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   OLG Frankfurt, 06.03.1981 - 20 REMiet 1/80   

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https://dejure.org/1981,791
OLG Frankfurt, 06.03.1981 - 20 REMiet 1/80 (https://dejure.org/1981,791)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.03.1981 - 20 REMiet 1/80 (https://dejure.org/1981,791)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. März 1981 - 20 REMiet 1/80 (https://dejure.org/1981,791)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben als Begründung der Kündigung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Kündigung von Wohnraum wegen allgemeinen öffentlichen Interesses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 564b Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1277
  • MDR 1981, 673
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 30.11.1971 - Allg. Reg. 31/71
    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.1981 - 20 REMiet 1/80
    Dazu ist das Gericht des Rechtsentscheids befugt (vgl. OLG Karlsruhe, ZMR 1970, 310; BayObLG, NJW 1972, 685, 686; Schmidt-Futterer, NJW 1968, 919, 922).

    Es ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen, daß ein von einer Gemeinde verfolgtes öffentliches Interesse ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 564 b Abs. 1 BGB darstellt (vgl. BayObLG, NJW 1972, 685, 686 zu § 556 a BGB sowie in dem bereits erwähnten Beschluß; Barthelmess, 2. WohnraumkündigungsschutzG, 1976, § 564 b, Anm. 119; Schmidt-Futterer/Blank, WohnraumschutzG, 3. Aufl., 1979, Anm. B 523; Vogel, JZ 1975, 73, 75; s. auch Emmerich/Sonnenschein, Mietrecht, 1979, § 564 b, Anm. 118).

    Vielmehr muß dieses ein so erhebliches Gewicht haben, daß es gegenüber dem allgemeinen Interesse des Mieters am Fortbestand des Mietverhältnisses überwiegt (vgl. BayObLG, NJW 1972, 685, 686; Barthelmess, aaO.; Erman/Schopp, BGB , 1. Band, 6. Aufl., 1975, § 564 b, Anm. 7; Vogel, aaO.; s. auch Sternel, Mietrecht, 2. Aufl., 1979, Rdn. IV 95).

  • OLG Stuttgart, 06.03.1969 - 8 W 324/68
    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.1981 - 20 REMiet 1/80
    Dies widerspräche der Funktion des Gerichts als eines stets mit einem konkreten Fall befaßten Spruchkörpers (OLG Köln, WuM 1968, 179, 180; OLG Stuttgart, ZMR 1969, 242 ; OLG Karlsruhe, ZMR 1970, 310; BayObLG, …
  • OLG Köln, 28.06.1968 - 2 W 103/68

    Prüfungsumfang bei Vorlagefrage nach Art. 3 Abs. 1 des 3. MRÄndG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.1981 - 20 REMiet 1/80
    Dies widerspräche der Funktion des Gerichts als eines stets mit einem konkreten Fall befaßten Spruchkörpers (OLG Köln, WuM 1968, 179, 180; OLG Stuttgart, ZMR 1969, 242 ; OLG Karlsruhe, ZMR 1970, 310; BayObLG, …
  • BGH, 09.05.2012 - VIII ZR 238/11

    BGH bejaht Kündigungsmöglichkeit zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben des

    83/80|BGH; 12.11.1980; IVb ZB 547/80">NJW 1981, 580, 582 ff.; OLG Frankfurt am Main, NJW 1981, 1277 f. mwN; LG Hamburg, NJW-RR 1991, 649 mwN; LG Flensburg, ZMR 2001, 711; Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 10. Aufl., § 573 BGB Rn. 202).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - 10 B 9.22

    Berufung; Teilstattgabe; vorzeitige Besitzeinweisung nach Bundesfernstraßenrecht;

    Dieser Maßstab wird in der Rechtsprechung dahingehend beschrieben, dass aus der Durchführung des Bauvorhabens ein gewichtiger Vorteil für die Allgemeinheit erwachsen muss (OLG Frankfurt, Rechtsentscheid vom 6. März 1981 - 20 RE-Miet 1/80 - juris Rn. 17).

    Aus diesem Grund hängt die Zulässigkeit der Kündigung - entgegen der Ansicht des Beklagten und des OLG Frankfurt (Rechtsentscheid vom 6. März 1981 - 20 RE-Miet 1/80 - juris Rn. 17) - auch nicht davon ab, ob der öffentlich-rechtlichen Körperschaft alternativ hoheitliche Mittel zur Verfügung stehen, sich die Mietsache zu beschaffen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - 10 B 8.22

    Berufung - Teilstattgabe - vorzeitige Besitzeinweisung nach

    Dieser Maßstab wird in der Rechtsprechung dahingehend beschrieben, dass aus der Durchführung des Bauvorhabens ein gewichtiger Vorteil für die Allgemeinheit erwachsen muss (OLG Frankfurt, Rechtsentscheid vom 6. März 1981 - 20 RE-Miet 1/80 - juris Rn. 17 ).

    Aus diesem Grund hängt die Zulässigkeit der Kündigung - entgegen der Ansicht des Beklagten und des OLG Frankfurt (Rechtsentscheid vom 6. März 1981 - 20 RE-Miet 1/80 - juris Rn. 17) - auch nicht davon ab, ob der öffentlich-rechtlichen Körperschaft alternativ hoheitliche Mittel zur Verfügung stehen, sich die Mietsache zu beschaffen.

  • OLG Karlsruhe, 23.12.1983 - 9 REMiet 4/83

    Kündigung; Eintreten in den Mietvertrag; Berechtigtes Interesse ;

    Auch Gemeinden oder sonstige öffentlich-rechtliche Körperschaften können sich bei der Kündigung von Wohnraum zur Begründung eines berechtigten Interesses auf ihre Verpflichtung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben berufen (BayObLG, WuM 1981, 32 ), die jedenfalls dann zu berücksichtigen ist, wenn sie das Interesse des Mieters am Fortbestand des Mietverhältnisses überwiegt (OLG Frankfurt, WuM 1981, 126 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 11.06.1991 - 8 REMiet 1/91

    Kündigung von Genossenschaftswohnungen durch gemeinnützige

    Mit der Kündigung verfolgt sie nicht nur ein Drittinteresse oder ein allgemeines öffentliches Interesse an einer sachgerechten Wohnungsversorgung der Bevölkerung, was nicht ausreichen würde (OLG Frankfurt, NJW 1981, 1277 ), sondern ein Eigeninteresse, weil sie damit in Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgabe handelt.
  • OLG Köln, 11.07.1996 - 7 U 24/96

    Entschädigungsanspruch eines Milcherzeugers hinsichtlich der durch die in Kraft

    Weitergehende Zinsen wegen Verzugs kann der Kläger dagegen nicht beanspruchen, da die Verzugsvorschriften auf die Entschädigung aus dem Gesichtspunkt des enteignungsgleichen Eingriffs keine Anwendung finden (BGH NJW 1981, 1277).
  • AG Neustadt am Rübenberge, 27.03.1995 - 27 C 2380/94

    Anspruch auf Räumung einer Wohnung nach wirksamer Kündigung; Vorliegen eines

    Ob diese Voraussetzung vorliegt, hat das mit der Räumungsklage befaßte Gericht in eigener Zuständigkeit zu überprüfen (OLG Frankfurt, WuM 1981, 126, 127; LG Bochum, WuM 1989, 242 [LG Bochum 13.12.1988 - 11 S 227/88] ).
  • OLG Hamburg, 27.07.1981 - 4 U 27/81
    b) In dem Senat bekannt gewordene Rechtsentscheiden wird verschiedentlich die Auffassung vertreten, die zur Vorlage gelangte Rechtsfrage müsse - damit die Zulässigkeitsvoraussetzungen gemäß Art.III MÄG als gewahrt erscheinen könnten - für die Entscheidung des Rechtsstreites, in welchem die Vorlage erfolgt, nicht nur erheblich sein können, sondern auch erheblich sein (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluß vom 6. März 1981, WuM 1981, 126 f., 126; Oberlandesgericht Koblenz, Rechtsentscheid vom 25. Mai 1981 - bisher, soweit ersichtlich, nicht veröffentlicht -, Seite 3 [OLG Koblenz, HdM Nr. 1 = WuM 1981, 204 , ZMR 1981, 371]).
  • OLG München, 27.01.1994 - 24 U 490/93
    Eine allgemeine Pflicht zur gleichmäßigen Behandlung für das vom Grundsatz der Privatautonomie beherrschte bürgerliche Recht läßt sich weder aus Art. 3 GG noch aus § 242 BGB herleiten (vgl. BayObLG NJW 1981, 1277 ).
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