Rechtsprechung
   BGH, 07.12.1978 - III ZR 35/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,213
BGH, 07.12.1978 - III ZR 35/77 (https://dejure.org/1978,213)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1978 - III ZR 35/77 (https://dejure.org/1978,213)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1978 - III ZR 35/77 (https://dejure.org/1978,213)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,213) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abhängigkeit der Zulässigkeit der Revision vom Wert der Beschwer - Rechtsmittel gegen ein zweites Versäumnisurteil - Anwendung des Grundsatzes der Meistbegünstigung des Rechtsmittelführers

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 345
    Prüfungsmaßstab bei Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil und unzulässigen Erlaß des Vollstreckungsbescheides

Papierfundstellen

  • BGHZ 73, 87
  • NJW 1979, 1306 (Ls.)
  • NJW 1979, 658
  • MDR 1979, 382
  • DB 1979, 789
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 01.12.1970 - 3 AZR 1/70

    Versäumnisurteil - Einspruch - Mündliche Verhandlung - Unschlüssige Klage

    Auszug aus BGH, 07.12.1978 - III ZR 35/77
    Der zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat zwar entschieden, daß nach Wortlaut und Zweck der §§ 513 Abs. 2, 345 ZPO nur eine Kontrolle des Verfahrens beim Erlaß des angefochtenen zweiten Versäumnisurteils möglich sei; eine fehlende Säumnis im Verhandlungstermin vor Erlaß des ersten Versäumnisurteils könne deshalb das Rechtsmittel der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil bei Säumnis im Einspruchstermin nach § 513 Abs. 2 ZPO nicht rechtfertigen (AP ZPO § 513 Nr. 6; ebenso LAG Nürnberg NJW 1976, 2231; Breetzke JZ 1952, 268; J. Lehmann JZ 1958, 691; Blunck NJW 1971, 2040; Rosenberg/Schwab ZPR 12. Aufl. § 136 I 1 Fn. 3; Grunsky in Stein/Jonas ZPO 20. Aufl. § 513 Rdn. 11; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 35. Aufl. § 513 Anm. 2; Thomas/Putzo ZPO 10. Aufl. § 513 Anm. 2 c; a.A. Neumann/Duesberg JZ 1951, 140; Burckhardt JZ 1958, 471; Vollkommer Anm. AP ZPO § 513 Nr. 6; vgl. ferner OLG Stuttgart MDR 1976, 51; Erlanger LZ 1931, 492; Stoll DJZ 1934, 307 Nr. 2).

    Der Gesetzgeber hat durch die hier noch nicht maßgebliche, am 1. Juli 1977 in Kraft getretene Neufassung des § 700 ZPO (Gesetz vom 3. Dezember 1976 - BGBl I S. 3281 - Vereinfachungsnovelle) klargestellt, daß der Verwerfung des Einspruchs gegen einen Vollstreckungsbescheid eine richterliche Schlüssigkeitsprüfung vorausgehen muß; soweit das Vorbringen des Klägers (Gläubigers) das Klagebegehren nicht rechtfertigt, ist der Vollstreckungsbescheid aufzuheben (§ 700 Abs. 3 Satz 3 ZPO; vgl. BAG 23, 92, 96 ff = AP ZPO § 345 Nr. 3).

  • BAG, 18.01.1974 - 3 AZR 3/73

    Ausschlußfristen - Versäumnisurteil - Einspruch des Beklagten - Klageeinreichung

    Auszug aus BGH, 07.12.1978 - III ZR 35/77
    Der Ausschluß eines wiederholten Einspruchs bei aufeinanderfolgender richterlich festgestellter Säumnis soll einer Prozeßverschleppung entgegenwirken (vgl. BAG 25, 475, 478, 479 = AP ZPO § 345 Nr. 4; Hahn, Materialien zur ZPO II 1, S. 298, 350 f; 359, 708 f; ferner Vollkommer a.a.O.; Orlich NJW 1973, 1849).
  • BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvR 784/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Antrag auf Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 07.12.1978 - III ZR 35/77
    Rechtsstaatliche Grundsätze gebieten es aber, den Erstzugang zu einer richterlichen Überprüfung des Vollstreckungsbefehls und damit zu einer Sachprüfung des Vorbringens des Schuldners nicht übermäßig zu erschweren (vgl. auch BVerfGE 37, 100, 102; 37, 132, 148; 38, 35, 38; 40, 272, 274 f; 41, 23, 26 m.w.Nachw.; den o.a.Beschluß des IV. Zivilsenats; zur verfassungsrechtlichen Problematik ferner Löwe ZZP 83, 266, und Vollkommer a.a.O.).
  • BGH, 04.10.1978 - IV ZB 84/77

    Rechtsmittelzuständigkeit in Familiensachen

    Auszug aus BGH, 07.12.1978 - III ZR 35/77
    Gegen eine gerichtliche Entscheidung ist (jedenfalls auch) das Rechtsmittel statthaft, das nach der Verfahrensordnung der Art der tatsächlich gefällten Entscheidung entspricht (vgl. BGHZ 40, 265, 267 und den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 4. Oktober 1978 - IV ZB 84/77 - m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 07.12.1978 - III ZR 35/77
    Rechtsstaatliche Grundsätze gebieten es aber, den Erstzugang zu einer richterlichen Überprüfung des Vollstreckungsbefehls und damit zu einer Sachprüfung des Vorbringens des Schuldners nicht übermäßig zu erschweren (vgl. auch BVerfGE 37, 100, 102; 37, 132, 148; 38, 35, 38; 40, 272, 274 f; 41, 23, 26 m.w.Nachw.; den o.a.Beschluß des IV. Zivilsenats; zur verfassungsrechtlichen Problematik ferner Löwe ZZP 83, 266, und Vollkommer a.a.O.).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BGH, 07.12.1978 - III ZR 35/77
    Rechtsstaatliche Grundsätze gebieten es aber, den Erstzugang zu einer richterlichen Überprüfung des Vollstreckungsbefehls und damit zu einer Sachprüfung des Vorbringens des Schuldners nicht übermäßig zu erschweren (vgl. auch BVerfGE 37, 100, 102; 37, 132, 148; 38, 35, 38; 40, 272, 274 f; 41, 23, 26 m.w.Nachw.; den o.a.Beschluß des IV. Zivilsenats; zur verfassungsrechtlichen Problematik ferner Löwe ZZP 83, 266, und Vollkommer a.a.O.).
  • BSG, 10.12.1974 - GS 2/73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Falsch adressierte Rechtsmittelfrist

    Auszug aus BGH, 07.12.1978 - III ZR 35/77
    Verfahrensvorschriften sind in Zweifelsfällen - wenn irgend vertretbar - so auszulegen, daß sie eine Entscheidung über die materielle Rechtslage ermöglichen und nicht verhindern (BFH - GS-NJW 1974, 1582, 1583 und BSG - GS - NJW 1975, 1380, 1383).
  • BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einem Antrag auf

    Auszug aus BGH, 07.12.1978 - III ZR 35/77
    Rechtsstaatliche Grundsätze gebieten es aber, den Erstzugang zu einer richterlichen Überprüfung des Vollstreckungsbefehls und damit zu einer Sachprüfung des Vorbringens des Schuldners nicht übermäßig zu erschweren (vgl. auch BVerfGE 37, 100, 102; 37, 132, 148; 38, 35, 38; 40, 272, 274 f; 41, 23, 26 m.w.Nachw.; den o.a.Beschluß des IV. Zivilsenats; zur verfassungsrechtlichen Problematik ferner Löwe ZZP 83, 266, und Vollkommer a.a.O.).
  • BGH, 23.03.1973 - 2 StR 390/72

    Irreführendes Inverkehrbringen eines Weins unter verschiedenen Bezeichnungen -

    Auszug aus BGH, 07.12.1978 - III ZR 35/77
    Der Ausschluß eines wiederholten Einspruchs bei aufeinanderfolgender richterlich festgestellter Säumnis soll einer Prozeßverschleppung entgegenwirken (vgl. BAG 25, 475, 478, 479 = AP ZPO § 345 Nr. 4; Hahn, Materialien zur ZPO II 1, S. 298, 350 f; 359, 708 f; ferner Vollkommer a.a.O.; Orlich NJW 1973, 1849).
  • BGH, 18.11.1963 - VII ZR 182/62

    Rechtsmittel bei gemischter Kostenentscheidung

    Auszug aus BGH, 07.12.1978 - III ZR 35/77
    Gegen eine gerichtliche Entscheidung ist (jedenfalls auch) das Rechtsmittel statthaft, das nach der Verfahrensordnung der Art der tatsächlich gefällten Entscheidung entspricht (vgl. BGHZ 40, 265, 267 und den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 4. Oktober 1978 - IV ZB 84/77 - m.w.Nachw.).
  • BFH, 05.11.1973 - GrS 2/72

    Handschriftliche Unterzeichnung der Revisionsbegründungsschrift - Entsendung

  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

  • RG, 29.01.1925 - IV 373/24

    Verfahren in Ehesachen

  • BAG, 30.01.1975 - 2 AZB 58/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil

  • LAG Nürnberg, 21.04.1976 - 3 Sa 320/75
  • BGH, 05.12.1950 - IV ZB 108/50

    Vorlegung nach § 28 FGG. Erbscheinsverfahren

  • BGH, 25.10.1990 - IX ZR 62/90

    Vollstreckungsbescheid gegen Ehegatten - §§ 700 Abs. 6, 345 ZPO, Berufung, 'weite

    Ein neuer Streitstoff, der das Klagebegehren auf eine von der bisherigen verschiedene Grundlage gestellt und deshalb den Erlaß eines zweiten Versäumnisurteils verhindert hätte, wurde damit nicht unterbreitet, so daß - weil ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid anders als in den Fällen BGHZ 73, 87 und BGH, Urt. v. 19. November 1981 - III ZR 85/80, WM 1982, 601 nicht eingelegt worden war - grundsätzlich ein zweites Versäumnisurteil ergehen konnte.

    Nach diesen Vorschriften setzt der Erlaß eines (ersten) Versäumnisurteils außer einem darauf gerichteten - hier ausweislich des Terminsprotokolls gestellten - Antrag und dem Nichterscheinen oder Nichtverhandeln (§ 333 ZPO) des Beklagten die Schlüssigkeit der Klage und weiter voraus, daß sämtliche Prozeßvoraussetzungen für eine Sachentscheidung gegeben sind (BGHZ 73, 87, 90; BGH, Urt. v. 13. März 1986 - I ZR 27/84, LM UWG § 13 Nr. 42 = GRUR 1986, 678; Baur, Zivilprozeßrecht 6. Aufl. Rdn. 157; Baumbach/Lauterbach/Hartmann § 331 Anm. 3 B a; Stein/Jonas/Schumann § 331 Rdn. 13; Thomas/Putzo § 331 Anm. 1).

    Auf dieser Vorstellung, einer Parallelität von Prüfungspflicht und Rechtsmittelfähigkeit beruhen auch die Entscheidungen des III. Zivilsenats in BGHZ 73, 87, 92 f. und vom 19. November 1981 aaO. - freilich für den Sonderfall, daß ein Vollstreckungsbescheid trotz rechtzeitig eingelegten Widerspruchs ergangen ist.

    Er hindert nicht, die Norm entsprechend ihrem Grundgedanken dahin zu verstehen, daß "der Fall der Versäumung" nur dann gegeben ist, wenn wegen der Säumnis des Einspruchsführers ein zweites Versäumnisurteil ergehen durfte, daß er aber auch dann nicht vorliegt, wenn dem Erlaß eines zweiten Versäumnisurteils entgegenstand, daß eine Prozeßvoraussetzung oder die Schlüssigkeit der Klage fehlte (ähnlich bereits BGHZ 73, 87, 92 f. für die dort gegebene Fallgestaltung).

    Dieses Ergebnis, das in der Rechtsprechung bislang nur vereinzelt vertreten wird (vgl. LAG Hamm BB 1975, 745 f.; NJW 1981, 887; a.A. OLG Düsseldorf MDR 1987, 769 f. m.w.N.), entspricht einer breiten Meinung des Schrifttums (vgl. Ankermann, in: Alternativkommentar zur ZPO § 513 Rdn. 6; Braun ZZP 93, 443, 466 f., 471; Fuchs NJW 1979, 1306; Hoyer aaO. S. 172 f.; Orlich NJW 1973, 1349, 1351 [BAG 01.12.1970 - 3 AZR 1/70]; 1980, 1782, 1783 [BGH 07.12.1978 - III ZR 35/77]; E. Peters, Anm. in JZ 1986, 859, 860; E. Schneider MDR 1985, 375, 378; Schumann ZZP 96 (1983), 137, 210 m.Fußn. 273; Zöller/Schneider § 513 Rdn. 6).

  • BGH, 06.05.1999 - V ZB 1/99

    Berufung gegen zweites Versäumnisurteil

    Der Gleichlauf von Prüfungsumfang und -pflicht des Einspruchsrichters einerseits und Berufungsfähigkeit andererseits führt in diesem Fall dazu, daß die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil, durch das der Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid verworfen wird, trotz der in § 513 Abs. 2 ZPO bestimmten Beschränkung auch darauf gestützt werden kann, daß die Voraussetzungen für den Erlaß eines Vollstreckungsbescheids nicht vorgelegen haben (BGHZ 73, 87, 89 ff; 112, 367, 371 ff).
  • BGH, 16.04.1986 - VIII ZB 26/85

    Berufung gegen zweites Versäumnisurteil

    Die an die wiederholte Säumnis einer Partei, die Einspruch gegen ein Versäumnisurteil eingelegt hat, geknüpfte Sanktion des § 513 Abs. 2 ZPO steht in einer Reihe mit weiteren gesetzlichen Regelungen im Versäumnisverfahren, die sämtlich darauf hinauslaufen, eine Partei, gegen die ein Versäumnisurteil erlassen ist, im Interesse der Prozeßbeschleunigung (vgl. BGHZ 73, 87, 92 m. Nachw.) zu besonders sorgfältiger Prozeßführung zu veranlassen: Das Versäumnisurteil ist für vorläufig vollstreckbar zu erklären (§ 708 Nr. 2 ZPO), und es ist der formellen und materiellen Rechtskraft fähig.

    Demgegenüber will ein Teil der Rechtsprechung und Literatur (OLG Stuttgart MDR 1976, 51; in der Literatur vor allem Vollkommer Anm. zu BAG in AP § 513 Nr. 6 und ZZP 94, 91 ff.; ferner Neumann-Duesberg JZ 1951, 140 [BGH 05.12.1950 - IV ZB 108/50]; Burckhardt JZ 1958, 471; Orlich NJW 1973, 1349, 1350 [BAG 01.12.1970 - 3 AZR 1/70] und NJW 1980, 1782 f. [BGH 07.12.1978 - III ZR 35/77]; Fuchs NJW 1979, 1306; Hoyer, Das technisch zweite Versäumnisurteil, 1980, S. 162 ff., 172; Zöller/Schneider, ZPO § 513 Rdn. 6; Schneider MDR 1985, 375, 377 f.) die Berufung nach § 513 Abs. 2 ZPO auch dann zulassen, wenn die Partei zwar beim zweiten, nicht jedoch bei dem vorangegangenen ersten Versäumnisurteil säumig war.

    Weiter wird gegen die hier vertretene Ansicht geltend gemacht, sie widerspreche in hohem Maße der prozessualen Billigkeit und Gerechtigkeit (Vollkommer Anm. AP § 513 ZPO Nr. 6; ähnlich OLG Stuttgart MDR 1976, 51, 52; Neumann-Duesberg, Burckhardt, Fuchs aaO; Orlich NJW 1980, 1782, 1783 [BGH 07.12.1978 - III ZR 35/77]; Hoyer aaO S. 166), der Prozeßverlust nach nur einmaliger verschuldeter Säumnis erscheine als unverhältnismäßige und damit ungerechte Sanktion (Vollkommer aaO), eine derart einschneidende Rechtsfolge sei nur bei zweimaliger aufeinanderfolgender schuldhafter Säumnis angezeigt und auch vom Gesetzgeber gewollt (Vollkommer, Hoyer aaO); schließlich wird in diesem Zusammenhang angeführt, die durch gerichtliche Verfahrensfehler erlangte Rechtsposition des Gegners sei nicht schutzwürdig (OLG Stuttgart aaO; Vollkommer aaO unter AP § 345 ZPO Nr. 3; Neumann/Duesberg aaO; Orlich NJW 1980, 1782, 1783) [BGH 07.12.1978 - III ZR 35/77].

    Der Senat befindet sich damit nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des III. Zivilsenats (BGHZ 73, 87 und Urteil vom 19. November 1981 - III ZR 85/80 = NJW 1982, 888 = WM 1982, 601).

    Die Entscheidungen beruhen aber auf den Besonderheiten des Mahnverfahrens (vgl. insbes. BGHZ 73, 90 [BGH 07.12.1978 - III ZR 35/77]/91).

  • BGH, 19.11.1981 - III ZR 85/80

    Schuldhaftigkeit der Säumnis bei Ablehnung eines Vertagungsantrags

    Geht dem zweiten Versäumnisurteil wie hier ein Vollstreckungsbescheid voraus, so liegt ein Fall der Versäumung ferner dann nicht vor, wenn der Vollstreckungsbescheid in verfahrensrechtlich unzulässiger Weise ergangen ist (Senatsurteil BGHZ 73, 87).

    Diese erweiternde Auslegung der einschlägigen Vorschriften (§§ 345, 513, 700 ZPO) folgt aus dem rechtsstaatlichen Anspruch auf einen wirksamen Rechtsschutz und aus dem Gesichtspunkt, daß Verfahrensvorschriften, wenn irgend vertretbar, so auszulegen sind, daß sie eine Entscheidung über die materielle Rechtslage ermöglichen und nicht verhindern (Senatsurteil BGHZ 73, 87, 91).

    Die daraus folgende mögliche verfahrensrechtliche Unzulässigkeit des Vollstreckungsbescheids mußte auch das Berufungsgericht berücksichtigen (Senatsurteil BGHZ 73, 87).

    Die verfahrensrechtliche Zulässigkeit eines Vollstreckungsbescheids ist aber Voraussetzung für die Verwerfung des gegen ihn eingelegten zulässigen Einspruchs durch ein zweites Versäumnisurteil (Senatsurteil BGHZ 73, 87).

    Sie ist auch nicht schon in dem bereits mehrfach genannten Senatsurteil BGHZ 73, 87 entschieden worden.

  • OLG Nürnberg, 15.05.2013 - 1 U 846/13

    Mahnverfahren: Fristenlauf zur Beantragung eines Vollstreckungsbescheids nach

    Grund dafür ist der Gleichlauf von Prüfungsumfang und -pflicht des Einspruchsrichters einerseits und Berufungsfähigkeit andererseits (BGHZ 73, 87, 89 ff; 112, 367, 371 ff; NJW 1999, 2599).
  • BGH, 24.11.1982 - VIII ZR 286/81

    Übergangener Widerspruch gegen Mahnbescheid

    Ihr kann jedoch kein Gewicht mehr beigemessen werden, nachdem in der Rechtsprechung geklärt ist, daß die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil, das den zulässiger Einspruch des Schuldners gegen einen Vollstreckungsbescheid verwirft, auf die verfahrensrechtliche Unzulässigkeit des Vollstreckungsbescheids gestützt werden kann, wenn der Rechtspfleger ihn trotz rechtzeitigen Widerspruchs erlassen hatte (BGHZ 73, 87 - zwar noch zum alten Recht, aber bereits unter Berücksichtigung der Vereinfachungsnovelle; BGH, Urteil vom 19.11.1981 aaO).
  • BGH, 17.10.1986 - V ZR 169/85

    Rechtsmittel gegen ein fälschlich anstatt eines Beschlusses erlassenes Urteil

    Anerkannt ist, daß den Parteien dasjenige Rechtsmittel zusteht, welches nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft ist (ständige Rechtspr. des BGH, vgl. BGHZ 40, 265, 267; 72, 182, 187 f.; 73, 87, 89).
  • BAG, 02.02.1994 - 10 AZR 113/93

    Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 7. Dezember 1978 (- III ZR 35/77 - AP Nr. 5 zu § 345 ZPO ) entschieden, die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil, das den Einspruch des Schuldners gegen einen Vollstreckungsbescheid verwirft, könne auf die verfahrensrechtliche Unzulässigkeit des Vollstreckungsbescheids gestützt werden, wenn der Rechtspfleger diesen trotz rechtzeitigen Widerspruchs erlassen habe.

    Rechtsstaatliche Grundsätze geböten es, den Erstzugang zu einer richterlichen Überprüfung des Vollstreckungsbescheids und somit zu einer Sachprüfung des Vorbringens des Schuldners nicht übermäßig zu erschweren (BGH Urteil vom 7. Dezember 1978 - III ZR 35/77 - AP Nr. 5 zu § 345 ZPO ).

  • BGH, 13.10.1998 - VI ZR 81/98

    Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift

    Da das Berufungsgericht mithin bei der Partei Unsicherheit über den statthaften Rechtsbehelf geschaffen hat, liegt ein Verlautbarungsfehler vor, der nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dazu führt, den Einspruch als zulässig zu behandeln (vgl. BGHZ 40, 265, 267; 73, 87, 89; 98, 362, 364/5; BGH, Urteil vom 17. Oktober 1986 - V ZR 169/85 - NJW 1987, 442, 443 und vom 3. Dezember 1993 - V ZR 275/92 - NJW 1994, 665, 666 sowie Beschluß vom 19. Dezember 1996 - IX ZB 108/96 - BGHR ZPO § 345 Einspruch, zulässiger 1).
  • BGH, 19.12.1996 - IX ZB 108/96

    Statthaftigkeit des Einspruchs gegen ein weiteres erstes Versäumnisurteil

    Hält man den Einspruch im vorliegenden Fall nicht für den einzig möglichen Rechtsbehelf, führt die Anwendung des Grundsatzes der Meistbegünstigung (vgl. dazu BGHZ 40, 265, 267; 73, 87, 89; 98, 362, 364; BGH, Beschl. v. 21. Oktober 1993 - V ZB 45/93, WM 1994, 180, 181) zu dem Ergebnis, daß der Einspruch dem Beklagten zumindest auch zur Verfügung stehen muß.
  • BGH, 03.11.1988 - LwZB 2/88

    Anspruch auf Zahlung rückständigen Pachtzinses aus einem Landpachtvertrag -

  • BGH, 23.04.2002 - X ZR 29/00

    Berücksichtigung von Mitverschulden im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs wegen

  • LAG Köln, 20.04.2007 - 4 Sa 22/07

    Zweites Versäumnisurteil trotz zwischenzeitlicher Verhandlung in einem weiteren

  • OLG Zweibrücken, 01.03.2002 - 3 W 38/02

    Handelsregisterverfahren: Amtslöschung einer vorzeitigen Löschung einer GmbH als

  • LG Rottweil, 03.06.2015 - 1 S 18/15

    Berufungsverfahren: Eingeschränkte Prüfung der Berufung gegen ein zweites

  • OLG Schleswig, 30.01.2007 - 6 U 55/06

    Beachtliche Rügen bei Berufung gegen 2. Versäumnisurteil

  • BGH, 06.07.1990 - LwZR 5/88

    Besitzrecht des Hoferben

  • OLG Karlsruhe, 04.10.2005 - 1 U 112/05

    Berufungsverfahren: Statthaftigkeit eines zweiten Versäumnisurteiles bei

  • LAG Hamm, 21.01.1999 - 12 Sa 1067/98

    Klage einer Arbeitnehmerin auf Zahlung eines Arbeitsentgelt auf der Grundlage

  • BGH, 08.03.1982 - II ZR 10/81

    Folgen der Rückgabe von Unterlagen nach einem Berufungsurteil für die Revision -

  • OLG Dresden, 25.05.2001 - 8 W 562/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Bejahung der örtlichen

  • OLG Dresden, 25.05.2001 - 8 W 565/01

    Zwischenurteil zur örtlichen Zuständigkeit - unzulässige Beschwerde bei

  • OLG Brandenburg, 07.03.2011 - 15 UF 7/11

    Einstweiliger Rechtsschutz in Familienstreitsachen: Rechtsmittel bei einer

  • KG, 18.10.1999 - 12 U 6654/98

    Begründetheit der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil

  • OLG Köln, 24.01.2001 - 13 U 121/00
  • BGH, 17.10.1986 - V ZR 170/85

    Versäumnisurteil gegen den Revisionsbeklagten - Ersetzung der Zustimmung des

  • BGH, 08.02.1984 - VIII ZR 268/82

    Anspruch auf rückständigen Mietzins und Nebenkosten - Anfechtung eines

  • BGH, 19.12.1996 - IX ZR 108/96

    Festsetzung der Beschwer bei einem Begehren gerichtet auf Herausgabe einer

  • OLG Düsseldorf, 05.03.1987 - 6 U 187/86

    Versäumnisurteil; Vollstreckungsbescheid; Schlüssigkeitsprüfung; Berufung

  • LG Darmstadt, 12.04.2013 - 5 T 65/13

    Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist bei Inhaftierung des Insolvenzschuldners

  • BVerwG, 16.02.1981 - 7 B 18.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • LAG Hamm, 10.09.1980 - 12 Sa 646/80

    Versäumnisurteil bei unschlüssigem Klagevorbringen; Säumnis nach unechtem

  • OLG Jena, 16.12.1997 - 8 U 604/97

    Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung; Zustellung eines Mahnbescheides;

  • OLG München, 10.07.1979 - 25 U 1638/79

    Zulassung einer Klageerwiderung nach Fristablauf; Präklusionswirkung des § 296

  • BGH, 03.06.1987 - IVb ZR 106/86

    Beachtung des Grundsatzes der Meistbegünstigung im Rahmen der Statthaftigkeit

  • KG, 19.12.1983 - 12 U 2312/83

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages ; Sittenwidrigkeit eines

  • OLG Nürnberg, 08.12.1981 - 11 U 2523/81
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht