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   BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 48.75   

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BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 48.75 (https://dejure.org/1979,134)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.1979 - 1 C 48.75 (https://dejure.org/1979,134)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 1979 - 1 C 48.75 (https://dejure.org/1979,134)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung der Abschiebungskosten durch den Arbeitgeber - Vereinbarkeit von § 24 Abs. 6a Ausländergesetz (AuslG) mit dem Grundgesetz (GG) - Erkundigungspflichten des Arbeitgebers bei der Beschäftigung von Ausländern - Auslegung von § 24 Abs. 6a AuslG - Voraussetzungen ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 3; GG Art. 12; GG Art. ... 14; AuslG 12 I; AuslG 17 I; AuslG 21 MI; AuslG 24 I-III; AuslG 24 v VI; AuslG 24 VI a; AFG § 19 I; AFG § 229 I; ArbeitserlaubnisVO § 5 I; ArbeitserlaubnisVO § 5 II; ArbeitserlaubnisVO § 8 I; VwKostG § 8 II; VwKostG § 13 II; VwKostG § 141; BGB § 420; BGB § 421; VwGO § 113 I; VwGO § 113 II; VwGO § 114

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 59, 13
  • NJW 1980, 1243
  • MDR 1980, 428
  • NJ 1980, 1243
  • VersR 1980, 780
  • DVBl 1980, 746
  • DVBl 1981, 155
  • BB 1980, 888
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 48.75
    Diese ist mit dem Wesen einer Kostenvorschrift nicht unvereinbar (BVerfGE 50, 217 [226] betreffend Verwaltungsgebühren).

    Dieses ist zwar durch vorrangiges Verfassungsrecht begrenzt, insbesondere durch das Rechtsstaatsprinzip und den Gleichheitssatz des Art. 3 GG und damit auch durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie das Willkürverbot (BVerfGE 50, 217 [227].

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 48.75
    Der im öffentlichen Recht entsprechend geltende Grundsatz von Treu und Glauben (BVerwGE 44, 294 [298 f.] und 339 [343]) kann aber ebenfalls dazu führen, daß dem Ausländer die Fiktionswirkung nicht zugute kommt.
  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63

    Kriegsfolgelasten II

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 48.75
    Die Auferlegung von Geldleistungspflichten läßt das Grundrecht aus Art. 14 GG unberührt, wenn sie eine übermäßige Belastung des Pflichtigen nicht mit sich bringt (BVerfGE 14, 221 [241]; 23, 288 [315]; 30, 250 [272]; 38, 61 [102]).
  • BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69

    Absicherungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 48.75
    Die Auferlegung von Geldleistungspflichten läßt das Grundrecht aus Art. 14 GG unberührt, wenn sie eine übermäßige Belastung des Pflichtigen nicht mit sich bringt (BVerfGE 14, 221 [241]; 23, 288 [315]; 30, 250 [272]; 38, 61 [102]).
  • BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvR 459/72

    Verfassungswidrigkeit des § 3 Nr. 9 TierSchG

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 48.75
    Solche Regelungen sind mit dem Grundrecht vereinbar, wenn sie durch sachgemäße und vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls begründet sowie geeignet und erforderlich sind, um den gesetzgeberischen Zweck zu erreichen, und keinen unzumutbaren Eingriff zum Inhalt haben (BVerfGE 30, 292 [316]; 36, 47 [59]; 47, 285 [321]).
  • BVerwG, 14.07.1978 - 1 ER 301.78

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Ausländerbehördliche Ablehnung -

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 48.75
    Deswegen konnte die Fiktionswirkung des § 21 Abs. 3 Satz 1 AuslG entsprechend § 9 Abs. 1 Nr. 3 AuslG erloschen sein (Beschluß vom 14. Juli 1978 - BVerwG 1 ER 301.78 - [NJW 1979, 505]).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 48.75
    Solche Regelungen sind mit dem Grundrecht vereinbar, wenn sie durch sachgemäße und vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls begründet sowie geeignet und erforderlich sind, um den gesetzgeberischen Zweck zu erreichen, und keinen unzumutbaren Eingriff zum Inhalt haben (BVerfGE 30, 292 [316]; 36, 47 [59]; 47, 285 [321]).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 48.75
    Solche Regelungen sind mit dem Grundrecht vereinbar, wenn sie durch sachgemäße und vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls begründet sowie geeignet und erforderlich sind, um den gesetzgeberischen Zweck zu erreichen, und keinen unzumutbaren Eingriff zum Inhalt haben (BVerfGE 30, 292 [316]; 36, 47 [59]; 47, 285 [321]).
  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 48.75
    Die Auferlegung von Geldleistungspflichten läßt das Grundrecht aus Art. 14 GG unberührt, wenn sie eine übermäßige Belastung des Pflichtigen nicht mit sich bringt (BVerfGE 14, 221 [241]; 23, 288 [315]; 30, 250 [272]; 38, 61 [102]).
  • BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61

    Fremdrenten

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 48.75
    Die Auferlegung von Geldleistungspflichten läßt das Grundrecht aus Art. 14 GG unberührt, wenn sie eine übermäßige Belastung des Pflichtigen nicht mit sich bringt (BVerfGE 14, 221 [241]; 23, 288 [315]; 30, 250 [272]; 38, 61 [102]).
  • BVerwG, 10.04.1964 - VII C 68.61
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

    In diesem Sinne werden seit jeher auch sonstige öffentlich-rechtliche - namentlich abgabenrechtliche - Regelungen einer Gesamtschuldnerschaft verstanden (vgl. Urteile vom 31. Januar 1975 - BVerwG IV C 46.72 - Buchholz 406.11 § 134 BBauG Nr. 2 S. 1 und vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 48.75 - BVerwGE 59, 13 [BVerwG 23.10.1979 - 1 C 48/75]).

    Das folgt aus dem - mangels einer abweichenden Ausgestaltung des Gesamtschuldverhältnisses in § 1 Abs. 1 Satz 2 AFWoG - ergänzend heranzuziehenden § 421 BGB (vgl. Urteile vom 31. Januar 1975, a.a.O. S. 3 und vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 48.75 - BVerwGE 59, 13 [BVerwG 23.10.1979 - 1 C 48/75]; s. auch Dyong in: Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender, Wohnungsbaurecht, AFWoG § 1 Anm. 3 ).

    Da die zuständige Stelle die Abgabenforderung rasch und sicher verwirklichen soll, darf sie nach ihrer Wahl einen Gesamtschuldner zur Ausgleichszahlung in voller Höhe heranziehen und es ihm überlassen, bei dem (oder den) mithaftenden weiteren Wohnungsinhaber(n) einen Ausgleich zu suchen (vgl. auch Urteil vom 23. Oktober 1979, a.a.O. S. 19).

  • BVerwG, 22.07.1987 - 1 B 170.86

    Ausländer - Abschiebungskosten - Arbeitgeber

    Die Beklagte rügt des weiteren, die berufungsgerichtliche Entscheidung weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 48.75 (BVerwGE 59, 13) und BVerwG 1 C 39.78 - (Buchholz 402.24 § 24 AuslG Nr. 2) ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).

    Der Beklagten ist allerdings darin beizupflichten, daß das Berufungsgericht von dem im Urteil vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 48.75 - (a.a.O.) enthaltenen Rechtssatz abgerückt ist, daß ein Arbeitgeber bei der Beschäftigung eines Ausländers die im Verkehr erforderliche Sorgfalt dann außer acht läßt, wenn er vor dessen Einstellung sich nicht über das Vorhandensein einer Aufenthaltserlaubnis (oder einer anderen Befugnis zum Aufenthalt) durch Einholung zumutbarer Erkundigungen vergewissert.

    Mit dem in den Urteilen vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 48.75 und BVerwG 1 C 39.78 - (a.a.O.) dargelegten Verschuldensmaßstab steht es aber in Widerspruch, wenn das Berufungsgericht es für unschädlich hält, daß der Arbeitgeber sich vorübergehend (kurzfristig) auf die bloße Behauptung des Ausländers verläßt, eine Arbeitserlaubnis zu besitzen und sich im Bundesgebiet aufhalten zu dürfen.

    In dem Urteil vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 48.75 - (a.a.O. S. 22) ist nämlich ausgeführt worden, die gebotene Sorgfalt werde nicht beachtet, wenn der Arbeitgeber sich mit einer Lohnsteuerkarte und einer Versicherungskarte begnüge, denn aus diesen Unterlagen könne er, wie er wissen müsse, hinreichend verläßliche Schlüsse nicht ziehen.

    Sie führt aus, das Berufungsgericht habe darauf abgehoben, daß der Kläger durch die Beschäftigung nicht zu einer Verlängerung des illegalen Aufenthalts des Ausländers beigetragen habe, und sich damit in Widerspruch zu dem im Urteil vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 48.75 - (a.a.O.) aufgestellten Rechtssatz gesetzt, daß die Kostenpflicht nach § 24 Abs. 6 a AuslGu.F. mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar sei und nicht davon abhänge, ob das Verhalten des Arbeitgebers für den illegalen Aufenthalt des Ausländers und dessen Abschiebung mitursächlich gewesen sei.

    Nach dem Urteil vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 48.75 - (a.a.O.) stellt § 24 Abs. 6 a AuslG u.F. seinem Tatbestand nach nicht darauf ab, ob im konkreten Fall die dem Arbeitgeber vorwerfbare Beschäftigung des Ausländers für die Nichtausreise und die Abschiebung mitursächlich gewesen ist; demgemäß wird das Fehlen einer solchen Kausalität allein einen Ausnahmefall nicht begründen können.

    Lediglich diese Frage, die im Urteil vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 48.75 - (a.a.O.) nicht behandelt worden ist, hat das Oberverwaltungsgericht hier erörtert.

  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 15.88

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Reiseausweises an Staatenlose nach Art.

    Sinn der Duldung ist es, den nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Aufenthalt ohne strafrechtliche Sanktion (vgl. § 47 Abs. 1 Nr. 2 AuslG ) zu lassen, weil gewichtige, insbesondere humanitäre oder politische Gründe eine Abschiebung zeitweise hindern (BVerwGE 59, 13 [17]; Urteil vom 15. Mai 1984 - BVerwG 1 C 59.81 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 103 S. 87).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 1 C 37.84

    Arbeitgeber - Kostentragungslast - Arbeitnehmer - Arbeitserlaubnis - Prostitution

    Diese Vorschrift ist wie die durch Art. 5 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vom 7. August 1972 (BGBl. I S. 1393) in das Ausländergesetz eingefügte ursprüngliche Regelung mit vorrangigem Recht vereinbar (BVerwGE 59, 13 [BVerwG 23.10.1979 - 1 C 48/75]).

    Das gilt sowohl für die ursprüngliche Fassung der Vorschrift (BVerwGE 59, 13 [BVerwG 23.10.1979 - 1 C 48/75]) als auch für die im vorliegenden Falle einschlägige Neufassung (vgl. Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung vom 9. April 1975. BT-Drucks. 7/3499 S. 3, 4).

    Die Regelung des § 24 Abs. 6 a AuslG ist eine Kostenvorschrift und zielt demgemäß in erster Linie auf die Sicherung des gegenüber dem Ausländer zumeist nicht zu realisierenden Kostenersatzes (BVerwGE 59, 13 [BVerwG 23.10.1979 - 1 C 48/75]; 59, 117 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 100/76]).

    Das Gesetz will verhindern, daß die Abschiebungskosten der Allgemeinheit zur Last fallen (BVerwGE 59, 13 [BVerwG 23.10.1979 - 1 C 48/75]).

    Abgesehen von ihrem Finanzierungszweck dient sie auch allgemeinen ordnungsrechtlichen und sozialen Zwecken (BVerwGE 59, 13 [BVerwG 23.10.1979 - 1 C 48/75]).

  • BVerwG, 16.10.2012 - 10 C 6.12

    Abschiebung; Abschiebungshaft; Arbeitgeber; Kosten; tatsächlich entstandene

    Es genügt insoweit nicht, sich auch nur vorläufig auf die bloße Behauptung des Ausländers zu verlassen, er verfüge hierüber, selbst wenn der Ausländer dem Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte, eine Versicherungskarte oder Ähnliches vorlegen kann (vgl. zu Vorgängerfassungen des § 66 Abs. 4 Satz 1 AufenthG: Beschluss vom 22. Juli 1987 - BVerwG 1 B 170.86 - Buchholz 402.24 § 24 AuslG Nr. 8 S. 2; Urteil vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 48.75 - BVerwGE 59, 13 = Buchholz 402.74 § 24 AuslG Nr. 1; vgl. ferner Funke-Kaiser, a.a.O. Rn. 37).
  • VGH Hessen, 14.01.1992 - 7 UE 2546/84

    Heranziehung eines Arbeitgebers zu den Kosten einer Abschiebung

    Hinsichtlich der rechtlichen Beurteilung kann - ungeachtet dessen, daß der für die Entstehung der Abschiebungskosten relevante Sachverhalt bereits mit der Abschiebung von am 10. Januar 1983 abgeschlossen gewesen sein dürfte - auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids vom 5. Oktober 1983 abgestellt werden, weil sich in der Zwischenzeit entscheidungserhebliche Veränderungen nicht ergeben haben und weil nach Erlaß des Widerspruchsbescheids eingetretene Änderungen in Anfechtungssachen der hier vorliegenden Art grundsätzlich nicht zu berücksichtigen und dem entgegenstehende Ausnahmegesichtspunkte weder dargetan noch sonst ersichtlich sind (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt in Abschiebungskostensachen BVerwG, U. v. 23. Oktober 1979 - 1 C 48/75 -, BVerwGE 59, 13 = NJW 1980, 1243 = EZAR 137 Nr. 1, u. Hess. VGH, U. v. 26. April 1979 - VII OE 30/78 -, außerdem ganz allgemein Hess. VGH, B. v. 14. November 1991 - 7 TH 12/89 - m.w.N.).

    Ein dahingehendes, die Haftung einschränkendes Verschuldenserfordernis ergibt sich zwar nicht aus dem Wortlaut, wohl aber aus Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung, welche u.a. die Beschäftigung sich illegal im Bundesgebiet aufhaltender Ausländer verhindern soll; dieser Abschreckungszweck kann nämlich nicht wirksam werden, wenn dem Arbeitgeber selbst bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt das Vorliegen der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen gar nicht erkennbar ist (vgl. BVerwG, U. v. 23. Oktober 1979 - 1 C 48/75 -, a.a.O., U. v. 13. November 1979 - 1 C 31/78 -, a.a.O., u. B. v. 13. September 1988 - 1 B 22.88 -, a.a.O.; Hess. VGH, U. v. 9. September 1976 - VII OE 74/76 -, u. U. v. 10. September 1981 - VII OE 19/80 -).

    Insoweit bedarf allerdings keiner abschließenden Entscheidung, ob das Verwaltungskostengesetz - VwKostG - vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) Anwendung findet (bejaht von OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 28. Oktober 1982 - 17 A 1725/81 -, a.a.O., u. VGH Baden-Württemberg, U. v. 6. Februar 1985 - 11 S 2704/82 -, a.a.O., jeweils unter Berufung auf § 24 Abs. 7 Satz 1 AuslG 1965; offengelassen von BVerwG, 23. Oktober 1979 - 1 C 48/75 -, a.a.O., u. Bay. VGH, U. v. 30. Juli 1985 - 10 B 81 A.52 -, InfAuslR 1986, 101 = EZAR 137 Nr. 7).

    Zwar kann ein Absehen von der Kostenerhebung angezeigt sein, soweit die Kostenlast im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise eine unverhältnismäßige Folge des Verhaltens des Kostenpflichtigen darstellt (BVerwG, U. v. 23. Oktober 1979 - 1 C 48/75 -, a.a.O., B. v. 7. Februar 1986 - 1 B 28.86 -, InfAuslR 1986, 273, u. B. v. 22. Juli 1987 - 1 B 170/86 -, a.a.O.; Hess. VGH, U. v. 9. September 1976 - VII OE 74/76 -).

    Letztlich ist nicht zu beanstanden, daß die Beklagte die Abschiebungskosten gegen den Kläger durch Leistungsbescheid geltend gemacht hat (BVerwG, U. v. 23. Oktober 1979 - 1 C 48/75 -, a.a.O.; Hess. VGH, U. v. 26. April 1979 - VII OE 30/78 -).

  • BVerwG, 03.11.1987 - 1 C 38.84

    Heranziehung eines Gastwirts zu den Kosten der Abschiebung einer thailändischen

    Art. 5 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vom 7. August 1972 (BGBl. I S. 1393) in das Ausländergesetz eingefügte ursprüngliche Regelung mit vorrangigem Recht vereinbar (BVerwGE 59, 13 [BVerwG 23.10.1979 - 1 C 48/75]).

    Das gilt sowohl für die ursprüngliche Fassung der Vorschrift (BVerwGE 59, 13 ) als auch für die im vorliegenden Falle einschlägige Neufassung (vgl. Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung vom 9. April 1975, BT-Drucks. 7/3499 S. 3, 4).

    Die Regelung des § 24 Abs. 6 a AuslG ist eine Kostenvorschrift und zielt demgemäß in erster Linie auf die Sicherung des gegenüber dem Ausländer zumeist nicht zu realisierenden Kostenersatzes (BVerwGE 59, 13 [BVerwG 23.10.1979 - 1 C 48/75]; 59, 117 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 100/76]).

    Das Gesetz will verhindern, daß die Abschiebungskosten der Allgemeinheit zur Last fallen (BVerwGE 59, 13 [BVerwG 23.10.1979 - 1 C 48/75]).

    Abgesehen von ihrem Finanzierungszweck dient sie auch allgemeinen ordnungsrechtlichen und sozialen Zwecken (BVerwGE 59, 13 [BVerwG 23.10.1979 - 1 C 48/75]).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2008 - 2 B 16.07

    Heranziehung zu Abschiebekosten; Arbeitnehmerbegriff

    Die Vorschrift ist mit höherrangigem Recht vereinbar, wie das Bundesverwaltungsgericht zu der inhaltsgleichen Regelung des § 24 Abs. 6 a AuslG (eingefügt durch Gesetz vom 7. August 1972, BGBl. I S. 1393), entschieden hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1979, BVerwGE 59, 13, 20 ff. und Urteil vom 3. November 1987, BVerwGE 78, 231 = NVwZ 1988, 256; Beschluss vom 22. Juli 1987, NVwZ 1987, 1086).

    Da die Kosten für die Abschiebung - wie auch vorliegend - von dem Ausländer regelmäßig nicht zu erlangen sind, ist es entgegen der vom Kläger geäußerten Auffassung auch nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber in Ausübung des ihm zukommenden Ermessens den Arbeitgeber zu dem primären Kostenschuldner bestimmt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1979, a.a.O. S.15, 21).

    Wenn und soweit allerdings die Kostenlast im Einzelfall auf Grund besonderer Umstände ausnahmsweise eine unverhältnismäßige Folge des Verhaltens des Arbeitgebers darstellen sollte, besteht die Möglichkeit, von der Erhebung der Kosten abzusehen (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1979, BVerwGE 59, 13, 22).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2011 - 3 B 17.09

    Abschiebung; Arbeitgeber; Ausländer; Beschäftigung; Erwerbstätigkeit; nicht

    Stellt sich ihm bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt der Sachverhalt nicht als unerlaubte Beschäftigung eines ausreisepflichtigen Ausländers dar, kann die beabsichtigte Abschreckung nicht wirksam werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1979 - I C 48.75 -, BVerwGE 59, 13 = juris Rn. 24).

    Es genügt insoweit nicht, sich auch nur vorläufig auf die bloße Behauptung des Ausländers zu verlassen, er verfüge hierüber, selbst wenn der Ausländer dem Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte, eine Versicherungskarte oder Ähnliches vorlegen kann (vgl. zu Vorgängerfassungen des § 66 Abs., 4 Satz 1 AufenthG BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 1987, a.a.O., Rn. 6; Urteil vom 23. Oktober 1979, a.a.O., Rn. 36; vgl. ferner Funke-Kaiser, a.a.O., Stand März 2010, § 66 Rn. 27).

  • BVerwG, 03.11.1987 - 1 C 2.87

    Ausländer - Auslagenerstattung - Abschiebungskosten - Illegaler Aufenthalt -

    Das Gesetz begründete ein Gesamtschuldverhältnis (BVerwGE 59, 13 [BVerwG 23.10.1979 - 1 C 48/75]).

    Sie regelt die Erstattung der Kosten, die durch eine bestimmte Amtshandlung entstehen (BVerwGE 59, 13 [BVerwG 23.10.1979 - 1 C 48/75]).

    Sie erklärt anstelle des zumeist nicht zahlungsfähigen Ausländers dessen Arbeitgeber für grundsätzlich kostenpflichtig, wenn er den Ausländer illegal beschäftigt hat (BVerwGE 59, 13 [BVerwG 23.10.1979 - 1 C 48/75]).

  • BVerwG, 13.09.1988 - 1 B 22.88

    Mündliche Verhandlung - Aktenbeiziehung - Subunternehmer - Arbeitnehmer -

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.12.1990 - 21 A 102/88

    Heranziehung von Arbeitgebern zu Abschiebungskosten; Beschäftigung von

  • BSG, 01.09.1999 - B 9 SB 1/99 R

    Schwerbehindertenrecht - Ausländer - rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt -

  • VG Ansbach, 20.01.2011 - AN 5 K 10.00761

    Arbeitgeberhaftung für Abschiebungskosten; unselbständige Erwerbstätigkeit bei

  • VG Ansbach, 03.04.2008 - AN 19 K 07.03286

    Prozesskostenhilfe; Haftung des Arbeitgebers für die Abschiebungskosten bei

  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 31.78

    Haftung des Arbeitgebers für Abschiebungskosten - Haftung für Abschiebungskosten

  • OVG Bremen, 21.10.2014 - 1 A 253/12

    Haftung mehrerer Bestattungspflichtiger für die Kosten einer behördlich

  • VGH Baden-Württemberg, 29.12.1989 - 10 S 2252/89

    Schadensersatzanspruch der Gemeinde - Leistungsbescheid und Umdeutung

  • BVerwG, 15.05.1984 - 1 C 59.81

    Ausländer - Einreise - Sichtvermerk - Duldung - Ausweisung - Beeinträchtigung

  • VG Hannover, 22.07.2011 - 3 A 1905/08

    Ersatzanspruch; Leistungsbescheid; Unterhaltsvorschuss; Verwaltungsaktsbefugnis

  • OVG Bremen, 06.09.2021 - 2 B 358/20

    Rechtsschutz eines in Deutschland geborenen türkischen Staatsangehörigen gegen

  • OVG Niedersachsen, 31.03.2010 - 8 PA 28/10

    Erfordernis einer abgeschlossenen Abschiebung und einer tatsächlichen Beendigung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2001 - 18 A 1520/92

    Zulässigkeit der Ergänzung von Ermessenserwägungen gem. § 114 S. 2

  • BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 39.78

    Heranziehung des Arbeitgebers zur Erstattung der durch die Abschiebung eines

  • BVerwG, 07.02.1986 - 1 B 28.86

    Anforderungen an die Darlegung bei behaupteter grundsätzlicher Bedeutung der

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1995 - 13 S 2185/95

    Ausländerrecht: Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung - tatsächliche

  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 51.88

    Ausländerrecht: Voraussetzung für die Erteilung eines Reiseausweises an

  • VG Ansbach, 19.02.1998 - AN 5 K 97.02075

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Auferlegung von Abschiebekosten auf einen

  • OVG Berlin, 30.01.1981 - 2 B 75.78

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 30.90

    Anspruch eines Staatenlosen auf Erteilung eines Reiseausweises - Übereinkommen

  • BVerwG, 07.11.1980 - 1 C 22.78

    Importeur von Fertigpackungen - Füllmenge - Normadressat der Füllmengenregelung -

  • OVG Sachsen, 30.01.2014 - 3 A 247/13

    Abschiebungskosten, Kostenschuldner, Auswahlermessen

  • VGH Hessen, 27.11.1990 - 11 UE 2350/90

    Abschleppmaßnahme - Geltendmachung von Standkosten und Verwahrkosten mittels

  • VG Cottbus, 06.04.2017 - 6 K 375/14

    Haus-(Grundstücks-)anschlusskosten

  • OVG Niedersachsen, 06.02.2013 - 8 LA 136/12

    Veranlassung eines wegen einer nicht erfolgten Ankündigung des

  • VG Hannover, 02.03.2012 - 3 A 74/09

    Ersatzanspruch aus§ 47a Abs. 1 BAföG; gesetzliche Ermächtigung; Kausalität;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.2005 - 7 A 10817/05

    Arbeitgeber muss Kosten der Abschiebung eines illegal beschäftigten Ausländers

  • VGH Hessen, 27.02.1998 - 10 TZ 69/98

    Kosten der Abschiebung sind keine öffentlichen Abgaben und Kosten nach VwGO § 80

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.1998 - 8 B 2164/97

    Persönliche Mission eines Diplomaten; Handlungsunfähigkeit des Entsendestaates;

  • VGH Hessen, 21.09.1994 - 10 UE 985/94

    Inanspruchnahme des Arbeitgebers für Abschiebungskosten;

  • VG Koblenz, 05.12.2011 - 4 K 564/11

    Kostenerstattungsbescheid betreffend die Straßenreinigung wegen ausgelaufener

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.1999 - 11 A 10147/99

    Illegale Beschäftigung - Arbeitgeber zahlt Abschiebung

  • BVerwG, 03.12.1997 - 1 B 228.97

    Ausländerrecht - Konkludente Rücknahme eines Antrags auf Erteilung einer

  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 10/87

    Gewährung von Arbeitslosengeld an einen Asylbewerber - Verfügbarkeit eines

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2007 - 1 L 68/06

    Verwaltungsaktsbefugnis im Rahmen der öffentlichen Trinkwasserversorgung

  • VG Hamburg, 18.05.2011 - 15 K 2446/10

    Zur Haftung des Arbeitgebers für die Abschiebung eines ausländischen

  • VG Koblenz, 12.12.2005 - 3 K 507/05

    Unternehmer muss Kosten für Abschiebung zahlen

  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.1990 - 1 S 3362/89

    Aussetzung der Abschiebung - Aufenthaltsrechtliche Stellung eines Ausländers nach

  • BVerwG, 07.05.1980 - 1 B 1533.79

    Klärungsbedürftigkeit der Frage des Verschuldens als Voraussetzung für Haftung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.1997 - 18 B 3365/95

    Rechtmäßigkeit der Erstattung von Kosten für eine Abschiebung ; Ausübung einer

  • VG Magdeburg, 12.07.2012 - 9 A 233/11

    Grundstücksanschlusskosten; Stilllegung

  • VG Koblenz, 12.05.2003 - 3 K 3029/02

    Arbeit & Soziales - Kosten für Abschiebung eines illegalen Arbeiters

  • VG Ansbach, 10.12.2009 - AN 5 K 09.00868

    Haftung des Arbeitgebers für Abschiebungskosten des unerlaubt Beschäftigten

  • VG Saarlouis, 06.03.2007 - 3 K 398/06

    Rückforderung einer unter Vorbehalt an den Beihilfeberechtigten erbrachten

  • VG Schleswig, 03.03.2004 - 4 A 23/03
  • VG Lüneburg, 21.05.2003 - 1 A 295/00

    Abschiebungskosten; geringfügig Beschäftigte; persönliche Abhängigkeit

  • VG Köln, 06.12.1988 - 12 K 4813/87
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