage gestellt und deshalb den Erlaß eines zweiten Versäumnisurteils verhindert hätte, wurde damit nicht unterbreitet, so daß - weil ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid anders als in den Fällen BGHZ 73, 87 und BGH, Urt. v. 19. November 1981 - III ZR 85/80, WM 1982, 601 nicht eingelegt worden war - grundsätzlich ein zweites Versäumnisurteil ergehen konnte.Nach diesen Vorschriften setzt der Erlaß eines (ersten) Versäumnisurteils außer einem darauf gerichteten - hier ausweislich des Terminsprotokolls gestellten - Antrag und dem Nichterscheinen oder Nichtverhandeln (§ 333 ZPO) des Beklagten die Schlüssigkeit der Klage und weiter voraus, daß sämtliche Prozeßvoraussetzungen für eine Sachentscheidung gegeben sind (BGHZ 73, 87, 90;… BGH, Urt. v. 13. März 1986 - I ZR 27/84, LM UWG § 13 Nr. 42 = GRUR 1986, 678;… Baur, Zivilprozeßrecht 6. Aufl. Rdn. 157; Baumbach/Lauterbach/Hartmann § 331 Anm. 3 B a;… Stein/Jonas/Schumann § 331 Rdn. 13; Thomas/Putzo § 331 Anm. 1).
Auf dieser Vorstellung, einer Parallelität von Prüfungspflicht und Rechtsmittelfähigkeit beruhen auch die Entscheidungen des III. Zivilsenats in BGHZ 73, 87, 92 f. und vom 19. November 1981 aaO. - freilich für den Sonderfall, daß ein Vollstreckungsbescheid trotz rechtzeitig eingelegten Widerspruchs ergangen ist.
Er hindert nicht, die Norm entsprechend ihrem Grundgedanken dahin zu verstehen, daß "der Fall der Versäumung" nur dann gegeben ist, wenn wegen der Säumnis des Einspruchsführers ein zweites Versäumnisurteil ergehen durfte, daß er aber auch dann nicht vorliegt, wenn dem Erlaß eines zweiten Versäumnisurteils entgegenstand, daß eine Prozeßvoraussetzung oder die Schlüssigkeit der Klage fehlte (ähnlich bereits BGHZ 73, 87, 92 f. für die dort gegebene Fallgestaltung).
Dieses Ergebnis, das in der Rechtsprechung bislang nur vereinzelt vertreten wird (vgl. LAG Hamm BB 1975, 745 f.; NJW 1981, 887; a.A. OLG Düsseldorf MDR 1987, 769 f. m.w.N.), entspricht einer breiten Meinung des Schrifttums (…vgl. Ankermann, in: Alternativkommentar zur ZPO § 513 Rdn. 6; Braun ZZP 93, 443, 466 f., 471; Fuchs NJW 1979, 1306;… Hoyer aaO. S. 172 f.; Orlich NJW 1973, 1349, 1351 [BAG 01.12.1970 - 3 AZR 1/70]; 1980, 1782, 1783 [BGH 07.12.1978 - III ZR 35/77]; E. Peters, Anm. in JZ 1986, 859, 860; E. Schneider MDR 1985, 375, 378; Schumann ZZP 96 (1983), 137, 210 m.Fußn. 273;… Zöller/Schneider § 513 Rdn. 6).
- BGH, 06.05.1999 - V ZB 1/99
Berufung gegen zweites Versäumnisurteil
Der Gleichlauf von Prüfungsumfang und -pflicht des Einspruchsrichters einerseits und Berufungsfähigkeit andererseits führt in diesem Fall dazu, daß die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil, durch das der Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid verworfen wird, trotz der in § 513 Abs. 2 ZPO bestimmten Beschränkung auch darauf gestützt werden kann, daß die Voraussetzungen für den Erlaß eines Vollstreckungsbescheids nicht vorgelegen haben (BGHZ 73, 87, 89 ff; 112, 367, 371 ff). - BGH, 16.04.1986 - VIII ZB 26/85
Berufung gegen zweites Versäumnisurteil
Die an die wiederholte Säumnis einer Partei, die Einspruch gegen ein Versäumnisurteil eingelegt hat, geknüpfte Sanktion des § 513 Abs. 2 ZPO steht in einer Reihe mit weiteren gesetzlichen Regelungen im Versäumnisverfahren, die sämtlich darauf hinauslaufen, eine Partei, gegen die ein Versäumnisurteil erlassen ist, im Interesse der Prozeßbeschleunigung (vgl. BGHZ 73, 87, 92 m. Nachw.) zu besonders sorgfältiger Prozeßführung zu veranlassen: Das Versäumnisurteil ist für vorläufig vollstreckbar zu erklären (§ 708 Nr. 2 ZPO), und es ist der formellen und materiellen Rechtskraft fähig.Demgegenüber will ein Teil der Rechtsprechung und Literatur (OLG Stuttgart MDR 1976, 51; in der Literatur vor allem Vollkommer Anm. zu BAG in AP § 513 Nr. 6 und ZZP 94, 91 ff.; ferner Neumann-Duesberg JZ 1951, 140 [BGH 05.12.1950 - IV ZB 108/50]; Burckhardt JZ 1958, 471; Orlich NJW 1973, 1349, 1350 [BAG 01.12.1970 - 3 AZR 1/70] und NJW 1980, 1782 f. [BGH 07.12.1978 - III ZR 35/77]; Fuchs NJW 1979, 1306;… Hoyer, Das technisch zweite Versäumnisurteil, 1980, S. 162 ff., 172;… Zöller/Schneider, ZPO § 513 Rdn. 6; Schneider MDR 1985, 375, 377 f.) die Berufung nach § 513 Abs. 2 ZPO auch dann zulassen, wenn die Partei zwar beim zweiten, nicht jedoch bei dem vorangegangenen ersten Versäumnisurteil säumig war.
Weiter wird gegen die hier vertretene Ansicht geltend gemacht, sie widerspreche in hohem Maße der prozessualen Billigkeit und Gerechtigkeit (Vollkommer Anm. AP § 513 ZPO Nr. 6; ähnlich OLG Stuttgart MDR 1976, 51, 52;… Neumann-Duesberg, Burckhardt, Fuchs aaO; Orlich NJW 1980, 1782, 1783 [BGH 07.12.1978 - III ZR 35/77];… Hoyer aaO S. 166), der Prozeßverlust nach nur einmaliger verschuldeter Säumnis erscheine als unverhältnismäßige und damit ungerechte Sanktion (…Vollkommer aaO), eine derart einschneidende Rechtsfolge sei nur bei zweimaliger aufeinanderfolgender schuldhafter Säumnis angezeigt und auch vom Gesetzgeber gewollt (…Vollkommer, Hoyer aaO); schließlich wird in diesem Zusammenhang angeführt, die durch gerichtliche Verfahrensfehler erlangte Rechtsposition des Gegners sei nicht schutzwürdig (…OLG Stuttgart aaO;… Vollkommer aaO unter AP § 345 ZPO Nr. 3;… Neumann/Duesberg aaO; Orlich NJW 1980, 1782, 1783) [BGH 07.12.1978 - III ZR 35/77].
Der Senat befindet sich damit nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des III. Zivilsenats (BGHZ 73, 87 und Urteil vom 19. November 1981 - III ZR 85/80 = NJW 1982, 888 = WM 1982, 601).
Die Entscheidungen beruhen aber auf den Besonderheiten des Mahnverfahrens (vgl. insbes. BGHZ 73, 90 [BGH 07.12.1978 - III ZR 35/77]/91).
- BGH, 19.11.1981 - III ZR 85/80
Schuldhaftigkeit der Säumnis bei Ablehnung eines Vertagungsantrags
Geht dem zweiten Versäumnisurteil wie hier ein Vollstreckungsbescheid voraus, so liegt ein Fall der Versäumung ferner dann nicht vor, wenn der Vollstreckungsbescheid in verfahrensrechtlich unzulässiger Weise ergangen ist (Senatsurteil BGHZ 73, 87).Diese erweiternde Auslegung der einschlägigen Vorschriften (§§ 345, 513, 700 ZPO) folgt aus dem rechtsstaatlichen Anspruch auf einen wirksamen Rechtsschutz und aus dem Gesichtspunkt, daß Verfahrensvorschriften, wenn irgend vertretbar, so auszulegen sind, daß sie eine Entscheidung über die materielle Rechtslage ermöglichen und nicht verhindern (Senatsurteil BGHZ 73, 87, 91).
Die daraus folgende mögliche verfahrensrechtliche Unzulässigkeit des Vollstreckungsbescheids mußte auch das Berufungsgericht berücksichtigen (Senatsurteil BGHZ 73, 87).
Die verfahrensrechtliche Zulässigkeit eines Vollstreckungsbescheids ist aber Voraussetzung für die Verwerfung des gegen ihn eingelegten zulässigen Einspruchs durch ein zweites Versäumnisurteil (Senatsurteil BGHZ 73, 87).
Sie ist auch nicht schon in dem bereits mehrfach genannten Senatsurteil BGHZ 73, 87 entschieden worden.
- OLG Nürnberg, 15.05.2013 - 1 U 846/13
Mahnverfahren: Fristenlauf zur Beantragung eines Vollstreckungsbescheids nach …
Grund dafür ist der Gleichlauf von Prüfungsumfang und -pflicht des Einspruchsrichters einerseits und Berufungsfähigkeit andererseits (BGHZ 73, 87, 89 ff; 112, 367, 371 ff; NJW 1999, 2599). - BGH, 24.11.1982 - VIII ZR 286/81
Übergangener Widerspruch gegen Mahnbescheid
Ihr kann jedoch kein Gewicht mehr beigemessen werden, nachdem in der Rechtsprechung geklärt ist, daß die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil, das den zulässiger Einspruch des Schuldners gegen einen Vollstreckungsbescheid verwirft, auf die verfahrensrechtliche Unzulässigkeit des Vollstreckungsbescheids gestützt werden kann, wenn der Rechtspfleger ihn trotz rechtzeitigen Widerspruchs erlassen hatte (BGHZ 73, 87 - zwar noch zum alten Recht, aber bereits unter Berücksichtigung der Vereinfachungsnovelle; BGH…, Urteil vom 19.11.1981 aaO). - BGH, 17.10.1986 - V ZR 169/85
Rechtsmittel gegen ein fälschlich anstatt eines Beschlusses erlassenes Urteil
Anerkannt ist, daß den Parteien dasjenige Rechtsmittel zusteht, welches nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft ist (ständige Rechtspr. des BGH, vgl. BGHZ 40, 265, 267; 72, 182, 187 f.; 73, 87, 89). - BAG, 02.02.1994 - 10 AZR 113/93
Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil
Zwar hat der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 7. Dezember 1978 (- III ZR 35/77 - AP Nr. 5 zu § 345 ZPO ) entschieden, die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil, das den Einspruch des Schuldners gegen einen Vollstreckungsbescheid verwirft, könne auf die verfahrensrechtliche Unzulässigkeit des Vollstreckungsbescheids gestützt werden, wenn der Rechtspfleger diesen trotz rechtzeitigen Widerspruchs erlassen habe.Rechtsstaatliche Grundsätze geböten es, den Erstzugang zu einer richterlichen Überprüfung des Vollstreckungsbescheids und somit zu einer Sachprüfung des Vorbringens des Schuldners nicht übermäßig zu erschweren (BGH Urteil vom 7. Dezember 1978 - III ZR 35/77 - AP Nr. 5 zu § 345 ZPO ).
- BGH, 13.10.1998 - VI ZR 81/98
Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift
Da das Berufungsgericht mithin bei der Partei Unsicherheit über den statthaften Rechtsbehelf geschaffen hat, liegt ein Verlautbarungsfehler vor, der nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dazu führt, den Einspruch als zulässig zu behandeln (vgl. BGHZ 40, 265, 267; 73, 87, 89; 98, 362, 364/5; BGH, Urteil vom 17. Oktober 1986 - V ZR 169/85 - NJW 1987, 442, 443 und vom 3. Dezember 1993 - V ZR 275/92 - NJW 1994, 665, 666 …sowie Beschluß vom 19. Dezember 1996 - IX ZB 108/96 - BGHR ZPO § 345 Einspruch, zulässiger 1). - BGH, 19.12.1996 - IX ZB 108/96
Statthaftigkeit des Einspruchs gegen ein weiteres erstes Versäumnisurteil
Hält man den Einspruch im vorliegenden Fall nicht für den einzig möglichen Rechtsbehelf, führt die Anwendung des Grundsatzes der Meistbegünstigung (vgl. dazu BGHZ 40, 265, 267; 73, 87, 89; 98, 362, 364; BGH, Beschl. v. 21. Oktober 1993 - V ZB 45/93, WM 1994, 180, 181) zu dem Ergebnis, daß der Einspruch dem Beklagten zumindest auch zur Verfügung stehen muß. - BGH, 03.11.1988 - LwZB 2/88
Anspruch auf Zahlung rückständigen Pachtzinses aus einem Landpachtvertrag - …
- BGH, 23.04.2002 - X ZR 29/00
Berücksichtigung von Mitverschulden im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs wegen …
- LAG Köln, 20.04.2007 - 4 Sa 22/07
Zweites Versäumnisurteil trotz zwischenzeitlicher Verhandlung in einem weiteren …
- OLG Schleswig, 30.01.2007 - 6 U 55/06
Beachtliche Rügen bei Berufung gegen 2. Versäumnisurteil
- OLG Karlsruhe, 04.10.2005 - 1 U 112/05
Berufungsverfahren: Statthaftigkeit eines zweiten Versäumnisurteiles bei …
- OLG Zweibrücken, 01.03.2002 - 3 W 38/02
Handelsregisterverfahren: Amtslöschung einer vorzeitigen Löschung einer GmbH als …
- LG Rottweil, 03.06.2015 - 1 S 18/15
Berufungsverfahren: Eingeschränkte Prüfung der Berufung gegen ein zweites …
- BGH, 06.07.1990 - LwZR 5/88
Besitzrecht des Hoferben
- LAG Hamm, 21.01.1999 - 12 Sa 1067/98
Klage einer Arbeitnehmerin auf Zahlung eines Arbeitsentgelt auf der Grundlage …
- BGH, 08.03.1982 - II ZR 10/81
Folgen der Rückgabe von Unterlagen nach einem Berufungsurteil für die Revision - …
- OLG Dresden, 25.05.2001 - 8 W 562/01
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Bejahung der örtlichen …
- OLG Dresden, 25.05.2001 - 8 W 565/01
Zwischenurteil zur örtlichen Zuständigkeit - unzulässige Beschwerde bei …
- OLG Brandenburg, 07.03.2011 - 15 UF 7/11
Einstweiliger Rechtsschutz in Familienstreitsachen: Rechtsmittel bei einer …
- KG, 18.10.1999 - 12 U 6654/98
Begründetheit der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil
- OLG Köln, 24.01.2001 - 13 U 121/00
- BGH, 17.10.1986 - V ZR 170/85
Versäumnisurteil gegen den Revisionsbeklagten - Ersetzung der Zustimmung des …
- BGH, 08.02.1984 - VIII ZR 268/82
Anspruch auf rückständigen Mietzins und Nebenkosten - Anfechtung eines …
- BVerwG, 16.02.1981 - 7 B 18.81
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
- BGH, 19.12.1996 - IX ZR 108/96
Festsetzung der Beschwer bei einem Begehren gerichtet auf Herausgabe einer …
- OLG Düsseldorf, 05.03.1987 - 6 U 187/86
Versäumnisurteil; Vollstreckungsbescheid; Schlüssigkeitsprüfung; Berufung
- LG Darmstadt, 12.04.2013 - 5 T 65/13
Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist bei Inhaftierung des Insolvenzschuldners
- LAG Hamm, 10.09.1980 - 12 Sa 646/80
Versäumnisurteil bei unschlüssigem Klagevorbringen; Säumnis nach unechtem …
- OLG Jena, 16.12.1997 - 8 U 604/97
Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung; Zustellung eines Mahnbescheides; …
- OLG München, 10.07.1979 - 25 U 1638/79
Zulassung einer Klageerwiderung nach Fristablauf; Präklusionswirkung des § 296 …
- BGH, 03.06.1987 - IVb ZR 106/86
Beachtung des Grundsatzes der Meistbegünstigung im Rahmen der Statthaftigkeit …
- KG, 19.12.1983 - 12 U 2312/83
Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages ; Sittenwidrigkeit eines …
- OLG Nürnberg, 08.12.1981 - 11 U 2523/81
Rechtsprechung
BGH, 08.03.1979 - VII ZR 35/78 |
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Voraussetzungen der unselbstständigen Anschlussberufung - Prüfung der Schlussrechnung durch Rechnungsprüfungsbehörden - Bestätigendes Schuldanerkenntnis einer Dienststelle der öffentlichen Hand durch schlüssiges Verhalten - Überprüfung von Rechnungen und der Anweisung ...
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Vergütung: Rückforderung durch öffentlichen Auftraggeber
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
VOB/B § 16
Rechtsnatur und rechtliche Folgen der Schlusszahlung
Papierfundstellen
- NJW 1979, 1306 (Ls.)
- MDR 1979, 663
- WM 1979, 694
- BauR 1979, 249
- ZfBR 1979, 109
Wird zitiert von ... (22) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 03.12.1964 - VII ZR 117/63
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.03.1979 - VII ZR 35/78
Dabei wendet es sich gegen eine beiläufige Bemerkung im Senatsurteil vom 3. Dezember 1964 - VII ZR 117/63 = Schäfer/Finnern Z 2.212 Bl. 17, 18, daß angesichts der gesetzlich angeordneten Rechnungsprüfung durch den Bundesrechnungshof der Behörde (dort: dem Sonderbauamt) die "Befugnis" zum Abschluß eines Vergleichs und zur Abgabe eines Schuldanerkenntnisses gefehlt habe (…dem folgend Ingenstau/Korbion, VOB, 8. Aufl., B § 16, 3 - Rdn. 50/52 a; vgl. auch Daub/Piel/Soergel/Steffani, VOB, Teil B, Erl. 16.132/16.133).Es kommt deshalb nicht mehr darauf an, ob die Beklagten sich darauf eingerichtet haben, daß die Klägerin ihr Recht nicht mehr geltend machen wolle (vgl. dazu Senatsurteile vom 3. Dezember 1964 - VII ZR 117/63 = Schäfer/Finnern Z 2.212 Bl. 17 und vom 22. Mai 1975 - VII ZR 266/74 = BauR 1975, 424).
- BGH, 22.05.1975 - VII ZR 266/74
Durchsetzung einer auf einem Rechenfehler beruhenden Nachforderung
Auszug aus BGH, 08.03.1979 - VII ZR 35/78
Wie das Berufungsgericht zu Recht ausgeführt hat, bezieht sich diese Bestimmung nur auf Meß- und Rechenfehler, um die es hier nicht geht (vgl. Senatsurteil vom 22. Mai 1975 - VII ZR 266/74 = BauR 1975, 424).Es kommt deshalb nicht mehr darauf an, ob die Beklagten sich darauf eingerichtet haben, daß die Klägerin ihr Recht nicht mehr geltend machen wolle (vgl. dazu Senatsurteile vom 3. Dezember 1964 - VII ZR 117/63 = Schäfer/Finnern Z 2.212 Bl. 17 und vom 22. Mai 1975 - VII ZR 266/74 = BauR 1975, 424).
- BGH, 04.11.1976 - VII ZR 74/75
Teilweise Anerkenntnis eines Vergütungsanspruches
Auszug aus BGH, 08.03.1979 - VII ZR 35/78
Die gesetzlich angeordnete Rechnungsprüfung (durch Landesrechnungshof oder Bundesrechnungshof) nimmt den Behörden nicht die Befugnis zum Abschluß eines Vergleiches oder zur Abgabe eines Schuldanerkenntnisses (im Anschluß an das Senatsurteil vom 4. November 1976 -- VII ZR 74/75).Der Senat hat aber bereits in seinem Urteil vom 4. November 1976 - VII ZR 74/75 = BauR 1977, 138 - klargestellt, daß auch die öffentliche Hand (dort: ein Staatshochbauamt) ein deklaratorisches Anerkenntnis abgeben kann mit der Folge, daß alle Einwendungen abgeschnitten werden, die damals bekannt waren oder mit denen gerechnet werden mußte.
- BGH, 14.03.1963 - VII ZR 257/61
Auszug aus BGH, 08.03.1979 - VII ZR 35/78
Zwar genügt es zur Annahme einer Willenserklärung durch "schlüssiges Verhalten", daß jemand mittelbar den Eindruck erweckt, er habe einen bestimmten Rechtsfolgewillen (vgl. BGH NJW 1963, 1248 [BGH 14.03.1963 - VII ZR 257/61];… Krüger-Nieland in BGB-RGRK, 12. Aufl. Vorbem. vor § 116, Rdn. 13, 15, jeweils mit weiteren Nachw.). - BGH, 05.05.1966 - VII ZR 148/64
Vorbehalt der Nachforderung bei Annahme der Schlusszahlung
Auszug aus BGH, 08.03.1979 - VII ZR 35/78
Eine Schlußzahlung spricht noch nicht dafür, daß der Auftraggeber auf sämtliche bis dahin entstandenen Einwendungen rechtlicher oder tatsächlicher Art, die er damals kannte oder mit denen er rechnen mußte, verzichten wolle (Senatsurteil vom 5. Mai 1966 - VII ZR 148/64 = Schäfer/Finnern Z 2.330 Bl. 17, 18). - BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73
Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht
Auszug aus BGH, 08.03.1979 - VII ZR 35/78
Da weitere Feststellungen nicht mehr in Betracht kommen, kann der Senat das selbst abschließend beurteilen (BGHZ 65, 107, 112) [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73]. - BGH, 24.11.1977 - VII ZR 160/76
Voraussetzungen für die Einlegung einer Anschlussberufung - Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 08.03.1979 - VII ZR 35/78
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt eine unselbständige Anschlußberufung keine Beschwer voraus (vgl. z.B. Senatsurteil vom 24. November 1977 - VII ZR 160/77 = WM 1978, 65 mit Nachweisen).
- BGH, 11.01.2007 - VII ZR 165/05
Rechtsfolgen der Zahlung des Werklohns auf eine geprüfte Schlussrechnung
Die Prüfung einer Rechnung, die Bezahlung einer Rechnung oder auch die Bezahlung nach Prüfung erlauben für sich genommen nicht, ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis anzunehmen (vgl. bereits BGH, Urteil vom 8. März 1979 - VII ZR 35/78 - BauR 1979, 249, 251). - BGH, 11.07.1995 - X ZR 42/93
Bezahlung einer Rechnung als Schuldanerkenntnis
Zwar kann in der Bezahlung einer Rechnung ohne Einwendungen gelegentlich ein (bestätigendes) Schuldanerkenntnis der beglichenen Forderung zu sehen sein (vgl. BGH, Urt. v. 08.03.1979 - VII ZR 35/78, WM 1979, 694, 695 zu III 2 a); v. 29.10.1985 - VI ZR 56/84, NJW-RR 1986, 324 zu II 1 a)). - BGH, 21.10.2008 - XI ZR 256/07
Anforderungen an die Eingehung eines Schuldanerkenntnisses
a) Zwar kann grundsätzlich die Bezahlung einer Verbindlichkeit im Einzelfall ein konkludent erklärtes, bestätigendes Schuldanerkenntnis der beglichenen Forderung darstellen (vgl. BGH, Urteile vom 8. März 1979 - VII ZR 35/78, WM 1979, 694, 695 und vom 11. Juli 1995 - X ZR 42/93, WM 1995, 1886, 1887;… PWW/Buck-Heeb, BGB 3. Aufl. § 781 Rdn. 12;… Staudinger/Marburger, BGB Neubearb. 2002 § 781 Rdn. 47).Dieser Erklärungswert kommt einer Tilgungsleistung als solcher aber nicht allgemein, sondern nur dann zu, wenn der Schuldner aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall bei seiner Leistung aus der Sicht des Empfängers den Eindruck erweckt, er handele mit einem auf den Abschluss einer solchen Vereinbarung gerichteten Rechtsfolgewillen (BGH, Urteil vom 8. März 1979 - VII ZR 35/78, WM 1979, 694, 695).
Die Bezahlung einer Schuld, auch wenn diese nach gründlicher Prüfung erfolgt, begründet für sich genommen kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis der getilgten Verbindlichkeit (vgl. BGH, Urteile vom 8. März 1979 - VII ZR 35/78, WM 1979, 694, 695 und vom 11. Januar 2007 - VII ZR 165/05, WM 2007, 796 Tz. 9; Senat, Beschluss vom 3. Juni 2008 - XI ZR 239/07, WM 2008, 1301).
- OLG Brandenburg, 23.06.2021 - 13 UF 83/19
Rechtsnatur der Anerkennung einer Forderung
Die Prüfung einer Rechnung, die Bezahlung einer Rechnung oder auch die Bezahlung nach Prüfung erlauben für sich genommen nicht, ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis anzunehmen (vgl. bereits BGH, NJW 1979, 1306 L; BGH NJW-RR 2007, 530, beck-online). - OLG Celle, 31.01.2017 - 14 U 200/15
Kein Hinweis auf offenkundigen Ausschreibungsfehler: Kein Anspruch auf …
Denn insofern ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass aus der strengen Haushaltskontrolle, der diese unterworfen sind, eine auch der Klägerin als einem Zusammenschluss von in der Realisierung von Aufträgen der öffentlichen Hand erfahrenen Unternehmen bekannte, zumindest aber erkennbare besondere Interessenlage folgt, die dazu führt, dass Dienststellen der öffentlichen Hand in aller Regel keine rechtsgeschäftlichen Schuldanerkenntnisse abgeben wollen: Vielmehr wollen und müssen es sich Behörden aufgrund ihrer besonderen Situation regelmäßig offen halten, Einwendungen gegen Vergütungsforderungen von Bauunternehmen geltend machen zu können (BGH, Urteil vom 08.03.1979 - VII ZR 35/78; BGH, Urteil vom 14.01.1982 - VII ZR 296/80; OLG Celle, Urteil vom 30.12.1998 - 14a U 127/97; Senat, Urteil vom 07.12.2006 - 14 U 61/06). - OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - 23 U 163/06
Zum Verjährungsbeginn nach § 199 BGB : Übergang vom alten Verjährungsrecht - …
Regelmäßig ist davon auszugehen, dass Dienststellen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Überprüfung von Rechnungen und der Anweisung von Zahlungen keine rechtsgeschäftlichen Schuldanerkenntnisse abgeben wollen, insbesondere nicht durch schlüssiges Verhalten (BGH, Urt. v. 8.3.1979 - VII ZR 35/78, BauR 1979, 249;… BGH Urt. v. 14.1.1982 - VII ZR 296/80, BauR 1982, 283;… OLG Celle Urt. v. 7.12.2006 - 14 U 61/06, IBR 2007, 170). - KG, 12.02.2008 - 21 U 155/06
Anforderungen an die Darlegung von Mehrkosten wegen fehlender Vorleistungen
Der dargestellten Auslegung steht des weiteren nicht der vom Bundesgerichtshof entwickelte Grundsatz entgegen, dass die den Vertragspartnern in der Regel bekannte Überwachung der behördlichen Tätigkeit durch Rechnungsprüfungsbehörden entscheidend dafür spricht, dass die Dienststellen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Rechnungsprüfung und der Anweisung von Zahlungen in aller Regel weder Vergleiche abschließen noch Schuldanerkenntnisse abgeben wollen (BGH BauR 1979, 249 ff [...] Rz 29; BauR 1982, 283 ff [...] Rz 8). - LG Neuruppin, 14.06.2018 - 31 O 40/16
Anordnung der Straßenverkehrsbehörde = Verlangen einer zusätzlichen Leistung!
Unter diesen Umständen kann ein Vergleich oder ein ihm gleichstehendes bestätigendes Schuldanerkenntnis in aller Regel nicht angenommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 08. März 1979 - VII ZR 35/78 -, Rn. 30; bestätigt durch BGH, Urteil vom 11. Juli 1995 - X ZR 42/93; KG Berlin, Urteil vom 12. Februar 2008 - 21 U 155/06, juris). - OLG Celle, 07.12.2006 - 14 U 61/06
Rechtsnatur der Rechtsprüfung durch einen öffentlichen Auftraggeber
Wegen dieser Interessenlage geht die Rechtsprechung, der sich auch der erkennende Senat anschließt, davon aus, dass Dienststellen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Überprüfung von Rechnungen und der Anweisung von Zahlungen in aller Regel keine rechtsgeschäftlichen Schuldanerkenntnisse abgeben wollen, insbesondere nicht durch schlüssiges Verhalten ( BGH, BauR 1979, 249 und 1982, 283; OLG Celle, OLGR 1999, 203).Eine Auslegung des Schreibens der Beklagten vom 7. November 2005 als deklaratorisches Schuldanerkenntnis käme deshalb nur dann in Betracht, wenn dies entweder ausdrücklich vereinbart worden wäre (woran es hier jedoch fehlt) oder wenn eindeutige Anzeichen zweifelsfrei eine entsprechende Schlussfolgerung rechtfertigen würden ( BGH, BauR 1979, 249 ).
Dies stellt aber nach ständiger Rechtsprechung ebenfalls im Regelfall kein Schuldanerkenntnis dar, da es sich dabei nicht um eine Willenserklärung mit rechtsgeschäftlichem Erklärungswert handelt, sondern um eine reine Wissenserklärung zur Information über die durchgeführte Prüfung und deren Ergebnis (…Werner/Pastor, a. a. O., Rn. 2030 und 2032; BGH, BauR 1979, 249 juris Rn. 24;… BGH, BauR 2005, 94 juris Rn. 18 a. E.; OLG Frankfurt, NJW-RR 1997, 526).
- OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - 23 U 208/10
Anforderungen an die Feststellungen einer Pauschalvereinbarung hinsichtlich der …
Der Kläger trägt auch im Übrigen weder eine den Anforderungen des § 14 StBGebV entsprechende weitere Pauschalvereinbarung vor noch ergibt sich eine wirksame Pauschalvereinbarung bzw. ein Anerkenntnis des Beklagten durch die im Wege des Lastschriftverfahrens monatlich vom Kläger eingezogenen Beträge (vgl. BGH, Urteil vom 11.11.2008, VIII ZR 265/07, NJW 2009, 580; BGH, Urteil vom 11.01.2007, VII ZR 165/05, NJW-RR 2007, 530; BGH, Urteil vom 11.07.1995, X ZR 42/93, NJW 1995, 3311; vgl. BGH, Urteil vom 08.03.1979, VII ZR 35/78, BauR 1979, 249;… Palandt-Sprau, a.a.O., § 781, Rn 3 mwN).Die Prüfung einer Rechnung, die Bezahlung einer Rechnung oder auch die Bezahlung nach Prüfung erlauben für sich genommen nicht, ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis anzunehmen (…vgl. BGH a.a.O.; vgl. BGH, Urteil vom 08.03.1979, VII ZR 35/78, BauR 1979, 249).
- OLG Karlsruhe, 02.12.2014 - 19 U 122/13
Wann ist die Schlussrechnung prüfbar?
- OLG Nürnberg, 21.12.2010 - 1 U 2329/09
Preiserhöhung bei einem Gasversorgungsvertrag: Konkludente Zustimmung zur …
- OLG Düsseldorf, 27.10.2016 - 12 U 74/15
Auslegung einer Erklärung des Finanzamts gegenüber dem Insolvenzverwalter
- BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 43.76
Auslegung des Begriffs der erschlossenen Grundstücke
- BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 63.78
Auslegung des Begriffs "Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche …
- KG, 17.02.2003 - 8 U 392/01
Straßensondernutzungsentgelt: Anerkenntnis und Billigkeitskontrolle
- BGH, 14.01.1982 - VII ZR 296/80
Öffentliche Auftraggeber: Vergleiche, Schuldanerkenntnisse, Rückforderung von …
- OLG Düsseldorf, 04.02.2014 - 23 U 22/13
Annahme eines einheitlichen, aus mehreren Rechnungsposten bestehenden …
- OLG Düsseldorf, 30.08.2011 - 23 U 167/10
Rechtsfolgen der Anbringung handschriftlicher Erklärungen des Mandanten auf einem …
- OLG Stuttgart, 18.07.2002 - 13 U 233/01
Urkundsprozeß über Vergütungsansprüche aus einem Wartungsvertrag: Fälligkeit der …
- LG Trier, 25.04.1996 - 6 O 221/95
Voraussetzungen einer Anscheinsvollmacht; Möglichkeit einer Genehmigung nur bei …
- BGH, 20.11.1980 - VII ZR 298/79
Anforderungen an einen Schriftsatz im Anwaltsprozess - Bezugnahme auf ein …
Rechtsprechung
BGH, 14.03.1979 - IV ZR 80/78 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Abänderung eines Vergleichs - Für die Zuständigkeit der Senate für Familiensachen der Oberlandesgerichte kommt es nicht darauf an, ob bereits in erster Instanz die Abteilung für Familiensachen des Amtsgerichts entschieden hat - Zulässigkeit der hilfsweisen ...
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- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 283
Sachdienlichkeit einer in der Berufungsinstanz vorgenommenen Klageänderung; Berücksichtigung neuen Vorbringens in einem nachgelassenen Schriftsatz
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 24.04.1978 - 2 UF 303/77
- BGH, 14.03.1979 - IV ZR 80/78
Papierfundstellen
- NJW 1979, 1306 (Ls.)
- MDR 1979, 829
- FamRZ 1979, 573
Wird zitiert von ... (63) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 17.01.1951 - II ZR 16/50
Prozeßführungsrecht des Ehemannes. Klagänderung
Auszug aus BGH, 14.03.1979 - IV ZR 80/78
In der hilfsweisen Einführung des Anspruchs nach § 323 ZPO lag eine Klageänderung (RG SeuffA 77, 246; BGHZ 1, 65, 70 [BGH 17.01.1951 - II ZR 16/50]; BGH LM BGB § 242 [A] Nr. 7;… Rosenberg, Lehrbuch 9. Aufl. § 93 I 2 b; derselbe ZZP 1953, 401;… im Ergebnis ebenso Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 11. Aufl. § 100 I 2 b;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 37. Aufl. § 263 Anm. 2 A; BGH NJW 1970, 44).Daß Klageänderungen auch in der zweiten Tatsacheninstanz vorgenommen werden können, ist in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannt (…Stein/Jonas/Schumann/Leipold, ZPO 19. Aufl. § 264 III;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 37. Aufl. § 528 Anm. 2;… Thomas/Putzo, ZPO 10. Aufl. § 530 Anm. 2;… Rosenberg, Lehrbuch 9. Aufl. § 100 II; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, § 102 II 2; Wieczorek, ZPO § 264 C II a 2; BGHZ 1, 65, 70) [BGH 17.01.1951 - II ZR 16/50].
- BGH, 21.02.1975 - V ZR 148/73
Begriff der rügelosen Einlassung
Auszug aus BGH, 14.03.1979 - IV ZR 80/78
Im allgemeinen wird die Sachdienlichkeit zu verneinen sein, wenn ein völlig neuer Streitstoff in den Rechtsstreit eingeführt wird, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozeßführung nicht verwertet werden kann (vgl. BGH LM ZPO § 33 Nr. 14 = WM 1975, 600). - BGH, 11.11.1964 - IV ZR 320/63
Zulässigkeit neuen Vorbringens in einem nachgelassenen Schriftsatz
Auszug aus BGH, 14.03.1979 - IV ZR 80/78
Durch einen Schriftsatznachlaß nach § 283 ZPO erhält eine Partei nur das Recht, sich über die Richtigkeit des ihr nicht rechtzeitig mitgeteilten gegnerischen Vorbringens zu erklären; weitere Ausführungen sind unzulässig und unbeachtlich (BGH LM BGB § 242 [A] Nr. 7; BGB NJW 1965, 297; 1966, 1657).
- BGH, 02.06.1966 - VII ZR 41/64
Unanwendbarkeit der Echtheitsvermutung auf eine mit Zusatz über die …
Auszug aus BGH, 14.03.1979 - IV ZR 80/78
Durch einen Schriftsatznachlaß nach § 283 ZPO erhält eine Partei nur das Recht, sich über die Richtigkeit des ihr nicht rechtzeitig mitgeteilten gegnerischen Vorbringens zu erklären; weitere Ausführungen sind unzulässig und unbeachtlich (BGH LM BGB § 242 [A] Nr. 7; BGB NJW 1965, 297; 1966, 1657). - BGH, 15.10.1969 - VIII ZR 136/67
Begriff und Zulässigkeit einer Klageänderung
Auszug aus BGH, 14.03.1979 - IV ZR 80/78
In der hilfsweisen Einführung des Anspruchs nach § 323 ZPO lag eine Klageänderung (RG SeuffA 77, 246; BGHZ 1, 65, 70 [BGH 17.01.1951 - II ZR 16/50]; BGH LM BGB § 242 [A] Nr. 7;… Rosenberg, Lehrbuch 9. Aufl. § 93 I 2 b; derselbe ZZP 1953, 401;… im Ergebnis ebenso Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 11. Aufl. § 100 I 2 b;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 37. Aufl. § 263 Anm. 2 A; BGH NJW 1970, 44). - BGH, 25.01.1978 - IV ZB 70/77
Beschwerde gegen Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - …
Auszug aus BGH, 14.03.1979 - IV ZR 80/78
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kommt es für die Zuständigkeit der Senate für Familiensachen der Oberlandesgerichte nicht darauf an, ob bereits in erster Instanz die Abteilung für Familiensachen des Amtsgerichts entschieden hat; betrifft ein Rechtsmittel eine Familiensache im Sinne des § 23 b Abs. 1 GVG, so ist es auch dann vom Familiensenat zu erledigen, wenn die erstinstanzliche Entscheidung von der allgemeinen Zivilprozeßabteilung des Amtsgerichts oder von einer Zivilkammer des Landgerichts erlassen worden ist (BGH FamRZ 1978, 330 = NJW 1978, 1112; FamRZ 1978, 674 = NJW 1978, 1924; NJW 1978, 1925; FamRZ 1978, 873 - NJW 1979, 43; FamRZ 1978, 878 = NJW 1979, 47; speziell für Übergangsfälle FamRZ 1978, 227, 231, 329). - BGH, 14.06.1978 - IV ARZ 31/78
Gerichtlicher Vergleich zwischen Eheleuten anlässlich ihrer Scheidung über …
Auszug aus BGH, 14.03.1979 - IV ZR 80/78
Im übrigen wäre seit dem 1. Juli 1977 auch eine Vollstreckungsgegenklage gegen den Vergleich vom 24. Oktober 1972 vor dem Familiengericht zu erheben gewesen (BGH FamRZ 1978, 672). - BGH, 28.06.1978 - IV ARZ 50/78
Zuständigkeit der oberlandesgerichtlichen Familiensenate für Beschwerden gegen …
Auszug aus BGH, 14.03.1979 - IV ZR 80/78
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kommt es für die Zuständigkeit der Senate für Familiensachen der Oberlandesgerichte nicht darauf an, ob bereits in erster Instanz die Abteilung für Familiensachen des Amtsgerichts entschieden hat; betrifft ein Rechtsmittel eine Familiensache im Sinne des § 23 b Abs. 1 GVG, so ist es auch dann vom Familiensenat zu erledigen, wenn die erstinstanzliche Entscheidung von der allgemeinen Zivilprozeßabteilung des Amtsgerichts oder von einer Zivilkammer des Landgerichts erlassen worden ist (BGH FamRZ 1978, 330 = NJW 1978, 1112; FamRZ 1978, 674 = NJW 1978, 1924; NJW 1978, 1925; FamRZ 1978, 873 - NJW 1979, 43; FamRZ 1978, 878 = NJW 1979, 47; speziell für Übergangsfälle FamRZ 1978, 227, 231, 329). - BGH, 28.06.1978 - IV ZB 82/78
Zuständigkeit für Streitigkeiten, die rein vertragliche Unterhaltsvereinbarungen …
Auszug aus BGH, 14.03.1979 - IV ZR 80/78
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kommt es für die Zuständigkeit der Senate für Familiensachen der Oberlandesgerichte nicht darauf an, ob bereits in erster Instanz die Abteilung für Familiensachen des Amtsgerichts entschieden hat; betrifft ein Rechtsmittel eine Familiensache im Sinne des § 23 b Abs. 1 GVG, so ist es auch dann vom Familiensenat zu erledigen, wenn die erstinstanzliche Entscheidung von der allgemeinen Zivilprozeßabteilung des Amtsgerichts oder von einer Zivilkammer des Landgerichts erlassen worden ist (BGH FamRZ 1978, 330 = NJW 1978, 1112; FamRZ 1978, 674 = NJW 1978, 1924; NJW 1978, 1925; FamRZ 1978, 873 - NJW 1979, 43; FamRZ 1978, 878 = NJW 1979, 47; speziell für Übergangsfälle FamRZ 1978, 227, 231, 329). - BGH, 04.10.1978 - IV ZB 84/77
Rechtsmittelzuständigkeit in Familiensachen
Auszug aus BGH, 14.03.1979 - IV ZR 80/78
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kommt es für die Zuständigkeit der Senate für Familiensachen der Oberlandesgerichte nicht darauf an, ob bereits in erster Instanz die Abteilung für Familiensachen des Amtsgerichts entschieden hat; betrifft ein Rechtsmittel eine Familiensache im Sinne des § 23 b Abs. 1 GVG, so ist es auch dann vom Familiensenat zu erledigen, wenn die erstinstanzliche Entscheidung von der allgemeinen Zivilprozeßabteilung des Amtsgerichts oder von einer Zivilkammer des Landgerichts erlassen worden ist (BGH FamRZ 1978, 330 = NJW 1978, 1112; FamRZ 1978, 674 = NJW 1978, 1924; NJW 1978, 1925; FamRZ 1978, 873 - NJW 1979, 43; FamRZ 1978, 878 = NJW 1979, 47; speziell für Übergangsfälle FamRZ 1978, 227, 231, 329). - BGH, 04.10.1978 - IV ZB 85/78
Bewilligung des Armenrechts
- RG, 23.10.1902 - VI 170/02
Gerichtsstand.
- BGH, 18.10.2017 - I ZB 105/16
Zur Schutzfähigkeit von dreidimensionalen quadratischen Verpackungsmarken für …
Die Prüfung der Sachdienlichkeit kann auf die Rüge eines Verfahrensfehlers in der Rechtsmittelinstanz nachgeholt werden (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 1979 - IV ZR 80/78, MDR 1979, 829; BGH, NJW 2004, 2382, 2383; BGHZ 212, 351 - Ventileinrichtung). - BGH, 27.02.2018 - VIII ZR 90/17
Zurückweisung des Verteidigungsmittels durch den Tatrichter in offenkundig …
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der insoweit vom Berufungsgericht allein zur Stützung seiner Rechtsansicht herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1979 (BGH, Urteil vom 14. März 1979 - IV ZR 80/78, FamRZ 1979, 573 unter II 1), welche - wie die dort in Bezug genommenen Entscheidungen (BGH, Urteile vom 11. November 1964 - IV ZR 320/63, JR 1965, 263, 264;… vom 2. Juni 1966 - VII ZR 41/64, aaO unter 2 b, c [jeweils zu § 272a ZPO aF]) belegen - mit ihren ersichtlich verkürzt formulierten Ausführungen nur scheinbar engere Anforderungen an das im nachgelassenen Schriftsatz enthaltene Vorbringen stellt.Unzulässig ist es dagegen - und das ist mit den Erwägungen in der vom Berufungsgericht herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. März 1979 (IV ZR 80/78, aaO) "erhält eine Partei nur das Recht, sich über die Richtigkeit des ihr nicht rechtzeitig mitgeteilten gegnerischen Vorbringens zu erklären; weitere Ausführungen sind unzulässig und unbeachtlich" gemeint -, in dem nachzureichenden Schriftsatz auch solche neuen Behauptungen aufzustellen, die durch den verspätet eingereichten Schriftsatz des Gegners nicht veranlasst sind (vgl. BGH…, Urteil vom 11. November 1964 - IV ZR 320/63, aaO [zu § 272a ZPO aF]).
- OLG Stuttgart, 26.09.2018 - 4 U 2/18
Anspruch des Kameramanns des Films "Das Boot" auf weitere Beteiligung nach dem …
Sie ist sachdienlich i.S.v. § 533 Nr. 1 i.V.m. § 263 ZPO, weil hierfür der Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit entscheidend ist, weshalb Sachdienlichkeit regelmäßig nur dann zu verneinen ist, wenn ein völlig neuer Streitstoff in den Rechtsstreit eingeführt wird, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertet werden kann (BGH, Urteil vom 14.03.1979, IV ZR 80/78, unter II. 5.), und umgekehrt bereits dann zu bejahen ist, wenn mit der geänderten Klage die noch bestehenden Streitpunkte mit erledigt werden können und dadurch ein neuer Prozess vermieden wird (BGH NJW 1985, 1841, 1842 und NJW 2000, 800, 803).
- BGH, 01.09.2020 - X ZR 97/19
Ersetzen der Kosten für die vorgerichtliche Geltendmachung des Anspruchs auf …
Aus der von der Revision angeführten Entscheidung (BGH, Urteil vom 14. März 1979 - IV ZR 80/78, NJW 1979, 1306, juris Rn. 32) ergibt sich nichts Abweichendes. - BGH, 18.10.2017 - I ZB 106/16
Schutzfähigkeit von dreidimensionalen quadratischen Verpackungsmarken für …
Die Prüfung der Sachdienlichkeit kann auf die Rüge eines Verfahrensfehlers in der Rechtsmittelinstanz nachgeholt werden (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 1979 - IV ZR 80/78, MDR 1979, 829; BGH, NJW 2004, 2382, 2383; BGHZ 212, 351 - Ventileinrichtung). - BAG, 15.01.1992 - 7 AZR 194/91
Entgeltschutz; betriebsübliche berufliche Entwicklung
Hat das Berufungsgericht die Prüfung der Sachdienlichkeit unterlassen, so holt das Revisionsgericht diese Prüfung selbständig nach (vgl. BGH Urteil vom 14. März 1979 - IV ZR 80/78 - MDR 1979, 829). - BGH, 04.10.1982 - GSZ 1/82
Anpassung des in einem Prozeßvergleich vereinbarten Unterhalts
Die Abänderungsklage nach § 323 ZPO und die Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO decken sich zwar in ihren Anwendungsbereichen nicht, dienen aber verwandten Zwecken und sind in der Praxis nur schwer voneinander abgrenzbar (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 1979 - IV ZR 80/78 = FamRZ 1979, 573, 575) Wenn bei Vollstreckungsabwehrklagen gegen gerichtliche Vergleiche und vollstreckbare Urkunden die zeitliche Beschränkung des § 767 Abs. 2 ZPO nicht (mehr) entsprechend angewandt wird - und zwar gegenüber vollstreckbaren Urkunden kraft gesetzlicher Anordnung, gegenüber gerichtlichen Vergleichen kraft richterlicher Rechtsfortbildung -, so liegt es nahe, bei Abänderungsklagen gegenüber den gleichen Vollstreckungstiteln entsprechend zu verfahren und auch der Verweisung des § 323 Abs. 4 ZPO auf Absatz 2 keine praktische Bedeutung (mehr) beizumessen, zumal die Grundlage des Vergleichs hier wie dort allein der Wille der Parteien ist. - BGH, 29.11.2000 - XII ZR 165/98
Einbeziehung fiktiver Pflichtteilsergänzungsansprüche in die Berechnung der …
Ob das Erreichen der Haftungssumme des § 1586b Abs. 1 Satz 3 BGB nach Titulierung des Unterhaltsanspruchs jedenfalls dann, wenn der Titel gegen den Erben umgeschrieben wurde, von diesem grundsätzlich im Wege der Vollstreckungsgegenklage geltend zu machen ist (…vgl. RGRK-BGB/Cuny 12. Aufl. § 1586b Rdn. 17;… Johannsen/Henrich/Büttner Eherecht 3. Aufl. § 1586b Rdn. 12;… Erman/Dieckmann BGB 10. Aufl. § 1586b Rdn. 13;… Musielak, ZPO 2. Aufl. § 323 Rdn. 15;… a.A. wohl Soergel/Häberle/Vorwerk, BGB 12. Aufl. § 1586b Rdn. 9), kann hier ebenso dahinstehen wie die Streitfrage, ob die Abänderungsklage nach § 323 Abs. 1 ZPO und die Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO einander ausschließen oder miteinander konkurrieren können (…vgl. Stein/Jonas/Leipold, ZPO 21. Aufl. § 323 Rdn. 41 ff.; offengelassen in BGH, Urteil vom 14. März 1979 - IV ZR 80/78 - FamRZ 1979, 573, 575) und in bestimmten Fällen, insbesondere wenn sich Überschneidungen zwischen Abänderungsklage und Vollstreckungsgegenklage ergeben, eine Wahlmöglichkeit zwischen beiden Klagearten besteht (offengelassen im Senatsurteil vom 19. Oktober 1988 - IVb ZR 97/87 - FamRZ 1989, 159, 160).Abänderungs- und Vollstreckungsgegenklagen an nicht einfachen Abgrenzungsfragen scheitern zu lassen, erscheint aus Gründen der Prozeßökonomie um so weniger gerechtfertigt, als zumindest dann, wenn dasselbe Gericht zuständig ist, beide Klagearten in einem Hilfsverhältnis miteinander verbunden werden und Klageanträge erforderlichenfalls umgedeutet werden können (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 1979 - IV ZR 80/78 - FamRZ 1979, 573, 575 unter II 4;… Zöller/Vollkommer, ZPO 21. Aufl. § 323 Rdn. 16;… Musielak aaO § 323 Rdn. 17).
- BGH, 23.06.1988 - III ZR 84/87
Beurkundung einer Genehmigung
Die unterbliebene Entscheidung kann jedoch vom Revisionsgericht nachgeholt werden (BGH Urteil v. 14. März 1979 - IV ME 80/78 [richtig: IV ZR 80/78 - d. Red.] - NJW 1979, 1306). - BGH, 05.10.1988 - IVb ZR 52/87
Ausgleich von Zuwendungen unter Ehegatten
- OLG Celle, 25.10.2016 - 19 WF 148/16
Zustandekommen einer Unterhaltsvereinbarung zwischen dem das Kind vertretenden …
- LG Köln, 27.09.2017 - 26 O 424/16
Beanspruchung der Zugrundelegung eines jährlichen Rechnungszinses von 2,25 v.H. …
- BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98
Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband
- BGH, 14.03.1983 - II ZR 102/82
Bestehen einer Gemeinschaft nach Bruchteilen an einem Grundstück - Überzahlung …
- OLG Hamburg, 27.01.2017 - 3 U 140/15
Schiffspool - Prospekthaftung von Gründungs- und Treuhandkommanditisten bei …
- BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 39/81
Mitbestimmungsrecht des Gesamtbetriebsrats des technischen Überwachungsvereins - …
- BGH, 14.01.1981 - IVb ZR 575/80
Voraussetzungen des nachehelichen Unterhalts
- OLG Saarbrücken, 27.05.2009 - 1 Verg 2/09
Rechtsfolgen fehlerhafter Bildung des Produktes aus Mengenansatz und …
- OLG Düsseldorf, 29.04.1986 - 6 UF 182/85
Scheinvater; Gesetzliche Unterhaltspflicht; Vollstreckungsgegenklage; Heterologe …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 16.03.2001 - VGH B 14/00
Fachgerichtliche Abweisung einer gegen eine einstweilige Anordnung auf …
- BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 21/83
Abänderung einer vom Jugendamt errichteten vollstreckbaren Urkunde
- OLG Düsseldorf, 26.02.1980 - 6 UF 83/79
- BGH, 17.04.1986 - IX ZR 54/85
Kontosperre zugunsten eines Gläubigers im Konkurs des Schuldners
- BGH, 24.11.1980 - II ZR 182/79
Zuständigkeit für Verträge über Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern
- OLG Koblenz, 04.11.1993 - 5 U 1714/92
Aufwendungsersatzanspruch des Nießbrauchers bei Sanierung eines Flachdachs
- BGH, 29.04.1981 - VIII ZR 157/80
Verpflichtung des Pächters zur Übergabe der Pachtsache in einem zu unmittelbarer …
- BGH, 23.01.1985 - VIII ZR 285/83
Wiederholte Vollstreckungsgegenklage und entgegenstehende Rechtskraft eines …
- BSG, 30.10.2013 - B 5 R 288/13 B
- BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 97/87
Abänderung einer Unterhaltsverpflichtung
- BAG, 26.02.1986 - 7 AZR 503/84
Vorliegenund Zulässigkeit einer Klageänderung bei Anspruch auf Wiedereinstellung
- OLG Stuttgart, 29.05.2013 - 4 U 163/12
Personenvereinigung - Unterlassungsanspruch: Verletzung der Rechte einer …
- BGH, 12.10.1984 - V ZR 31/83
Berücksichtigung einer nach Schluß der mündlichen Verhandlung vor dem …
- BGH, 05.05.1983 - VII ZR 117/82
Sachdienlichkeit einer Klageänderung im zweiten Rechtszug - Voraussetzungen für …
- OLG Düsseldorf, 18.01.2001 - 10 U 152/99
Umfang des Schadensersatzes bei vorzeitiger Kündigung eines Mietvertrages wegen …
- BGH, 20.03.1981 - V ZR 152/79
Zum Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Versorgungsabreden
- OLG Düsseldorf, 25.02.2010 - 10 U 40/09
Anforderungen an die Einhaltung der Schriftform bei einem Mietvertrag
- BGH, 07.06.1991 - V ZR 17/90
Wirksamkeit der Abtretung von Forderungen aus einem Grundstückskaufvertrag im …
- BGH, 29.09.2011 - IX ZR 134/08
Internationales Privatrecht: Anzuwendendes Recht auf die Aufrechnung und auf den …
- BGH, 17.10.1979 - IV ARZ 42/79
Vollstreckungsabwehrklage gegen die Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich über …
- BGH, 07.05.1987 - VII ZR 158/86
Rechtskräftige Aberkennung einer verspätet zur Aufrechnung gestellten Forderung
- BVerwG, 15.03.1984 - 2 C 24.83
Verletzung rechtlichen Gehörs - Sachdienlichkeit einer Klageänderung - Nachholung …
- OLG Koblenz, 15.04.2010 - 6 U 1000/09
Sicherheit nach § 648a BGB: Auch für Architekten!
- OLG Brandenburg, 24.07.2008 - 9 UF 132/07
Abänderung eines vor Volljährigkeit des Kindes abgeschlossenen …
- BGH, 07.07.1983 - IX ZR 69/82
Rückgängigmachung einer Auflassung nach Entfall des ideellen Zwecks - …
- BGH, 26.03.1980 - IVb ZR 585/80
Vollstreckungsabwehrklage gegen den Titel über einen Unterhaltsanspruch als …
- StGH Hessen, 10.12.2002 - P.St. 1603
Mangels Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung des …
- OLG Oldenburg, 17.05.1990 - 3 WF 63/90
Leistungsbestimmung ; Unterhaltsschuldner; Unterhaltspflichtiger; Zahlung der …
- BayObLG, 08.10.1998 - 1Z AR 59/98
Klagen gegen mehrere Streitgenossen, für die kein gemeinsamer Gerichtsstand …
- OLG Koblenz, 10.07.2001 - 3 U 1410/00
Erfüllung des Architektenvertrages durch Erbringung der geschuldeten Leistung
- OLG Düsseldorf, 28.03.2011 - 14 U 16/11
Anforderungen an das Zustandekommen eines Anlageberatungsvertrages
- OLG Dresden, 10.07.1998 - 3 U 166/98
Schadensersatz wegen nicht abgeführter Arbeitnehmeranteile an den …
- BGH, 07.04.1983 - III ZR 72/81
Schadensersatz wegen erlittener Strafverfolgungsmaßnahmen - Amtspflichtverletzung …
- OLG Hamburg, 18.02.1982 - 2 WF 58/82
Zuständigkeit des Familiengerichts bei Zwangsvollstreckung aus einem anlässlich …
- AG Pinneberg, 01.11.2002 - 66 C 212/02
Herausgabe und Räumung eines Mietobjektes; Vorliegen eines Berechtigten …
- OLG Hamburg, 06.07.1981 - 2 WF 191/81
- OLG Frankfurt, 23.08.1983 - 3 UF 116/83
- BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 689/81
Statthaftigkeit einer Berufung gegen im ersten Rechtszug erlassene Endurteile - …
- OLG Oldenburg, 28.10.1980 - 12 UF 65/80
- OLG Hamm, 23.05.1980 - 2 UF (Sbd) 10/80
- AG Siegburg, 25.05.1989 - 33 F 105/89
Beurteilung der örtlichen Zuständigkeit eines Amtsgerichts im Falle der …
- OLG Celle, 21.02.1980 - 10 UF 160/79
- OLG Stuttgart, 22.10.1979 - 18 WF 245/79
Geltendmachung fehlender Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt eines …
- OLG Hamburg, 19.01.1983 - 16 WF 3/83
Rechtsprechung
BGH, 09.11.1978 - V BLw 23/77 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Übergang von Abfindungsansprüchen auf einen Dritten bei Abtretung eines Erbanteils an einem Hof durch einen nicht zum Hoferben gewordenen Miterben - Geltendmachung eines Ergänzungsanspruchs nach § 13 Höfeordnung (HöfeO) - Erbenstellung des seinen Erbteil veräußernden ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1979, 1306 (Ls.)
- MDR 1979, 744
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.04.1971 - III ZR 46/68
Vorkaufsrecht der Miterben
Auszug aus BGH, 09.11.1978 - V BLw 23/77
Erbe kann nämlich nur werden, wer aufgrund eines vom Gesetz anerkannten familienrechtlichen Verhältnisses oder durch letztwillige Verfügung zum Rechtsnachfolger des Erblassers berufen ist (NJW 1971, 1264, 1265). - RG, 11.10.1906 - IV 286/06
Erbschein
Auszug aus BGH, 09.11.1978 - V BLw 23/77
Der seinen Erbteil veräußernde Miterbe bleibt nämlich - wie auch das Oberlandesgericht nicht verkannt hat - Erbe (vgl. RGZ 64, 173, 175; BGH NJV 1971, 1264).
- BGH, 25.11.2011 - BLw 2/11
Grundstücksverkehrsrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung des …
Dieses Opfer, dessen Rechtfertigung nachträglich entfällt, wenn der Erwerber innerhalb der durch das Gesetz bestimmten Frist den Betrieb (vollständig oder teilweise) an einen Dritten veräußert, soll durch den Anspruch auf Nachabfindung eine Kompensation erfahren (…vgl. Regierungsentwurf, BT-Drs. 3/119, S. 26;… Pikalo/Bendel, aaO, § 17 Anm. E II 1, S. 914; ebenso bereits Senat, Beschluss vom 9. November 1978 - V BLw 23/77, WM 1979, 1189, 1190 zu § 13 HöfeO). - OLG Braunschweig, 27.01.2004 - 2 W 249/03
Erteilung eines Erbscheins an einen Nacherben ; Bestehen einer Nacherbschaft von …
Insoweit unterscheidet sich die Übertragung eines Nacherbenanwartschaftsrechts durchaus von der Übertragung eines Miterbenanteils (§ 2033 BGB), bei dem der übertragende Miterbe durch die Übertragung nicht seinen Erbteil, sondern nur den vermögensrechtlichen Anteil am Nachlass verliert (BGH NJW 1979, 1306; NJW 1971, 1264, 1265;… Palandt/Edenhofer, BGB, 63. Aufl., § 2033 Rn. 7;… MünchKommBGB/Grunsky, 3. Aufl., § 2033 Rn. 27).