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   BVerwG, 25.07.1978 - 1 C 35.76   

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BVerwG, 25.07.1978 - 1 C 35.76 (https://dejure.org/1978,485)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.1978 - 1 C 35.76 (https://dejure.org/1978,485)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 1978 - 1 C 35.76 (https://dejure.org/1978,485)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betreiben von Rezeptsammelstellen - Verfassungsmäßige Ermächtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 56, 186
  • NJW 1979, 611
  • MDR 1979, 340
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.07.1974 - I C 24.73

    Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils - Vorschriften über die Eröffnung

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1978 - 1 C 35.76
    Die Vorschrift der ApoBetrO § 14 Abs. 2 hält sich im Rahmen der verfassungsmäßigen Ermächtigung des ApoG § 21 und ist mit GG Art. 12 Abs. 1 und GG Art. 14 Abs. 1 vereinbar (Bestätigung BVerwG, 09.07.1974, I C 24.73, BVerwGE 45, 331).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2006 - 13 A 1314/06

    Arznei-Service in Drogeriefilialen zulässig - dm verstößt nicht gegen das Gesetz

    zu § 21 Abs. 2 Nr. 9 ApoG a.F.: BVerwG, Urteil vom 25.7.1978 - 1 C 35.76 -, BVerwGE 56, 186 (188).
  • BGH, 17.10.1980 - I ZR 8/79

    Wettbewerbsrecht - Wettbewerbsrecht: Entgegennahme ärztlicher Verschreibungen

    Aus §§ 1, 6, 7 ApG ergibt sich, daß dem Apotheker die Ausübung seines Berufs nur innerhalb der in der Erlaubnisurkunde bezeichneten Räume gestattet ist (BVerwGE 56, 186, 188, insoweit nicht in NJW 79, 611 abgedruckt, dazu BVerwGE 45, 331).

    Der § 11 ApBO ist durch diese Ermächtigung gedeckt; aus § 21 ApG in Verbindung mit § 1 Abs. 3 ApG ergibt sich, daß § 11 ApBO als Verbotsnorm mit Erlaubnisvorbehalt zu gestalten war; den Bestimmtheitsanforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 1 GG ist damit genügt (BVerwGE 56, 186, 191).

    Die Erlaubnis für einen solchen Einsatz dient dem gesundheitspolitischen Zweck einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch die vorhandenen Apotheken (vgl. BVerwGE 56, 188, 192 [BVerwG 25.07.1978 - 1 C 35/76]; BVerfG v. 19.2.75 - NJW 75, 1455, 1456).

  • BVerwG, 27.02.1986 - 3 C 21.85

    Kosmetische Artikel - Verkauf in Apotheken - Produkte - Hersteller - Vertreiber -

    Von der Rechtsgültigkeit der Regelungen in § 12 ApoBO, die den Verkauf von Waren, die keine Arzneimittel sind, auf das sogenannte "apothekenübliche Randsortiment" beschränken, ist der erkennende Senat auch in seinem Urteil vom 22. August 1985 - BVerwG 3 C 49.84 - (Gewerbearchiv 1986, 19 ff.; Dok. Berichte aus dem BVerwG, Teil A, 1985, 337 ff.) ausgegangen (zur Ermächtigung in § 21 ApoG a.F. zum Erlaß von Vorschriften über Rezeptsammelstellen vgl. auch das Urteil des 1. Senats vom 25. Juli 1978 - BVerwG 1 C 35.76 - [Buchholz 418.21 Nr. 2 = BVerwGE 56, 186]).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 485.98

    Verfolgungsdichte als notwendiges Merkmal der Gruppenverfolgung - Geltung der

    Denn der Rechtssatz aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts, wonach eine Verfolgungsmaßnahme auch dann "politisch" im Sinne des Asylrechtstatbestandes sein kann, wenn sie primär auf asylirrelevante Ziele und Zwecke gerichtet ist, daneben aber auch an asylrechtliche Persönlichkeitsmerkmale anknüpft, steht nicht in Widerspruch zu dem weiteren Rechtssatz, daß ein - das Erfordernis der Verfolgungsdichte ersetzendes - Verfolgungsprogramm vom Verfolgerstaat nicht bereits dann praktiziert wird, wenn Abwanderung oder Auswanderung der betroffenen Personen eine dem Verfolgerstaat bewußte Nebenfolge seines auf andere Zwecke und Ziele gerichteten Vorgehens sind (vgl. im einzelnen Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 56, 200 [BVerwG 25.07.1978 - 1 C 35/76]).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 482.98

    Verfolgungsdichte als notwendiges Merkmal der Gruppenverfolgung - Geltung der

    Denn der Rechtssatz aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts, wonach eine Verfolgungsmaßnahme auch dann "politisch" im Sinne des Asylrechtstatbestandes sein kann, wenn sie primär auf asylirrelevante Ziele und Zwecke gerichtet ist, daneben aber auch an asylrechtliche Persönlichkeitsmerkmale anknüpft, steht nicht in Widerspruch zu dem weiteren Rechtssatz, daß ein - das Erfordernis der Verfolgungsdichte ersetzendes - Verfolgungsprogramm vom Verfolgerstaat nicht bereits dann praktiziert wird, wenn Abwanderung oder Auswanderung der betroffenen Personen eine dem Verfolgerstaat bewußte Nebenfolge seines auf andere Zwecke und Ziele gerichteten Vorgehens sind (vgl. im einzelnen Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 56, 200 [BVerwG 25.07.1978 - 1 C 35/76]).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 484.98

    Vorliegen von Abschiebungshindernissen - Entscheidung über einen Hilfsantrag

    Denn der Rechtssatz aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts, wonach eine Verfolgungsmaßnahme auch dann "politisch" im Sinne des Asylrechtstatbestandes sein kann, wenn sie primär auf asylirrelevante Ziele und Zwecke gerichtet ist, daneben aber auch an asylrechtliche Persönlichkeitsmerkmale anknüpft, steht nicht in Widerspruch zu dem weiteren Rechtssatz, daß ein - das Erfordernis der Verfolgungsdichte ersetzendes - Verfolgungsprogramm vom Verfolgerstaat nicht bereits dann praktiziert wird, wenn Abwanderung oder Auswanderung der betroffenen Personen eine dem Verfolgerstaat bewußte Nebenfolge seines auf andere Zwecke und Ziele gerichteten Vorgehens sind (vgl. im einzelnen Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 56, 200 [BVerwG 25.07.1978 - 1 C 35/76]).
  • VG Stade, 21.07.2021 - 6 A 113/19

    Rezeptsammelstelle in H

    Daran ändert es auch nichts, wenn man darauf abstellte, dass § 24 Absatz 1 ApBetrO eine Ausnahme von § 1 Absatz 3 ApoG regelte (z.B. BVerwG, Urteile vom 25. Juli 1978 - I C 35.76 - und - I C 36.76 -, zitiert nach Juris).
  • VG Oldenburg, 15.03.2004 - 7 B 1061/04

    Apothekenrecht; Filialapotheke; Notstand der Arzneimittelversorgung;

    Rezeptsammelstellen sollen nicht die Funktionen von Notfall- oder Bereitschaftsapotheken erfüllen, sondern den Aufwand für die Beschaffung eines Medikaments auf ein zumutbares Maß reduzieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1978 - 1 C 35.76 - BVerwGE 56, 186 ).
  • BVerwG, 19.07.1988 - 1 B 90.88

    Zulassung der Revisiono bei grundsätzlicher Bedeutng der Rechtssache -

    Diese Frage bedarf jedoch nicht mehr der Klärung in einem Revisionsverfahren; sie ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Anfechtung rechtsgestaltender Verwaltungsakte bejahend zu beantworten (vgl. zum Beispiel BVerwGE 51, 359 [BVerwG 17.12.1976 - VII C 28/74]; 56, 205 [BVerwG 25.07.1978 - 1 C 35/76]).
  • BVerwG, 25.06.1982 - 3 B 13.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Die wesentlichen Rechtsfragen, insbesondere zur Verfassungsmäßigkeit des § 11 Abs. 1 der Apothekenbetriebsordnung und der Auslegung der Tatbestandsmerkmale dieser Vorschrift - wann ein Ort oder Ortsteil "abgelegen" und die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung dieses Ortes nicht "ordnungsgemäß" im Sinne der Vorschrift ist - sind von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. Urteil vom 9. Juli 1974 - BVerwG 1 C 24.73 - [BVerwGE 45, 331 = Buchholz 418.21 Nr. 1] siehe auch Urteil vom 25. Juli 1978 - BVerwG 1 C 35.76 - [BVerwGE 56, 186 = Buchholz a.a.O. Nr. 2]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.1995 - 6 A 11469/95

    Apotheke; Abgelegener Ort

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   OLG Karlsruhe, 25.04.1978 - 3 Ss 75/78   

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Papierfundstellen

  • NJW 1979, 611
 
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Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 24.04.1990 - RReg. 1 St 371/89

    Lexotanil-Tabletten - § 323a StGB, Einnahme von Tabletten in Suizidabsicht,

    Dagegen wird nicht vorausgesetzt, daß sie "zum Genuß", also in der Absicht eingenommen werden, einen Rausch oder eine andere lustbetonte Empfindung hervorzurufen (OLG Schleswig SchlHA 1977, 180; OLG Frankfurt BA 1979, 407; Spendel LK 10.Aufl. § 323 a Rdn.82; Janiszewski BA 1987, 243/246; Salger DAR 1986, 283 [285 f.]; dahingestellt geblieben in Bay0bLGSt 1958, 108 [109];,Bay0bLG vom 21.9.1979 RReg. 1 St 260/79 S.5; OLG Celle a.a.0.; a.M. OLG Karlsruhe NJW 1979, 611 = BA 1979, 59).
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