Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.10.1979

Rechtsprechung
   BGH, 27.08.1979 - StbSt (R) 7/79   

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https://dejure.org/1979,1364
BGH, 27.08.1979 - StbSt (R) 7/79 (https://dejure.org/1979,1364)
BGH, Entscheidung vom 27.08.1979 - StbSt (R) 7/79 (https://dejure.org/1979,1364)
BGH, Entscheidung vom 27. August 1979 - StbSt (R) 7/79 (https://dejure.org/1979,1364)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen innerberuflichem und außerberuflichem Bereich - Ausrichtung nach der materiellen Berufsbezogenheit des Verhaltens - Außerberufliches Verhalten eines Privatmannes - Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 97
  • NJW 1980, 714
  • MDR 1980, 245
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.07.1979 - 5 StR 410/79

    Zeitpunkt des Erfolges der Steuerverkürzung bei unterbliebener Steuerfestsetzung

    Auszug aus BGH, 27.08.1979 - StbSt (R) 7/79
    Der inzwischen ergangene Beschluß des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 17.7.1979 - 5 StR 410/79 - kann nicht berücksichtigt werden, da das Revisionsgericht nur von dem Sachverhalt auszugehen hat, den der Tatrichter seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat.
  • OLG Frankfurt, 20.06.1977 - StO 1/77
    Auszug aus BGH, 27.08.1979 - StbSt (R) 7/79
    Das Oberlandesgericht vertritt zwar ebenso wie ein Teil der Rechtsprechung und Literatur die Auffassung, daß dieses Verhalten zu den außerberuflichen Verfehlungen zähle, die nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 89 Abs. 2 StBerG geahndet werden könnten (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 14. Oktober 1976 - StO 1/76; Mittelsteiner-Gehre, StBerG, 2. Aufl., § 57 Anm. 8; a.A. OLG Frankfurt, Urteil vom 20. Juni 1977 - StO 1/77).
  • BGH, 16.10.1978 - AnwSt (R) 6/78

    Außerberufliches Verhalten eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 27.08.1979 - StbSt (R) 7/79
    Der Senat befindet sich mit dieser Abgrenzung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur entsprechenden Problematik bei den Beamten (BVerwGE 33, 199, 201) und des Senats für Anwaltssachen bei den Rechtsanwälten (BGHSt 28, 150).
  • BVerwG, 05.11.1968 - I D 19.68

    Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten - Verdacht

    Auszug aus BGH, 27.08.1979 - StbSt (R) 7/79
    Der Senat befindet sich mit dieser Abgrenzung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur entsprechenden Problematik bei den Beamten (BVerwGE 33, 199, 201) und des Senats für Anwaltssachen bei den Rechtsanwälten (BGHSt 28, 150).
  • KG, 07.02.2001 - 1 WiO 4/00

    Voraussetzungen eines Verstosses eines Wirtschaftsprüfers gegen seine

    Bei sog. Mischtatbeständen erfolgt die Zuordnung zum beruflichen Fehlverhalten (vgl. zu den entsprechenden Regelungen für Steuerberater (§§ 57 Abs. 1 und 2, 89 Abs. 1 und 2 StBerG) und Rechtsanwälte (§§ 43 Satz 2, 43 a Abs. 3, 113 Abs. 1 und 2 BRAO); BGHSt 29, 97 (98) und 28, 150 (154); Gehre, StBerG 4. Aufl., § 57 Rdn. 80 und § 89 Rdn. 6; Kuhls, StBerG, § 57 Rdn. 338; Späth in Bonner Handbuch der Steuerberatung, § 89 StBerG Rdn. B 1253.7 und 1258.2; Feuerich/Braun, BRAO 5. Aufl., § 113 Rdn. 15).

    Es handelt sich daher nicht um das Verhalten einer Privatperson ohne jeden beruflichen Bezug, das allein dem außerberuflichen Bereich zuzurechnen wäre (vgl. BGHSt 29, 97 (98); Kuhls a.a.O.).

  • BGH, 15.12.1986 - StbSt (R) 5/86

    Rechtsfolgen des Fehlens eines Eröffnungsbeschlusses im berufsgerichtlichen

    Nach diesen Grundsätzen ist ein innerberuflicher Verstoß dann anzunehmen, wenn der Berufsangehörige steuerliche Pflichten verletzt, die ihn als solchen treffen und auf beruflichen Vorgängen beruhen (BGHSt 29, 97, 98).
  • OLG Hamburg, 07.05.1996 - 2 StO 1/96
    Zu den beruflichen Pflichtverletzungen zählen auch Verstöße des Steuerberaters bzw. Steuerbevollmächtigten gegen eigene steuerrechtliche Pflichten (vgl. BGH NJW 1980, 714; 1987, 2752, 2753); der für § 57 I und II 1 StBerG geforderte zumindest mittelbare Zusammenhang mit der Berufstätigkeit (vgl. Gehre aaO, § 89 Rn 6) ist jedenfalls dann gewahrt, wenn - wie hier - Umsätze und Einkünfte aus der Tätigkeit als Steuerbevollmächtigter nicht erklärt worden sind.
  • OLG Düsseldorf, 03.11.2005 - 2 Ss 105/05

    Grundlagen der Strafbarkeit: Eingeschränkte Schuldfähigkeit bei

    Die Nichterörterung der §§ 20, 21 StGB stellt jedoch einen sachlichrechtlichen Fehler dar, wenn tatsächliche Umstände erkennbar geworden sind, die auch nur die Möglichkeit nahe legen, dass die Schuldfähigkeit des Täters ausgeschlossen oder vermindert gewesen sein könnte (vgl. OLG Köln MDR 1980, 245, 246).
  • BGH, 16.03.1993 - 4 StR 65/93

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falles

    Für die Prüfung dieser Frage ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGHSt 29, 97, 98 f; BGH GA 1986, 120; BGHR StGB vor 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung, unvollständige 5; BGHR StGB 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 1).
  • BGH, 10.11.1999 - StbSt (B) 1/99

    Steuerberater - Berufsbezogene Steuerpflichten - Verstoß - Außerberufliches

    Nach BGHSt 29, 97 verstößt ein Steuerberater, der eigene berufsbezogene Steuerpflichten verletzt, gegen Pflichten im beruflichen Bereich (§§ 57 Abs. 1, 89 Abs. 1 StBerG).
  • OLG Köln, 31.03.1981 - 1 Ss 122/81
    Die Strafkammer wird daher der Unterstützung durch die Fachkunde eines in Drogensachen erfahrenen ärztlichen Sachverständigen bedürfen (vgl. SenE NJW 1976, 1801 ; ZblJR 1978, 487; MDR 1980, 161 [162]; Bay0bLG in OLGSt, S. 11 zu 51 StGB a.F.; SenE MDR 1980, 245 und vom 18.November 1988 - 1 Ss 957/80 - in NJW 1958, 1596).
  • OLG Köln, 18.11.1980 - 1 Ss 957/80

    Rechtmäßigkeit einer strafrechtlichen Verurteilung wegen fortgesetzten Verstoßes

    Das Gericht bedarf in diesen Fällen weitgehend der Unterstützung durch die Fachkunde eines in Drogensachen erfahrenen ärztlichen Sachverständigen (vgl. SenE NJW 1976, 1801 m.w.Nachw.; ZBl.JR 1978, 487; MDR 1980, 161, 162; s.a. BGH NJW 1958, 1956; BayObLG OLGSt zu § 51 a.F., S. 11; SenE MDR 1980, 245; zu § 244 StPO ferner: BGHSt 3, 27, 28; BGH bei Holtz, MDR 1980, 982; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, 23. Aufl. § 244 StPO, Rdn. 55; Alsberg-Nüse, 2. Aufl., S. 254).
  • BGH, 15.10.1984 - StbSt (R) 4/84

    Voraussetzungen für den Ausschluss eines Steuerberaters aus dem Beruf -

    Es hat geprüft, ob die Maßnahme der Ausschließung aus dem Beruf erforderlich ist (vgl. BGHSt 29, 97, 99).
  • BGH, 03.05.1983 - StbSt (R) 1/83

    Voraussetzungen für den Ausschluss eines Steuerbevollmächtigten von seinem Beruf

    Es hat geprüft, ob die Maßnahme der Ausschließung aus dem Beruf erforderlich ist (vgl. BGHSt 29, 97, 99).
  • OLG Köln, 24.11.1981 - 3 Ss 864/81
  • BGH, 01.02.1982 - StbSt (R) 5/81

    Ausschluss aus dem Beruf der Steuerbevollmächtigten - Verdacht der Untreue gegen

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Rechtsprechung
   BGH, 30.10.1979 - 1 StR 570/79   

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https://dejure.org/1979,758
BGH, 30.10.1979 - 1 StR 570/79 (https://dejure.org/1979,758)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1979 - 1 StR 570/79 (https://dejure.org/1979,758)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1979 - 1 StR 570/79 (https://dejure.org/1979,758)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtlicher Hinweis hinsichtlich der Strafbarkeit von neue in der Hauptverhandlung auftauchenden Umständen - Gewerbsmäßiges Handeln mit Betäubungsmitteln - Sinn und Zweck der Vorschrift des § 265 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 714
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.07.1977 - 1 StR 284/77

    Notwendigkeit des Hinweises auf rechtsfolgenverschärfende Umstände - Gesetzliche

    Auszug aus BGH, 30.10.1979 - 1 StR 570/79
    Zwar hat er in einem Urteil vom 5. Juli 1977 - 1 StR 284/77 - (NJW 1977, 1830 Nr. 20) zum Ausdruck gebracht, daß er dazu neige, "die mit der Anführung von bloßen Regelbeispielen versehenen Rechtsfolgeänderungen" den "unbenannten Regelungen" gleichzustellen.

    Deshalb hält der Senat den Standpunkt, den er im Urteil vom 5. Juli 1977 - 1 StR 284/77 - (NJW a.a.O.) andeutete, für das Regelbeispiel des gewerbsmäßigen Handelns nicht aufrecht.

  • BGH, 27.05.1952 - 1 StR 160/52

    Hinweis an einen Angeklagten, welche von mehreren nebeneinander enthaltenen

    Auszug aus BGH, 30.10.1979 - 1 StR 570/79
    Infolgedessen kann nicht in Abrede gestellt werden, daß Sinn und Zweck der Vorschrift des § 265 Abs. 2 StPO, die den Angeklagten vor Überraschungen schützen und ihm Gelegenheit zu umfassender Verteidigung geben will (BGHSt 2, 371, 373; 13, 320, 323), für ihre Anwendung sprechen.
  • BGH, 08.11.1951 - 4 StR 563/51
    Auszug aus BGH, 30.10.1979 - 1 StR 570/79
    Gewerbsmäßig handelt, wer eine bestimmte Absicht verfolgt (vgl. BGHSt 1, 383).
  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der

    Auszug aus BGH, 30.10.1979 - 1 StR 570/79
    Das tatsächliche Vorbringen der Revision ist als bewiesen anzusehen (§ 274 Satz 1 StPO; BGHSt 19, 141, 143) [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62].
  • BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78

    Verfall und Wertersatzeinziehung bei Verstoß gegen das BtMG - Rechtliche

    Auszug aus BGH, 30.10.1979 - 1 StR 570/79
    Die Verfallerklärung kann nicht aufrecht erhalten werden, weil sie von der unrichtig berechneten Stoffmenge (vgl. a) ausgeht und nicht erkennen läßt, ob der für die sichergestellte Heroinmenge bezahlte Kaufpreis zugunsten des Angeklagten Berücksichtigung fand (vgl. BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]).
  • RG, 19.11.1936 - 3 D 887/36

    1. Muß der Angeklagte auf die "Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes"

    Auszug aus BGH, 30.10.1979 - 1 StR 570/79
    Ein Hinweis auf erst in der Hauptverhandlung sich ergebende Umstände, welche vom Strafgesetz besonders vorgesehen sind und die Strafbarkeit erhöhen, sei nur erforderlich, wenn die in Betracht kommende Verschärfung an gesetzlich benannte Umstände anknüpfe, wenn also durch Aufnahme eines weiteren Merkmals ein neuer Tatbestand entstehe oder eine anderweit gesetzlich festgelegte Regelung zur Anwendung kommen solle (RGSt 70, 357, 358; 70, 400, 404; RG JW 1935, 2433 Nr. 10; BGH NJW 1959, 996 Nr. 18).
  • BGH, 13.03.1959 - 4 StR 29/59
    Auszug aus BGH, 30.10.1979 - 1 StR 570/79
    Ein Hinweis auf erst in der Hauptverhandlung sich ergebende Umstände, welche vom Strafgesetz besonders vorgesehen sind und die Strafbarkeit erhöhen, sei nur erforderlich, wenn die in Betracht kommende Verschärfung an gesetzlich benannte Umstände anknüpfe, wenn also durch Aufnahme eines weiteren Merkmals ein neuer Tatbestand entstehe oder eine anderweit gesetzlich festgelegte Regelung zur Anwendung kommen solle (RGSt 70, 357, 358; 70, 400, 404; RG JW 1935, 2433 Nr. 10; BGH NJW 1959, 996 Nr. 18).
  • RG, 17.12.1936 - 2 D 474/36

    1. In welchem Verhältnis steht ein Vergehen gegen den § 36 Abs. 1 Nr. 7 DevVO.

    Auszug aus BGH, 30.10.1979 - 1 StR 570/79
    Ein Hinweis auf erst in der Hauptverhandlung sich ergebende Umstände, welche vom Strafgesetz besonders vorgesehen sind und die Strafbarkeit erhöhen, sei nur erforderlich, wenn die in Betracht kommende Verschärfung an gesetzlich benannte Umstände anknüpfe, wenn also durch Aufnahme eines weiteren Merkmals ein neuer Tatbestand entstehe oder eine anderweit gesetzlich festgelegte Regelung zur Anwendung kommen solle (RGSt 70, 357, 358; 70, 400, 404; RG JW 1935, 2433 Nr. 10; BGH NJW 1959, 996 Nr. 18).
  • BGH, 03.11.1959 - 1 StR 425/59
    Auszug aus BGH, 30.10.1979 - 1 StR 570/79
    Infolgedessen kann nicht in Abrede gestellt werden, daß Sinn und Zweck der Vorschrift des § 265 Abs. 2 StPO, die den Angeklagten vor Überraschungen schützen und ihm Gelegenheit zu umfassender Verteidigung geben will (BGHSt 2, 371, 373; 13, 320, 323), für ihre Anwendung sprechen.
  • OLG Dresden, 25.04.2014 - 2 OLG 24 Ss 778/13

    Gewerbsmäßigkeit; Regelbeispiel; Arbeitslosengeld

    Wenngleich darin "kein tiefgreifender Wesensunterschied" zu den selbständigen Qualifikationstatbeständen liegt (BGHSt 26, 167 [173]; vgl. auch BGH, Urteil vom 30. Oktober 1979 - 1 StR 570/79 - bei Holtz MDR 1980, 274), weil sie ebenso einen erhöhten, "in der Regel" zur Strafrahmenverschiebung führenden Unrechtsgehalt und Schuldgehalt (vgl. BGH MDR 1976, 769) festlegen, handelt es sich dennoch nicht um Tatbestandsmerkmale (BGHSt 29, 359, [368]).
  • BGH, 21.12.1993 - 1 StR 782/93

    Gewerbsmäßigkeit: Voraussetzungen

    Die Gewerbsmäßigkeit eines Handelns wird durch ein subjektives Moment begründet: Der Täter muß die Absicht haben, sich durch wiederholte Tatbegehung eine nicht unbedeutende Einnahmequelle zu verschaffen (BGHSt 1, 383; BGH NJW 1980, 714; OLG Köln NStZ 1991, 585 [OLG Köln 06.08.1991 - Ss 330/91] jew. m.w.Nachw.).

    Diese Feststellungen können Feststellungen zur subjektiven Seite der Gewerbsmäßigkeit nicht ersetzen (vgl. BGH NJW 1980, 714), ebensowenig wie die - auch nicht näher begründete, den Angeklagten aber hier nicht beschwerende - Annahme einer fortgesetzten Tat (vgl. BGHSt 26, 4, 9).

  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Darin liegt "kein tiefgreifender Wesensunterschied" zu den selbständigen Qualifikationstatbeständen (BGHSt 26, 167, 173; vgl. auch BGH, Urt. vom 30. Oktober 1979 - 1 StR 570/79 - bei Holtz NDR 1980, 274).
  • BGH, 13.07.2018 - 1 StR 34/18

    Hinweispflicht des Gerichts bei veränderter Beurteilung der Rechtslage (Annahme

    Deshalb verlangt das Gesetz, dass er und seine Verteidiger in die Lage versetzt werden, ihre Verteidigung auf den neuen rechtlichen Gesichtspunkt einzurichten (vgl. BGH, Urteile vom 27. Mai 1952 - 1 StR 160/52, BGHSt 2, 371, 373; vom 3. November 1959 - 1 StR 425/59, BGHSt 313, 320 f.; vom 16. Oktober 1962 - 5 StR 276/62, BGHSt 18, 56, 57; vom 19. Januar 1965 - 5 StR 578/64 Rn. 7 und vom 30. Oktober 1979 - 1 StR 570/79, NJW 1980, 714; vgl. auch LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 265 Rn. 1 ff.).
  • BGH, 24.07.1997 - 4 StR 222/97

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person

    Gewerbsmäßigkeit bedeutet, daß der Täter beabsichtigt, sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen (st. Rspr., vgl. BGHSt 1, 383 und die Nachweise bei Tröndle StGB 48. Aufl. vor § 52 Rdn. 43); sie wird also durch ein subjektives Moment begründet (vgl. BGH NJW 1980, 714; BGHR StGB § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Gewerbsmäßig 1).
  • BGH, 08.05.1980 - 4 StR 172/80

    Festsetzung einer Geldbuße wegen Überschreitung der zulässigen

    Sein Recht auf umfassende Verteidigung soll möglichst ungeschmälert sein (vgl. BGHSt 2, 85, 87; 2, 371, 373; 13, 320, 325; 18, 66, 68; 18, 288, 289; BGH, Urteil vom 30. Oktober 1979 - 1 StR 570/79).

    Auch der sich anbahnenden Änderung seiner Rechtsprechung zur Hinweispflicht bei einem durch die Anführung von Regelbeispielen tatbestandsmäßig angereicherten besonders schweren Fall liegen ähnliche Erwägungen zugrunde (vgl. NJW 1977, 1830; Urteil vom 30. Oktober 1979 - 1 StR 570/79; vgl. auch Braunsteffer NJW 1978, 60).

  • BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87

    Hinweispflicht bei Verneinung erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit

    Anders als in einem Fall der vorliegenden Art verhält es sich auch, wenn erst in der Hauptverhandlung die - gesetzlich näher umschriebenen - Merkmale eines Regelbeispiels für einen besonders schweren Fall hervortreten (für die Annahme, beim unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln habe der Täter "gewerbsmäßig" gehandelt, vgl. BGH NJW 1980, 714).
  • BGH, 13.05.1982 - 3 StR 51/82

    Berechnung des Blutalkoholgehalts - Abgrenzung Diebstahl und unbefugte

    Denn dessen Voraussetzungen - Einschlagen des Pkw-Fensters, gewaltsames Überdrehen des Lenkradschlosses, Kurzschließen des Pkw - ergaben sich ohne weiteres aus dem äußeren, schon in der Anklage beschriebenen Sachverhalt, der Gegenstand der Hauptverhandlung war (vgl. BGH NJW 1977, 1830 und NJW 1980, 714; weitergehend Hürxthal in Karlsruher Kommentar, StPO § 265 Rdn. 14).
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