Rechtsprechung
BGH, 10.02.1981 - VI ZR 182/79 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- Wolters Kluwer
Anspruch eines Klägers auf Begünstigung durch eine richterliche Schätzung der Schadenshöhe über den dem Strengbeweis zugänglichen Rahmen hinaus - Zurückhalten mit der ordnungsmäßigen Substantiierung eines Anspruchs sowie Verweigerung der zumutbaren Mitwirkung am ...
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Keine Gewähr von Beweiserleichterungen bei Nichterfüllung prozessualer Aufklärungspflichten
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ZPO § 287
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Kurzfassungen/Presse
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ZPO § 287
Schadensschätzung bei Verweigerung zumutbarer Mitwirkung des Klägers am Beweisverfahren
Verfahrensgang
- LG Hamburg - 27 O 756/71
- OLG Hamburg, 19.06.1979 - 7 U 87/75
- BGH, 10.02.1981 - VI ZR 182/79
Papierfundstellen
- NJW 1981, 1454
- ZIP 1981, 433
- MDR 1981, 662
- VersR 1981, 464
Wird zitiert von ... (16)
- OLG Düsseldorf, 11.02.2008 - 1 U 181/07
Zur Ermittlung der Schadenshöhe nach einem Verkehrsunfall mit einer einzigen …
Soweit ein Kläger mit der ordnungsgemäßen Substantiierung seines Anspruchs hartnäckig zurückgehalten und die zumutbare Mitwirkung am Beweisverfahren verweigert hat, hat er keinen Anspruch darauf, durch eine richterliche Schätzung der Schadenshöhe über den dem Strengbeweis zugänglichen Rahmen hinaus begünstigt zu werden (BGH NJW 1981, 1454). - OLG Düsseldorf, 07.03.2017 - 1 U 31/16
Rechtsfolgen der Unmöglichkeit der Ermittlung eines unfallbedingten Teilschadens …
Soweit ein Kläger mit der ordnungsgemäßen Substantiierung seines Anspruchs hartnäckig zurückgehalten und die zumutbare Mitwirkung am Beweisverfahren verweigert hat, hat er keinen Anspruch darauf, durch eine richterliche Schätzung der Schadenshöhe über den dem Strengbeweis zugänglichen Rahmen hinaus begünstigt zu werden (Senat, Urteil vom 19. April 2016, Az.: I-1 U 96/15; Urteil vom 16. April 2013, Az.: I-1 U 125/12; Urteil vom 11. Februar 2008, Az.: I-1 U 181/07 mit Hinweis auf BGH NJW 1981, 1454).Denn soweit ein Geschädigter mit der ordnungsgemäßen Substantiierung seines Anspruchs hartnäckig zurückgehalten und die zumutbare Mitwirkung ein Beweisverfahren verweigert hat, hat er keinen Anspruch darauf, durch eine richterliche Schätzung der Schadenshöhe über den dem Strengbeweis zugänglichen Rahmen hinaus begünstigt zu werden (…Senat, Urt. v. 19.04.2016, Az.: I - 1 U 96/15 mit Hinweis auf Senat Urteil vom 16.04.2013, Az.: I - 1 U 125/12; Urteil v. 11.02.2008, Az: I - 1 U 181/07, Rn. 30 - zitiert nach Juris - mit Hinweis auf BGH NJW 1981, 1454).
- OLG Hamm, 27.02.2014 - 6 U 147/13
Ermittlung des Werts eines unfallbeschädigten Pkw mit einem Vorschaden
unzutreffende Angaben zu den Vorschäden macht oder die zumutbare Mitwirkung am Beweisverfahren treuwidrig verweigert (vgl. BGH NJW 1981, 1454).
- BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 447/03
Kündigung eines katholischen Kirchenmusikers während der Probezeit
Voraussetzung für eine Schätzung nach § 287 ZPO ist aber, dass die klagende Partei dem Gericht eine tatsächliche Grundlage für die Schätzung geliefert und sich in einem den Umständen nach zumutbaren Maß um eine Substantiierung bemüht hat (BGH 10. Februar 1981 - VI ZR 182/79 - NJW 1981, 1454;… Stein/Jonas/Leipold ZPO 21. Aufl. § 287 Rn. 25 mwN). - BGH, 31.05.1988 - VI ZR 116/87
Bemessung des Unterhaltsschadens eines Kindes nach Tötung des …
Dabei obliegt es aber dem Geschädigten, die für die Schadensschätzung in Betracht kommenden konkreten Umstände, soweit möglich und zumutbar, darzulegen (vgl. Senatsbeschluß vom 10. Februar 1981 VI ZR 182/79 = NJW 1981, 1454 ). - BGH, 26.11.1986 - VIII ZR 260/85
Schätzung des entgangenen Gewinns; Aufklärungspflicht des Geschäftsverkäufers
Selbst dann wäre das Gericht nicht davon entbunden, eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO zu versuchen (zu den Grenzen vgl. BGH, Beschluß vom 10. Februar 1981 - VI ZR 182/79, NJW 1981, 1454). - BGH, 26.09.1991 - I ZR 149/89
Verjährung des Anspruchs auf Erstattung von Abmahnkosten
Das steht einer Schätzung nach § 287 ZPO durch das Gericht entgegen (vgl. BGHZ 77, 16, 22 - Tolbutamid; BGH, Beschl. v. 10.2.1981 VI ZR 182/79, NJW 1981, 1454). - OLG Hamm, 21.12.2022 - 11 U 119/21
Schadensersatz wegen verbotener Eigenmacht auch ohne Mietvertrag!
Die vom Landgericht angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10.02.1981, VI ZR 182/79 (= NJW 1981, 1454) rechtfertigt insoweit keine abweichende Beurteilung. - OLG Düsseldorf, 19.05.2015 - 1 U 116/14
Anforderungen an den Nachweis des Eigentums eines unfallgeschädigten Fahrzeugs
Sobald ein Kläger aber mit der ordnungsgemäßen Substantiierung seines Anspruchs hartnäckig zurückgehalten und die zumutbare Mitwirkung am Beweisverfahren verweigert hat, hat er keinen Anspruch darauf, durch eine richterliche Schätzung der Schadenshöhe über den durch den Strengbeweis zugänglichen Rahmen hinaus begünstigt zu werden (Senat, Urteil vom 11. Februar 2008, Az.: I-1 U 181/07, Rnr. 30 - zitiert nach Juris - mit Hinweis auf BGH NJW 1981, 1454). - OLG München, 23.02.2012 - U 3365/11
Billigkeitskontrolle für Trassenentgelte im Eisenbahnsektor
e) Im Übrigen setzt die Rechtswohltat des § 287 Abs. 1 ZPO, die die Beklagte teilweise der Erfordernisse des Strengbeweises enthebt, voraus, dass der volle Beweis aus von der Beklagten nicht zu vertretenden Umständen unmöglich oder unzumutbar ist (BGH NJW 1981, 1454). - OLG Düsseldorf, 19.05.2008 - 1 U 199/07
Haftung eines Beklagten für die Unfallschäden aufgrund einer Kollision im …
- BGH, 28.10.1987 - VIII ZR 383/86
Rechtsfolgen der Verletzung von Pflichten aus einem partiarischen Vertrag
- LG Düsseldorf, 28.01.2014 - 35 O 57/05
Anforderungen bei der Geltendmachung von Schadensersatz wegen entgangenen …
- LG Arnsberg, 29.08.2012 - 1 O 11/11
Notwendigkeit des Nachweises der Schadensverursachung durch Verkehrsunfall für …
- OLG Düsseldorf, 16.04.2013 - 1 U 125/12
Schadenersatzbegehren des Geschädigten aus einem Unfallereignis; Teilweise …
- ArbG Frankfurt/Main, 09.07.2001 - 19 Ca 1258/01
Insolvenz - Konkursverwalter darf kündigen
Rechtsprechung
AG Hamburg, 03.12.1980 - 22a C 693/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1981, 1454
- VersR 1981, 844