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   BGH, 27.11.1979 - VI ZR 40/78   

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https://dejure.org/1979,273
BGH, 27.11.1979 - VI ZR 40/78 (https://dejure.org/1979,273)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1979 - VI ZR 40/78 (https://dejure.org/1979,273)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1979 - VI ZR 40/78 (https://dejure.org/1979,273)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen und Anforderungen an ein Ergänzungsurteil in Fällen eines unbeschiedenen, nicht übergegangenen Anspruches - Zulässigkeit eines Ergänzungsurteils in Fällen missverstandenen Klägerbegehrens

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 321

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 321
    Umfang der Ergänzung eines Urteils

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 840
  • MDR 1980, 302
  • VersR 1980, 263
 
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Wird zitiert von ... (55)

  • BGH, 07.05.2007 - II ZR 281/05

    Zeitliche Beschränkung der Beteiligung eines neu eintretenden Vertragsarztes an

    Seinem Inhalt nach ist das Urteil vom 26. Januar 2006 daher kein "Ergänzungsurteil", sondern besagt nur, dass das Berufungsgericht das angegriffene, dem hiesigen Revisionsverfahren zugrunde liegende Urteil für "vollständig", also nicht ergänzungsbedürftig hält (s. zu einem vergleichbaren Fall BGH, Urt. v. 27. November 1979 - VI ZR 40/78, NJW 1980, 840).
  • BGH, 16.12.2005 - V ZR 230/04

    Voraussetzungen des Urteilsergänzungsverfahrens; Entscheidung über die bis zur

    Denn selbst wenn der Antrag auf Urteilsergänzung unzulässig und die Durchführung der Berufung der einzig mögliche Weg zur Erlangung der beantragten Kostenentscheidung wäre, könnte der Antrag nicht unter dem Gesichtspunkt als zulässig angesehen werden, dass das Berufungsgericht ihn durch eine inkorrekte Vorgehensweise sozusagen herausgefordert hat (BGH, Urt. v. 27. November 1979, VI ZR 40/78, NJW 1980, 840, 841).

    Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Gericht einzelne Angriffs- oder Verteidigungsmittel übergangen oder den Anspruch einer Partei nicht beschieden hat, weil es ihr Klageziel falsch ausgelegt hat (BGH, Urt. v. 27. November 1979, VI ZR 40/78, NJW 1980, 840).

  • BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 29/09

    Eröffnung des Rechtsmittelzugs neben dem Ergänzungsverfahren nach § 321 Abs. 1

    Eine Partei, deren Anspruch (noch) nicht beschieden worden ist, kann daher grundsätzlich - mangels Beschwer - keine Ergänzung der bislang unterbliebenen Entscheidung durch Einlegung eines Rechtsmittels verlangen, sondern nur eine Schließung der Lücke im Verfahren nach § 321 ZPO erreichen (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 1979 - VI ZR 40/78, NJW 1980, 840, unter II 2 b; Urteil vom 5. Februar 2003 - IV ZR 149/02, NJW 2003, 1463, unter 1 a; BAG, aaO; Musielak/Musielak, aaO; Zöller/Vollkommer, aaO; Reichold, aaO; Stein/Jonas/ Leipold, aaO; Hk-ZPO/Saenger, aaO; Rensen, aaO, jeweils m.w.N.).
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