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BGH, 12.10.1979 - V ZR 6/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1179
Zur Löschungsvormerkung am eigenen Recht - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vertraglicher Anspruch auf die Löschung einer Grundschuld - Tilgung der der Gesamthypothek zugrundeliegenden Darlehensschuld - Formerfordernisse einer Löschungszusage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1980, 228
- MDR 1980, 216
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 11.04.1906 - V 435/05
Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Löschung einer Hypothek für den Fall, …
Auszug aus BGH, 12.10.1979 - V ZR 6/78
Dem Berufungsgericht ist zunächst darin zu folgen, daß Löschungsvereinbarungen getroffen werden können, die lediglich den Schutz eines bestimmten Rechtes bezwecken und mit Erledigung des Schutzzweckes gegenstandslos werden (vgl. RG HRR 1932 Nr. 951; RGZ 63, 152, 155;… Stöber/Zeller, Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen, 3. Aufl. Rdn. 524 m.w.N.).
- BayObLG, 10.12.1979 - BReg. 2 Z 23/78
Zur Aufhebung einer Wohnungseigentümergemeinschaft
BGH, Urteil vom 12.10.1979 - V ZR 6/78 - mitgeteilt von D. Bundschuh, Richter am BGH mehr fortbestehen sollen. - OLG Brandenburg, 09.11.2017 - 5 U 10/17
Anspruch des Eigentümers des dienenden Grundstücks eines Wegerechts auf …
Die schuldrechtlichen Vereinbarungen über die Aufhebung des Rechts und die Unterlassung der Ausübung sind formfrei wirksam (vgl. BGH NJW 1980, 228, juris Rz. 11). - LG München I, 20.12.2017 - 1 S 9375/16
Anspruch auf Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum
Die Vorschriften der §§ 877, 873 II BGB betreffen aber nur das dingliche Verfügungsgeschäft und nicht das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft, so dass bei wirksamen Abschluss eines schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäftes ein Anspruch auf Abgabe der dinglichen Einigungserklärung bestünde, der auch klageweise durchgesetzt werden könnte (…vgl. Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl., Rn 76, 80 zu § 873 BGB; BGH, Urteil vom 12.10.1979, Az: V ZR 6/78, juris Rn 12).