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   OLG Karlsruhe, 29.03.1979 - 2 Ss 10/79   

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OLG Karlsruhe, 29.03.1979 - 2 Ss 10/79 (https://dejure.org/1979,1192)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.03.1979 - 2 Ss 10/79 (https://dejure.org/1979,1192)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. März 1979 - 2 Ss 10/79 (https://dejure.org/1979,1192)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 133
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Brandenburg, 20.02.2017 - 53 Ss OWi 56/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Beschränkung des Einspruchs gegen einen

    Von daher ist die vom Bußgeldgericht vorgenommen Erhöhung der Regelgeldbuße von 160, 00 EUR, die sich nur an einfacher Fahrlässigkeit orientiert, auf 320, 00 EUR von rechts Wegen nicht zu beanstanden und liegt innerhalb des tatrichterlichen Spielraums, der von dem Rechtsbeschwerdegericht hinzunehmen ist; die Grenzen des vom Rechtsmittelgericht hinzunehmenden Vertretbaren (vgl. dazu statt vieler: BGH NJW 2011, 2819, 2821; BGH NStZ-RR 2008, 343; BGH NStZ 1982, 114; BGH NStZ 1984, 360; OLG Karlsruhe NJW 1980, 133) sind jedenfalls nicht überschritten.
  • OLG Hamburg, 09.02.2005 - II-10/05

    Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf die Frage der Strafaussetzung zur

    Dabei ist insbesondere umstritten (Grobübersicht über Meinungsstand bei Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage, § 318 Rn. 96), ob bereits Überschneidungen der Prüfungsprogramme zur Straf- und Aussetzungsfrage (so OLG Düsseldorf in NJW 2003, 1470, 1471) oder erst bei der Prüfung entstehende Widersprüche (so OLG Frankfurt/Main in VRS 59, 106, 108 f.: Überschneidung und Doppelrelevanz unschädlich) der Beschränkung entgegenstehen, ob dabei allein auf die Wertungen oder auch auf die Feststellungen der zugrundeliegenden Tatsachen abzustellen ist und ob hierzu die amtsgerichtliche Strafzumessung mit der amtsgerichtlichen (so wohl OLG Karlsruhe in NJW 1980, 133) oder den landgerichtlichen (so zutreffend h.M., u.a. HansOLG Hamburg, a.a.O., mit Hinweis auf die Maßgeblichkeit der Schlussberatung des Berufungsgerichts) Begründungen zur Aussetzungsfrage zu vergleichen ist.
  • BGH, 06.09.1985 - 3 StR 185/85

    Definition der besonderen Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB - Anforderungen

    Zwar genügt es für die Annahme einer günstigen Prognose nicht, daß diese sich nur nicht ausschließen läßt oder daß die Möglichkeit, der Angeklagte werde in Zukunft keine Straftaten mehr begehen, nicht verneint werden kann (BGH, Urteil vom 22. September 1971 - 3 StR 165/71; OLG Karlsruhe NJW 1980, 133, 134 [OLG Karlsruhe 29.03.1979 - 2 Ss 10/79]; OLG Saarbrücken NJW 1975, 2215, 2217) [OLG Saarbrücken 27.02.1975 - Ss 1/75], doch darf andererseits die Bejahung einer günstigen Prognose auch nicht vom Vorhandensein eines hohen Wahrscheinlichkeitsgrades abhängig gemacht werden (BGH, Urteil vom 22. Mai 1979 - 1 StR 192/79; ferner LK 10. Aufl. § 56 Rdn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 17.05.1988 - 1 StR 138/88

    Bildung des richtigen Strafrahmens/ der richtigen Gesamtstrafe (Diebstahls in

    Ist ein Verurteilter - wie der Angeklagte - bereits mehrfach einschlägig straffällig geworden und mußte dabei wiederholt eine Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen werden, so kann in der Regel nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit erwartet werden, daß er, wenn ihm erneut die Gelegenheit der Bewährung gegeben wird, sich anders als in der Vergangenheit verhalten wird (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1980, 133, 134 [OLG Karlsruhe 29.03.1979 - 2 Ss 10/79]/135).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 2b Ss 86/00
    Die Berufung kann grundsätzlich auf die Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung beschränkt werden (BGHSt 24, 164; 11, 395; OLG Hamburg JR 79, 258 m. Anm. Zipfel; OLG Karlsruhe NJW 1980, 133).
  • OLG Stuttgart, 22.04.1996 - 1 Ss 175/96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision; Anforderungen an die Darlegung

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  • OLG Düsseldorf, 02.02.1987 - 5 Ss 467/86

    Strafaussetzung; Bewährungsstrafe; Bewährungsfrist; Bewährungsversagen; Günstige

    Es reicht schon die nicht unbegründete Erwartung aus, daß der Angekl. künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzuges keine Straftaten mehr begehen wird ([u. a.] BGH, NStZ 1986, 27 ; OLG Köln, aaO.; OLG Karlsruhe, NJW 1980, 133, 134).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 2b Ss 86/00/00
    Die Berufung kann grundsätzlich auf die Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung beschränkt werden (BGHSt 24, 164; 11, 395; OLG Hamburg JR 79, 258 m. Anm. Zipfel; OLG Karlsruhe NJW 1980, 133).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 2b Ss 86/00 00

    Sozialprognose; Tatrichter; Vollstreckung; Freiheitsstrafe; Bewährung;

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  • BayObLG, 28.02.1992 - 1St RR 5/92
    Ein straffreies Leben in der Zukunft muss wahrscheinlicher sein als eine erneute Straffälligkeit (OLG Karlsruhe NJW 80, 133/134; BayObLG vom 18.5.1990 - RReg. 1 St 65/90; Dreher/Tröndle StGB 45.Aufl. § 56 Rn. 5).
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