Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 13.09.1978

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 14.09.1978 - 4 Ss (7) 704/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,2802
OLG Stuttgart, 14.09.1978 - 4 Ss (7) 704/78 (https://dejure.org/1978,2802)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.09.1978 - 4 Ss (7) 704/78 (https://dejure.org/1978,2802)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. September 1978 - 4 Ss (7) 704/78 (https://dejure.org/1978,2802)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,2802) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verurteilung wegen Diebstahls ; Vorliegen eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 277
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.11.1961 - 5 StR 505/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.09.1978 - 4 Ss (7) 704/78
    Wie der Bundesgerichtshof in seinem Beschluß vom 21. Januar 1964 (BGHSt 19, 387, 388) [BGH 21.01.1964 - 5 StR 514/63] unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 28. November 1961 - 5 StR 505/61 - entschieden hat, handelt ein Soldat, der einem Kameraden Dienstsachen wegnimmt, um sie als Ersatz für die von ihm empfangenen, aber verlorenen oder ihm abhanden gekommenen bei der Abmusterung auf der Bekleidungskammer abzugeben, nicht in Zueignungsabsicht und begeht deshalb auch keinen Dieb stahl.
  • BGH, 21.01.1964 - 5 StR 514/63

    Dienstmütze - § 242 StGB, keine Zueignungsabsicht, wenn der Wegnehmende die Sache

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.09.1978 - 4 Ss (7) 704/78
    Wie der Bundesgerichtshof in seinem Beschluß vom 21. Januar 1964 (BGHSt 19, 387, 388) [BGH 21.01.1964 - 5 StR 514/63] unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 28. November 1961 - 5 StR 505/61 - entschieden hat, handelt ein Soldat, der einem Kameraden Dienstsachen wegnimmt, um sie als Ersatz für die von ihm empfangenen, aber verlorenen oder ihm abhanden gekommenen bei der Abmusterung auf der Bekleidungskammer abzugeben, nicht in Zueignungsabsicht und begeht deshalb auch keinen Dieb stahl.
  • BayObLG, 23.07.2020 - 207 StRR 230/20

    Rechtswidrige Verschaffung von Bundeswehrstiefeln

    Gleiches soll auch dann anzunehmen sein, wenn der Soldat sich ihm nicht zugeteilte Ausrüstungsgegenstände verschafft, um sie einem Kameraden als Ersatz für von diesem geliehene und verloren gegangene Ausrüstungsgegenstände der Bundeswehr zu übergeben (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 14. September 1978, 4 Ss (7) 704/78, NJW 1979, 277-278, Juris Rn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.09.1978 - 3 Ss 429/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,2722
OLG Köln, 13.09.1978 - 3 Ss 429/78 (https://dejure.org/1978,2722)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.09.1978 - 3 Ss 429/78 (https://dejure.org/1978,2722)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. September 1978 - 3 Ss 429/78 (https://dejure.org/1978,2722)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,2722) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Bemessung der Tagessätze bei erwerbslosen Hausfrauen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 277
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht