Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.08.1979

Rechtsprechung
   BGH, 12.12.1979 - 3 StR 334/79 (S)   

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https://dejure.org/1979,1473
BGH, 12.12.1979 - 3 StR 334/79 (S) (https://dejure.org/1979,1473)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1979 - 3 StR 334/79 (S) (https://dejure.org/1979,1473)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1979 - 3 StR 334/79 (S) (https://dejure.org/1979,1473)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verunglimpfung des Staates - Üble Nachrede gegen eine Person des politischen Lebens - Sachbeschädigung - Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen - Öffentliches Verbreiten von verunglimpfenden Plakaten - Überkleben von Wahlplakaten politischer Parteien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 159
  • NJW 1980, 602
  • MDR 1980, 327
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.11.1976 - 1 StR 627/76

    Bedeutung des Verteidigungswillens im Rahmen der Notwehr - Wirkungen des

    Auszug aus BGH, 12.12.1979 - 3 StR 334/79
    Ebenso wie § 89 StGB, zu dem die im angefochtenen Urteil erwähnte Senatsentscheidung vom 8. Dezember 1976 - 3 StR 452/76 (bei Holtz MDR 1977, 281) ergangen ist, verlangt auch § 90 b Abs. 1 StGB zur Tatbestandserfüllung lediglich, daß der Täter sich durch die vorsätzlich begangene Tathandlung absichtlich für bestimmte Bestrebungen, in beiden Fällen u.a. solche gegen Verfassungsgrundsätze, einsetzt.
  • BGH, 11.07.1979 - 3 StR 165/79

    Auswirkungen des Parteienprivilegs auf die Strafbarkeit - Unterstützung des

    Auszug aus BGH, 12.12.1979 - 3 StR 334/79
    Sie ist inzwischen auch vom Bundesgerichtshof anerkannt (BGHSt 29, 50).
  • BGH, 08.12.1976 - 3 StR 452/76

    Strafbarkeit wegen verfassungsfeindlicher Einwirkung auf die Bundeswehr -

    Auszug aus BGH, 12.12.1979 - 3 StR 334/79
    Ebenso wie § 89 StGB, zu dem die im angefochtenen Urteil erwähnte Senatsentscheidung vom 8. Dezember 1976 - 3 StR 452/76 (bei Holtz MDR 1977, 281) ergangen ist, verlangt auch § 90 b Abs. 1 StGB zur Tatbestandserfüllung lediglich, daß der Täter sich durch die vorsätzlich begangene Tathandlung absichtlich für bestimmte Bestrebungen, in beiden Fällen u.a. solche gegen Verfassungsgrundsätze, einsetzt.
  • BGH, 13.11.1979 - 5 StR 166/79

    Verteilerkasten - § 303 StGB, Beeinträchtigung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs

    Auszug aus BGH, 12.12.1979 - 3 StR 334/79
    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem zum Abdruck in der Entscheidungssammlung BGHSt bestimmten Beschluß vom 13. November 1979 - 5 StR 166/79 - ausgesprochen, daß die bloße Veränderung der äußeren Erscheinungsform einer Sache in aller Regel keine Sachbeschädigung sei, und zwar auch dann nicht, wenn diese Veränderung auffällig (belangreich) ist.
  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

    Es genügt, daß durch körperliche Einwirkung auf die Sache die bestimmungsgemäße (technische) Brauchbarkeit nachhaltig gemindert wird (BGHSt 29, 129, 131 f.; BGH NJW 1980, 602, 603 (insoweit in BGHSt 29, 159 nicht abgedruckt); BGH NStZ 1982, 508, 509; Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 303 Rdn. 8 b und 10; Tröndle StGB 48. Aufl. § 303 Rdn. 5; a.A. Kargl JZ 1997, 283, 289).
  • BGH, 04.05.2016 - 3 StR 392/15

    Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen (Unterstützung

    Vielmehr genügt es, dass die Tat ein Mittel ist, mit der er eigene oder fremde Bestrebungen dieser Art voranbringen oder unterstützen will (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1979 - 3 StR 334/79, BGHSt 29, 159, 160 f.).
  • AG Meldorf, 14.09.2010 - 81 C 701/10

    Beeinträchtigung des Fußgängerverkehrs bei Durchfahren von Wasserlachen in

    Eine Sachbeschädigung lässt sich nach dem allgemeinen Sprachgebrauch (vgl. RGSt 43, 203) annehmen, wenn entweder die Substanz oder die Gebrauchstauglichkeit einer Sache erheblich beeinträchtigt wird (vgl. OLG Hamm, 6 U 38/07 vom 23.08.2007; zu § 303 StGB BGHSt 13, 207; BGHSt 29, 129; BGH, NJW 1980, 602).
  • BGH, 19.08.1982 - 4 StR 387/82

    Parteikreisverband - Sachbeschädigung durch Überkleben eines Wahlplakats einer

    Unter Sachbeschädigung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jede nicht ganz unerhebliche körperliche Einwirkung auf eine Sache zu verstehen, durch die ihre stoffliche Zusammensetzung verändert oder ihre Unversehrtheit derart aufgehoben wird, daß die Brauchbarkeit für ihre Zwecke gemindert ist (vgl. BGHSt 13, 207, 208 [BGH 14.07.1959 - 1 StR 296/59]; 29, 129, 132, 133, [BGH 13.11.1979 - 5 StR 166/79]jeweils m.w.Nachw.; vgl. auch BGH NJW 1980, 602, 603 [BGH 12.12.1979 - 3 StR 334/79 S], insoweit in BGHSt 29, 159 ff nicht abgedruckt).
  • BGH, 25.04.1984 - 3 StR 103/84

    Absichtliches Sicheinsetzen für verfassungsfeindliche Bestrebungen als

    Mit ihrer gegenteiligen Entscheidung, die auch sachlich-rechtlich nicht zutrifft (vgl. BGHSt 29, 159), hat sich die II. Große Strafkammer des Landgerichts rechtsfehlerhaft über die Rechtskraft des Schuldspruchs hinweggesetzt.
  • BGH, 17.08.1984 - 3 StR 283/84

    Besprühen einer Betonwand als Substanzverletzung

    Dabei kann unbedenklich davon ausgegangen werden, daß bei der Straftat vom 30. April 1979 jedenfalls das Besprühen der Betonwand mit blauer Farbe oder deren Reinigung bei der Oberflächenbeschaffenheit einer solchen Wand mit einer Substanzverletzung verbunden war (vgl. BGHSt 29, 129; BGH NJW 1980, 602, 603, insoweit in BGHSt 29, 159 nicht abgedruckt); eine rechtlich etwa bedenkliche Einbeziehung der Eingangstür in die vom Landgericht somit zutreffend angenommene Sachbeschädigung hat sich ersichtlich auf den Strafausspruch, dem der Strafrahmen des § 86 a StGB zugrunde liegt, nicht ausgewirkt.
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Rechtsprechung
   BGH, 23.08.1979 - 4 StR 379/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1454
BGH, 23.08.1979 - 4 StR 379/79 (https://dejure.org/1979,1454)
BGH, Entscheidung vom 23.08.1979 - 4 StR 379/79 (https://dejure.org/1979,1454)
BGH, Entscheidung vom 23. August 1979 - 4 StR 379/79 (https://dejure.org/1979,1454)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Betruges wegen Vortäuschung eines Versicherungsfalles - Strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Diebstahl - Freiwilligkeitskriterium für den Rücktritt vom Versuch erfordert keinen sittlich billigenswerten Beweggrund

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Rücktritt vom Betrugsversuch zur Erlangung der Vorteile einer selbständigen Vortat

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 602
  • MDR 1979, 1034
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.04.1955 - 4 StR 16/55

    gutes Zureden des Opfers - § 177 StGB, § 24 StGB, 'Aufgabe', Rücktrittsmotiv

    Auszug aus BGH, 23.08.1979 - 4 StR 379/79
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt der strafbefreiende Rücktritt vom Versuch voraus, daß der Täter die Durchführung seines kriminellen Entschlusses im ganzen und endgültig aufgibt (vgl. BGHSt 7, 296, 297; BGH NJW 1957, 190 u.a.).

    Denn für die Frage, ob der Rücktritt freiwillig ist, kommt es nicht darauf an, ob der Täter aus einem sittlich billigenswerten Beweggrund gehandelt hat (BGHSt 7, 296, 299; 9, 48, 49/50 jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 28.02.1956 - 5 StR 352/55

    Absehen vom Versuch - Verbrecherischer Wille - Gefährlichkeit - Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 23.08.1979 - 4 StR 379/79
    Denn für die Frage, ob der Rücktritt freiwillig ist, kommt es nicht darauf an, ob der Täter aus einem sittlich billigenswerten Beweggrund gehandelt hat (BGHSt 7, 296, 299; 9, 48, 49/50 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 30.11.1956 - 5 StR 371/56
    Auszug aus BGH, 23.08.1979 - 4 StR 379/79
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt der strafbefreiende Rücktritt vom Versuch voraus, daß der Täter die Durchführung seines kriminellen Entschlusses im ganzen und endgültig aufgibt (vgl. BGHSt 7, 296, 297; BGH NJW 1957, 190 u.a.).
  • BGH, 07.09.2016 - 1 StR 293/16

    Erpresserischer Menschenraub (tätige Reue: Voraussetzungen)

    Für diesen ist anerkannt, dass der Täter die Durchführung seines Entschlusses im Ganzen und endgültig aufgeben muss, um die Voraussetzungen eines Rücktritts i.S.d. § 24 StGB zu erfüllen (vgl. z.B. schon BGH, Urteile vom 14. April 1955 - 4 StR 16/55, BGHSt 7, 296 und vom 23. August 1979 - 4 StR 379/79, NJW 1980, 602).
  • BGH, 13.02.1985 - 3 StR 481/84

    Rücktritt vom Versuch der sexuellen Nötigung

    Der Bundesgerichtshof hat zwar wiederholt (vgl. BGHSt 7, 296, 297; BGH NJW 1980, 602) darauf hingewiesen, daß nur derjenige strafbefreiend zurücktreten könne, der die Durchführung des kriminelle Entschlusses im ganzen und endgültig aufgebe.
  • BGH, 15.08.2001 - 2 StR 292/01

    Freiwilliger strafbefreiender Rücktritt (Endgültiges Aufgeben der Tat; Sukzessive

    Es ist nicht auszuschließen, daß darin ein Verhalten liegt, durch das die Angeklagten die Tatausführung im ganzen und endgültig aufgegeben, d.h., ihre Geldforderung nicht mehr aufrechterhalten haben (vgl. BGHSt 7, 296, 297; BGH NJW 1980, 602).
  • BGH, 20.09.1989 - 2 StR 251/89

    Schüsse auf Supermarktleiter - § 24 StGB, außertatbestandliches Handlungsziel,

    Voraussetzung des strafbefreienden Rücktritts nach § 24 Abs. 1 erste Alternative StGB ist, daß der Täter "die Durchführung des kriminellen Entschlusses" (BGHSt 33, 142, 145; vgl. auch BGHSt 7, 296, 297; BGH NJW 1980, 602) aufgibt.
  • OLG Düsseldorf, 09.02.1999 - 5 Ss 430/98
    Freiwillig und somit strafbefreiend nach § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB ist der Angeklagte hiernach zurückgetreten, wenn sich sein Ablassen von der weiteren Tatausführung als das Ergebnis einer nüchternen Abwägung erweist, ohne daß es insoweit darauf ankommt, ob die Beweggründe hierzu sittlich billigenswert sind oder nicht (BGH in NStE Nr. 18 zu § 24 StGB ; ferner BGH in NJW 1980, 602 und 1985, 2771).
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