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   BGH, 16.10.1979 - 1 StR 360/79   

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BGH, 16.10.1979 - 1 StR 360/79 (https://dejure.org/1979,1984)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1979 - 1 StR 360/79 (https://dejure.org/1979,1984)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1979 - 1 StR 360/79 (https://dejure.org/1979,1984)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 650
  • MDR 1980, 156
  • NStZ 1981, 297
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 31.01.2002 - 4 StR 289/01

    Unfall der Wuppertaler Schwebebahn - Freisprüche von vier Monteuren aufgehoben

    Ein umfassender Vertrauensschutz in die ordnungsgemäße Erfüllung der von einem anderen arbeitsteilig übernommenen Aufgabe, wie er insbesondere im Bereich der ärztlichen Heilbehandlung für Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen und damit klar abgegrenzter Aufgaben anerkannt ist (vgl. dazu BGH NJW 1980, 650; Cramer/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder aaO § 15 Rdn. 151; Schroeder in LK 11. Aufl. § 16 Rdn, 176), kam hiervon vornherein nicht in Betracht.
  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 158/82

    Erweiterung der Vertragshaftung des Arztes durch Vertragsschluß mit dritten

    Es war schon damals allgemein anerkannt und ist auch von dem Sachverständigen Prof. Dr. R. bestätigt worden, daß dieser Behandlungsabschnitt grundsätzlich nicht mehr zum Verantwortungsbereich der Anästhesie, sondern zur fachlichen Zuständigkeit des hier die Nachbehandlung weiterführenden Operateurs gehört (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 1979 - 1 StR 360/79 = NJW 1980, 650; dazu auch Carstensen/Schreiber in: Forensische Probleme in der Anästhesiologie, 1981, 167 f; Opderbecke, Anästhesie und ärztliche Sorgfaltspflicht, 1978, S. 90 f; derselbe in: Forensische Probleme in der Anästhesiologie aaO, 13 f; Weißauer MedR 1983, 92, 95; jeweils m.w.N.; sowie dazu die in diesen Veröffentlichungen genannten, damals maßgebenden Vereinbarungen zwischen den Fachgebieten Chirurgie und Anästhesie über die Aufgabentrennung und die Zusammenarbeit in der Intensivmedizin von 1970 und über die Zusammenarbeit bei der operativen Patientenversorgung, MedR 1983, 21 f).
  • BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvR 1615/16

    Klageerzwingungsverfahren (erfolgreiche erneute Verfassungsbeschwerde gegen die

    So obliege die Verantwortlichkeit für die postoperative Überwachung in derjenigen Phase, in der der Patient noch unter dem Einfluss der vorangegangenen Narkose stehe, im Rahmen der ärztlichen Aufgabenteilung grundsätzlich dem hinzugezogenen Anästhesisten (vgl. BGH, NJW 1980, S. 650, 651; vgl. auch OLG Düsseldorf , VersR 2002, S. 1151).
  • BGH, 26.02.1991 - VI ZR 344/89

    Abgrenzung der Verantwortung von Operateur und Anästhesist

    Nur auf dem Boden solcher Feststellungen könnte aber eine Mitverantwortung auch der Beklagten für den schweren Fehler der unterlassenen Cortisolgabe bejaht werden (zur Abgrenzung der Zuständigkeiten in der postoperativen Phase siehe auch BGH, Urt. vom 16. Oktober 1979 - 1 StR 360/79 - NJW 1980, 650, 651 = MDR 1980, 156, 157 sowie BGHZ 89, 263, 267 f und Senatsurteil vom 3. Oktober 1989 - VI ZR 319/88 - VersR 1989, 1296, 1297).
  • BGH, 20.08.1982 - 2 StR 278/82

    "krimineller Journalismus" - § 46 StGB, strafschärfende Mitberücksichtigung einer

    Sofern der Angeklagte mit seiner Revision rügen will, daß gerade die erkennende Strafkammer und nicht eine andere Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main entschieden hat, übersieht er, daß § 338 Nr. 4 StPO nicht die Verteilung der Geschäfte unter den Strafkammern desselben Landgerichts betrifft (BGH, Urteil vom 16. Oktober 1979 - 1 StR 360/79).
  • BGH, 07.06.1983 - 4 StR 9/83

    Voraussetzungen der Entwicklung einer Hilfsstrafkammer zu einer unstatthaften

    Die von der Revision angeführte Vorschrift des § 338 Nr. 4 StPO betrifft nur die örtliche, sachliche und besondere Zuständigkeit gleichrangiger Gerichte, nicht die Verteilung der Geschäfte unter den Strafkammern desselben Landgerichts (BGH, Urteil vom 16. Oktober 1979 - 1 StR 360/79).
  • BGH, 21.01.1988 - 4 StR 564/87

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung - Anforderungen an die Rüge der

    Es ist zutreffend, wenn die Strafkammer im Anschluß an die Ausführungen des Sachverständigen Dr. Ka. erklärt (UA 40), daß es grundsätzlich nicht Aufgabe des Leitenden Arztes sei, bereits vorgenommene Untersuchungen stets durch eigene zu überprüfen; denn sonst würde der Grundsatz der horizontalen (in bezug auf den freipraktizierenden Arzt Dr. B.) und vertikalen (in bezug auf die nachgeordneten Stationsärzte) Arbeitsteilung aufgegeben (vgl. dazu BGH NJW 1980, 650, 651; Wilhelm, Probleme der medizinischen Arbeitsteilung aus strafrechtlicher Sicht, MedR 1983, 45, 46 und Narr, Ärztliches Berufsrecht, Rdn. 891 m.w.Nachw.).
  • LG Wuppertal, 05.06.2003 - 30 KLs 411 Js 553/99
    Ein umfassender Vertrauensschutz in die ordnungsgemäße Erfüllung der von einem anderen arbeitsteilig übernommenen Aufgabe, wie er insbesondere im Bereich der ärztlichen Heilbehandlung für Ärzte, unterschiedlicher Fachrichtungen und damit klar abgegrenzter Aufgaben anerkannt ist (vgl. dazu BGH NJW 1980, 650; Cramer/Sternberg-Lieben in Schönke/ Schröder aaO § 15 Rdn. 151; Schroeder in LK 11. Aufl. § 16 Rdn. 176), kam hier von vornherein nicht in Betracht.
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