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   BGH, 10.01.1979 - VIII ZR 264/76   

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https://dejure.org/1979,714
BGH, 10.01.1979 - VIII ZR 264/76 (https://dejure.org/1979,714)
BGH, Entscheidung vom 10.01.1979 - VIII ZR 264/76 (https://dejure.org/1979,714)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 1979 - VIII ZR 264/76 (https://dejure.org/1979,714)
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Probefahrt I

Haftungsfreistellung, Gebrauchtwagen, Händler

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Probefahrten - Haftungserleichterung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorführwagen - Gebrauchtwagen - Probefahrt - Haftungsausschluß - Haftungsbeschränkung - Konkludente Haftungsbeschränkung

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 643
  • MDR 1979, 573
  • VersR 1979, 352
  • DB 1979, 691
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.06.1972 - VIII ZR 35/71

    Probefahrten - Haftungserleichterung

    Auszug aus BGH, 10.01.1979 - VIII ZR 264/76
    Der Kunde darf darauf vertrauen, für leicht fahrlässiges Verhalten nicht zu haften, es sei denn, der Kraftfahrzeughändler habe ihn vor Antritt der Probefahrt darauf aufmerksam gemacht, dass für den Vorführwagen keine Vollkaskoversicherung besteht (Senatsurteil vom 7. Juni 1972 - VIII ZR 35/71 -, NJW 1972, 1363).
  • BGH, 18.12.1979 - VI ZR 52/78

    Haftungsausschluß im Verhältnis zu Halter und probefahrendem Fahrer eines Kfz

    Für Sachschäden, die der Kaufinteressent dem Kraftfahrzeughändler anläßlich einer Probefahrt durch leichte Fahrlässigkeit zufügt, hat schon der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes jedenfalls dann, wenn die Beschädigung im Zusammenhang mit den einer Probefahrt eigentümlichen Gefahren steht, eine Ersatzpflicht abgelehnt (Urteile vom 7. Juni 1972 - VIII ZR 35/71 - VersR 1972, 863 undvom 10. Januar 1979 - VIII ZR 264/76 - VersR 1979, 352 = VRS 56, 254).
  • OLG Hamm, 02.04.2015 - 6 U 173/14

    Haftung des Halters eines Anhängers

    Das gilt beispielsweise für den Fahrer einer mit einem Vorführwagen unternommenen Probefahrt, der grundsätzlich darauf vertrauen darf, für lediglich leicht fahrlässige Beschädigungen fremden Eigentums nicht persönlich haften zu müssen, es sei denn, der Kraftfahrzeughändler hat ihn vor der Fahrt ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass eine Vollkaskoversicherung nicht besteht (vgl. BGH VersR 1979, 352).
  • OLG Hamm, 17.12.1999 - 29 U 54/99

    Versicherung eines für die Dauer einer Reparatur ausgeliehenen Fahrzeugs

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß ein Kraftfahrzeughändler nach Treu und Glauben gehalten ist, entweder für seine Vorführwagen zum Schutz der Kunden vor Regreßansprüchen eine Vollkaskoversicherung abzuschließen oder ausdrücklich auf den fehlenden Versicherungsschutz hinzuweisen (BGH NJW 1972, 1363), und er hat diese Grundsätze auch auf Probefahrten mit Gebrauchtwagen ausgeweitet (NJW 1979, 643).
  • OLG Köln, 20.11.1995 - 16 U 32/95

    Beschädigung eines PKW bei Probefahrt

    Angesichts der typischen Gefahren einer Probefahrt ist es gerechtfertigt, eine stillschweigend vereinbarte Haftungsbeschränkung auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Schadensverursachung anzunehmen, weil der Automobilhändler durch den Abschluß einer Fahrzeugvollversicherung das Risiko einer leicht fahrlässigen Beschädigung des Vorführwagens begrenzen kann, während dem Kunden der Abschluß einer Versicherung gegen die besonderen Risiken der Probefahrt praktisch nicht möglich ist (BGH NJW 1979, 643, 644).
  • BGH, 04.03.2009 - XII ZR 198/08

    Vollstreckungsschutz im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde;

    Die von der Nichtzulassungsbeschwerde angeführten Entscheidungen (BGH Urteile vom 10. Januar 1979 - VIII ZR 264/76 - NJW 1979, 643 und vom 18. Dezember 1979 - VI ZR 52/78 - NJW 1980, 1681) betreffen Probefahrten beim Kraftfahrzeugkauf und sind schon wegen der unterschiedlichen versicherungsrechtlichen Lage nicht mit der vorliegenden Fallgestaltung vergleichbar.
  • BGH, 08.01.1986 - VIII ZR 8/85

    Beschädigung eines nicht vollkaskoversicherten, zum Verkauf stehenden Fahrzeugs

    Einen solchen Haftungsausschluß hat der Senat auch für die Probefahrt mit einem nicht dem Händler, sondern einem Dritten gehörenden Fahrzeug angenommen, das dem Kraftfahrzeughändler zur Verkaufsvermittlung überlassen worden war (Senatsurteil vom 10. Januar 1979 - VIII ZR 264/76 = WM 1979, 367).
  • AG Essen-Steele, 24.07.2020 - 17 C 136/19

    Vorvertragliches Schuldverhältnis, Pflichtverletzung

    Eine stillschweigende Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit wird zu Gunsten des Kaufinteressenten bei einer Probefahrt angenommen (BGH, Urt. v. 07.06.1972 - VIII ZR 35/71; BGH, Urt. v. 10.01.1979 - VIII ZR 264/76; BGH, Urt. v. 18.12.1979 - VI ZR 52/78).
  • OLG Hamm, 03.02.1993 - 32 U 281/91

    Ersatzfahrzeug innerhalb der Garantie; Schäden am Ersatzfahrzeug;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 17.10.1991 - 8 AZR 213/91

    Innerbetrieblicher Schadensausgleich - Verursachung eines Schadens in Ausführung

    Er konnte dementsprechend kein Vertrauen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Annahme eines stillschweigenden Haftungsausschlusses bei der Überlassung von Kraftfahrzeugen zu einer Probefahrt (vgl. nur Urteil vom 18. Dezember 1979 - VI ZR 52/78 - NJW 1980, 1681; Urteil vom 10. Januar 1979 - VIII ZR 264/76 - NJW 1979, 643) entwickeln und hätte sich selbst um eine sachgerechte Haftpflichtversicherung bemühen müssen, wie sie mit einer "Versicherung für das gelegentliche Führen und Benutzen fremder versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge" von der Versicherungswirtschaft angeboten wird.
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