Weitere Entscheidung unten: LG Mainz, 31.01.1979

Rechtsprechung
   KG, 08.03.1979 - (3) Ss 307/78 (Ss 145/78)   

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https://dejure.org/1979,3782
KG, 08.03.1979 - (3) Ss 307/78 (Ss 145/78) (https://dejure.org/1979,3782)
KG, Entscheidung vom 08.03.1979 - (3) Ss 307/78 (Ss 145/78) (https://dejure.org/1979,3782)
KG, Entscheidung vom 08. März 1979 - (3) Ss 307/78 (Ss 145/78) (https://dejure.org/1979,3782)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens; Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess; Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Beziehens und Vorrätighaltens pornographischer Schriften zum Zwecke der Verbreitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1897 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.12.1976 - V ZR 145/74

    Prozeßführungsbefugnis des Konkursverwalters

    Auszug aus KG, 08.03.1979 - Ss 307/78
    Aber selbst wenn dieser, was die Revision selbst nicht behauptet, vor dem Beziehen der Hefte durch den Angeklagten gesagt haben sollte, die fraglichen Schriften erfüllten nicht den Tatbestand des § 184 Abs. 3 StGB , war das Landgericht nicht gehindert, einen unvermeidbaren Verbotsirrtum des geschäftserfahrenen und durch eine frühere einschlägige Verurteilung vorgewarnten Angeklagten zu verneinen (vgl. KG JR 1977, 379, 380 mit Anm. Rudolphi).
  • BGH, 24.03.1999 - 3 StR 240/98

    Kinderpornographie

    Die Norm dient nämlich auch dem Schutz des Kindes davor, als Modell für die Herstellung derartiger Filme mißbraucht zu werden (OLG Koblenz NJW 1979, 1467, 1468; OLG München OLGSt Nr. 1 zu § 184 StGB; KG NJW 1979, 1897; diese Auslegung liegt auch schon der Entscheidung des Senats in BGHSt 43, 366, 368 zugrunde).
  • KG, 24.02.1982 - Ss 79/81
    Zur Begründung hat der Bundesgerichtshof den Schutzzweck des neu gefaßten Sexualstrafrechts herangezogen, wonach sexuell in der Entwicklung befindliche junge Menschen vor einer Beeinträchtigung ihrer Gesamtentwicklung durch sexuelle Handlungen geschützt werden sollen (so auch KG NJW 1979, 1897 [Ls]).
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Rechtsprechung
   LG Mainz, 31.01.1979 - 1 Qs 455/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,3866
LG Mainz, 31.01.1979 - 1 Qs 455/78 (https://dejure.org/1979,3866)
LG Mainz, Entscheidung vom 31.01.1979 - 1 Qs 455/78 (https://dejure.org/1979,3866)
LG Mainz, Entscheidung vom 31. Januar 1979 - 1 Qs 455/78 (https://dejure.org/1979,3866)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1897
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Potsdam, 09.01.2014 - 24 Qs 151/13

    Kostenfestsetzung in Bußgeldverfahren: Gebühren- und Auslagenanspruch bei

    Die Verweisung in § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO auf § 91 Abs. 2 ZPO kann allerdings - entgegen einer früher teilweise vertretenen und offenbar auch vom Beschwerdeführer favorisierten Ansicht (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1973, 1991; LG Wuppertal, NJW 1975, 2309; LG Mainz, NJW 1979, 1897) - nicht dahin verstanden werden, wegen des Wortlauts der Regelung des § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO (danach sind dem Rechtsanwalt in eigener Sache die Gebühren und Auslagen zu erstatten, die er als Gebühren und Auslagen eines bevollmächtigten Rechtsanwalts erstattet verlangen könnte) stehe ein anwaltlicher Gebührenanspruch auch einem sich selbst verteidigenden Rechtsanwalt zu.
  • BVerfG, 26.02.1988 - 2 BvR 287/87

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung des Gebühren- und Auslagenerstattungsanspruchs

    a) Die Verweisung in § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO auf § 91 Abs. 2 ZPO wird von einem Teil der Rechtsprechung und Literatur dahin verstanden, daß der Beschuldigte, der den Beruf eines Rechtsanwalts ausübt und sich in eigener Strafsache "selbst verteidigt", bei der Erstattung seiner notwendigen Auslagen aus der Staatskasse so zu stellen sei, als habe er sich eines Verteidigers bedient (vgl. die Nachweise bei BVerfGE 53, 207 (211 f.); EGH Hamburg, Beschluß vom 25. Januar 1980 - II EVY 3/79 -, zitiert nach EGH Stuttgart, AnwBl. 1983, S. 331; EGH Koblenz, AnwBl. 1981, S. 415; LG Mainz, NJW 1979, S. 1897; LG Itzehoe, AnwBl. 1980, S. 471; AG Gießen, AnwBl. 1983, S. 331; Swolana, BRAGO , 6. Aufl., 1981, § 1 Anm. 7; Riedel/Sußbauer, BRAGO , 5. Aufl., 1985, § 1 Rdnr. 30; Gerold/Schmidt/v.Eicken/ Madert, BRAGO , 9. Aufl., 1987, § 1 Rdnr. 92; Hartmann, Kostengesetze, 22. Aufl., 1987, § 1 BRAGO Anm. 3 A c dd; H. Schmidt, Streitfragen im Recht der "Kosten des Verfahrens", §§ 464 ff. StPO , in: Festschrift für Karl Schäfer, 1980, S. 231 (238); ders., AnwBl. 1980, S. 305; ders., AnwBl. 1983, S. 332).
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