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   BGH, 11.05.1979 - V ZR 177/77   

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https://dejure.org/1979,634
BGH, 11.05.1979 - V ZR 177/77 (https://dejure.org/1979,634)
BGH, Entscheidung vom 11.05.1979 - V ZR 177/77 (https://dejure.org/1979,634)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 1979 - V ZR 177/77 (https://dejure.org/1979,634)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vollstreckungsabwehrklage gegen die Vollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung in einem Versorgungsvertrag - Wirksamkeit des Rücktritts vom Versorgungsvertrag - Voraussetzungen des Rücktritts von einem Vertrag - Erklärung des Rücktritts gegenüber dem Erklärungsgegner ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Auszüge)

    Voraussetzungen für die wirksame Abgabe einer empfangsbedürftigen Willenserklärung

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Wirksamwerden einer Willenserklärung: Keine Abgabe bei Weiterleitung durch falschen Adressaten

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 2032
  • MDR 1979, 1006
  • JR 1979, 499
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.01.1965 - VIII ZR 11/63

    Schweigen auf Bestätigungsschreiben

    Auszug aus BGH, 11.05.1979 - V ZR 177/77
    Im Anschluß an die ständige Rechtsprechung und herrschende Meinung (RGZ 50, 191, 194; BGH-Urt. v. 27. Januar 1965, VIII ZR 11/63, NJW 1965, 965, 966; BAG Betrieb 1976, 1018; MünchKomm/Förschler, § 130 Rdn. 16 m.w.N.) ist mit dem Berufungsgericht davon auszugehen, daß eine schriftliche Willenserklärung zugegangen ist, sobald sie in verkehrsüblicher Art in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Adressaten gelangt und ihm in dieser Weise die Möglichkeit der Kenntnisnahme verschafft ist.
  • RG, 08.02.1902 - I 348/01

    Lotterie. Zugehen und Annahme eines Vertragsangebotes.

    Auszug aus BGH, 11.05.1979 - V ZR 177/77
    Im Anschluß an die ständige Rechtsprechung und herrschende Meinung (RGZ 50, 191, 194; BGH-Urt. v. 27. Januar 1965, VIII ZR 11/63, NJW 1965, 965, 966; BAG Betrieb 1976, 1018; MünchKomm/Förschler, § 130 Rdn. 16 m.w.N.) ist mit dem Berufungsgericht davon auszugehen, daß eine schriftliche Willenserklärung zugegangen ist, sobald sie in verkehrsüblicher Art in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Adressaten gelangt und ihm in dieser Weise die Möglichkeit der Kenntnisnahme verschafft ist.
  • BAG, 16.01.1976 - 2 AZR 619/74

    Kündigung - Zugang - Möglichkeit der Kenntnisnahme - Tatsächliche Kenntnisnahme -

    Auszug aus BGH, 11.05.1979 - V ZR 177/77
    Im Anschluß an die ständige Rechtsprechung und herrschende Meinung (RGZ 50, 191, 194; BGH-Urt. v. 27. Januar 1965, VIII ZR 11/63, NJW 1965, 965, 966; BAG Betrieb 1976, 1018; MünchKomm/Förschler, § 130 Rdn. 16 m.w.N.) ist mit dem Berufungsgericht davon auszugehen, daß eine schriftliche Willenserklärung zugegangen ist, sobald sie in verkehrsüblicher Art in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Adressaten gelangt und ihm in dieser Weise die Möglichkeit der Kenntnisnahme verschafft ist.
  • RG, 08.02.1943 - III 111/42,(V 105/42)

    Kann der Schenker den Widerruf der Schenkung wegen groben Undanks in einem

    Auszug aus BGH, 11.05.1979 - V ZR 177/77
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist - neben dem Zugehenvielmehr, daß die Willenserklärung mit Villen des Erklärenden in den Verkehr gelangt und der Erklärende damit rechnen konnte und gerechnet hat, sie werde (auf welchem Wege auch immer) den Erklärungsgegner erreichen (Flume, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, 2. Band Das Rechtsgeschäft, 2. Aufl. § 14 Anm. 2 - S. 225; Soergel/Hefermehl, BGB 11. Aufl. § 130 Rdn. 6; MünchKomm/Förschler, § 130 Rdn. 10; vgl. auch RGZ 170, 380, 382; OLG Köln, NJW 1950, 702 [OLG Köln 03.05.1950 - 2 W 92/50]).
  • BGH, 21.05.2008 - IV ZR 238/06

    Rechtsnatur der Erklärung des Versicherungsnehmers über die Bezugsberechtigung im

    Das ersetzt die Übermittlung des Schenkungsangebots an die Klägerin aber nicht (vgl. dazu BGH, Urteil vom 11. Mai 1979 - V ZR 177/77 - NJW 1979, 2032 unter II 1).
  • BGH, 30.01.2018 - X ZR 119/15

    Verfügen eines Erblassers in einem Testament umfassend über sein Vermögen als

    Für das Wirksamwerden einer empfangsbedürftigen Willenserklärung ist - außer dem Zugang an den Erklärungsgegner - erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Erklärung mit Willen des Erklärenden in den Verkehr gelangt ist und der Erklärende damit rechnen konnte, dass sie (sei es auch auf Umwegen) den richtigen Empfänger erreichen werde (BGH, Urteil vom 11. Mai 1979 - V ZR 177/77, NJW 1979, 2032, 2033).
  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 794/09

    Ordentliche Kündigung - Wirksamwerden gegenüber Geschäftsunfähigem

    Danach ist für das Wirksamwerden einer empfangsbedürftigen Willenserklärung erforderlich, dass sie mit Willen des Erklärenden in Richtung auf den Empfänger in den Verkehr gelangt ist und der Erklärende damit rechnen konnte und gerechnet hat, sie werde - und sei es auf Umwegen - den von ihm bestimmten Empfänger erreichen (BGH 11. Mai 1979 - V ZR 177/77 - zu II 1 der Gründe, NJW 1979, 2032; 25. Februar 1983 - V ZR 290/81 - zu II der Gründe, WM 1983, 712; RGZ 170, 380, 382; PWW/Ahrens 5. Aufl. § 130 Rn. 6; MünchKommBGB/Einsele 5. Aufl. § 130 Rn. 13; Flume Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts Band 2 Das Rechtsgeschäft 4. Aufl. § 14 Anm. 2 S. 225; Soergel/Wolf 13. Aufl. § 130 Rn. 6; Reichold in jurisPK-BGB 4. Aufl. § 130 Rn. 5; Larenz/Wolf Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts 9. Aufl. § 26 Rn. 2) .

    Dies darf aber nicht mehr oder weniger zufällig, sondern muss zielgerichtet geschehen (BGH 11. Mai 1979 - V ZR 177/77 - aaO) .

  • OLG Stuttgart, 08.12.2010 - 4 U 67/10

    Werkvertragsrecht: Vertrag über Lieferung und Montage von Rolltoren für ein

    Der Erklärende muss davon ausgehen, dass die Erklärung den richtigen Empfänger, wenn auch auf Umwegen erreichen wird; fehlt es hieran, bleibt die Erklärung auch dann wirkungslos, wenn sie dem richtigen Empfänger zugeht (BGH, NJW 1979, 2032).
  • OLG Saarbrücken, 17.05.2017 - 5 U 35/16

    Kapitalbildende Lebensversicherung: Einwendung des Rechtsmissbrauchs bei

    Eine etwaige Kenntnis des Bezugsberechtigten ersetzt die Übermittlung des Schenkungsangebots nicht (vgl. BGH, Urt. v. 11.05.1979 - V ZR 177/77 - NJW 1979, 2032).
  • OLG Stuttgart, 11.12.2008 - 7 U 155/08

    Dingliches Vorkaufsrecht: Ausübung bei mehreren Vorkaufsberechtigten

    Eine schriftliche Erklärung ist nur dann abgegeben im Sinne dieser Regelung, wenn sie mit dem Willen des Erklärenden zielgerichtet auf einen bestimmten Erklärungsempfänger in den Verkehr gelangt ist (BGH NJW 1979, 2032).
  • BGH, 25.01.1989 - IVb ZR 44/88

    Beweislast für Genehmigung eines Vertrages

    Insoweit liegt es ähnlich wie im Fall des Widerrufs nach § 109 Abs. 1 BGB, für dessen - rechtzeitige - Erklärung derjenige die Beweislast trägt, der die Wirksamkeit des Vertrages verneint (vgl. Baumgärtel/Laumen a.a.O. § 109 Rdn. 1; MünchKomm/Gitter a.a.O. § 109 Rdn. 9; Palandt/Heinrichs BGB 48. Aufl., § 109 Anm. 3; siehe auch BGH, Urteil vom 11. Mai 1979 - V ZR 177/77 - NJW 1979, 2032, 2033 unter 2. zum Erlöschen eines Rücktrittrechtes).

    Als empfangsbedürftige Willenserklärung muß die Verweigerung der Genehmigung an den Ehemann als Erklärungsempfänger gerichtet gewesen sein (vgl. BGH Urteil vom 11. Mai 1979 a.a.O. S. 2032; MünchKomm/Förschler BGB 2. Aufl. § 130 Rdn. 6).

  • AG Meldorf, 29.03.2011 - 81 C 1601/10

    Korrektur einer Online-Bestellung

    In einer früheren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof ohne auf die Verkehrsanschauung einzugehen angenommen, Briefsendungen seien im allgemeinen bereits dann als zugegangen anzusehen, wenn sie in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen werden; für Eilbriefe gelte nichts anderes (BGH, NJW 1979, 2032).
  • OLG Schleswig, 08.12.2005 - 5 U 57/04

    Aktiengesellschaft: Informationspflichten des Vorstands gegenüber der

    Zu Recht verweist die Beklagte insoweit darauf, daß es für die Abgabe einer derartigen Willenserklärung erforderlich, aber auch ausreichend ist, daß sie mit dem Willen des Erklärenden in den Verkehr gelangt und der Erklärende damit rechnen konnte und gerechnet hat, die Erklärung werde (auf welchem Wege auch immer) den Erklärungsgegner erreichen (BGH NJW 1979, 2032).
  • OLG Dresden, 28.02.2018 - 5 U 1439/17

    Zustandekommen eines Mietvertrages

    Für das Wirksamwerden einer empfangsbedürftigen Willenserklärung ist - außer dem Zugang beim Erklärungsgegner - erforderlich, aber auch ausreichend, dass sie mit Willen des Erklärenden in den Verkehr gelangt ist, von ihm also begeben wurde, und der Erklärende damit rechnen konnte und gerechnet hat, dass sie (sei es auch auf Umwegen) den richtigen Empfänger erreichen werde (vgl. BGH, Urteil vom 11.05.1978 - V ZR 177/77 -, NJW 1979, 2032; Urteil vom 25.02.1983 - V ZR 290/81 -, WM 1983, 712; Urteil vom 18.12.2002 - IV ZR 39/02 -, NJW-RR 2003, 384; OLG München, Beschluss vom 06.09.2005 - 32 Wx 60/05 -, NZM 2005, 750; Förschler JuS 1980, 796, 797).

    Für das Wirksamwerden einer empfangsbedürftigen Willenserklärung ist - außer dem Zugang beim Erklärungsgegner - erforderlich, aber auch ausreichend, dass sie mit Willen des Erklärenden in den Verkehr gelangt ist, von ihm also begeben wurde, und der Erklärende damit rechnen konnte und gerechnet hat, dass sie (sei es auch auf Umwegen) den richtigen Empfänger erreichen werde (vgl. BGH, Urteil vom 11.05.1979 - V ZR 177/77 -, NJW 1979, 2032; Urteil vom 25.02.1983 - V ZR 290/81 -, WM 1983, 712; Urteil vom 18.12.2002 - IV ZR 39/02 -, NJW-RR 2003, 384; OLG München, Beschluss vom 06.09.2005 - 32 Wx 60/05 -, NZM 2005, 750; Förschler JuS 1980, 796, 797).

  • OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 20 U 8/08

    Aktiengesellschaft: Voraussetzungen der Nichtigkeit eines Jahresabschlusses

  • BGH, 28.09.1988 - IVa ZR 126/87

    Rechtsnatur der Benennung und Änderung des Bezugsberechtigten in der

  • OLG Köln, 11.12.2013 - 16 U 80/13

    Wirksamkeit einer Schenkung von Todes wegen

  • OLG Köln, 01.09.2015 - 16 U 177/14

    Widerruf einer Bezugsberechtigung durch eine in einem Testament enthaltene

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2014 - 21 Ta 1244/14

    Rechtsweg - Geschäftsführer einer GmbH - Beendigung der Organmitgliedschaft -

  • BSG, 13.11.1990 - 1 RA 5/90

    Erklärung zugunsten der Fortgeltung des bisherigen Hinterbliebenenrentenrechts

  • BGH, 25.02.1983 - V ZR 290/81

    Abschluss eines Grundstückskaufvertrages mit einem Vertreter ohne

  • LG Köln, 29.10.2014 - 32 O 424/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2013 - L 7 AL 26/13
  • KG, 01.06.2007 - 21 U 1/02

    Vertragsschluss mit einer GbR: Gesamtvertretungsbefugnis der GbR und erkennbarer

  • BGH, 14.03.2000 - X ZR 31/98

    Zustandekommen eines Vertrages über die Demontage von Rolltoren; Umfang der

  • OLG Karlsruhe, 25.03.1988 - 10 U 198/87

    Angebot an unbestimmte Personen über unbestimmte Objekte

  • LAG Hessen, 08.02.1985 - 13 Sa 864/84

    Anfechtung eines Arbeitsvertrags; Berechtigung des Arbeitgebers zur Frage nach

  • BayObLG, 23.08.1989 - BReg. 2 Z 83/89

    Auslegung einer unwiderruflichen Auflassungsvollmacht über den Tod hinaus

  • BGH, 21.05.1982 - III ZR 149/81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Berücksichtigung

  • LAG Berlin, 11.03.1982 - 3 Ta 1/82

    Antrag auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage ; Zugang einer

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