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   BGH, 24.02.1981 - VI ZR 168/79   

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https://dejure.org/1981,1851
BGH, 24.02.1981 - VI ZR 168/79 (https://dejure.org/1981,1851)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1981 - VI ZR 168/79 (https://dejure.org/1981,1851)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1981 - VI ZR 168/79 (https://dejure.org/1981,1851)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bewertung des Widerrufs der Zustimmung eines Prozessbeteiligten zur Verwertung von gerichtlichen Sachverständigengutachten als Prozesshindernis - Zurückweisung eines beantragten Sachverständigengutachtens als Verletzung der Prozessförderungspflicht - Verletzung der ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 356

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1319
  • MDR 1981, 836
  • VersR 1981, 532
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.02.1972 - VI ZR 134/70

    Beweisführer - Hindernis - Ärzliche Untersuchung - Sachverständiger -

    Auszug aus BGH, 24.02.1981 - VI ZR 168/79
    Der Beweisführer setzt ein Hindernis i. S. von § 356 ZPO auch dann, wenn er seine Zustimmung zur Verwertung von gerichtlichen Sachverständigen erhobener Befunde (hier: Röntgenaufnahmen) vor Erstellung des Gutachtens widerruft; es bedarf auch dann einer Fristsetzung nach § 356 ZPO (Ergänzung zu BGH LM Nr. 1 zu § 356 ZR = VersR 72, 488).

    Vielmehr sind die Voraussetzungen, unter denen ein Beweismittel zurückgewiesen oder ausgeschlossen werden kann, im Gesetz im einzelnen und abschließend geregelt (so bereits Senatsurteil vom 1. Februar 1972 - VI ZR 134/70 - VersR 1972, 488 = NJW 1972, 1133).

  • BGH, 23.09.1980 - VI ZR 189/79

    Hornschwiele - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, zur Reichweite der

    Auszug aus BGH, 24.02.1981 - VI ZR 168/79
    Um dem Patienten eine eigene Entscheidung darüber zu ermöglichen, ob er den Eingriff wagen soll, ist es in solchen Fällen vielmehr erforderlich, ihm nicht nur den technischen Ablauf der Operation zu erklären und ihn ganz allgemein auf die Gefahr eines Mißlingens hinzuweisen; vielmehr bedarf es einer detaillierten, für den medizinischen Laien verständlichen Darlegung des Für und Wider, um sicher zu gehen, daß sich der Patient über die Erfolgschancen der geplanten Operation und über das, was er im Falle eines Fehlschlages unter Umständen auf sich nehmen muß, keine Illusionen macht (vgl. dazu zuletzt Senatsurteil vom 23. September 1980 - VI ZR 189/79 - VersR 1980, 1145 m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.11.1972 - VI ZR 133/71

    Anspruch auf Schadensersatz - Kunstfehler eines Arztes bei einer Operation -

    Auszug aus BGH, 24.02.1981 - VI ZR 168/79
    In diesem Zusammenhang geht die Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 28. November 1972 - VI ZR 133/71 - VersR 1973, 244 fehl.
  • BGH, 23.10.1979 - VI ZR 197/78

    Aufklärungspflicht eines Arztes im Vorfeld einer Blinddarmoperation - Umfang der

    Auszug aus BGH, 24.02.1981 - VI ZR 168/79
    Vor allem fehlen Feststellungen darüber, ob die Klägerin schon vor der Konsultation des Beklagten von anderen Ärzten ausreichend aufgeklärt wurde, was genügen würde (Senatsurteil vom 23. Oktober 1979 - VI ZR 197/78 - VersR 1980, 68).
  • BGH, 31.03.1993 - VIII ZR 91/92

    Beibringungsfrist für ladungsfähige Anschrift

    Das entsprach vor der Vereinfachungsnovelle allgemeiner Ansicht und ist auch nach deren Inkrafttreten vom Bundesgerichtshof bestätigt worden (BGH, Urteil vom 24. Februar 1981 - VI ZR 168/79 = NJW 1981, 1319 [BGH 24.02.1981 - VI ZR 168/79]).
  • OLG Köln, 12.08.2009 - 5 U 47/09

    Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung bei relativ indizierten oder

    Insbesondere ist klar und deutlich anzusprechen der Stellenwert des eingetauschten Risikos gegenüber den Folgen einer Nichtbehandlung (vgl. hierzu etwa BGH VersR 1980, 1145; BGH NJW 1981, 1319).

    Verschlechterungsmöglichkeiten und ein Missverhältnis bei dem Tauschrisiko müssen in aller Deutlichkeit angesprochen werden (BGH VersR 1980, 1145; BGH NJW 1981, 1319; BGH NJW 1992, 2354; BGH NJW 1997, 1637; BGH NJW 1998, 1784).

  • OLG Naumburg, 09.11.2010 - 1 U 44/10

    Beckenosteotomie - Arzthaftung: Aufklärungspflichtverletzung vor einer dreifachen

    b) Zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts der Klägerin waren die Beklagten verpflichtet, die Klägerin in angemessener Form auch darüber in Kenntnis zu setzen, dass selbst bei fehlerfreier Durchführung des Eingriffs eine Verschlechterung ihres Befindens nicht auszuschließen war und sie in diesem Fall den vorhandenen Rest an Mobilität verlieren und in ihrer Entwicklung um Jahre zurück geworfen würde (vgl. BGH VersR 1987, 667 - 668 zitiert nach juris; BGH VersR 1981, 532 - 533 zitiert nach juris; OLG Stuttgart VersR 1998, 637 - 638 zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 05. November 2003, 3 U 102/03 zitiert nach juris; OLG Koblenz MDR 2004, 881 - 882 zitiert nach juris; Martis/ Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rdn. A 1060 ff; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Kapitel C Rdn. 41 ff).

    Über diese Gefahr eines Mißlingens der Operation mit der Folge einer Verschlimmerung ihrer Situation hätte die Klägerin aber in angemessener Weise belehrt werden müssen, um ihr eine eigenverantwortliche Entscheidung darüber zu ermöglichen, ob sie den Eingriff wagen oder lieber abwarten und mit ihren bisherigen Beschwerden einstweilen weiter leben wollte (vgl. BGH VersR 1987, 667-668 zitiert nach juris; BGH VersR 1981, 532-533 zitiert nach juris).

  • BGH, 24.11.1987 - VI ZR 65/87

    Umfang der ärztlichen Aufklärung bei Heileingriff

    Gibt es indessen mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden, die unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen haben, besteht mithin eine echte Wahlmöglichkeit für den Patienten, dann muß diesem durch entsprechende vollständige ärztliche Belehrung die Entscheidung darüber überlassen bleiben, auf welchem Weg die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (BGH, Urteil vom 11. Mai 1982 - VI ZR 171/80 - NJW 1982, 2121 = VersR 1982, 771; neuerdings zusammenfassend Senatsurteil vom 22. September 1987 - VI ZR 238/86 -, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; vgl. auch Senatsurteile vom 23. September 1980 - VI ZR 189/79 - NJW 1981, 633 = VersR 1980, 1145 und vom 24. Februar 1981 - VI ZR 168/79 - NJW 1981, 1319 = VersR 1981, 532, das Risiko eines Fehlschlags der Operation betreffend).
  • BGH, 19.11.1985 - VI ZR 134/84

    Anforderungen an Aufklärungspflicht über Embolierisiko bei grösseren Operationen

    Davon wäre nur die Rede gewesen, wenn sie einerseits einigermaßen gleichwertige Heilungschancen geboten hätte, andererseits aber andersartige Risiken bestanden hätten(Senatsurteil vom 23. September 1980 - VI ZR 189/79 - NJW 1981, 633 = VersR 1981, 1145 undvom 24. Februar 1981 - VI ZR 168/79 - NJW 1981, 1319 [BGH 24.02.1981 - VI ZR 168/79] = VersR 1981, 532).
  • BGH, 22.04.1982 - VII ZR 160/81

    Prozeßförderungspflicht des Anschlußberufungsklägers

    Auch der Anschlußberufungskläger ist nämlich der allgemeinen Prozeßförderungspflicht (§ 282 ZPO) unterworfen, die über § 523 ZPO auch im Berufungsverfahren zu beachten und bei deren Verletzung die Zurückweisung des verspäteten Vorbringens gemäß § 296 Abs. 2 ZPO möglich ist (vgl. BGH NJW 1981, 1319 [BGH 24.02.1981 - VI ZR 168/79] m.N.).
  • BGH, 22.12.1987 - VI ZR 32/87

    Aufklärungspflicht des Arztes bei erhöhtem Risiko einer Komplikation

    Um dem Patienten eine eigene Entscheidung darüber zu ermöglichen, ob er den Eingriff wagen oder besser von der Operation Abstand nehmen soll, ist es in solchen Fällen erforderlich, ihm in einer detaillierten, für den medizinischen Laien verständlichen Darlegung die Chancen und Risiken der Operation darzulegen, um sicherzugehen, daß er sich auch darüber keine Illusionen macht, was er im Falle eines Fehlschlages unter Umständen auf sich nehmen muß (Senatsurteil vom 24. Februar 1981 - VI ZR 168/79 - VersR 1981, 532 = AHRS 5350/8 m.w.N.).
  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 28/04

    Umfang der Aufklärung vor einem ärztlichen Heileingriff

    Die Selbstbestimmungsaufklärung umfaßt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats auch eine ausreichende Aufklärung über die Erfolgsaussichten des beabsichtigten Eingriffs (vgl. Senatsurteile vom 23. September 1980 - VI ZR 189/79 - VersR 1980, 1145; vom 24. Februar 1981 - VI ZR 168/79 - VersR 1981, 532; vom 22. Dezember 1987 - VI ZR 32/87 - VersR 1988, 439).
  • OLG Naumburg, 17.02.2011 - 1 U 89/10

    Glaskörperentfernung - Arzthaftungsprozess: Beweislast für eine hypothetische

    bb) Zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Klägers waren die Ärzte verpflichtet, ihn in angemessener Form auch darüber in Kenntnis zu setzen, dass selbst bei fehlerfreier Durchführung des Eingriffs eine Verschlechterung seines Befindens nicht auszuschließen war und er auch in diesem Fall den vorhandenen Rest seiner Sehfähigkeit verlieren konnte und erblinden würde (vgl. BGH VersR 1987, 667 - 668 zitiert nach juris; BGH VersR 1981, 532 - 533 zitiert nach juris; OLG Stuttgart VersR 1998, 637 - 638 zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 05.11.2003, 3 U 102/03 zitiert nach juris; OLG Koblenz MDR 2004, 881 - 882 zitiert nach juris; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rdn. A 1060 ff; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Kapitel C Rdn. 41 ff).
  • OLG Zweibrücken, 17.12.2002 - 5 U 5/02

    ärztlicher Behandlungsfehler, ärztliche Aufklärung, Mammakarzinom, Zweitkarzinom,

    Auf die Gefahr eines Misserfolges ist er unter eingehender Darlegung des Für und Wider besonders hinzuweisen, wenn der Eingriff vital nicht indiziert ist und der Misserfolg in einer Gesundheitsverschlechterung besteht (BGH NJW 1981, 1319, 1320).
  • OLG Köln, 24.01.2007 - 5 U 70/06

    Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einer Operation wegen einer Kahnbeinfraktur

  • BGH, 28.02.1989 - VI ZR 90/88
  • OLG Karlsruhe, 02.03.1988 - 7 U 2/84
  • OLG Oldenburg, 17.10.1995 - 5 U 134/92

    Haftung der Beklagten wegen einer fehlerhaften Vorbereitung und Durchführung der

  • LG Hamburg, 26.10.1993 - 316 S 31/92

    Anspruch auf Herausgabe einer bewohnten Wohnung

  • OLG Hamm, 20.10.1993 - 3 U 170/91
  • OLG Düsseldorf, 23.06.1988 - 8 U 229/86
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