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   BGH, 12.03.1981 - III ZR 60/80   

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https://dejure.org/1981,832
BGH, 12.03.1981 - III ZR 60/80 (https://dejure.org/1981,832)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1981 - III ZR 60/80 (https://dejure.org/1981,832)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1981 - III ZR 60/80 (https://dejure.org/1981,832)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Übertragung des Eigentums an mehreren Grundstücken - Berechtigung der von den Rechtsanwälten für den Berufungsrechtszug geltend gemachten Honoraransprüche - Herausgabe von Kostenfestsetzungsbeschlüssen aus dem vorangegangenen Rechtsstreit

  • opinioiuris.de

    Rechtsanwalt neben Prozeßbevollmächtigtem

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1727
  • MDR 1981, 913
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.07.1977 - VIII ZR 243/75

    Voraussetzungen der Haftung kraft Anscheinsvollmacht

    Auszug aus BGH, 12.03.1981 - III ZR 60/80
    Danach kann sich der Vertretene auf den Mangel der Vollmacht seines angeblichen Vertreters dann nicht berufen, wenn er dessen Verhalten zwar nicht kannte, es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte kennen und verhindern können, und wenn der Geschäftsgegner das Verhalten des Vertreters nach Treu und Glauben und mit Rücksicht auf die Verkehrssitte dahin auffassen durfte, daß es dem Vertretenen bei verkehrsmäßiger Sorgfalt nicht habe verborgen bleiben können (vgl. BGH Urteil vom 13. Juli 1977 - VIII ZR 243/75 = WM 1977, 1169, 1170 m.w.Nachw.; BGB-RGRK a.a.O. § 167 Rdnr. 12).

    Damit ist aber dem Erfordernis Genüge getan, daß das Verhalten des Vertreters von einer gewissen Häufigkeit oder Dauer sein muß, um einen Vertrauenstatbestand zu rechtfertigen (vgl. BGH Urteil vom 13. Juli 1977 - VIII ZR 243/75 - aaO).

  • BGH, 18.12.1954 - II ZR 76/54

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Unterlassungsanspruchs; Vereinbarung

    Auszug aus BGH, 12.03.1981 - III ZR 60/80
    Der Senat ist deshalb an diese Bewertung gebunden (vgl. RGZ 85, 214, 217; BGHZ 16, 71, 73 f.).
  • BGH, 12.02.1981 - VII ZR 112/80

    Kennzeichnung der Schlusszahlung

    Auszug aus BGH, 12.03.1981 - III ZR 60/80
    Hiergegen bestehen zwar rechtliche Bedenken, da die Erhebung einer Widerklage nur bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung statthaft ist (BGH Urt. v. 12. Februar 1981 - VII ZR 112/80; Lorff JuS 1979, 569, 571; Stein/Jonas/Schumann a.a.O. § 33 Rdn. 12; Baumbach/Lauterbach/Hartmann a.a.O. § 282 Anm. 2; Zöller/Stephan a.a.O. § 296 a Anm. 2) und sie deshalb ohne Wiedereröffnung der Verhandlung (§ 156 ZPO) nicht mehr Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits werden konnte.
  • RG, 29.06.1883 - II 142/83

    Wirkungen der Bestellung eines Vertreters durch einen Prozessbevollmächtigten;

    Auszug aus BGH, 12.03.1981 - III ZR 60/80
    Insbesondere war er aufgrund seiner Prozeßvollmacht nicht dazu befugt, seine Vollmacht an einen anderen so weiterzugeben, daß dieser neben ihm die Vertretung für den Prozeß als Ganzes übernahm (vgl. RGZ 11, 368, 369; Stein/Jonas/Leipold a.a.O. § 81 Rdn. 15; Baumbach/Lauterbach/Hartmann ZPO 39. Aufl. § 81 Anm. 2 Bd; Zöller/Vollkommer ZPO 12. Aufl. § 81 Anm. I 5).
  • RG, 03.07.1914 - III 41/14

    Konkurs. Leistung aus vorläufig vollstreckb. Urteil. Teilurteil.

    Auszug aus BGH, 12.03.1981 - III ZR 60/80
    Der Senat ist deshalb an diese Bewertung gebunden (vgl. RGZ 85, 214, 217; BGHZ 16, 71, 73 f.).
  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich um längerdauernde oder häufig wiederkehrende Verhaltensweisen handelt (BAGE 15, 300, 305 = AP Nr. 34 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 2 c der Gründe; Senatsurteil vom 19. August 1987 - 5 AZR 129/86 -, n. v.; BAG Urteil vom 26. November 1987 - 2 AZR 312/87 - RzK I 6 g Nr. 13; BGH Urteil vom 12. März 1981 - III ZR 60/80 - NJW 1981, 1727; BGH Urteil vom 13. Mai 1992 - IV ZR 79/91 - VersR 1992, 898).
  • AG Bad Segeberg, 13.11.2014 - 17a C 185/13

    Rechtsanwaltskosten im Rahmen einer Unfallschadensregulierung: Zustandekommen

    Die Erteilung einer Vollmacht ist zwar von dem Abschluss eines Rechtsanwaltsvertrages zu unterscheiden (vgl. BGH, Urt. v. 12.03.1981 - III ZR 60/80, NJW 1981, 1727, 1728).
  • OLG Nürnberg, 15.01.1992 - 9 U 3700/89

    Formaldehyd- und Lindanausdünstungen eines Fertighauses als Baumangel

    Danach kann sich der Vertretene auf den Mangel der Vollmacht seines (angeblichen) Vertreters dann nicht berufen, wenn er dessen Verhalten zwar nicht kannte, es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte kennen und verhindern können, und wenn der Geschäftsgegner das Verhalten des Vertreters nach Treu und Glauben und mit Rücksicht auf die Verkehrssitte dahin auffassen durfte, daß es dem Vertretenen bei verkehrsgemäßer Sorgfalt nicht habe verborgen bleiben können (BGH NJW 1981, 1727, 1728; Palandt-Heinrichs, 51. Aufl., § 173 BGB Rdnr. 13, 14, 16, 18).

    Weil der Zeuge ... die in der Unternehmenshierarchie herausgehobene- Position eines Gebietsverkaufsleiters einnahm, als solcher auch auftrat und zudem auf ausdrückliches Verlangen zum Nachweis des zu vernachlässigenden Formaldehydausstoßes der Spanplatten ein von der Beklagten zu diesem Zweck beschafftes Gutachten vorlegte, durfte der Kläger nach Treu und Glauben und mit Rücksicht auf die Verkehrssitte davon ausgehen, daß sein Gesprächspartner, mit dem er ausschließlich die Verhandlungen führte, namens der Beklagten ganz allgemein, also nicht bloß auf die Formaldehydemission bezogene Zusagen bezüglich der Beschaffenheit des Hauses machen kann und daß solche Eigenschaftszusicherungen der Beklagten bei verkehrsgemäßer Sorgfalt nicht haben verborgen bleiben können (BGH NJW 1981, 1727, 1728; Palandt-Heinrichs, 51. Aufl., § 173 BGB Rdnr. 14).

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