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   BAG, 21.10.1980 - 6 AZR 640/79   

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BAG, 21.10.1980 - 6 AZR 640/79 (https://dejure.org/1980,619)
BAG, Entscheidung vom 21.10.1980 - 6 AZR 640/79 (https://dejure.org/1980,619)
BAG, Entscheidung vom 21. Oktober 1980 - 6 AZR 640/79 (https://dejure.org/1980,619)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsverfassungsrecht - Kündigung - Befristeter Auslandsaufenthalt - Beteiligungsrecht - Sitz des Betriebes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1175
  • BB 1980, 1639
  • DB 1980, 2195
  • DB 1981, 696
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 29.01.1980 - 1 ABR 45/79

    Begriff der leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG

    Auszug aus BAG, 21.10.1980 - 6 AZR 640/79
    Diese erfordert nämlich die Wahrnehmung spezifisch-unternehmerischer Teilaufgaben, die im Hinblick auf die Gesamttätigkeit des Angestellten und die Gesamtheit der Unternehmensaufgabe erheblich sind (ständige Rechtsprechung des BAG vgl. z.B. BAG 27, 218 ff. = AP Nr. 1 zu § 105 BetrVG; zuletzt insoweit übereinstimmend BAG Beschluß vom 29. Januar 1980 -- 1 ABR 45/79 -- (demnächst) AP Nr. 22 zu § 5 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 05.09.1972 - 3 AZR 212/69

    Revisionsinstanz - Amtsprüfung - Prozeßrüge - Internationale Zuständigkeit -

    Auszug aus BAG, 21.10.1980 - 6 AZR 640/79
    Obwohl keine der Parteien sich gegen diese Annahme gewandt hat, ist noch in der Revisionsinstanz von Amts wegen und unabhängig von einer Prozeßrüge zu prüfen, ob die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Arbeitssachen gegeben ist (vgl. BAG 24, 411 (416 f.) = AP Nr. 159 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 19.08.1975 - 1 AZR 565/74

    Arbeitsverhältnis: Kündigung, Leitender Angestellter, Information des

    Auszug aus BAG, 21.10.1980 - 6 AZR 640/79
    Diese erfordert nämlich die Wahrnehmung spezifisch-unternehmerischer Teilaufgaben, die im Hinblick auf die Gesamttätigkeit des Angestellten und die Gesamtheit der Unternehmensaufgabe erheblich sind (ständige Rechtsprechung des BAG vgl. z.B. BAG 27, 218 ff. = AP Nr. 1 zu § 105 BetrVG; zuletzt insoweit übereinstimmend BAG Beschluß vom 29. Januar 1980 -- 1 ABR 45/79 -- (demnächst) AP Nr. 22 zu § 5 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 07.12.1989 - 2 AZR 228/89

    Anwendung deutschen Betriebsverfassungsrechts bei langjährigem Einsatz des

    Demgegenüber fehlt es an einer hinreichenden Beziehung zum Inland bei Arbeitnehmern, die dauernd im Ausland tätig sind (BAGE 30, 266 [271] = AP Nr. 16 zu Internat. Privatrecht, Arbeitsrecht; Urteil vom 30.04.1987 - AP Nr. 15 zu § 12 SchwbG ; Auffarth, a.a.O., S. 36; Richardi, a.a.O.; Birk, RdA 1984, 129 [136]), insbesondere nur für einen bestimmten Auslandseinsatz eingestellt wurden und nie im inländischen Betrieb tätig waren (BAG, Urt. vom 21.10.1980 - 6 AZR 640/79 - AP Nr. 17 zu Internat. Privatrecht, Arbeitsrecht; Corts, a.a.O., 255; Birk, RabelsZ, a.a.O., 408).

    Die beiden Entscheidungen des 6. Senats vom 25.04.1978 (BAGE 30, 266 = AP Nr. 16 zu Internat. Privatrecht, Arbeitsrecht; vom 21.10.1980 - 6 AZR 640/79 - AP Nr. 17 zu Internat. Privatrecht, Arbeitsrecht) haben lediglich den Fall behandelt, daß der Arbeitnehmer bei dauernder Auslandstätigkeit gleichzeitig in einen ausländischen Betrieb integriert war.

    Der 6. Senat hat das entscheidende materielle Kriterium als persönliche, tätigkeitsbezogene und rechtliche Bindung an den Inlandsbetrieb umschrieben (Urteil vom 21.10.1980 - AP Nr. 17 zu Internat. Privatrecht, Arbeitsrecht; ebenso Hickl, a.a.O., S. 14).

    Es bedarf daher auch keiner Entscheidung, ob eine Zuordnung zu einem Inlandsbetrieb in jedem Fall voraussetzt, daß der Arbeitnehmer dort irgendwann einmal tätig war (so wohl der 6. Senat im Urteil vom 21.10.1980 - AP Nr. 17 zu Internat. Privatrecht, Arbeitsrecht; Auffarth, a.a.O., S. 36; Corts, a.a.O., 255; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, a.a.O., Rdn. 16).

  • BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung

    Vielmehr findet es auf diese dann Anwendung, wenn sich die Auslandstätigkeit als "Ausstrahlung" des Inlandsbetriebes darstellt (BAG 25. April 1978 - 6 ABR 2/77 - BAGE 30, 266 = AP Internationales Privatrecht-Arbeitsrecht Nr. 16, zu II 2 c der Gründe; BAG 21. Oktober 1980 - 6 AZR 640/79 - AP Internationales Privatrecht-Arbeitsrecht Nr. 17 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 43, zu II 3 b der Gründe; BAG 7. Dezember 1989 - 2 AZR 228/89 - AP Internationales Privatrecht-Arbeitsrecht Nr. 27= EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 74, zu I 2 der Gründe mwN; Boemke, "Ausstrahlungen" des Betriebsverfassungsgesetzes ins Ausland NZA 1992, 112, 113 ff.; Gaul, Betriebsverfassungsrechtliche Aspekte einer Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland, BB 1990, 697 ff.).
  • BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 27/91

    Wahlberechtigung von Zeitungszustellern

    Die Betriebszugehörigkeit setzt ein Arbeitsverhältnis zum Betriebsinhaber und eine tatsächliche Eingliederung des Arbeitnehmers in die Betriebsorganisation voraus (vgl. Senatsbeschluß BAGE 61, 7, 13 = AP, aaO; auch BAG Urteil vom 21. Oktober 1980 - 6 AZR 640/79 - AP Nr. 17 Internat. Privatrecht Arbeitsrecht, zu II 3 d der Gründe).
  • BAG, 27.05.1982 - 6 ABR 28/80

    Betriebsversammlungen - Auslandsbezug

    Die internationale Zuständigkeit ist auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz zu prüfen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zuletzt noch der Senat in seinen Beschlüssen vom 23. Juli 1981 - 6 ABR 74/78 -, zur Veröffentlichung bestimmt und - 6 ABR 44/79 - unveröffentlicht, z.T. kritisch: Beitzke Anm. zum Urteil vom 21. Oktober 1980 - 6 AZR 640/79 - AP Nr. 17 Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht).

    1. Das Landesarbeitsgericht geht zutreffend zunächst davon aus, daß die für einen Arbeitnehmer einmal begründeten persönlichen Wirkungen des Betriebsverfassungsgesetzes grundsätzlich auch dann weiter bestehen, wenn er vom inländischen Betrieb vorübergehend ins Ausland entsandt wird (BAG 30, 266 = AP Nr. 16 Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht mit Anm. Simitis; BAG Urteil vom 21. Oktober 1980 - 6 AZR 640/79 - AP Nr. 17 aaO mit Anm. Beitzke sowie Corts in ArbuR 1981, 254).

    Dem Arbeitnehmer bleibt somit die Vertretung seiner Interessen durch den Betriebsrat auch dann erhalten, wenn er zwar im Ausland tätig ist, aber noch zum inländischen Betrieb gehört (BAG Urteil vom 21. Oktober 1980 - 6 AZR 640/79 - aaO; Lorenz, SAE 1979, 223; Birk, SAE 1978, 239 f.; sogen. "Ausstrahlung" der deutschen Betriebsverfassung).

    Es gilt räumlich nur für Betriebe innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlins (BAG Urteil vom 9. November 1977 - 5 AZR 132/76 - AP Nr. 13 Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht; BAG 30, 266, aaO; Urteil vom 21. Oktober 1980 - 6 AZR 640/79 - aaO; Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG 13. Aufl. § 1 Rz 2; Dietz/Richardi, BetrVG 6. Aufl. § 1 Vorb. 37; Galperin/Löwisch, BetrVG 6. Aufl. Vorb. 9 vor § 1; GK-Kraft, BetrVG 2. Bearb. 1979, § 1 Rz 7, 8; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl. Band II § 53 S. 1112 Fn. 5; Nikisch, Arbeitsrecht Band III § 93 S. 56; Beitzke, RdA 1951, 134 f.; Simitis in Festschrift für Karl Kegel, S. 178 Fn. 87 sowie Anm. zu BAG AP Nr. 16 Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht; a.A. Gamillscheg, Internationales Arbeitsrecht, § 17 S. 370 ff.; Schnorr von Carolsfeld, Arbeitsrecht, 2. Aufl., § 11 S. 421).

  • BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 563/85

    Voraussetzungen für betriebsbedingte Druckkündigung

    Diese Grundsätze sind nach allgemeiner Meinung auch dann anzuwenden, wenn Kunden des Arbeitgebers die Entlassung des Arbeitnehmers unter Androhung des Abbruchs von Geschäftsbeziehungen verlangen (LAG Düsseldorf, Urteil vom 7. März 1957 - 3 (7) Sa 552/56 - DB 1957, 460; LAG Berlin Urteil vom 18. August 1980 - 9 Sa 42/80 - DB 1980, 2195; KR-Becker, aaO, § 1KSchG, Rz 270 und 271; Bleistein, aaO; Feichtinger, Die außerordentliche Kündigung, B II 2 j, AR-Blattei, Kündigung VIII; KR-Hillebrecht, aaO, § 626 BGB Rz 148; Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 1, Rz 94).
  • BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 21/88

    Ermittlung der für die Größe des Betriebsrats maßgebenden Belegschaftsstärke nur

    Zu den konstitutiven Merkmalen der Betriebszugehörigkeit gehören grundsätzlich zwei Komponenten: einerseits ein Arbeitsverhältnis zum Betriebsinhaber, das in der Regel durch einen Arbeitsvertrag, ausnahmsweise aber auch durch Gesetz (vgl. z. B. Art. 1 § 10 Abs. 1 AÜG, Art. 1 § 13 AÜG i. V. mit Art. 1 § 1 Abs. 2 AÜG) zustandekommen kann, andererseits eine tatsächliche Eingliederung des Arbeitnehmers in die Betriebsorganisation (vgl. auch BAG Urteil vom 21. Oktober 1980 - 6 AZR 640/79 - AP Nr. 17 Internationales Privatrecht Arbeitsrecht, unter II 3 d der Gründe).
  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 192/86

    Kündigung eines Auslandsarbeitsverhältnisses

    Demgemäß hat der Betriebsrat eines in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Betriebes bei der Kündigung eines Arbeitnehmers, der im Ausland beschäftigt ist, kein Beteiligungsrecht (BAGE 30, 266 [BAG 25.04.1978 - 6 ABR 2/77] = AP Nr. 16 zu Internat. Privatrecht, Arbeitsrecht; BAG Urteil vom 21. Oktober 1980 - 6 AZR 640/79 - AP Nr. 17 zu Internat. Privatrecht, Arbeitsrecht, jeweils m. w. N.).

    So wird ein einmal begründeter betriebsverfassungsrechtlicher Status eines früher im Inland tätigen Arbeitnehmers jedenfalls dann nicht beeinträchtigt, wenn dieser Arbeitnehmer nur vorübergehend im Ausland im Interesse seines Betriebes tätig ist (vgl. BAGE 30, 266 [BAG 25.04.1978 - 6 ABR 2/77]; BAG Urteil vom 21. Oktober 1980, aaO).

    Selbst wenn ein unselbständiger Betriebsteil im Sinne von § 4 BetrVG vorgelegen hätte, wären hieraus keine betriebsverfassungsrechtlichen Wirkungen hinsichtlich der Anwendbarkeit deutschen Betriebsverfassungsrechts und damit der personellen Beteiligungsrechte des Betriebsrates am Sitz der Beklagten in Frankfurt am Main auf den Kläger herzuleiten (BAG Urteil vom 21. Oktober 1980, aaO; BAGE 30, 266 [BAG 25.04.1978 - 6 ABR 2/77]).

  • BAG, 20.02.2001 - 1 ABR 30/00

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einstellung von technischen

    Ein hinreichender Bezug zum Inlandsbetrieb fehlt in der Regel bei dauernd im Ausland tätigen Arbeitnehmern, wobei jedoch ein vom Arbeitgeber vorbehaltenes Rückrufrecht ein starkes Indiz für einen fortbestehenden Inlandsbezug sein kann, sofern es praktische Bedeutung hat (BAG 25. April 1978 - 6 ABR 2/77 - BAGE 30, 266; 21. Oktober 1980 - 6 AZR 640/79 - …
  • BAG, 16.01.1990 - 1 ABR 47/88

    Mitbestimmung bei Auslandsarbeitsverhältnis - Aufhebung einer vom Arbeitgeber

    Demgegenüber fehlt es an einer hinreichenden Beziehung zum Inland bei Arbeitnehmern, die dauernd im Ausland tätig sind (BAGE 30, 266, 271 [BAG 25.04.1978 - 6 ABR 2/77] = AP Nr. 16 zu Internat. Privatrecht-Arbeitsrecht, zu II 2 d der Gründe; Urteil vom 30. April 1987, aaO, zu II 2 b der Gründe), insbesondere nur für einen bestimmten Auslandseinsatz eingestellt wurden und nie im inländischen Betrieb tätig waren (BAG Urteil vom 21. Oktober 1980 - 6 AZR 640/79 - AP Nr. 17 zu Internat. Privatrecht-Arbeitsrecht, zu II 3 c der Gründe).

    Anknüpfend u.a. an die Rechtsprechung des Sechsten Senats, der das entscheidende materielle Kriterium für die Betriebszugehörigkeit bei Auslandstätigkeit als persönliche, tätigkeitsbezogene und rechtliche Bindung an den Inlandsbetrieb umschrieben hat (Urteil vom 21. Oktober 1980, aaO, zu II 3 d der Gründe; ebenso Hickl, aaO, 14; ähnlich auch Birk, aaO, S. 32 ff.) hat der Zweite Senat in dem Urteil vom 7. Dezember 1989 (aaO, zu I 4 der Gründe) ganz allgemein ausgesprochen, daß die Anwendung deutschen Betriebsverfassungsrechts eine Beziehung zum Inlandsbetrieb voraussetzt, die es rechtfertigt, die Auslandstätigkeit als Ausstrahlung der im Inland entfalteten betrieblichen Aktivitäten zu behandeln.

    Bei der befristeten Einstellung für einen einmaligen Auslandseinsatz werden betriebsverfassungsrechtliche Wirkungen, also die Zugehörigkeit des Arbeitnehmers zur Belegschaft des Inlandsbetriebs des Arbeitgebers nicht begründet, so daß die Anwendbarkeit deutschen Betriebsverfassungsrechts auf den Arbeitnehmer entfällt (BAG Urteil vom 21. Oktober 1980, aaO, zu II 3 c der Gründe).

  • LAG Niedersachsen, 09.11.2017 - 5 Sa 1006/16

    Ausstrahlung des inländischen Betriebes auf einen im Ausland tätigen

    Es geht dabei nicht um eine Ausstrahlung des BetrVG in das Ausland, sondern um eine Ausstrahlung des inländischen Betriebes auf den im Ausland beschäftigten Arbeitnehmer (BAG, 21.10.1980 - 6 AZR 640/79 - Rn. 24).

    a) Ursprünglich einmal ist hierzu die Auffassung vertreten worden, dass ein einmaliger befristeter Auslandseinsatz keine Ausstrahlungswirkung entfalte, weil dieser so tätige Arbeitnehmer niemals dem Betrieb angehört habe (BAG, 21.10.1980 - 6 AZR 640/79 - Rn. 22).

  • LAG Düsseldorf, 13.01.2016 - 12 TaBV 67/14

    Anforderungen an die Abstimmung hinsichtlich der Teilnahme eines selbständigen

  • LAG Niedersachsen, 09.11.2017 - 5 Sa 1127/16

    Ausstrahlung des inländischen Betriebes auf einen im Ausland tätigen

  • LAG Niedersachsen, 09.11.2017 - 5 Sa 176/17

    Ausstrahlung des inländischen Betriebes auf einen im Ausland tätigen

  • LAG Niedersachsen, 09.11.2017 - 5 Sa 1008/16

    Ausstrahlung des inländischen Betriebes auf einen im Ausland tätigen

  • LAG Niedersachsen, 16.11.2017 - 5 Sa 1004/16

    Ausstrahlung des inländischen Betriebes auf einen im Ausland tätigen

  • BAG, 18.02.1988 - 2 AZR 590/87

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Arbeitsgerichts im Falle der gegen

  • LAG Niedersachsen, 16.11.2017 - 5 Sa 1014/16

    Ausstrahlung des inländischen Betriebes auf einen im Ausland tätigen

  • LAG Niedersachsen, 09.11.2017 - 5 Sa 1015/16

    Ausstrahlung des inländischen Betriebes auf einen im Ausland tätigen

  • LAG Niedersachsen, 09.11.2017 - 5 Sa 194/17

    Ausstrahlung des inländischen Betriebes auf einen im Ausland tätigen

  • LAG Niedersachsen, 09.11.2017 - 5 Sa 1053/16

    Ausstrahlung des inländischen Betriebes auf einen im Ausland tätigen

  • LAG Hamburg, 10.10.1988 - 5 TaBV 4/88

    Wirksamkeit; Zuständigkeit; Einigungsstelle; Bestellungsverfahren; Betriebsrat;

  • LAG Hamm, 01.03.1990 - 17 Sa 1326/89

    Erfüllung der ehelichen Pflichten; Kündigung; Versorgungsausgleich;

  • LAG München, 07.07.2010 - 5 TaBV 18/09

    Teilbetriebsversammlung - Territorialitätsprinzip - Ausstrahlungswirkung

  • LAG München, 08.07.2009 - 11 TaBV 114/08

    Ausstrahlung eines inländischen Betriebs

  • LAG München, 01.03.2000 - 9 TaBV 51/99

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einstellung von technischen

  • LAG Düsseldorf, 02.02.1982 - 11 TaBV 102/81
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