Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.02.1979

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   BGH, 10.04.1979 - 4 StR 87/79   

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BGH, 10.04.1979 - 4 StR 87/79 (https://dejure.org/1979,1628)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1979 - 4 StR 87/79 (https://dejure.org/1979,1628)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1979 - 4 StR 87/79 (https://dejure.org/1979,1628)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fortbestehen von Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen bei Aufhebung der Gesamtstrafe - Nichtaufhebung des betreffenden Einzelstrafausspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 2113
  • MDR 1979, 683
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.08.1978 - 4 StR 229/78

    mitgezogener Polizist - § 315b StGB, Erfordernis einer 'verkehrsfeindlichen'

    Auszug aus BGH, 10.04.1979 - 4 StR 87/79
    Über die im (früheren) Urteil vom 22. Dezember 1977 wegen eines vom Angeklagten begangenen Vergehens gegen das Waffengesetz erkannte Einziehung von sichergestellten Waffen hat es nicht mehr entschieden; hierzu führt es aus, daß aufgrund der vorangegangenen Revisionsentscheidung des Senats vom 3. August 1978 (4 StR 229/78) die nicht aufgehobenen Schuldsprüche des Urteils vom 22. Dezember 1977 samt den zugehörigen Einzelstrafen, "sowie die Einziehung der Waffen in Rechtskraft erwachsen" seien (UA 4).

    Unter der insoweit mißverständlichen Formulierung auf Seite 12 des Urteils des Senats vom 3. August 1978 (4 StR 229/78), wonach mit der Aufhebung des Gesamtstrafausspruchs auch die Sicherungsmaßnahme (Entziehung der Fahrerlaubnis) und die Einziehungsanordnung entfallen, war lediglich die Einziehung des Führerscheins zu verstehen.

  • BGH, 22.06.1960 - 2 StR 221/60

    Berichtigung des Ausspruches über Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte und

    Auszug aus BGH, 10.04.1979 - 4 StR 87/79
    Das Gericht mußte deshalb, wenn es über die Gesamtstrafe erneut zu entscheiden hatte, wiederum prüfen, ob es die Nebenstrafe, Nebenfolge oder Maßnahme neben der Gesamtstrafe verhängen wollte, und gegebenenfalls eine entsprechende Anordnung im Urteil treffen (BGHSt 14, 381, 382/383).
  • BGH, 29.08.1985 - 4 StR 397/85

    Landfriedensbruch infolge einer Schlägerei auf einem Feuerwehrfest - Beteiligung

    Davon unberührt ist die Anordnung der Sperrfrist zur Entziehung der Fahrerlaubnis; sie beruht auf bestehenbleibenden Verurteilungen und kann deshalb trotz Wegfalls der Gesamtstrafe aufrechterhalten bleiben (BGH NJW 1979, 2113; BGH, Beschluß vom 11. Februar 1980 - 3 StR 515/79).
  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 424/23

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung

    Im Übrigen ist der Inhalt der aufrechterhaltenen Einziehungsentscheidung weder dem Tenor noch den Urteilsgründen zu entnehmen (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1979 - 4 StR 87/79, NJW 1979, 2113, 2114; Beschluss vom 15. Mai 1996 - 1 StR 197/96, NStZ 1996, 433).
  • BGH, 21.08.2014 - 3 StR 245/14

    Gesamtstrafenbildung (Einbeziehung von Einzelstrafen; Erledigungszeitpunkt;

    Diese Nebenfolge ist nicht Bestandteil des Gesamtstrafenausspruchs, sondern nach wie vor fortgeltender Bestandteil des Rechtsfolgenausspruchs des vorgenannten Urteils des Amtsgerichts Rostock (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1979 - 4 StR 87/79, NJW 1979, 2113).
  • BGH, 23.09.2020 - 2 StR 606/19

    Gegenstand des Urteils (Tat im verfahrensrechtlichen Sinne: Bewertung bei

    Diese Rechtsfolge ist nicht Bestandteil des Gesamtstrafenausspruchs, sondern nach wie vor fortgeltender Bestandteil des Rechtsfolgenausspruchs des vorgenannten Urteils des Amtsgerichts Otterndorf (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2014 - 3 StR 245/14, juris Rn. 2 mwN), da das Landgericht an die Rechtskraft der vormaligen Einziehungsentscheidung gebunden war (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1979 - 4 StR 87/79, NJW 1979, 2113 f.; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1262).
  • BGH, 27.11.1996 - 3 StR 317/96

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Absehen vom Aufrechterhalten einer früher

    Dies ist der Fall, wenn die neue Tat ihrerseits Grundlage für die Anordnung einer Nebenstrafe oder Maßregel bietet, die ihrer Wirkung nach die früher angeordnete miteinschließt (vgl. BGHSt 30, 305, 306 f.; BGH NJW 1979, 2113; NStZ 1992, 231).
  • BGH, 28.02.2019 - 1 StR 26/19

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Aufrechterhaltung von in der früheren

    Es hätte deswegen in der Urteilsformel (vgl. BGH, Urteile vom 10. April 1979 - 4 StR 87/79, NJW 1979, 2113 f. und vom 10. Februar 2011 - 4 StR 552/10 Rn. 3; vgl. auch Fischer, StGB, 66. Aufl., § 55 Rn. 38) den in der früheren Entscheidung angeordneten Wertersatzverfall ausdrücklich aufrechterhalten müssen.
  • BGH, 25.02.2000 - 2 StR 474/99

    Verstoß gegen § 5 des Gesetz über die Führung akademischer Grade (GFaG)

    Der Senat ergänzt den Rechtsfolgenausspruch der Klarstellung halber dahin, daß die in dem vorbezeichneten Urteil angeordneten Maßnahmen der Fahrerlaubnisentziehung und der Führerscheineinziehung aufrechterhalten bleiben (§ 55 Abs. 2 Satz 1 StGB, BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 1; vgl. auch BGH NJW 1979, 2113 f).
  • BGH, 07.03.2017 - 5 StR 38/17

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Annahme einer Bewertungseinheit beim Handeltreiben

    Der Senat ergänzt die Urteilsformel daher entsprechend (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1979 - 4 StR 87/79, NJW 1979, 2113, 2114; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 354 Rn. 33).
  • BGH, 10.12.1981 - 4 StR 622/81

    Verurteilung wegen Diebstahls - Anordnung der Unterbringung in einer

    Der Umstand, daß die früher angeordnete Maßregel bei ihrer Aufrechterhaltung in der neuen Entscheidung als fortgeltender Bestandteil des Rechtsfolgenausspruchs für die Einzeltat anzusehen ist, die Anlaß für ihre Anordnung war (vgl. BGH NJW 1979, 2113), steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 20.12.1991 - 3 StR 500/91

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung nicht erledigter Rechtsfolge im Bereich der

    Das für die nachträgliche Gesamtstrafenbildung zuständige Gericht ist an die Rechtskraft der früheren Entscheidung insofern gebunden, als es eine durch sie angeordnete und noch nicht erledigte Rechtsfolge im Bereich der Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen aufrechterhalten muß, wenn die neue Tat wie hier keine Grundlage für die Anordnung einer Rechtsfolge bietet, die ihrer Wirkung nach die früher angeordnete einschließt (vgl. BGHSt 30, 305, 307; BGH NJW 1979, 2113; Vogler in LK StGB 10. Aufl. § 55 Rdn. 40; Lackner StGB 19. Aufl. § 55 Rdn. 18; Himmelreich/Hentschel, Fahrverbot-Führerscheinentzug 5. Aufl. Rdn. 144, 145).
  • BGH, 26.09.2012 - 4 StR 334/12

    Aufrechterhaltung eines Berufsverbots

  • BGH, 10.02.2011 - 4 StR 552/10

    Grenzen der Aufrechterhaltung von Maßnahmen in der nachträglichen

  • BGH, 12.09.2013 - 4 StR 228/13

    Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe (Einbeziehung einer vorherigen

  • BGH, 31.07.1980 - 4 StR 340/80

    Unerlaubter Waffenbesitz - Beendigung eines Dauerdelikts - Einleitung eines neuen

  • BGH, 02.04.1980 - 2 StR 94/80

    Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs bei haltendem Fahrzeug

  • BGH, 11.02.1980 - 3 StR 515/79

    Aufhebung der Strafzumessung bei Ausnahme eines Teils der Taten von der

  • BGH, 30.04.1980 - 2 StR 104/80

    Unbefugte Verbindung zweier Verfahren

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Rechtsprechung
   BGH, 07.02.1979 - 2 StR 523/78   

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https://dejure.org/1979,1314
BGH, 07.02.1979 - 2 StR 523/78 (https://dejure.org/1979,1314)
BGH, Entscheidung vom 07.02.1979 - 2 StR 523/78 (https://dejure.org/1979,1314)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 1979 - 2 StR 523/78 (https://dejure.org/1979,1314)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe als Vorraussetzung für das Überlassen der Kriegswaffe - Innehaben einer tatsächlichen Gewalt bei Einschaltung einer Person zur bloßen Übergabe der Waffen - Vermitteln von Maschinenpistolen als strafbewehrte Handlung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 294
  • NJW 1979, 2113
  • MDR 1979, 513
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.10.1974 - 1 StR 5/74

    Erwerb von Schusswaffen ohne im Besitz eines Waffenerwerbscheins oder eines

    Auszug aus BGH, 07.02.1979 - 2 StR 523/78
    Diese Begehungsform setzt voraus, daß der Täter die tatsächliche Gewalt (bezüglich dieses Begriffs vgl. BGHSt 26, 12, 15 ff), die er dem Erwerber überträgt, vorher selbst ausgeübt hat.
  • BGH, 16.04.1975 - 2 StR 60/75

    Illegaler Besitz - Betäubungsmittel - Drogenbesitz - Anwendbarkeit der

    Auszug aus BGH, 07.02.1979 - 2 StR 523/78
    Unter solchen Umständen ist aber das Innehaben einer tatsächlichen Gewalt ebenso zu verneinen wie Besitz im Sinne von § 11 Abs. 1 Nrn. 4 und 6 b BetMG bei einer ganz kurzen Hilfstätigkeit, die ohne Herrschaftswillen geleistet wird (vgl. BGHSt 26, 117).
  • BGH, 19.09.1952 - 2 StR 267/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.02.1979 - 2 StR 523/78
    Diese Tätigkeitsform wäre aber nur dann gegeben, wenn sie die Falsifikate zu ihrer Verfügung oder zumindest zu ihrer Mitverfügung erhalten wollten (BGHSt 3, 154, 156).
  • BGH, 06.08.2007 - 4 StR 431/06

    Mittäterschaft beim unerlaubten Erwerb von Schusswaffen, um sie einem

    Diese Begehungsform setzt voraus, dass der Überlassende im Zeitpunkt des Überlassens selbst die tatsächliche Gewalt über die Kriegswaffe ausübt (BGHSt 28, 294).
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 477/80
    Bei einer Verurteilung wegen eines Verbrechens gegen das Waffengesetz (vgl. die vorstehenden Ausführungen unter 2. a) würde das Überlassen an einen anderen voraussetzen, daß dieser die tatsächliche Möglichkeit erlangt, über die Waffe nach eigener Entschließung zu verfugen, was hier nach den bisherigen Feststellungen zweifelhaft erscheint (vgl. RGSt 66, 249, 250; Hinze a.a.O. § 4 WaffG Anm. 4; vgl. auch BGHSt 28, 294, 295 ).
  • BGH, 02.07.1981 - 1 StR 195/81

    Berichtigung der Urteilsformel durch das Gericht als Verfahrensrüge -

    Durch die Bezugnahme auf § 4 a KWKG ist zunächst klargestellt, daß sich das tatbestandsmäßige Handeln auf Kriegswaffen im Sinne von § 1 KWKG beziehen muß, die sich außerhalb des Bundesgebietes befinden und nicht in das Bundesgebiet eingeführt oder durch das Bundesgebiet durchgeführt werden sollen; falls die Waffen deutsches Gebiet berühren, haben gemäß § 4 a Abs. 3 KWKG die Bestimmungen der §§ 3 Abs. 3, 16 Abs. 1 Nr. 4 KWKG den Vorrang (zur Strafbarkeit des Vermittelns von Kriegswaffen, die sich im Inland befinden, vgl. BGH NJW 1979, 2113).
  • BGH, 06.08.2007 - 4 StR 431/07
    Diese Begehungsform setzt voraus, dass der Überlassende im Zeitpunkt des Überlassens selbst die tatsächliche Gewalt über die Kriegswaffe ausübt (BGHSt 28, 294).
  • BayObLG, 07.10.1992 - 3 ObOWi 86/92

    Zum Tatbestand des Art.6 § 2 Abs. 1 MRVerbG

    Die Einräumung der tatsächlichen Gewalt setzt voraus, dass der Überlassende die tatsächliche Gewalt über die Sache ausgeübt hat, bevor er diese dem anderen überträgt oder dessen Zugriff (freiwillig) duldet (vgl.BGHSt 28, 294 zu § 16 KriegswaffG a.F.).
  • LG Aachen, 08.09.2003 - 73 Ns 48/03

    Erwerb und Ausübung der tatsächlichen Gewalt über halbautomatische

    Immerhin kann man durchaus diskutieren, ob sein Verhalten - er hatte die in Rede stehenden Waffen nur für kurze Zeit, jeweils für etwa eine Woche, von dem gesondert verurteilten M überlassen erhalten, um sie dem gesondert verfolgten C anzubieten und zu übergeben - die Tatbestandsmerkmale des Erwerbens und der Ausübung der tatsächlichen Gewalt im Sinne von §§ 53 Abs. 1 Nr. 3a a), 4 Abs. 1 WaffG a.F. (siehe auch Abschnitt 2 der Anlage 1 zum WaffG n.F.) erfüllt hat, da eine nur kurze Hilfstätigkeit ohne Herrschaftswillen nicht ausreicht (BGHSt 28, 294), insbesondere nicht die als Bote eines Waffengeschäfts, der dem Erwerber die gekaufte Waffe lediglich überbringt und somit als bloßer Besitzdiener ohne zivilrechtliche Benutzungsbefugnis ist.
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