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   BVerwG, 01.02.1980 - IV C 40.77   

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BVerwG, 01.02.1980 - IV C 40.77 (https://dejure.org/1980,74)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.1980 - IV C 40.77 (https://dejure.org/1980,74)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 1980 - IV C 40.77 (https://dejure.org/1980,74)
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Rathaus

Vertrag über Bebauungsplan, Grundstückstausch, Rückabwicklung, § 40 VwGO, §§ 812, 818 Abs. 2 BGB

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Änderung eines Bebauungsplans - Anspruchsbegründung durch Vertrag - Bereicherungsrechtliche Abwicklung - Nichtiger Grundstückstauschvertrag - Private Nutzung - Rathaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg bei Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung; Rechtsnatur von Verträgen; Anspruch auf Bebauungsplan; Bereicherungsanspruch bei einem zunächst unbebauten dann aber bebauten Grundstück; Herausgabeansprüche Privater bei Sachen des Verwaltungsvermögens; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2538
  • DVBl 1980, 686
  • BauR 1980, 333
  • ZfBR 1980, 88
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 6.76

    Übertragung von Grundstückseigentum auf Grund einer geplanten Ausweisung der

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 40.77
    Ob sich im Einzelfall die Ausgleichspflicht aus dem privaten oder dem öffentlichen Recht ergibt, hängt davon ab, wie es zu der Bereicherung gekommen ist: Ansprüche auf Ausgleich einer ungerechtfertigten Bereicherung richten sich auf Abwicklung; sie sind Ansprüche, mit denen ein vermeintlicher Leistungsanspruch gleichsam umgekehrt wird; dementsprechend teilen sie die Rechtsqualität des Anspruchs, den sie umkehren (vgl. etwa Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 6.76 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 90 S. 18 [19]).

    Wäre er - für den Fall seiner rechtswirksamen Begründung - für öffentlich-rechtlich zu halten gewesen, so besitzt nach dem Gesagten auch der ihn umkehrende Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung öffentlich-rechtliche Qualität (vgl. Urteil vom 14. April 1978 a.a.O.).

  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72

    Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 40.77
    Das bedarf mit Rücksicht auf § 2 Abs. 7 in Verbindung mit den §§ 1 ff. des Bundesbaugesetzes in seiner hier noch maßgeblichen ursprünglichen Fassung vom 23. Juni 1960 (BGBl. I S. 341 - BBauG) keiner näheren Darlegung (vgl. Urteil vom 6. Juli 1973 - BVerwG IV C 22.72 - BVerwGE 42, 331 [333]).

    Denn die rechtliche Möglichkeit auch von gemischt privatrechtlich/öffentlich-rechtlichen Verträgen erstreckt sich, wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 6. Juli 1973 (a.a.O.) ausgesprochen hat, jedenfalls nicht darauf, daß innerhalb eines Vertrages auch die sich gegenüberstehenden Leistungen - also Leistung und Gegenleistung - von je unterschiedlicher Rechtsqualität sein könnten:.

  • BGH, 02.06.1966 - VII ZR 162/64

    Unzureichende Bestimmung einer Zug-um-Zug-Leistung

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 40.77
    Diese Einschränkung der Verurteilung mußte "ziffernmäßig bestimmt" werden (BGH, Urteil vom 2. Juni 1966 - VII ZR 162/64 - BGHZ 45, 287 [BGH 02.06.1966 - VII ZR 162/64]).
  • BGH, 25.09.1972 - VIII ZR 81/71

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Feststellung des Inhalts eines nicht

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 40.77
    Bliebe es bei dem angefochtenen Urteil, wäre die Klägerin genötigt, zur Klärung des Urteilsinhalts eine Ergänzungsklage zu erheben (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1972 - VIII ZR 81/71 - MDR 1973, 132).
  • BGH, 25.09.1961 - III ZR 140/60

    Kreuzung von Starkstromleitung und Straße

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 40.77
    Richtig ist allerdings, daß bei den Sachen des Gemeingebrauchs - insbesondere also bei Straßen - deren Widmung eine solche Wirkung (regelmäßig) hat (s. etwa BGH, Urteil vom 25. September 1961 - III ZR 140/60 - BGHZ 36, 1 [BGH 25.09.1961 - III ZR 140/60] [5], ferner § 8 Abs. 10 FStrG oder § 18 Abs. 1 StrWG SH).
  • BVerwG, 05.05.1976 - IV C 83.74

    Fernstraßenrechtliches Anbauverbot - Beschränkung des Eigentums -

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 40.77
    Denn es ist keine "Härte", d.h. kein nachhaltig in Rechte eingreifendes Opfer (vgl. Urteil vom 5. Mai 1976 - BVerwG IV C 83.74 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 17 S. 23 [28]), wenn jemand ein für Verwaltungszwecke ausgewiesenes Grundstück erwirbt und sodann durch diese Festsetzung daran gehindert wird, auf dem Grundstück ein Hotel zu errichten.
  • BVerwG, 24.10.1956 - V C 236.54
    Auszug aus BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 40.77
    Es hat sich dabei auf eine - mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts übereinstimmende (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1956 - BVerwG V C 236.54 - Buchholz 454.2 §§ 42 ff. I. WBG Nr. 1 S. 1 [9]) - entsprechende Anwendbarkeit des § 139 BGB gestützt und auf Grund einer Auseinandersetzung mit den einzelnen Umständen des Falles entschieden, daß nach Lage der Dinge nicht angenommen werden kann, der Vertrag vom 5. August 1964 würde auch "ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein" (§ 139 BGB).
  • BGH, 26.02.1964 - V ZR 105/61

    Hochhaus-Grenzüberbau - §§ 994 ff BGB, Ausschlußwirkung der Vorschriften des

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 40.77
    Die Beklagte war zu der Zeit, als sie das Rathaus errichtete, Eigentümerin (und nicht nur Besitzerin) des Flurstücks ... Daher greift auch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Februar 1964 - V ZR 105/61 - BGHZ 41, 157 [BGH 26.02.1964 - V ZR 105/61] [160 f.] - jedenfalls-unmittelbar - nicht ein.
  • RG, 21.09.1931 - VI 51/31

    Wie gestaltet sich der Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung, wenn zwei

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 40.77
    Entscheidend ist, ob bei einem - die beim Ausgleich einer ungerechtfertigten Bereicherung bestehende Interessenlage angemessen berücksichtigenden - Vergleich zwischen dem unbebauten Grundstück und der mittlerweile erfolgten Bebauung angenommen werden muß, daß das "Grundstück ... etwas ganz anderes geworden" ist (RGZ 133, 293 [295]), d.h. "eine [wahrhaft] wesentliche Veränderung erfahren" hat (RGZ 169, 65 [76]).
  • RG, 30.03.1942 - II 96/41

    1. Inwieweit bedürfen die Einräumung des Rechts zum Ankauf eines Grundstücks und

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 40.77
    Entscheidend ist, ob bei einem - die beim Ausgleich einer ungerechtfertigten Bereicherung bestehende Interessenlage angemessen berücksichtigenden - Vergleich zwischen dem unbebauten Grundstück und der mittlerweile erfolgten Bebauung angenommen werden muß, daß das "Grundstück ... etwas ganz anderes geworden" ist (RGZ 133, 293 [295]), d.h. "eine [wahrhaft] wesentliche Veränderung erfahren" hat (RGZ 169, 65 [76]).
  • BGH, 22.11.1979 - III ZR 186/77

    Gewährleistung einer Gemeinde für die Bebaubarkeit von ihr privat verkaufter

  • BAG, 13.07.1956 - 1 AZR 492/54

    Arbeitsvertrag: Revisibilität der Auslegung

  • BAG, 31.10.1963 - 5 AZR 283/62

    Vereinbarung der Bühnenschiedsgerichtsbarkeit - Sonstige Arbeitsbedingungen -

  • BGH, 25.04.1960 - III ZR 81/59

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag

  • BAG, 06.03.1958 - 2 AZR 457/55

    Parteien des Einzelarbeitsvertrages - Behandlung einer außertariflichen Zulage -

  • BVerwG, 28.06.1957 - IV C 235.56

    Rechtsmittel

  • BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69

    Willenserklärung - Kündigung

  • BVerwG, 14.11.1975 - IV C 84.73

    Wohnhaus im Wald - Art. 20 Abs. 3 GG, öffentlich-rechtlicher Vertrag, mit dem

  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 30.73

    Umdeutung gebundener Verwaltungsakte; Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang

  • BVerwG, 30.04.1976 - 7 C 63.75

    Grundstückstauschvertrag - Prozeßvergleich - Anliegerbeitragsforderung

  • BVerwG, 11.03.1977 - 4 C 45.75

    Ausschluß von Ansprüchen auf die Aufstellung von Bebauungsplänen;

  • BGH, 02.10.2015 - V ZR 307/13

    Aufschiebend bedingter Grundstückskaufvertrag: Wirksamkeit des Verkaufs eines

    a) Im Ausgangspunkt zutreffend führt das Berufungsgericht allerdings aus, dass vertragliche Zusagen einer Gemeinde, einen inhaltlich näher bestimmten Bebauungsplan innerhalb bestimmter Zeit aufzustellen oder zumindest die Aufstellung in Übereinstimmung mit dem Vertragspartner zu fördern, gemäß § 134 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB der Wirksamkeit entbehren (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 1989 - III ZR 88/87, NJW 1990, 245; Urteil vom 22. November 1979 - III ZR 186/77, BGHZ 76, 16, 22; Urteil vom 8. Juni 1978 - III ZR 48/76, BGHZ 71, 386, 390; BVerwG, NVwZ 2006, 458; NVwZ 2006, 336 f.; NJW 1980, 2538, 2539; Ernst/Zinkhahn/Söfker, BauGB [2015], § 1 Rn. 42 f.; Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 12. Aufl., § 1 Rn. 31; Spannowsky/Uechtritz/Dirnberger, BauGB, 2. Aufl., § 1 Rn. 57; vgl. auch Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - V ZR 54/09, NJW 2010, 297).
  • BGH, 07.03.1986 - V ZR 92/85

    Beeinträchtigung einer Abwasserleitung durch vom Nebengrundstück eingedrungene

    Maßgebend für die Rechtswegzuweisung ist die Rechtsnatur der den Bereicherungsanspruch auslösenden Verpflichtung der Beklagten zur Beseitigung einer Eigentumsstörung (vgl. BVerwG Urt. vom 1. Februar 1980, 4 C 40.77, DVBl 1980, 686, 687).
  • BGH, 22.01.2016 - V ZR 27/14

    Erbbaurechtsvertrag mit einer niedersächsischen Gemeinde: Unwirksamkeit wegen

    Das verstieß gegen das - nunmehr in § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB geregelte - Verbot, nach dem solche Verträge wegen der mit ihnen verbundenen Beschränkungen des gemeindlichen Planungsermessens nichtig sind (Senat, Urteil vom 2. Oktober 2015 - V ZR 307/13, juris Rn. 10; BGH, Urteil vom 8. Juni 1978 - III ZR 48/76, BGHZ 71, 386, 390; Urteil vom 22. November 1979 - III ZR 186/77, BGHZ 76, 16, 22; BVerwG, NJW 1980, 2538, 2539).

    Das Verbot erfordert nur, dass diejenigen Vertragsbestimmungen keine Wirksamkeit entfalten, welche die Gemeinde unmittelbar zum Erlass eines bestimmten Bebauungsplans verpflichten, es steht jedoch einer Aufrechterhaltung des Vertrags im Übrigen nach den in § 139 BGB bestimmten Grundsätzen nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 1979 - III ZR 186/77, BGHZ 76, 16, 22; BVerwG, NJW 1980, 2538, 2539).

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