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   BGH, 07.03.1979 - IV ZR 36/78   

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https://dejure.org/1979,466
BGH, 07.03.1979 - IV ZR 36/78 (https://dejure.org/1979,466)
BGH, Entscheidung vom 07.03.1979 - IV ZR 36/78 (https://dejure.org/1979,466)
BGH, Entscheidung vom 07. März 1979 - IV ZR 36/78 (https://dejure.org/1979,466)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Anspruchs auf Unterhalt - Berücksichtigung des Trennungsverschuldens bei der Unterhaltsgewährung - Ersetzung des Verschuldensprinzips durch das Zerrüttungsprinzip

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361, § 1579 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 1
    Trennungsunterhalt bei kurzer Ehedauer aufgrund der reformierten Regelung des Scheidungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1348
  • MDR 1979, 651
  • FamRZ 1979, 569
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BGH, 07.03.1979 - IV ZR 36/78
    Vor allem vermag er in der Neufassung keinen Verstoß gegen die in Art. 6 Abs. 1 GG enthaltene Grundsatznorm zu erblicken, welche die Ehe unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt und mit der eine Gesetzgebung und Gesetzesanwendung unvereinbar sind, die den Bestand der Ehe zu beeinträchtigen und den Auflösungsprozeß einer nicht mehr intakten Ehe zu beschleunigen geeignet sind (vgl. BVerfGE 6, 55, 71 f. [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54]; 22, 93, 98; 28, 104, 112).
  • BVerfG, 18.03.1970 - 1 BvR 498/66

    Formerfordernisse der Verfassungsbeschwerde - Ruhen des Rentenanspruchs eines in

    Auszug aus BGH, 07.03.1979 - IV ZR 36/78
    Vor allem vermag er in der Neufassung keinen Verstoß gegen die in Art. 6 Abs. 1 GG enthaltene Grundsatznorm zu erblicken, welche die Ehe unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt und mit der eine Gesetzgebung und Gesetzesanwendung unvereinbar sind, die den Bestand der Ehe zu beeinträchtigen und den Auflösungsprozeß einer nicht mehr intakten Ehe zu beschleunigen geeignet sind (vgl. BVerfGE 6, 55, 71 f. [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54]; 22, 93, 98; 28, 104, 112).
  • BVerfG, 07.06.1967 - 1 BvR 76/62

    Unterhalt I

    Auszug aus BGH, 07.03.1979 - IV ZR 36/78
    Vor allem vermag er in der Neufassung keinen Verstoß gegen die in Art. 6 Abs. 1 GG enthaltene Grundsatznorm zu erblicken, welche die Ehe unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt und mit der eine Gesetzgebung und Gesetzesanwendung unvereinbar sind, die den Bestand der Ehe zu beeinträchtigen und den Auflösungsprozeß einer nicht mehr intakten Ehe zu beschleunigen geeignet sind (vgl. BVerfGE 6, 55, 71 f. [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54]; 22, 93, 98; 28, 104, 112).
  • OLG Bremen, 08.05.1978 - UF 23/78

    Überleitung von Unterhaltsansprüchen auf den Sozialhilfeträger; Geltendmachung

    Auszug aus BGH, 07.03.1979 - IV ZR 36/78
    Wenn auch die Verhandlungen des Gesetzgebungsverfahrens hierzu keinen Aufschluß enthalten, so ist daraus doch zu schließen, daß sich für das Getrenntleben allein aus der Kürze der Ehe keine Rechtfertigung für den Ausschluß des Unterhaltsanspruchs ergeben soll (ebenso OLG Bremen NJW 1978, 1864 [OLG Bremen 08.05.1978 - UF 23/78]; Erman/Heckelmann, a.a.O. § 1361 Rdn. 10; Köhler, Handbuch des Unterhaltsrechts 4. Aufl. S. 62; Rolland, a.a.O. § 1361 Rdn. 15; vgl. auch Ambrock, a.a.O. § 1361 Anm. III; Dieckmann, a.a.O. S. 172; MünchKomm-Wacke § 1361 Rdn. 19).
  • BGH, 16.04.2008 - XII ZR 7/05

    Zur Verwirkung von Unterhaltsansprüchen nach Aufnahme einer

    Nach geltendem Recht soll der bedürftige getrennt lebende Ehegatte aber grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Gründe der Trennung angemessenen Unterhalt in Form einer Geldrente (§ 1361 Abs. 4 Satz 1 BGB) beanspruchen können (Senatsurteil vom 11. Dezember 1985 - IVb ZR 82/84 - FamRZ 1986, 434, 435 f.; BGH, Urteil vom 7. März 1979 - IV ZR 36/78 - FamRZ 1979, 569, 570).
  • BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 82/84

    Berücksichtigung der alleinigen Nutzung der Ehewohnung bei der

    Das Verhalten des Unterhalt begehrenden Ehegatten, der die Trennung herbeigeführt hat, kann nur nach Maßgabe der Härteregelung berücksichtigt werden (vgl. dazu im einzelnen BGH Urteil vom 7. März 1979 - IV ZR 36/78 - FamRZ 1979, 569 = NJW 1979, 1348).
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77

    Erstes Eherechtsreformgesetz

    Der Bundesgerichtshof hat auf die Entscheidungen des für Familienrechtsfragen zuständigen Zivilsenats zum neuen Unterhaltsrecht hingewiesen (NJW 1979, S. 1348, 1452; 1980, S. 1686), in denen dieser die Vorschriften des § 1361 Abs. 1 und des § 1579 Abs. 2 BGB einschließlich ihrer Anwendung auf "Altehen" für verfassungsmäßig erachtet hat.

    Entsprechend diesem gesetzgeberischen Willen wird in Rechtsprechung und Schrifttum überwiegend der Ausnahmecharakter des § 1579 Abs. 1 Nr. 4 BGB betont: Nur ein schwerwiegendes und auch klar bei einem Ehegatten liegendes evidentes Fehlverhalten soll geeignet sein, die Voraussetzungen dieses Ausschlußtatbestandes zu erfüllen (vgl. BGH, NJW 1979, S. 1348 [1349] mit Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen).

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