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   BGH, 27.02.1980 - V ZB 28/78   

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https://dejure.org/1980,831
BGH, 27.02.1980 - V ZB 28/78 (https://dejure.org/1980,831)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1980 - V ZB 28/78 (https://dejure.org/1980,831)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1980 - V ZB 28/78 (https://dejure.org/1980,831)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2521
  • MDR 1980, 921
  • DNotZ 1980, 741
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56

    Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG

    Auszug aus BGH, 27.02.1980 - V ZB 28/78
    Denn wie in BGHZ 20, 255 dargelegt, wird die Zulässigkeit der Beschwerde gegen solche Vorbescheide durch die Besonderheiten des Erbscheinsverfahrens gerechtfertigt.
  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

    Dies gilt unabhängig davon, ob das Beanstandungsschreiben des Grundbuchamts vom 28. Dezember 2000 als eine - grundsätzlich mit der Beschwerde anfechtbare - Zwischenverfügung im Sinne von § 18 Abs. 1 GBO (vgl. BayObLG Rpfleger 1979, 210, 211) oder als ein nicht der Beschwerde unterliegender Hinweis (vgl. Schreiben des Grundbuchamts vom 30. Januar 2001; vgl auch Senat, Beschl. v. 27. Februar 1980, V ZB 28/78, NJW 1980, 2521 m.w.N.) zu werten ist.

    Denn sie entfaltet insoweit keine Bindungswirkung, da das Beschwerdegericht sie nicht sachlich bestätigt (zu diesen Fällen vgl. Senat, BGHZ 88, 62, 64; Beschl. v. 27. Februar 1980, V ZB 28/78, aaO; OLG Frankfurt, aaO, 103 ff; Meikel/Streck, aaO, § 78 GBO Rdn. 7, 8 m.w.N.), sondern die hiergegen eingelegten Erstbeschwerden als unzulässig verworfen hat.

  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 152/12

    Wohnungsgrundbuchsache: Zwischenverfügung auf Abschluss eines Rechtsgeschäfts;

    Solche Meinungsäußerungen des Grundbuchamts sind - auch wenn sie mit der Ankündigung einer beabsichtigten Zurückweisung des Antrags verbunden werden - keine beschwerdefähigen Entscheidungen nach § 71 GBO (Senat, Beschluss vom 27. Februar 1980 - V ZB 28/78, NJW 1980, 2521).
  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 31/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

    Dies gilt unabhängig davon, ob das Beanstandungsschreiben des Grundbuchamts vom 28. Dezember 2000 als eine - grundsätzlich mit der Beschwerde anfechtbare - Zwischenverfügung im Sinne von § 18 Abs. 1 GBO (vgl. BayObLG Rpfleger 1979, 210, 211) oder als ein nicht der Beschwerde unterliegender Hinweis (vgl. Schreiben des Grundbuchamts vom 30. Januar 2001; vgl auch Senat, Beschl. v. 27. Februar 1980, V ZB 28/78, NJW 1980, 2521 m.w.N.) zu werten ist.

    Denn sie entfaltet insoweit keine Bindungswirkung, da das Beschwerdegericht sie nicht sachlich bestätigt (zu diesen Fällen vgl. Senat, BGHZ 88, 62, 64; Beschl. v. 27. Februar 1980, V ZB 28/78, aaO; OLG Frankfurt, aaO, 103 ff; Meikel/Streck, aaO, § 78 GBO Rdn. 7, 8 m.w.N.), sondern die hiergegen eingelegten Erstbeschwerden als unzulässig verworfen hat.

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