Weitere Entscheidung unten: LG Karlsruhe, 09.11.1979

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   BGH, 30.04.1980 - 3 StR 108/80   

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BGH, 30.04.1980 - 3 StR 108/80 (https://dejure.org/1980,2418)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1980 - 3 StR 108/80 (https://dejure.org/1980,2418)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1980 - 3 StR 108/80 (https://dejure.org/1980,2418)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unmittelbares Ansetzen durch das Einschlagen eines Nagels in einen Autoreifen, um das spätere Anhalten des Fahrers zu einem schweren Raub auszunutzen - Neues Vorbringen des Angeklagten hinsichtlich seiner Unkenntnis vom Mitführen einer Waffe im Revisionsverfahren - Neues ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1759
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    Auszug aus BGH, 30.04.1980 - 3 StR 108/80
    Dies ist dann der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt (vgl. BGHSt 26, 201, 202 mit weiteren Nachweisen; 28, 162, 163; BGH GA 1980, 24).
  • BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78

    Unmittelbares Ansetzen bei einem Kraftfahrzeugdiebstahl - Beschaffen eines

    Auszug aus BGH, 30.04.1980 - 3 StR 108/80
    Dies ist dann der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt (vgl. BGHSt 26, 201, 202 mit weiteren Nachweisen; 28, 162, 163; BGH GA 1980, 24).
  • BGH, 12.12.2001 - 3 StR 303/01

    Verurteilung im Mordfall ohne Leiche aufgehoben

    Hierbei können etwa die Dichte des Tatplans oder der Grad der Rechtsgutsgefährdung, der aus Sicht des Täters durch die zu beurteilende Handlung bewirkt wird, für die Abgrenzung zwischen Vorbereitungs- und Versuchsstadium Bedeutung gewinnen (vgl. BGHSt 30, 363, 364; 35, 6, 9; 40, 257, 269; BGH NJW 1980, 1759 f; NStZ 1983, 462; 1987, 20; BGHR StGB § 22 Ansetzen 11).

    Damit unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt von den Fällen, in denen der Bundesgerichtshof bisher bei einem nach der Tatplanung mehraktigen, in Teilschritten zur Erfüllung eines Tatbestandsmerkmals führenden Geschehensablauf bereits mit der Umsetzung eines frühen Teilakts das Vorliegen eines Versuchs angenommen oder erwogen hat, obwohl noch weitere Zwischenschritte bis zur Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals notwendig waren (BGH NJW 1980, 1759 f.; BGHR StGB § 22 Ansetzen 14).

  • BGH, 28.04.2020 - 5 StR 15/20

    Versuchsbeginn beim Einbruchsdiebstahl (unmittelbares Ansetzen; Gefahr des

    Der Annahme unmittelbaren Ansetzens stehen Zwischenakte nicht entgegen, die keinen tatbestandsfremden Zwecken dienen, sondern wegen ihrer notwendigen Zusammengehörigkeit mit der Tathandlung nach dem Plan des Täters als deren Bestandteil erscheinen, weil sie an diese zeitlich und räumlich angrenzen und mit ihr im Falle der Ausführung eine natürliche Einheit bilden (vgl. BGH, Urteile vom 30. April 1980 - 3 StR 108/80, NJW 1980, 1759; vom 12. Dezember 2001 - 3 StR 303/01, NJW 2002, 1057, 1058; vom 9. März 2006 - 3 StR 28/06, NStZ 2006, 331; vom 20. März 2014 - 3 StR 424/13, BGHR StGB § 22 Ansetzen 38; Beschlüsse vom 24. Mai 1991 - 5 StR 4/91, BGHR StGB § 22 Ansetzen 14; vom 16. Juli 2015 - 4 StR 219/15).
  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 424/13

    Versuchsbeginn beim Mord (Abgrenzung von Vorbereitung und Versuch; Versuchsbeginn

    So sind Handlungen, die keinen tatbestandsfremden Zwecken dienen, sondern wegen ihrer notwendigen Zusammengehörigkeit mit der Tathandlung nach dem Plan des Täters als deren Bestandteil erscheinen, weil sie an diese zeitlich und räumlich angrenzen und mit ihr im Falle der Ausführung eine natürliche Einheit bilden, nicht als der Annahme unmittelbaren Ansetzens entgegenstehende Zwischenakte anzusehen (BGH aaO, S. 1058; Urteil vom 30. April 1980 - 3 StR 108/80, NJW 1980, 1759).
  • BGH, 16.07.2015 - 4 StR 219/15

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Einwirken auf ein Kind mittels Schriften, um es

    Nicht als Zwischenakte in diesem Sinne anzusehen sind Handlungen, die wegen ihrer notwendigen Zusammengehörigkeit mit der Tathandlung nach dem Plan des Täters als deren Bestandteil erscheinen, weil sie an diese zeitlich und räumlich angrenzen und mit ihr im Falle der Ausführung eine natürliche Einheit bilden; dies kann auch für ein notwendiges Mitwirken des Opfers gelten (BGH, Urteil vom 30. April 1980 - 3 StR 108/80, NJW 1980, 1759).
  • BGH, 17.03.2022 - 4 StR 223/21

    Versuch (Mittäter: einheitliches Eintreten in das Versuchsstadium; unmittelbares

    Nicht als Zwischenakte in diesem Sinne anzusehen sind Handlungen, die wegen ihrer notwendigen Zusammengehörigkeit mit der Tathandlung nach dem Plan des Täters als deren Bestandteil erscheinen, weil sie an diese zeitlich und räumlich angrenzen und mit ihr im Falle der Ausführung eine natürliche Einheit bilden; dies kann auch für ein notwendiges Mitwirken des Opfers gelten (vgl. BGH, Urteile vom 16. September 2015 - 2 StR 71/15 Rn. 7 und vom 30. April 1980 - 3 StR 108/80 Rn. 8 f.; Beschluss vom 16. Juli 2015 - 4 StR 219/15 Rn. 14).
  • OLG Hamburg, 08.03.2018 - 1 Ws 114/17

    Eröffnung des Hauptverfahrens im Fall häuslicher Gewalt: Beweisverwertungsverbot

    Hingegen schließen (Zwischen-)Handlungen ein unmittelbares Ansetzen nicht aus, wenn sie als Bestandteil der Tathandlung erscheinen, weil sie zeitlich und räumlich an sie angrenzen und mit ihr - im Falle der Ausführung der Tathandlung - eine Einheit bilden (BGH, Beschl. v. 16. Juli 2015, a.a.O.; Urt. v. 30. April 1980 - 3 StR 108/80, NJW 1980, 1759).
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 338/10

    Strafbarkeit des Skimming; bandenmäßige und gewerbsmäßige Fälschung von

    Dass dem Beschreiben der Kartenrohlinge die Auswertung der Speichermedien durch Abgleich von Videoaufzeichnungen und ausgelesenen Kartendaten und die Übersendung der Daten nach Italien vorausgingen, stellt danach bei der gebotenen wertenden Betrachtung (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1980 - 3 StR 108/80, NJW 1980, 1759) keine diese Annahme hindernden Zwischenschritte dar (vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Mai 1991 - 5 StR 4/91, BGHR StGB § 22 Ansetzen 14; Beschluss vom 11. Mai 2010 - 3 StR 105/10).
  • BGH, 07.08.1997 - 1 StR 319/97

    Noch kein Schlußstrich unter Verfahren wegen schwerwiegender Verbrechensserie

    Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach, der erkennende Senat zuletzt auch für die hier in Rede stehende Tat anläßlich der Revision eines der Mittäter (vgl. NStZ 1997, 83) entschieden hat, kann eine Handlung, die das Tatopfer - wie hier - dem ungehinderten Zugriff der Täter preisgeben soll, bereits eine hinreichende unmittelbare Rechtsgutsgefährdung begründen (vgl. auch BGH NJW 1980, 1759, 1760) [BGH 30.04.1980 - 3 StR 108/80], selbst wenn der eigentliche Zugriff noch aussteht.
  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 789/82

    Überschreiten der Grenze von der Vorbereitungshandlung zum Versuch bei einer

    Denn dieses Zeichen gehörte nach dem Plan der Angeklagten zur Tat selbst und bildete mit dieser im zeitlichen Ablauf und der räumlichen Zuordnung eine natürliche Einheit (siehe BGH NJW 1980, 1759).
  • OLG Celle, 13.08.1985 - 1 Ss 143/85

    Voraussetzungen der strafrechtlichen Verurteilung eines Angeklagten wegen

    Dies ist dann der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt (vgl. BGHSt 26, 201, 202 m.w.N.; 28, 162, 163; BGH GA 1980, 24; BGH NJW 1980, 1759 [BGH 30.04.1980 - 3 StR 108/80] ).
  • OLG Karlsruhe, 12.08.1981 - 3 Ss 167/81
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Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 09.11.1979 - 10 S 93/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,3729
LG Karlsruhe, 09.11.1979 - 10 S 93/79 (https://dejure.org/1979,3729)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.11.1979 - 10 S 93/79 (https://dejure.org/1979,3729)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. November 1979 - 10 S 93/79 (https://dejure.org/1979,3729)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1759 (Ls.)
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