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   OLG Nürnberg, 13.03.1980 - 8 U 116/79   

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https://dejure.org/1980,1438
OLG Nürnberg, 13.03.1980 - 8 U 116/79 (https://dejure.org/1980,1438)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13.03.1980 - 8 U 116/79 (https://dejure.org/1980,1438)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13. März 1980 - 8 U 116/79 (https://dejure.org/1980,1438)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zusammenstoß mit Reh; Wildunfall; Abkommen von Fahrbahn; Annahme der Ursächlichkeit; Versicherungsschutz; Ausweichbewegung; Schleudern durch scharfes Bremsen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 12 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1857
  • VersR 1981, 1069
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 18.12.1991 - IV ZR 204/90

    Kausalität bei Wildschaden in der Fahrzeug-Teilversicherung

    Der durchschnittliche Versicherungsnehmer kann dem Wortlaut der Wildschadenklausel der AKB entnehmen, daß es zu einer Berührung mit dem Wild gekommen und dies die Ursache für den Unfallschaden sein muß, wenn der Versicherer den Schaden ersetzen soll (ebenso OLG Hamm, NJW-RR 1987, 985 [OLG Hamm 09.01.1987 - 20 U 263/86]; OLG Frankfurt, VVGE § 12 AKB Nr. 8 und VersR 1985, 851; OLG Karlsruhe, VersR 1983, 122; OLG Nürnberg, VersR 1981, 1069 = NJW 1980, 1857; Knappmann in Prölss/Martin, VVG 24. Aufl. § 12 AKB Anm. 5; Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung 14. Aufl. § 12 AKB Rdn. 53).
  • OLG Jena, 04.02.1998 - 4 U 1152/97

    Begrenzung der Zahlungsverpflichtung des Kaskoversicherers auf Fälle in denen

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  • OLG Hamm, 15.12.1982 - 20 U 152/82
    Es braucht nicht entschieden zu werden, ob weiterhin erforderlich ist, daß der Zusammenstoß mit dem Wild auch für den Unfall ursächlich ist (so: OLG Nürnberg VersR 1981, 1069; LG Münster VersR 1979, 1048; Brill VersR 1975, 307) oder ob die Berührung nur gefordert wird, um falsche Angaben zum Unfallhergang und Manipulationen zu Lasten des Versicherers möglichst zu verhindern.
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