Rechtsprechung
   BGH, 12.10.1979 - V ZR 6/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,2414
BGH, 12.10.1979 - V ZR 6/78 (https://dejure.org/1979,2414)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1979 - V ZR 6/78 (https://dejure.org/1979,2414)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1979 - V ZR 6/78 (https://dejure.org/1979,2414)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,2414) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 228
  • MDR 1980, 216
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 11.04.1906 - V 435/05

    Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Löschung einer Hypothek für den Fall,

    Auszug aus BGH, 12.10.1979 - V ZR 6/78
    Dem Berufungsgericht ist zunächst darin zu folgen, daß Löschungsvereinbarungen getroffen werden können, die lediglich den Schutz eines bestimmten Rechtes bezwecken und mit Erledigung des Schutzzweckes gegenstandslos werden (vgl. RG HRR 1932 Nr. 951; RGZ 63, 152, 155; Stöber/Zeller, Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen, 3. Aufl. Rdn. 524 m.w.N.).
  • BayObLG, 10.12.1979 - BReg. 2 Z 23/78

    Zur Aufhebung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    BGH, Urteil vom 12.10.1979 - V ZR 6/78 - mitgeteilt von D. Bundschuh, Richter am BGH mehr fortbestehen sollen.
  • OLG Brandenburg, 09.11.2017 - 5 U 10/17

    Anspruch des Eigentümers des dienenden Grundstücks eines Wegerechts auf

    Die schuldrechtlichen Vereinbarungen über die Aufhebung des Rechts und die Unterlassung der Ausübung sind formfrei wirksam (vgl. BGH NJW 1980, 228, juris Rz. 11).
  • LG München I, 20.12.2017 - 1 S 9375/16

    Anspruch auf Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum

    Die Vorschriften der §§ 877, 873 II BGB betreffen aber nur das dingliche Verfügungsgeschäft und nicht das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft, so dass bei wirksamen Abschluss eines schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäftes ein Anspruch auf Abgabe der dinglichen Einigungserklärung bestünde, der auch klageweise durchgesetzt werden könnte (vgl. Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl., Rn 76, 80 zu § 873 BGB; BGH, Urteil vom 12.10.1979, Az: V ZR 6/78, juris Rn 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht