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   BGH, 31.01.1980 - V BLw 39/79   

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https://dejure.org/1980,5275
BGH, 31.01.1980 - V BLw 39/79 (https://dejure.org/1980,5275)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1980 - V BLw 39/79 (https://dejure.org/1980,5275)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1980 - V BLw 39/79 (https://dejure.org/1980,5275)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gemeinnütziges Siedlungsunternehmen - Erklärung des Vorkaufsrechts - Schriftform - Mitteilung durch Genehmigungsbehörde

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 174
  • MDR 1980, 920
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 28.11.2014 - BLw 3/13

    Landwirtschaftssache: Wirksamkeit einer Verlängerung der Frist für die

    Damit lief die Entscheidungsfrist bis zum 4. Januar 2012, so dass der Zugang des angegriffenen Bescheids über die Vorkaufsrechtsausübung am 20. Dezember 2011 rechtzeitig erfolgte und damit die Genehmigung versagt wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 31. Januar 1980 - V BLw 39/79, NJW 1981, 174.

    Weil die Mitteilung über die Vorkaufsrechtsausübung wie eine Genehmigungsversagung wirkt (Senat, Beschluss vom 31. Januar 1980 - V BLw 39/79, NJW 1981, 174; Ernst, LwVG, 8. Aufl., § 1 Rn. 131; Netz, GrdstVG, 6. Aufl., § 21 Anm. 8.4.2, S. 868; vgl. auch BT-Drucks. 3/2635, S. 6), stehen den Betroffenen nach § 10 Satz 1 und 3 RSG, § 21 Satz 3, § 22 GrdstVG gegen die Mitteilung dieselben Einwendungen - aber auch nur diese - wie gegen die Genehmigungsversagung (§ 22 Abs. 1 GrdstVG) zu.

  • BGH, 28.04.2017 - BLw 2/16

    Grundstücksverkehrsgenehmigung und siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht: Mitteilung

    Der Senat hat die Mitteilung zwar als "hypothetische Form" der Genehmigungsversagung bezeichnet (Beschluss vom 31. Januar 1980 - V BLw 39/79, NJW 1981, 174 f.).

    Ungeachtet dessen enthält die Mitteilung der Vorkaufsrechtsausübung im Rechtsverhältnis zwischen den Parteien des ursprünglichen Kaufvertrags in formeller und materieller Hinsicht keine "hypothetische", sondern eine abschließende Versagungsentscheidung der Genehmigungsbehörde durch Verwaltungsakt, weshalb sie mit Gründen und einer Rechtsmittelbelehrung versehen werden muss und im Einwendungsverfahren gemäß § 10 RSG gerichtlich überprüfbar ist (vgl. Senat, Beschluss vom 25. April 2008 - BLw 22/07, BzAR 2008, 300 Rn. 7; Netz, GrstVG, 7. Aufl., Rn. 3159; im Ergebnis ebenso Senat, Beschluss vom 31. Januar 1980 - V BLw 39/79, NJW 1981, 174 f.).

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