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   BGH, 11.03.1980 - VI ZR 66/79   

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https://dejure.org/1980,2657
BGH, 11.03.1980 - VI ZR 66/79 (https://dejure.org/1980,2657)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1980 - VI ZR 66/79 (https://dejure.org/1980,2657)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1980 - VI ZR 66/79 (https://dejure.org/1980,2657)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadenersatz für einen Krankenhausaufenthalt, der durch den Sturz von einem Treppengeländer notwendig wurde - Sicherheitsanforderungen an ein Treppengeländer eines Wohnheims für Kinder - Schäden durch verbotenes Herunterrutschen eines Treppengeländers - Verpflichtung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1745
  • MDR 1980, 923
  • VersR 1980, 648
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 3 U 748/03

    Amtshaftung der straßensicherungspflichtigen Gemeinde: Fahrzeugschaden durch

    Auch dann, wenn der Verkehrssicherungspflichtige mit einer naheliegenden bestimmungswidrigen Nutzung rechnen muss, kann er sich nicht entlasten (BGH, VersR 1965, 515 [re. Sp.]; OLG Celle, NJW-RR 1995, 984 [re. Sp.]; LG Aachen, VersR 1974, 682 [683 li. Sp.]; zur einer erweiterten Haftung gegenüber Kindern: BGH, NJW 1980, 1745 [1746 li. Sp.]; BGH, VersR 1989, 155 [156 re.
  • OLG Saarbrücken, 11.07.2006 - 4 U 126/06

    Hinunterrutschen von Treppengeländern

    So wie dem Leben eine Gefährlichkeit immanent ist und eine absolute Gefahrlosigkeit unerreichbar bleibt, können auch und gerade Kinder nicht vor jeder Gefahr geschützt werden, insbesondere nicht, wenn diese eigenem unbesonnenem und leichtsinnigem Verhalten entspringt (so BGH, NJW 1980, 1745 f.).

    Etwas anderes folgt auch nicht aus den beiden von der Klägerin zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 11.03.1980 (NJW 1980, 1745 f.) und vom 31.05.1994 (NJW 1994, 2232 ff.).

    Der Bundesgerichtshof betont in dieser Entscheidung, dass die Verkehrssicherungspflicht in dem fraglichen Fall nicht bereits von Anfang an bestanden habe, sondern nur aus dem dem Eigentümer bekannten, dauernden Missbrauch des Geländers durch die Schüler entstanden sei (so BGH NJW 1980, 1745 f.).

    Im Übrigen hat der BGH in seiner zitierten Entscheidung auch darauf abgestellt, dass es in den "Richtlinien Bau und Ausrüstung von Schulen" von Januar 1975 unter der Nummer 2.5.9 das Gebot gibt, das Rutschen auf Geländern durch entsprechende Gestaltung zu erschweren (so BGH NJW 1980, 1745 f.).

  • OLG Hamm, 18.02.2003 - 9 U 166/02

    Zur Verkehrssicherungspflicht an Sportgeräten in einer Turnhalle

    Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt, daß Verkehrssicherungspflichten auch die Verhütung von Gefahren zum Gegenstand haben, die aus unbefugtem oder mißbräuchlichem Verhalten entstehen, wenn die Gefahr zweckwidriger und dadurch unfallträchtiger Benutzung groß ist und dem Sicherungspflichtigen Vorkehrungen gegen die mißbräuchliche Nutzung möglich und zumutbar sind (BGH NJW 1980, 1745; VersR 1975, 87; OLG Celle VersR 1984, 46).
  • OLG Düsseldorf, 21.05.1999 - 22 U 221/98

    Aufsichtspflichtverletzung bei Zurücklassung von Kindern mit brennender Kerze

    Darüber hinaus sind aber auch die sonstigen Umstände zu berücksichtigen (vgl. dazu OLG Celle, aaO., und BGH, NJW 1980, 1745).
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