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   BGH, 05.12.1980 - I ZR 179/78   

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BGH, 05.12.1980 - I ZR 179/78 (https://dejure.org/1980,1136)
BGH, Entscheidung vom 05.12.1980 - I ZR 179/78 (https://dejure.org/1980,1136)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1980 - I ZR 179/78 (https://dejure.org/1980,1136)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerblicher Unterlassungsanspruch - Tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr - Berufen im Hauptprozess auf die Einrede der Verjährung - Verstoß gegen Treu und Glauben - Keine Reaktion des Verfügungsschuldners auf Abschlussschreiben und ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1955
  • MDR 1981, 638
  • GRUR 1981, 447
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.11.1954 - I ZR 40/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.12.1980 - I ZR 179/78
    Bei Wettbewerbsverstößen besteht, wovon das Berufungsgericht zutreffend und in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ausgegangen ist, eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr, die sich in der Regel nur durch die Abgabe eines strafgesicherten Unterlassungsversprechens beseitigen läßt (vgl. u.a. BGH GRUR 1959, 544, 547 - Modenschau; GRUR 1955, 286, 290 - Spezialpresse; zuletzt BGH GRUR 1980, 241, 242 - Rechtsschutzbedürfnis).
  • BGH, 13.07.1959 - I ZR 96/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.12.1980 - I ZR 179/78
    Bei Wettbewerbsverstößen besteht, wovon das Berufungsgericht zutreffend und in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ausgegangen ist, eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr, die sich in der Regel nur durch die Abgabe eines strafgesicherten Unterlassungsversprechens beseitigen läßt (vgl. u.a. BGH GRUR 1959, 544, 547 - Modenschau; GRUR 1955, 286, 290 - Spezialpresse; zuletzt BGH GRUR 1980, 241, 242 - Rechtsschutzbedürfnis).
  • BGH, 22.12.1961 - I ZR 152/59

    Gründerbildnis

    Auszug aus BGH, 05.12.1980 - I ZR 179/78
    Die Verjährung des Unterlassungsanspruchs richtet sich im Streitfall auch nach § 21 UWG und nicht nach § 852 BGB (vgl. BGHZ 36, 252, 257 - Gründerbildnis; BGH GRUR 1974, 99, 100 - Brünova).
  • BGH, 28.09.1973 - I ZR 136/71

    Brünova

    Auszug aus BGH, 05.12.1980 - I ZR 179/78
    Die Verjährung des Unterlassungsanspruchs richtet sich im Streitfall auch nach § 21 UWG und nicht nach § 852 BGB (vgl. BGHZ 36, 252, 257 - Gründerbildnis; BGH GRUR 1974, 99, 100 - Brünova).
  • BGH, 29.09.1978 - I ZR 107/77

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung einer auf Unterlassen gerichteten

    Auszug aus BGH, 05.12.1980 - I ZR 179/78
    Wettbewerbliche Unterlassungsansprüche unterliegen allerdings der Verjährung, sofern sie, wie hier erörtert, auf eine bestimmte Zuwiderhandlung gestützt sind und nicht nur der Vorbeugung dienen (BGH GRUR 1979, 121, 122 unter III - Verjährungsunterbrechung).
  • BGH, 09.11.1979 - I ZR 24/78

    Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus BGH, 05.12.1980 - I ZR 179/78
    Bei Wettbewerbsverstößen besteht, wovon das Berufungsgericht zutreffend und in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ausgegangen ist, eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr, die sich in der Regel nur durch die Abgabe eines strafgesicherten Unterlassungsversprechens beseitigen läßt (vgl. u.a. BGH GRUR 1959, 544, 547 - Modenschau; GRUR 1955, 286, 290 - Spezialpresse; zuletzt BGH GRUR 1980, 241, 242 - Rechtsschutzbedürfnis).
  • RG, 17.02.1910 - VI 61/09

    Sinn und Tragweite des Anerkenntnisses von Ansprüchen auf wiederkehrende

    Auszug aus BGH, 05.12.1980 - I ZR 179/78
    Anerkenntnis im Sinne dieser Vorschrift ist ein tatsächliches Verhalten des Schuldners dem Gläubiger gegenüber, aus dem sich klar und unzweideutig ergibt, daß dem Schuldner das Bestehen der Schuld bewußt ist (RGZ 73, 131, 132; BGH LM Nr. 1 zu § 208; Münchener Kommentar § 208 BGB Anm. B I 1) und angesichts dessen der Beteiligte darauf vertrauen darf, daß sich der Verpflichtete nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen wird.
  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 159/95

    Verjährung des Vergütungsanspruchs des Steuerberaters

    Für eine Verjährungsunterbrechnung genügt jedes tatsächliche Verhalten gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewußtsein des Schuldners von dem Bestehen des gegen ihn erhobenen Anspruchs - wenigstens dem Grunde nach - klar und unzweideutig ergibt und das deswegen das Vertrauen des Gläubigers begründet, daß sich der Schuldner nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen wird (BGH, Urt. v. 20. November 1962 - VI ZR 6/62, VersR 1963, 187, 188; v. 23. Januar 1970 - I ZR 37/68, WM 1970, 548, 549; v. 5. Dezember 1990 - I ZR 179/78, NJW 1981, 1955; v. 30. September 1993 - VII ZR 136/92, NJW-RR 1994, 373).
  • OLG Köln, 23.01.2014 - 12 U 23/13

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf die Einrede der Verjährung

    Einem bestimmten Verhalten des Schuldners kommt nämlich nur dann die Bedeutung eines verjährungsunterbrechenden Anerkenntnisses zu, wenn sich aus ihm ergibt, dass dem Schuldner das Bestehen der Schuld bewusst ist und angesichts dessen der Gläubiger darauf vertrauen darf, der Schuldner werde sich nicht auf den Ablauf der Verjährung berufen (st. Rspr. des BGH, vgl. BGH, Urteil vom 5.12.1980, I ZR 179/78, zitiert nach juris, Rn. 24 = NJW 1981, 1955, 1956; Urteil vom 3.12.1987, VII ZR 363/86, NJW 1988, 1259; Urteil vom 9.5.2007, VIII ZR 347/06, NJW 2007, 2843; Urteil vom 24.5.2012, IX ZR 168/11, zitiert nach juris, Rn. 29 = FamRZ 2012, 1296; Beschluss vom 23.8.2012, VII ZR 155/10, zitiert nach juris, Rn. 11 = NJW 2012, 3229, 3230).

    Bereits in der vom Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 5.12.1980, I ZR 179/78, zitiert nach juris, Rn. 24 = NJW 1981, 1955, 1956) zur Herleitung seiner Rechtsprechung zitierten Entscheidung des Reichsgerichts vom 17.2.1910 (VI 61/09, RGZ 73, 131, 132) ist einer fortdauernden Rentenzahlung ausdrücklich nur deshalb die Bedeutung eines verjährungsunterbrechenden Anerkenntnisses beigemessen worden, weil nach Treu und Glauben nicht habe angenommen werden können, dass die beklagte Straßenbahngesellschaft den klagenden Geschädigten durch freiwillige Zahlung schlechter habe stellen wollen als bei Zuspruch durch Urteil.

  • BGH, 22.06.2007 - V ZR 269/06

    Vorkaufsrecht des Mieters bei mehrfacher Veräußerung nach Umwandlung der

    Daran fehlt es hier indessen schon deshalb, weil nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Kläger die Erklärung des Beklagten zu 1 vom 11. Januar 2005 angenommen haben (zu diesem Erfordernis BGH, Urt. v. 4. Mai 2005, I ZR 127/02, NJW 2005, 2550, 2552; vgl. auch Urt. v. 5. Dezember 1980, I ZR 179/78, NJW 1981, 1955).
  • BGH, 06.07.1995 - IX ZR 132/94

    Weiterbetreiben des Prozesses

    Sollte sich ergeben, daß die Verjährung der geltend gemachten Gebührenansprüche - gemäß dem Vorbringen der Beklagten - mit dem Schluß des Jahres 1986 begonnen hat, so wird zunächst zu prüfen sein, ob die Verjährung durch die Schreiben der Beklagten vom 26. März 1987 und ihres Anwalts vom 22. Februar 1988 (GA I 101, 105) gemäß § 208 BGB unterbrochen wurde (vgl. dazu BGH, Urt. v. 20. November 1962 - VI ZR 6/62, VersR 1963, 187, 188; v. 5. Dezember 1980 - I ZR 179/78, NJW 1981, 1955).
  • OLG München, 29.10.2012 - 5 W 1648/12

    Einstweilige Verfügung: Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Erhebung der

    Zumindest für das 2-Personen-Verhältnis ist geklärt, dass die absehbare Erfolglosigkeit der Hauptsacheklage wegen Verjährung alleine nicht ausreichend ist, um dem Verfügungsbeklagten den Antrag nach § 926 Abs. 1 ZPO zu versagen (Urteil des BGH vom 05.12.1980 - I ZR 179/78, NJW 1981, 447 = WM 1981, 592, juris).
  • BGH, 03.12.1987 - VII ZR 363/86

    Begriff des Anerkenntnisses

    Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Anerkenntnis i.S.d. § 208 BGB dann vor, wenn sich aus dem tatsächlichen Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger klar und unzweideutig ergibt, daß dem Schuldner das Bestehen der Schuld bewußt ist und angesichts dessen der Berechtigte darauf vertrauen darf, daß sich der Schuldner nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen wird (BGH NJW 1981, 1955 m.w.N.; vgl. auch BGHZ 58, 103, 104; BGH NJW 1965, 1430 Nr. 2; 1983, 388; 1985, 2945 Nr. 6, insoweit in BGHZ 95, 76 [BGH 19.06.1985 - IVa ZR 114/83] nicht abgedruckt; BGH, Urteil vom 8. Juli 1987 - VIII ZR 274/86 = WM 1987, 1200, 1201 f).
  • BGH, 05.07.1990 - I ZR 148/88

    Abschlußerklärung - Rechtsschutzbedürfnis; Ausnutzung von Unerfahrenheit

    Die Erklärung vom 27. Juni 1985 reichte - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts - zunächst nicht aus, um die vom Kläger erwirkte Unterlassungsverfügung ebenso effektiv und dauerhaft werden zu lassen wie einen in einem Hauptsacheverfahren erwirkten Titel (vgl. BGH, Urt. v. 5.12.1980 - I ZR 179/78, GRUR 1981, 447 = WRP 1981, 319 - Abschlußschreiben; Urt. v. 30.3.1989 - I ZR 85/87, WRP 1989, 572, 574 - Bioäquivalenz-Werbung; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, Kap. 43, Rdn. 2 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 7 U 282/97

    Reichweite des Auskunftsanspruchs nach § 2314 BGB im Pflichtteilsrecht

    Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Anerkenntnis i.S. des § 208 BGB dann vor, wenn sich aus Erklärungen oder dem tatsächlichen Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger klar und unzweideutig ergibt, daß dem Schuldner das Bestehen der Schuld bewußt ist und angesichts dessen der Berechtigte darauf vertrauen darf, daß sich der Schuldner nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen wird (BGH, NJW 1981, 1955 m. w. Nachw., vgl. auch BGHZ 58, 103 (104); BGH NJW 1965, 1430 ; 1983, 388; 1985, 2945; WM 1987; 1200, 1201 ff.).
  • AG Rostock, 20.02.2001 - 49 C 429/99

    Datenbankeigenschaft von Hyperlinksammlungen

    Diese Gefahr lässt sich in der Regel nur durch die Abgabe eines strafgesicherten Unterlassungsversprechens des Verletzers beseitigen (BGH NJW 1981, 1955 für einen Wettbewerbsverstoß).
  • BayObLG, 31.07.1986 - BReg. 3 Z 52/86

    Kein Beginn der Beschwerdeausschlußfrist mit freiwilliger Kostenzahlung

    Damit wird aber die Forderung des Notars nicht in ihrem Rechtsbestand anerkannt (vgl. auch BGH NJW 1981, 1955).
  • BGH, 07.06.1991 - V ZR 47/90

    Eigentum an einem früher zu einem Fideikommissvermögen zusammengefassten Hausgut

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