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   BGH, 26.06.1980 - VII ZR 210/79   

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BGH, 26.06.1980 - VII ZR 210/79 (https://dejure.org/1980,506)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1980 - VII ZR 210/79 (https://dejure.org/1980,506)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1980 - VII ZR 210/79 (https://dejure.org/1980,506)
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Großwildjagd in Afrika

Zur Anwendbarkeit des Regelungsgehalts des § 651a Abs. 2 BGB vor seinem Inkrafttreten aufgrund der allgemeinen Vorschriften (§§ 133, 157, 242 BGB)

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rücktritt vom Vertrag bei voraussichtlicher Mangelhaftigkeit einer Reise - Reiseunternehmen als Vertragspartner auf Grund des Auftretens bei Vertragsabschluss

  • reise-recht-wiki.de

    Vertragspartnereigenschaft des Reiseunternehmens nach Gesamtverhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 77, 310
  • NJW 1980, 2192
  • MDR 1980, 926
  • DB 1980, 2181
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.10.1973 - VII ZR 247/72

    Der Vermittler von Ferienwohnungen haftet gegenüber dem Mieter wie ein

    Auszug aus BGH, 26.06.1980 - VII ZR 210/79
    Darf der Reisende, der eine Pauschalreise (hier: Großwildjagd in Afrika) bucht, das Gesamtverhalten des Reiseunternehmens, mit dem er Vertragsverhandlungen aufgenommen hat, dahin verstehen, daß es selbst der Veranstalter der Reise und damit sein Vertragspartner ist, dann setzt sich das Reiseunternehmen nach den Grundsätzen von Treu und Glauben in unvereinbaren Widerspruch zu seinem tatsächlichen Auftreten, wenn es bei Abschluß des Reisevertrags vorgibt, nicht in eigenem, sondern in fremdem Namen zu handeln (im Anschluß an BGHZ 61, 275).

    So ist es in aller Regel bei Pauschalreisen, die ein Unternehmen zusammenstellt und die nach einem von ihm herausgegebenen Prospekt angeboten werden (BGHZ 61, 275, 278; BGH NJW 1974, 1046; 1974, 1187).

    Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die zum Vertragsschluß geführt haben (BGHZ 61, 275, 279 f).

    Der Fall liegt ähnlich wie der des Lesers und Betrachters eines entsprechenden Reiseprospekts (BGHZ 61, 275, 279/280).

    Der Reisende ist deshalb an einer unmittelbaren Vertragspartnerschaft gerade mit diesem Reiseunternehmen besonders interessiert (BGHZ 61, 275, 281; vgl. auch BGH NJW 1974, 1046, 1047).

    Die Einbeziehung des Jagdführers in den "Safari-Vertrag" konnte deshalb aus der Sicht des Reisenden durchaus den Sinn haben, daß damit zusätzliche Rechtsbeziehungen zwischen ihm und dem Jagdführer begründet werden sollten, die aber die Stellung der Beklagten als Veranstalter der Pauschalreise und damit als Vertragspartner des Reisenden unberührt lassen (vgl. ähnlich BGHZ 61, 275, 282).

    Für die bloße Vermittlerklausel in AGB wird das im Anschluß an die Senatsentscheidung BGHZ 61, 275 verbreitet angenommen, die schon nach der Begründung des Regierungsentwurfs zum AGBG als Beispiel für eine "überraschende Klausel" angeführt worden ist (vgl. etwa Bartl NJW 1978, 729, 733 [LSG Baden-Württemberg 11.11.1977 - L 5 Ar 80/77 B] m.w.N. und 1979, 1384, 1385; Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG, 3. Aufl. (1978), § 3 Rdn. 11, 20, Anhang §§ 9-11 Rdn. 592; a.A. Kötz in MK § 3 Anm. 9, der die Klausel aber nach § 9 AGBG für unwirksam hält; vgl. neuerdings auch § 651 a Abs. 2 BGB).

    Der auf eine Pauschalreise gerichtete Vertrag, wie ihn die Parteien geschlossen haben, ist Werkvertrag (BGHZ 60, 14, 16; 61, 275, 278; 63, 98, 99; 66, 367, 368; BGH NJW 1974, 1187).

  • BGH, 04.04.1974 - VII ZR 102/73

    Verjährung v. Gewährleistungsanspr.aus einem Reisevertrag

    Auszug aus BGH, 26.06.1980 - VII ZR 210/79
    So ist es in aller Regel bei Pauschalreisen, die ein Unternehmen zusammenstellt und die nach einem von ihm herausgegebenen Prospekt angeboten werden (BGHZ 61, 275, 278; BGH NJW 1974, 1046; 1974, 1187).

    Der auf eine Pauschalreise gerichtete Vertrag, wie ihn die Parteien geschlossen haben, ist Werkvertrag (BGHZ 60, 14, 16; 61, 275, 278; 63, 98, 99; 66, 367, 368; BGH NJW 1974, 1187).

  • BGH, 21.03.1974 - VII ZR 87/73

    Werkvertrag-Nichterfüllung eines Luftbeförderungsvertrags durch Reiseunternehmer

    Auszug aus BGH, 26.06.1980 - VII ZR 210/79
    So ist es in aller Regel bei Pauschalreisen, die ein Unternehmen zusammenstellt und die nach einem von ihm herausgegebenen Prospekt angeboten werden (BGHZ 61, 275, 278; BGH NJW 1974, 1046; 1974, 1187).

    Der Reisende ist deshalb an einer unmittelbaren Vertragspartnerschaft gerade mit diesem Reiseunternehmen besonders interessiert (BGHZ 61, 275, 281; vgl. auch BGH NJW 1974, 1046, 1047).

  • BGH, 10.10.1974 - VII ZR 231/73

    Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit bei mangelhaften

    Auszug aus BGH, 26.06.1980 - VII ZR 210/79
    Der auf eine Pauschalreise gerichtete Vertrag, wie ihn die Parteien geschlossen haben, ist Werkvertrag (BGHZ 60, 14, 16; 61, 275, 278; 63, 98, 99; 66, 367, 368; BGH NJW 1974, 1187).
  • BGH, 31.05.1976 - VII ZR 190/75

    Hemmung der Verjährung bei Unmöglichkeit der Mängelbeseitigung

    Auszug aus BGH, 26.06.1980 - VII ZR 210/79
    Der auf eine Pauschalreise gerichtete Vertrag, wie ihn die Parteien geschlossen haben, ist Werkvertrag (BGHZ 60, 14, 16; 61, 275, 278; 63, 98, 99; 66, 367, 368; BGH NJW 1974, 1187).
  • BGH, 30.11.1972 - VII ZR 239/71

    Rechte des Reiseveranstalters bei Undurchführbarkeit der Reise wegen verschärfter

    Auszug aus BGH, 26.06.1980 - VII ZR 210/79
    Der auf eine Pauschalreise gerichtete Vertrag, wie ihn die Parteien geschlossen haben, ist Werkvertrag (BGHZ 60, 14, 16; 61, 275, 278; 63, 98, 99; 66, 367, 368; BGH NJW 1974, 1187).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.11.1977 - L 5 Ar 80/77
    Auszug aus BGH, 26.06.1980 - VII ZR 210/79
    Für die bloße Vermittlerklausel in AGB wird das im Anschluß an die Senatsentscheidung BGHZ 61, 275 verbreitet angenommen, die schon nach der Begründung des Regierungsentwurfs zum AGBG als Beispiel für eine "überraschende Klausel" angeführt worden ist (vgl. etwa Bartl NJW 1978, 729, 733 [LSG Baden-Württemberg 11.11.1977 - L 5 Ar 80/77 B] m.w.N. und 1979, 1384, 1385; Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG, 3. Aufl. (1978), § 3 Rdn. 11, 20, Anhang §§ 9-11 Rdn. 592; a.A. Kötz in MK § 3 Anm. 9, der die Klausel aber nach § 9 AGBG für unwirksam hält; vgl. neuerdings auch § 651 a Abs. 2 BGB).
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2011 - 23 U 218/09

    Leistung unbrauchbar: Minderung der Vergütung auf Null!

    Zu berücksichtigen sind alle Umstände, insbesondere früheres Verhalten, Zeit und Ort der Erklärung, die berufliche Stellung der Beteiligten sowie Art und Inhalt ihrer Werbung und die erkennbare Interessenlage (BGH, Urteil vom 26.06.1980, VII ZR 210/79, NJW 1980, 2192; BGH, Urteil vom 25.02.1999, VII ZR 8/98, BauR 1999, 668; Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 164, Rn 4 mwN).

    Zu berücksichtigen sind alle Umstände, insbesondere früheres Verhalten, Zeit und Ort der Erklärung, die berufliche Stellung der Beteiligten sowie Art und Inhalt ihrer Werbung und die erkennbare Interessenlage (BGH, Urteil vom 26.06.1980, VII ZR 210/79, NJW 1980, 2192; BGH, Urteil vom 25.02.1999, VII ZR 8/98, BauR 1999, 668; Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 164, Rn 4 mwN).

  • BGH, 30.09.2003 - X ZR 244/02

    Zur Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters

    Darf der Reisende, der eine Pauschalreise bucht, das Gesamtverhalten des Reiseunternehmens dahin verstehen, daß dieses selbst der Veranstalter der Reise und damit sein Vertragspartner ist, dann setzt sich das Reiseunternehmen nach dem Grundsatz von Treu und Glauben in unvereinbaren Widerspruch mit seinem tatsächlichen Auftreten, wenn es bei Abschluß des Reisevertrages vorgibt, nicht in eigenem, sondern in fremdem Namen zu handeln (BGHZ 61, 275, 276; 77, 310, 312; 119, 152, 159 m.w.N.).
  • BGH, 27.10.2005 - III ZR 71/05

    Erneute Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht

    Entscheidend ist die objektivierte Empfängersicht; ferner sind alle Umstände zu berücksichtigen, die zum Vertragsschluss geführt haben (vgl. § 164 Abs. 1 Satz 2 BGB; BGH, Urteil vom 26. Juni 1980 - VIII ZR 210/79 - NJW 1980, 2192).
  • BGH, 23.09.1982 - VII ZR 301/81

    Buchung einer Pauschalreise; Schadensersatz wegen nicht ordnungsgemäßer

    Sofern die Mängel den Wert der Reise nicht bloß unerheblich minderten, war der Reisende - gegebenenfalls nach erfolgter Fristsetzung (§ 634 BGB) berechtigt, die Wandelung des Vertrages zu erklären (vgl. BGHZ 77, 310, 318, 320).

    Die Beklagte kann sich nicht auf den Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen (vgl. BGHZ 77, 310, 320 zur bisherigen Rechtslage).

  • OLG München, 08.01.1991 - 25 U 2694/90
    Dabei waren alle Umstände zu berücksichtigen, die zum Vertragsschluß geführt haben, insbesondere die Werbung der Beklagten, ihre eigenen Reiseprospekte und die erkennbare Interessenlage (vgl. BGHZ 77, 310, 312 ff.; BGH NJW 1985, 906 ).

    a) Ein wesentlicher Umstand, der aus der Sicht aus des Reisenden das Auftreten des Unternehmers als ein Auftreten "wie ein Reiseveranstalter" erscheinen läßt, ist die Herausgabe und Verwendung eigener Prospekte durch den Unternehmer (Palandt-Thomas, 50. Aufl., § 651 a Rdnr. 5; vgl. auch BGHZ 77, 310 - Großwildjagd in Afrika).

    Erst auf dem nach Vertragsschluß ausgehändigten Voucher-Gutschein vom 17.07.1989 (Anl. K 7 zu Bl. 22/31) findet sich als zusätzliche Angaben - nur - eine Postfachadresse (vgl. hierzu BGHZ 77, 310, 315).

    So mag es bei einem Veranstalter oder Leistungsträger im Inland oder im europäischen Ausland, auf den der Unternehmer verweist, anders liegen als in Afrika, "in dem der einzelne Reisende auf nahezu unüberwindbare Schwierigkeiten bei der Durchsetzung seiner Rechte stößt" (BGHZ 77, 310, 314).

    Dem "unbefangenen Leser" (vgl. BGHZ 77, 310, 314) muß sich die Vorstellung geradezu aufdrängen, daß das Festhalten in einem gegengezeichneten Jagdprotokoll den Sinn haben soll, die Mängel gegenüber der in Deutschland ansässigen Beklagten in überprüfbarer (nämlich von den Personen, die vor Ort Reiseleistungen erbringen, durch Gegenzeichnung bestätigter) Form geltend machen zu können.

  • BGH, 20.03.1986 - VII ZR 187/85

    Vereitelung der gesamten Reise wegen Ausfalls der ersten Reiseleistung als

    So hat denn der Senat auch schon nach altem Recht in BGHZ 77, 310, 318 in dem Unvermögen des Reiseveranstalters, den vereinbarten Reisezweck (Wildabschuß in Afrika) zu erfüllen, einen Reisemangel gesehen, welcher den Reisenden vor Reisebeginn berechtigte, den Vertrag rückgängig zu machen.
  • OLG München, 20.07.2016 - 7 U 3728/14

    Einstandspflicht des Versicherers aus einer Prospekthaftpflichtversicherung

    Im Hinblick darauf, dass auf Beklagtenseite heterogene Interessenlagen gegeben sind, Schadensersatzansprüche gegen die Beklagten zu 1) bis 3) insbesondere bezüglich der jeweils einzelnen Verantwortlichkeit einer individuellen Prüfung und Entscheidung ggf. nach umfangreicher Beweisaufnahme bedürfen und im Rechtsverhältnis zwischen der Klägerin und der Beklagten zu 4) unstreitig ist, dass der vorliegende Prospekt im Hinblick auf die Darstellung der Abonnentenzahlen Fehler aufweist und lediglich in der Frage, ob diese auf Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen Uneinigkeit besteht, dient das vorliegende Teilurteil durch seine für die Instanz abschließende Teilerledigung des Rechtsstreits (vgl. BGHZ 77, 310) der Vereinfachung und Beschleunigung.
  • LG Osnabrück, 05.03.2003 - 1 O 2803/02

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde wegen eines mangelhaft

    Der Verkehrssicherungspflichtige hat jedoch solche Gefahrenquellen zu beseitigen, bzw. vor ihnen zu warnen, von denen entweder typischerweise besonders einschneidende Körperverletzungen drohen, bei denen besonders häufig Schadensfälle auftreten (Unfallschwerpunkte) oder die für die Verkehrsteilnehmer bei Anwendung der von ihnen vernünftigerweise zu erwartenden Eigensorgfalt nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die sie sich nicht ohne weiteres rechtzeitig einzustellen vermögen (vgl. BGH NJW 1980, 2193 (2194) [BGH 26.06.1980 - VII ZR 210/79] ; BGH NJW 1979, 2043 (2044)).
  • LG Würzburg, 17.12.2008 - 43 S 1765/08

    Reisevermittlungsvertrag: Abgrenzung der Tätigkeit eines Reisebüros als

    Hierbei ist ausschlaggebend, wie der Reisende die Erklärungen und das Gesamtverhalten des Vertragspartners verstehen und werten durfte, wobei der Werbung besondere Bedeutung zukommt (BGHZ 77, 310).
  • OLG Hamm, 07.05.2019 - 34 U 75/18

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Kapitalanlagen

    Entscheidend ist die objektivierte Empfängersicht; ferner sind alle Umstände zu berücksichtigen, die zum Vertragsschluss geführt haben (vgl. § 164 Abs. 1 Satz 2 BGB; BGH, Urteil vom 26.06.1980 - VIII ZR 210/79, NJW 1980, 2192).
  • BGH, 07.05.1981 - VII ZR 107/80

    Verjährung der Ansprüche von Lufttransportunternehmen wegen des

  • OLG Köln, 27.08.1999 - 19 U 26/99

    Anforderungen an ein unternehmensbezogenes Geschäft

  • OLG Koblenz, 22.01.1988 - 2 U 1681/86

    Schadensersatz aus Bauvertrag; Bezifferung des Schadens; Wasserschaden durch

  • OLG Hamm, 12.10.2017 - 34 U 97/16

    Schadensersatzansprüche wegen behaupteter fehlerhafter Anlageberatung

  • LG Heilbronn, 28.02.2006 - 5 O 90/05

    Vermittler sagen im Prozess aus

  • LG Osnabrück, 12.07.2004 - 1 O 1208/04

    Schadensersatz wegen Beschädigung eines Motorrollers und Knieverletzung bei einem

  • FG Hessen, 21.07.1998 - 6 K 3093/93
  • LG Oldenburg, 01.10.2008 - 5 O 1466/08

    Haftung eines Minderjährigen bei Sturz als Radfahrer; Feststellung eines Fehlens

  • LG Osnabrück, 30.07.2004 - 1 O 1600/04

    Verletzung von Verkehrssicherungspflichten; Anbringung einer

  • LG Osnabrück, 13.01.2003 - 1 O 2985/02

    Amtshaftung für durch in der Straßensubstanz vorhandene Schlaglöcher verursachte

  • OLG Naumburg, 28.06.1995 - 6 U 57/95

    Anspruch auf Abschluss eines Pachtvertrages für ehemals volkseigene Agrarflächen

  • OLG Celle, 20.12.1989 - 11 U 166/87

    Anspruch auf Minderung des Reisepreises bei einer "Luxus-Kreuzfahrt mit dem

  • LG Osnabrück, 10.03.2003 - 1 O 3211/02

    Klage gegen eine Stadt wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht;

  • LG Frankfurt/Main, 23.04.1990 - 24 S 141/89

    Zum Verhältnis zwischen § 651 e und § 651 j BGB

  • LG Osnabrück, 30.07.2004 - 1 O 1207/04

    Schadensersatz nach Unfall mit einem Motorroller auf einem Wirtschaftsweg;

  • OLG Düsseldorf, 16.09.1999 - 10 U 143/98

    Voraussetzungen für die Annahme einer Vertretereigenschaft

  • FG Hessen, 21.07.1998 - 6 K 3092/93

    Inanspruchnahme als Organträger im Wege der Besteuerung von Reiseleistungen;

  • AG Neuss, 30.07.1997 - 42 C 168/97

    Stornogebühren nach Rücktritt vom Reisevertrag; Aufwendungsersatzanspruch des

  • LG Offenburg, 16.11.1982 - I S 219/82
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