Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 30.04.1980

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.04.1980 - 7 C 91.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,220
BVerwG, 30.04.1980 - 7 C 91.79 (https://dejure.org/1980,220)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1980 - 7 C 91.79 (https://dejure.org/1980,220)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1980 - 7 C 91.79 (https://dejure.org/1980,220)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsgerichtliches Zwischenurteil - Bindungswirkung - Beschwer des Klägers - Klagebefugnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 60, 123
  • NJW 1980, 2268
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.07.1959 - VI ZR 160/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1980 - 7 C 91.79
    Zu § 304 ZPO hält der Bundesgerichtshof (Urteil vom 10.7.1959 - VI ZR 160/58 - in LM Nr. 12 zu § 304 ZPO) die "Einschränkung des Urteilsspruches auf einen Klagegrund" mit Wirkung für das weitere Verfahren für zulässig; die mit einem solchen Urteil verbundene endgültige Ausscheidung weiterer Klagegründe i.S. materiellrechtlicher Anspruchsgrundlagen unterliegt damit der Bindungswirkung (vgl. dazu und dagegen Bötticher in JZ 1960, 240 ff. und 256).
  • BGH, 22.03.2021 - AnwZ (Brfg) 2/20

    Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) - Kein Anspruch auf Verwendung

    Im Hinblick hierauf ist die Klage insgesamt zulässig und führt zur umfassenden Sachprüfung unter Berücksichtigung der möglichen Anspruchsgrundlagen, ohne dass es darauf ankommt, ob diese ebenfalls eine Klagebefugnis begründet hätten (vgl. BVerwGE 60, 123, 125).
  • BVerwG, 21.01.2015 - 4 B 42.14

    Zulässigkeit eines Zwischenurteils; Umstellung einer Verpflichtungs- auf eine

    Die Bindungswirkung eines Zwischenurteils beschränkt sich auf Fragen der Zulässigkeit der Klage insgesamt oder auf einzelne durch das Zwischenurteil geklärte Fragen der Zulässigkeit einer Klage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 1980 - 7 C 91.79 - BVerwGE 60, 123 = juris Rn. 8).

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 1980 - 7 C 91.79 - BVerwGE 60, 123 ) und die Streitwertfestsetzung auf § 47 Abs. 1 und 3, § 52 Abs. 2 GKG.

  • VG Freiburg, 12.05.2020 - 2 K 9611/17

    Befreiung von den Ge- und Verboten des Naturschutzrechts für Windenergieanlagen;

    Das Erfordernis der Geltendmachung einer Verletzung in eigenen Rechten dient der Verhinderung von Popularklagen, die in der Verwaltungsgerichtsordnung grundsätzlich ausgeschlossen sind (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 30.04.1980 - 7 C 91.79 - juris Rn. 8; Beschluss vom 28.07.1994 - 4 B 94.94 - juris Rn. 6).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.04.1980 - 7 C 88.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,499
BVerwG, 30.04.1980 - 7 C 88.79 (https://dejure.org/1980,499)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1980 - 7 C 88.79 (https://dejure.org/1980,499)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1980 - 7 C 88.79 (https://dejure.org/1980,499)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Beruhen eines Berufungsurteils auf mehreren selbstständig tragenden Erwägungen - Zulässigkeit einer Revision - Zweck einer Revisionsbegründung - Rüge eines konkreten Sicherheitsdefizits bei einem Kernkraftwerk - Genehmigung zur ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2268
  • DÖV 1980, 919
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 07.11.1972 - III C 126.70

    Bezeichnung der verletzten Rechtsnormen als Voraussetzung der Zulässigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1980 - 7 C 88.79
    Freilich bedarf es hierfür nicht stets der Angabe der verletzten Gesetzesparagraphen; es muß sich aber aus dem Inhalt der Revisionsbegründung hinreichend deutlich ergeben, in welcher Hinsicht das angefochtene Urteil das Recht verletzt haben soll (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. November 1967 - BVerwG 7 C 114.66 - Buchholz § 139 VwGO Nr. 28, Beschluß vom 10. Juni 1969 - BVerwG 8 C 28.66 - Buchholz § 139 VwGO Nr. 32, Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG 4 C 80.66 - Buchholz § 139 VwGO Nr. 39 und Urteil vom 7. November 1972 - BVerwG 3 C 126.70 - ZLA 1973, 45).
  • BVerwG, 06.09.1965 - VI C 57.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1980 - 7 C 88.79
    Dies erfordert - sowohl im Interesse einer Entlastung des Revisionsgerichts (vgl. BSG, Beschluß vom 2. Januar 1979 in AP § 554 ZPO Nr. 16) wie auch im Interesse der Partei, vor der Durchführung einer unbedachten Revision bewahrt zu werden (vgl. BAG, Beschluß vom 4. September 1975, AP § 554 ZPO Nr. 15) - eine Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes (vgl. BVerwGE 22, 38 [39]) und damit eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils (vgl. BFH, Beschluß vom 12. Januar 1977, BStBl. 1977 II 217), denn nur auf diese Weise kann der Prozeßbevollmächtigte des Klägers aufzeigen, weshalb das angefochtene Urteil seiner Meinung nach unrichtig ist.
  • OLG Stuttgart, 31.01.1969 - 2 U 124/68
    Auszug aus BVerwG, 30.04.1980 - 7 C 88.79
    Wenn daher - wie im vorliegenden Fall - das Urteil des Berufungsgerichts auf mehrere voneinander unabhängige und damit den Urteilsspruch selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt ist, so muß der Revisionskläger darlegen, warum nach seiner Auffassung jede dieser Erwägungen gegen das Gesetz verstößt und damit ungeeignet ist, das vom Berufungsgericht gefundene Ergebnis zu tragen (vgl. Zöller, ZPO, 12. Aufl. 1979, § 554 Anm. 2 c) aa); Stein-Jonas-Grunsky, ZPO, 20. Aufl. 1977, § 554 Rdn. 6 i.V.m. § 519 Rdn. 24; Wieczorek, ZPO, § 554 Rdn. D III b 6; OLG Stuttgart, NJW 1969, 938 [OLG Stuttgart 31.01.1969 - 2 U 124/68]).
  • RG, 22.03.1926 - IV 362/25

    Revisionsbegründung

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1980 - 7 C 88.79
    Dies hat aber zur Voraussetzung, daß eine zulässige und damit auch ausreichend begründete Revision vorliegt; für die Beantwortung dieser Frage gibt jedoch die Regelung in § 137 Abs. 3 VwGO nichts her; so schon RGZ 113, 166 (169) zu § 559 ZPO.
  • BAG, 04.09.1975 - 3 AZR 230/75

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an eine Revisionsbegründungsschrift

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1980 - 7 C 88.79
    Dies erfordert - sowohl im Interesse einer Entlastung des Revisionsgerichts (vgl. BSG, Beschluß vom 2. Januar 1979 in AP § 554 ZPO Nr. 16) wie auch im Interesse der Partei, vor der Durchführung einer unbedachten Revision bewahrt zu werden (vgl. BAG, Beschluß vom 4. September 1975, AP § 554 ZPO Nr. 15) - eine Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes (vgl. BVerwGE 22, 38 [39]) und damit eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils (vgl. BFH, Beschluß vom 12. Januar 1977, BStBl. 1977 II 217), denn nur auf diese Weise kann der Prozeßbevollmächtigte des Klägers aufzeigen, weshalb das angefochtene Urteil seiner Meinung nach unrichtig ist.
  • BVerwG, 25.11.1970 - IV C 80.66

    Neuverteilung von Flurstücken zur Flurbereinigung - Einordnung eines

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1980 - 7 C 88.79
    Freilich bedarf es hierfür nicht stets der Angabe der verletzten Gesetzesparagraphen; es muß sich aber aus dem Inhalt der Revisionsbegründung hinreichend deutlich ergeben, in welcher Hinsicht das angefochtene Urteil das Recht verletzt haben soll (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. November 1967 - BVerwG 7 C 114.66 - Buchholz § 139 VwGO Nr. 28, Beschluß vom 10. Juni 1969 - BVerwG 8 C 28.66 - Buchholz § 139 VwGO Nr. 32, Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG 4 C 80.66 - Buchholz § 139 VwGO Nr. 39 und Urteil vom 7. November 1972 - BVerwG 3 C 126.70 - ZLA 1973, 45).
  • BVerwG, 10.06.1969 - VIII C 28.66

    Revisionsbegründung mit Bezugnahme auf früheres Vorbringen - Anwaltszwang im

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1980 - 7 C 88.79
    Freilich bedarf es hierfür nicht stets der Angabe der verletzten Gesetzesparagraphen; es muß sich aber aus dem Inhalt der Revisionsbegründung hinreichend deutlich ergeben, in welcher Hinsicht das angefochtene Urteil das Recht verletzt haben soll (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. November 1967 - BVerwG 7 C 114.66 - Buchholz § 139 VwGO Nr. 28, Beschluß vom 10. Juni 1969 - BVerwG 8 C 28.66 - Buchholz § 139 VwGO Nr. 32, Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG 4 C 80.66 - Buchholz § 139 VwGO Nr. 39 und Urteil vom 7. November 1972 - BVerwG 3 C 126.70 - ZLA 1973, 45).
  • BVerwG, 10.12.1963 - VI C 140.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1980 - 7 C 88.79
    Erst hierdurch bringt er in ausreichender Weise zum Ausdruck, daß und aus welchen Gründen er die rechtliche Grundlage des angefochtenen Urteils erschüttern will; dies darzulegen ist gerade der Zweck der Revisionsbegründung (vgl. BFH, a.a.O.; desgl. BVerwG 6 C 140.62, Beschluß vom 10. Dezember 1963, Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 15).
  • BVerwG, 03.11.1967 - VII C 114.66

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Zahlung von Zinsen wegen eines

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1980 - 7 C 88.79
    Freilich bedarf es hierfür nicht stets der Angabe der verletzten Gesetzesparagraphen; es muß sich aber aus dem Inhalt der Revisionsbegründung hinreichend deutlich ergeben, in welcher Hinsicht das angefochtene Urteil das Recht verletzt haben soll (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. November 1967 - BVerwG 7 C 114.66 - Buchholz § 139 VwGO Nr. 28, Beschluß vom 10. Juni 1969 - BVerwG 8 C 28.66 - Buchholz § 139 VwGO Nr. 32, Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG 4 C 80.66 - Buchholz § 139 VwGO Nr. 39 und Urteil vom 7. November 1972 - BVerwG 3 C 126.70 - ZLA 1973, 45).
  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 98.85

    Fehlbelegungsabgabe von Inhabern von Wohnungsfürsorgewohnungen

    Bedenken dagegen, daß sie nicht hinsichtlich beider das angefochtene Urteil selbständig tragender Erwägungen des Berufungsgerichts formgerecht begründet worden sein könnte (zu den dann einschlägigen Anforderungen des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO vgl. Beschlüsse vom 30. April 1980 - BVerwG 7 C 88.79 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 55 S. 21 = NJW 1980, 2268 [BVerwG 30.04.1980 - 7 C 88/79] = DÖV 1980, 919 m.weit.Nachw. und vom 4. Januar 1989 - BVerwG 8 C 55.86 - Redeker/von Oertzen, VwGO, 9. Auflage 1988, § 139 Rdnr. 7; Eyermann/Fröhler, VwGO, 9. Auflage 1988, § 139 Rdnr. 19; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 47. Auflage 1988, § 554 Anm. 4 c), greifen nicht durch.
  • BSG, 18.06.2002 - B 2 U 34/01 R

    Revisionsbegründung bei mehreren, voneinander unabhängigen selbständig tragenden

    Ist ein Berufungsurteil auf mehrere, von einander unabhängige, selbständig tragende Erwägungen gestützt, muss der Revisionskläger für jede dieser Erwägungen darlegen, warum sie die Entscheidung nicht tragen; anderenfalls ist die Revision insgesamt unzulässig (vgl BVerwG Beschluss vom 30. April 1980 - 7 C 88/79 - NJW 1980, 2268; BGH Beschluss vom 10. Januar 1996 - IV ZB 29/95 - NJW-RR 1996, 572; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 2. Aufl IX, RdNr 317; Meyer-Ladewig, SGG, 7. Aufl, § 164 RdNr 9a; Peters/Sautter/Wolff, SGG, § 164 RdNr 206; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl, § 551 RdNr 10).
  • BGH, 25.01.1990 - IX ZB 89/89

    Umfang der Rechtsmittelbegründung bei mehreren voneinander unabhängigen,

    In diesem Fall muß der Rechtsmittelkläger in der Rechtsmittelbegründung für jede dieser Erwägungen darlegen, warum sie nach seiner Auffassung die angegriffene Entscheidung nicht tragen; andernfalls ist das Rechtsmittel insgesamt unzulässig (vgl. BVereG NJW 1980, 2268, 2269; OLG Stuttgart NJW 1969, 938 [OLG Stuttgart 31.01.1969 - 2 U 124/68]; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO 20. Aufl. § 519 Rdnr. 24, § 554 Rdnr. 6).
  • BVerwG, 20.10.2016 - 7 C 28.15

    Kein Informationszugang zu dienstlichen Telefonlisten von Jobcentern

    Dazu gehört, dass der Revisionsführer zum Ausdruck bringt, warum die Erwägungen, auf die die angefochtene Entscheidung gestützt ist, gegen das Gesetz verstoßen und damit ungeeignet sind, das vom Berufungsgericht gefundene Ergebnis zu tragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 1980 - 7 C 88.79 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 55).
  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 43/92

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Berufsunfähigkeitsrente - Hinweispflicht

    Dies gilt entsprechend, wenn das Urteil des Berufungsgerichts auf mehrere voneinander unabhängige und damit den Urteilsspruch selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt ist (BVerwG NJW 1980, 2268; vgl. auch BGH NJW 1990, 1184).
  • BVerwG, 19.05.2021 - 9 C 3.20

    Konkurrenzverhältnis von naturschutzrechtlicher Kostenerstattung und

    Dies dient der Entlastung des Revisionsgerichts sowie dem Interesse des Revisionsgegners, der wissen soll, in welchen Punkten er sich auf eine Verteidigung einzurichten hat (BVerwG, Beschluss vom 4. April 2019 - 1 C 44.18 u.a. - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 90 Rn. 16; vgl. auch Beschluss vom 30. April 1980 - 7 C 88.79 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 55; Buchheister, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand Juli 2020, § 139 Rn. 34; Berlit, in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand 1. April 2021, § 139 Rn. 21).
  • BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 20.97

    Revisionsbegründung - Anforderungen

    Dazu gehört nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes und eine damit verbundene sachliche Auseinandersetzung mit den die Entscheidung des Berufungsgerichts tragenden Gründen, aus der hervorgeht, warum der Revisionskläger diese Begründung nicht als zutreffend erachtet (vgl. z.B. Beschluß vom 30. April 1980 - BVerwG 7 C 88.79 - Buchholz 310 § 139 Nr. 55; Beschluß vom 2. April 1982 - BVerwG 5 C 3.81 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 61).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2020 - 1 L 98/18

    Beitrag zur Industrie- und Handelskammer; rechtliche Bedenken gegen eine im

    Ist das angefochtene Urteil auf mehrere voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, so muss der Zulassungsantragsteller formgerecht für jede dieser Erwägungen darlegen, warum sie nach seiner Auffassung das vom erstinstanzlichen Gericht gefundene Ergebnis nicht trägt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 1980 - 7 C 88.79 -, juris für die Revisionsbegründung).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2020 - 1 L 97/18

    Beitrag zur Industrie- und Handelskammer; rechtliche Bedenken gegen eine im

    Ist das angefochtene Urteil auf mehrere voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, so muss der Zulassungsantragsteller formgerecht für jede dieser Erwägungen darlegen, warum sie nach seiner Auffassung das vom erstinstanzlichen Gericht gefundene Ergebnis nicht trägt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 1980 - 7 C 88.79 -, juris für die Revisionsbegründung).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2020 - 4 L 96/18

    Rechtsstreit um den Beitrag zur Industrie- und Handelskammer; Bewertung von im

    Ist das angefochtene Urteil auf mehrere voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, so muss der Zulassungsantragsteller formgerecht für jede dieser Erwägungen darlegen, warum sie nach seiner Auffassung das vom erstinstanzlichen Gericht gefundene Ergebnis nicht trägt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 1980 - 7 C 88.79 -, juris für die Revisionsbegründung).
  • BSG, 13.11.2001 - B 11 AL 47/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an die Revisionsbegründung bei auf

  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 99.85

    Adressat der Festsetzung der Fehlbelegungsabgabe von Bundesbehörden -

  • BSG, 25.06.2002 - B 2 U 32/01 R

    Begründung der Revision bei auf mehrere, voneinander unabhängige selbständig

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2013 - 12 LA 260/12

    Geeignetheit des bloßen Verzichts auf einen genehmigten Eingriff in Natur und

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.11.2012 - 1 L 28/12

    Umzug in Zuständigkeitsbereich einer anderen Landesärztekammer

  • BAG, 29.06.2000 - 6 AZR 78/99

    Unzulässigkeit einer Revision wegen fehlender ordnungsgemäßer Begründung

  • BVerwG, 23.02.2000 - 11 C 2.99

    Berechnung der Fremdfinanzierungsquote des Haushaltsjahres und der

  • OVG Sachsen, 27.01.2010 - 2 A 430/08

    Anforderungen an den Antrag auf Zulassung der Berufung eines auf mehrere

  • BVerwG, 23.02.2000 - 11 C 4.99

    Berechnung der Fremdfinanzierungsquote des Haushaltsjahres und der

  • BVerwG, 25.06.1982 - 8 C 74.80

    Gewährung eines Darlehens aus öffentlichen Mitteln zur Schaffung von Wohnungen -

  • BVerwG, 26.05.1989 - 5 B 42.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BAG, 31.08.1988 - 7 AZR 332/88

    Anforderungen an Revisionsbegründung

  • BVerwG, 03.12.1984 - 8 C 35.84

    Ablehnung eines Antrages auf Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 14.07.1988 - 6 C 57.86

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Ausdrückliche Bezeichnung einer

  • BVerwG, 17.01.1985 - 8 C 35.84

    Revision in Wehrpflichtsachen - Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • BVerwG, 26.01.1984 - 8 C 58.83

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Revision - Rechtmäßigkeit der

  • BVerwG, 15.03.1983 - 2 C 55.82

    Erforderlicher Inhalt einer Revisionsbegründung

  • BVerwG, 04.01.1989 - 8 C 55.86

    Leistungsvoraussetzung der Fehlbelegungsabgabe

  • BAG, 30.08.1988 - 7 ABR 66/86

    Anforderungen an Rechtsbeschwerdebegründung

  • BVerwG, 22.01.1982 - 1 B 177.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 04.01.1989 - 8 C 56.86

    Leistungsvoraussetzung der Fehlbelegungsabgabe

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