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   BVerwG, 20.03.1979 - 1 C 13.75   

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https://dejure.org/1979,1581
BVerwG, 20.03.1979 - 1 C 13.75 (https://dejure.org/1979,1581)
BVerwG, Entscheidung vom 20.03.1979 - 1 C 13.75 (https://dejure.org/1979,1581)
BVerwG, Entscheidung vom 20. März 1979 - 1 C 13.75 (https://dejure.org/1979,1581)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eintragung eines Vereins ins Vereinsregister - Verleihung der Rechtsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 2265
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 26.04.1937 - IV B 9/37

    1. Liegt ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eines Vereins vor, wenn der Gewinn

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1979 - 1 C 13.75
    Vielmehr ist auch ein Verein mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb ein Idealverein, wenn sein Hauptzweck kein wirtschaftlicher, sondern ein idealer Zweck ist (RGZ 83, 231 [237]; 154, 343 [354]).
  • BGH, 16.05.2017 - II ZB 7/16

    Anordnung der Löschung eines Kindertagesstätten betreibenden Vereins im

    Ein Verein kann auch dann ein nichtwirtschaftlicher Verein sein, wenn er zur Erreichung seiner ideellen Ziele unternehmerische Tätigkeiten entfaltet, sofern diese dem nichtwirtschaftlichen Hauptzweck zu- und untergeordnet und Hilfsmittel zu dessen Erreichung sind (sog. Nebenzweckprivileg; vgl. RGZ 83, 232, 237; 133, 170, 176; 154, 343, 354; BGH, Urteil vom 30. November 1954 - I ZR 147/53, BGHZ 15, 315, 319; Urteil vom 29. September 1982 - I ZR 88/80, BGHZ 85, 84, 92 f. mwN; BVerwGE 105, 313, 316 f.; BVerwG, NJW 1979, 2265).

    Entscheidend für die Einordnung ist nicht nur die Satzung des Vereins, sondern auch, in welcher Form er tatsächlich tätig wird (BVerwG, NJW 1979, 2265; BVerwGE 105, 313, 317).

  • BGH, 16.05.2017 - II ZB 6/16

    Vereinsregisterlöschung: Mehrere Kindertagesstätten betreibender Verein als

    Ein Verein kann auch dann ein nichtwirtschaftlicher Verein sein, wenn er zur Erreichung seiner ideellen Ziele unternehmerische Tätigkeiten entfaltet, sofern diese dem nichtwirtschaftlichen Hauptzweck zu- und untergeordnet und Hilfsmittel zu dessen Erreichung sind (sog. Nebenzweckprivileg; vgl. RGZ 83, 232, 237; 133, 170, 176; 154, 343, 354; BGH, Urteil vom 30. November 1954 - I ZR 147/53, BGHZ 15, 315, 319; Urteil vom 29. September 1982 - I ZR 88/80, BGHZ 85, 84, 92 f. mwN; BVerwGE 105, 313, 316 f.; BVerwG, NJW 1979, 2265).

    Entscheidend für die Einordnung ist nicht nur die Satzung des Vereins, sondern auch, in welcher Form er tatsächlich tätig wird (BVerwG, NJW 1979, 2265; BVerwGE 105, 313, 317).

  • BGH, 16.05.2017 - II ZB 9/16

    Löschung eines Vereins aus dem Vereinsregister von Amts wegen; Mangel einer

    Ein Verein kann auch dann ein nichtwirtschaftlicher Verein sein, wenn er zur Erreichung seiner ideellen Ziele unternehmerische Tätigkeiten entfaltet, sofern diese dem nichtwirtschaftlichen Hauptzweck zu- und untergeordnet und Hilfsmittel zu dessen Erreichung sind (sog. Nebenzweckprivileg; vgl. RGZ 83, 232, 237; 133, 170, 176; 154, 343, 354; BGH, Urteil vom 30. November 1954 - I ZR 147/53, BGHZ 15, 315, 319; Urteil vom 29. September 1982 - I ZR 88/80, BGHZ 85, 84, 92 f. mwN; BVerwGE 105, 313, 316 f.; BVerwG, NJW 1979, 2265).

    Entscheidend für die Einordnung ist nicht nur die Satzung des Vereins, sondern auch, in welcher Form er tatsächlich tätig wird (BVerwG, NJW 1979, 2265; BVerwGE 105, 313, 317).

  • BGH, 11.09.2018 - II ZB 11/17

    Bestehen des satzungsmäßigen Zwecks des Vereins zur Bewirtschaftung des

    Ein Verein kann auch dann ein nichtwirtschaftlicher Verein sein, wenn er zur Erreichung seiner ideellen Ziele unternehmerische Tätigkeiten entfaltet, sofern diese dem nichtwirtschaftlichen Hauptzweck zu- und untergeordnet und Hilfsmittel zu dessen Erreichung sind (sog. Nebenzweckprivileg; vgl. RGZ 83, 232, 237; RGZ 133, 170, 176; RGZ 154, 343, 354; BGH, Urteil vom 30. November 1954 - I ZR 147/53, BGHZ 15, 315, 319; Urteil vom 29. September 1982 - I ZR 88/80, BGHZ 85, 84, 92 f. mwN; Beschluss vom 16. Mai 2017 - II ZB 7/16, ZIP 2017, 1021 Rn. 19 z.V.i. BGHZ bestimmt; BVerwGE 105, 313, 316 f.; BVerwG, NJW 1979, 2265).
  • BVerwG, 06.11.1997 - 1 C 18.95

    Entziehung der Rechtsfähigkeit des Vereins Scientology Neue Brücke e. V.:

    Für die Frage, ob ein Verein, dessen Zweck nach der Satzung nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, einen solchen Zweck im Sinne von § 43 Abs. 2 BGB verfolgt, kommt es auf das vom Vereinswillen getragene Gesamtgebaren an (vgl. Urteil vom 20. März 1979 - BVerwG 1 C 13.75 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 3 = NJW 1979, 2265).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2003 - 1 S 1972/00

    Scientology-Untergliederung - kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

    Für die Frage, ob ein Verein, dessen Zweck nach der Satzung nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, einen solchen Zweck im Sinne von § 43 Abs. 2 BGB verfolgt, kommt es auf das vom Vereinswillen getragene Gesamtgebaren an (vgl. Urteil vom 20. März 1979 - BVerwG 1 C 13.75 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 3 = NJW 1979, 2265).
  • VGH Bayern, 02.11.2005 - 4 B 99.2582

    Idealverein; Wirtschaftsverein; Entzug der Rechtsfähigkeit; Scientology;

    Das vom Vereinswillen getragenen Gesamtgebaren des Klägers (vgl. dazu BVerwGE 105, 313/317 mit Verweis auf BVerwG vom 20.3.1979 NJW 1979, 2265) lässt keine von dem Satzungszweck abweichende, über das Nebenzweckprivileg hinausgehende wirtschaftliche Betätigung im Sinne des Vereinsrechts erkennen.
  • VG Berlin, 21.11.2019 - 29 K 279.18
    Danach kann ein Verein auch dann nichtwirtschaftlicher Art sein, wenn er zur Erreichung seiner ideellen Ziele unternehmerische Tätigkeit entfaltet, diese aber dem nichtwirtschaftlichen Hauptzweck zu- und untergeordnet wird und bloßes Hilfsmittel zu dessen Erreichung sind (RG, Beschl. v. 29. Juni 1931 - II B 12/31, RGZ 133, 170, 176; BVerwG, Urt. v. 20. März 1979 - I C 13/75, NJW 1979, 2265, zitiert nach juris, dort Rdn. 34 und BGH, Beschl. v. 16. Mai 2017 - II ZB 7/16, BGHZ 215, 69, zitiert nach juris, dort Rdn. 19).
  • VG Ansbach, 13.11.2008 - AN 16 K 06.03463

    Entziehung der Rechtsfähigkeit eines Scientology-Vereins

    Das vom Vereinswillen getragene Gesamtgebaren des Klägers (vgl. BVerwGE 105, 313/317 mit Verweis auf BVerwG vom 20.3.1979, NJW 1979, 2265) lässt keine vom Satzungszweck abweichende, über das Nebenzweckprivileg hinausgehende wirtschaftliche Betätigung des Klägers im Sinne des Vereinsrechts erkennen.
  • VG München, 02.06.1999 - M 7 K 96.5439
    Denn für die Frage, ob in diesem Sinne ein nichtwirtschaftlicher oder wirtschaftlicher Vereinszweck vorliegt, ist nicht entscheidend auf den in der Satzung zwingend anzugebenden Vereinszweck, sondern auf den tatsächlich verfolgten Zweck, wie er sich aus dem vom Vereinswillen getragenen Gesamtgebaren ergibt, abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil v. 20.3.1979 NJW 1979, 2265).
  • VG Würzburg, 13.03.2014 - W 3 K 12.636

    Erzeugergemeinschaft; Anerkennung nach dem Agrarmarktstrukturgesetz; Verleihung

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