Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 27.07.1981 - 2 Ws 289/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nrw.de (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1981, 2133
- MDR 1981, 1037
- NStZ 1981, 402
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Koblenz, 04.03.2021 - 1 Ws 53/21
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln Verwertungsverbot von Beweismitteln bei …
Jedoch umfasst die gerichtliche Anordnung der Freiheitsentziehung durch eine rechtskräftige Entscheidung alle Maßnahmen gegen den Verurteilten, die zur Verwirklichung des Strafausspruchs notwendig werden, mithin auch die Durchsuchung der Wohnung zwecks Ergreifung des - der Ladung zum Strafantritt nicht folgenden - Beschuldigten auf der Grundlage eines durch die Staatsanwaltschaft erlassenen Vollstreckungshaftbefehls; einer gesonderten richterlichen Durchsuchungsanordnung bedarf es insoweit nicht (vgl. OLG Düsseldorf, 2 Ws 289/81 v. 27.07.1981 - NJW 1981, 2133 ; OLG Frankfurt, 3 Ws 62/63 v. 26.11.1963 - NJW 1964, 785 ;… KK-StPO/Bruns, 8. Auflage 2019, § 105 Rn. 6;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO , 63. Auflage 2020, § 457 Rn. 11;… a.A. KK-StPO/Appl, 8. Auflage 2019, § 457 Rn. 11;… Löwe-Rosenberg, StPO , 26. Auflage 2010, § 457 Rn. 22 ff.). - OLG Stuttgart, 15.10.2013 - 1 Ws 178/13
Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zuständiges Gericht für die Entscheidung …
Hinsichtlich der Entscheidungen, die gegebenenfalls noch nach Eintritt der Rechtskraft zu treffen waren, wurde überwiegend das Gericht des ersten Rechtszugs für zuständig gehalten (OLG Düsseldorf, NJW 1981, 2133, 2134;… KK-Nack, StPO, 6. Aufl., § 98 Rn. 8;… § 111f Rn. 7;… LR-Schäfer, a.a.O., § 98 Rn. 12), teilweise wurde auch eine Zuständigkeit des letztentscheidenden Tatrichters bejaht (…vgl. KK-Nack, a.a.O., § 111e Rn. 17;… Pfeiffer, StPO, 5. Aufl., § 111e Rn. 6).
Rechtsprechung
BGH, 07.07.1981 - 1 StR 53/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anordnung zur persönlichen Anwesenheit des Täters nach seiner Identifizierung an Hand eines Lichtbildes - Pflicht zur Veranlassung eines ersten Identifizierungsversuchs durch den örtlich zuständigen Richter
- rechtsportal.de
OWiG (1975) § 73 Abs. 2
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 30, 172
- BGHSt 30, 173
- NJW 1981, 2133
- MDR 1981, 952
- NStZ 1981, 394
Wird zitiert von ... (21) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78
Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer …
Auszug aus BGH, 07.07.1981 - 1 StR 53/81
Die Frage, ob ein Lichtbild die Feststellung zulasse, wer der Fahrer des abgebildeten Fahrzeugs ist, habe allein der Tatrichter in eigener Verantwortung zu beurteilen (BGHSt 29, 18).Es ist allein die dem Tatrichter übertragene Aufgabe, ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln und nur seinem Gewissen verantwortlich zu prüfen, ob und wie er an sich mögliche Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt, insbesondere von der Täterschaft des Betroffenen, überzeugen kann oder nicht (BGHSt 29, 18, 20).
- BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67
Zeugen Jehovas
Auszug aus BGH, 07.07.1981 - 1 StR 53/81
Im Rahmen dieser umfassenden Sachverhaltsaufklärung sind die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbots zu beachten, die sich als übergreifende Leitregeln allen staatlichen Handelns zwingend aus dem Rechtsstaatsprinzip ergeben und deshalb Verfassungsrang haben (BVerfGE 23, 127, 133) [BVerfG 05.03.1968 - 1 BvR 579/67]. - BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 2/69
Ordnungswidrigkeiten
Auszug aus BGH, 07.07.1981 - 1 StR 53/81
Von besonderem Gewicht ist es auch im Rahmen des § 73 Abs. 2 OWiG, daß es sich beim gerichtlichen Verfahren in Bußgeldsachen um die nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG dem Betroffenen garantierte Rechtsschutzgewährung handelt (vgl. BVerfGE 27, 18, 33 ff.; 38, 35, 38) und der vom Betroffenen angerufene zuständige Richter daher zur vollständigen Nachprüfung des angefochtenen Bußgeldbescheides in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht verpflichtet ist (BVerfGE 31, 113, 117) [BVerfG 04.05.1971 - 2 BvL 10/70].
- BVerfG, 04.05.1971 - 2 BvL 10/70
Jugendgefährdende Schriften II
Auszug aus BGH, 07.07.1981 - 1 StR 53/81
Von besonderem Gewicht ist es auch im Rahmen des § 73 Abs. 2 OWiG, daß es sich beim gerichtlichen Verfahren in Bußgeldsachen um die nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG dem Betroffenen garantierte Rechtsschutzgewährung handelt (vgl. BVerfGE 27, 18, 33 ff.; 38, 35, 38) und der vom Betroffenen angerufene zuständige Richter daher zur vollständigen Nachprüfung des angefochtenen Bußgeldbescheides in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht verpflichtet ist (BVerfGE 31, 113, 117) [BVerfG 04.05.1971 - 2 BvL 10/70]. - BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einem Antrag auf …
Auszug aus BGH, 07.07.1981 - 1 StR 53/81
Von besonderem Gewicht ist es auch im Rahmen des § 73 Abs. 2 OWiG, daß es sich beim gerichtlichen Verfahren in Bußgeldsachen um die nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG dem Betroffenen garantierte Rechtsschutzgewährung handelt (vgl. BVerfGE 27, 18, 33 ff.; 38, 35, 38) und der vom Betroffenen angerufene zuständige Richter daher zur vollständigen Nachprüfung des angefochtenen Bußgeldbescheides in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht verpflichtet ist (BVerfGE 31, 113, 117) [BVerfG 04.05.1971 - 2 BvL 10/70]. - OLG Stuttgart, 12.03.1980 - 3 Ss 932/79
Auszug aus BGH, 07.07.1981 - 1 StR 53/81
An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Bayerische Oberste Landesgericht durch den Beschluß des OLG Stuttgart vom 12. März 1980 - 3 Ss 932/79 (DAR 1980, 249) gehindert, in dem in einem ähnlich gelagerten Fall die Auffassung vertreten worden ist, daß ein Lichtbildvergleich durch den ersuchten Richter nicht ohne Erfolg gewesen wäre und vom erkennenden Richter zunächst hätte versucht werden müssen, bevor dieser das persönliche Erscheinen des Betroffenen in der Hauptverhandlung vor dem vom Wohnort weit entfernten Gericht anordnete. - BayObLG, 06.06.1973 - RReg. 5 St 563/73
Auszug aus BGH, 07.07.1981 - 1 StR 53/81
Zu Recht ist es daher in der Rechtsprechung der mit Bußgeldsachen befaßten Oberlandesgerichte anerkannt, daß bei weiter Entfernung zwischen Wohnort und Gerichtsort, wenn das Erscheinen des Betroffenen mit im Verhältnis zur Bedeutung der Sache unangemessenen Mühen und Auslagen verbunden ist, das Gericht zunächst versuchen muß, die gebotene Sachaufklärung auf einem anderen, den Betroffenen weniger belastenden Weg, z.B. durch kommissarische Vernehmung des Betroffenen (§ 73 Abs. 3 OWiG) zu erreichen, soweit ein solcher Versuch nicht von vornherein aussichtslos erscheint (BayObLGSt 1973, 112; OLG Frankfurt DAR 1971, 219; OLG Hamm JMBl. NRW 1978, 64; OLG Stuttgart, Die Justiz 1980, 289).
- KG, 12.09.2014 - 3 Ws 484/14
Strafbefehlsverfahren: Haftbefehl wegen Nichterscheinens des zum persönlichen …
Die Anordnung des persönlichen Erscheinens setzt zunächst voraus, dass die Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung einen Beitrag zur Sachverhaltsaufklärung erwarten lässt (vgl. BGHSt 30, 172, 175 (zu § 73 Abs. 2 OWiG);… Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 236 Rn.3); sie steht im Ermessen des Richters, wobei die berechtigten Interessen des Angeklagten und das Interesse an möglichst vollständiger Sachaufklärung gegeneinander abzuwägen sind (…vgl. BGH a.a.O.) und auch die Bedeutung der Sache ins Gewicht fällt (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 1998, 180;… Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. Rn. 4). - OLG Köln, 22.01.2002 - Ss 551/01
Tanken ohne Bezahlung bei von vornherein gegebener Zahlungsunwilligkeit
Die Identifizierung eines Täters anhand von Fotos einer Überwachungskamera ist Sache des Tatrichters, der dazu grundsätzlich nicht der Mithilfe eines Sachverständigen bedarf (BayObLG DAR 1999, 559 = NZV 2000, 48; vgl. a. BGHSt 30, 172 [177] = NJW 1981, 2133). - BGH, 20.03.1992 - 2 StR 371/91
Verwerfung des Einspruch, wenn der Betroffene trotz Anordnung des persönlichen …
Das ist der Fall, wenn von der Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung ein Beitrag zur Aufklärung zu erwarten ist (vgl. BGHSt 30, 172, 175; OLG Köln NStZ 1988, 31; OLG Hamburg DAR 1989, 274; OLG Saarbrücken NStZ 1989, 480;… Göhler, OWiG 9. Aufl. § 73 Rdn. 19, 23).Das versteht sich von selbst in Fällen, in denen seine Identifizierung in der Hauptverhandlung - z.B. anhand von Lichtbildern oder durch Zeugenaussagen - erforderlich ist (BGHSt 30, 172, 175).
In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß die Anordnung des persönlichen Erscheinens trotz des grundsätzlich bestehenden tatrichterlichen Ermessens wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dann aufzuheben ist, wenn sie unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Betroffenen - z.B. wenn eine Reise zum Gerichtsort für ihn mit Mühen und Kosten verbunden ist, die außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen - nicht gerechtfertigt erscheint (vgl. BGHSt 30, 172, 176; BayObLG JR 1983, 522; OLG Düsseldorf VRS 50, 131, 132; Göhler NStZ 1986, 368, 369).
- OLG Saarbrücken, 12.12.2007 - Ss (B) 65/07
Bußgeldverfahren: Gerichtliche Aufklärungspflicht bezüglich der Entbindung des …
Die Entscheidung über den Entbindungsantrag setzt eine sachgerechte, d.h. am Aufklärungsziel ausgerichtete, umfassende Würdigung aller im Einzelfall für und gegen die Entbindung des Betroffenen von der Pflicht zum Erscheinen sprechenden Umstände voraus, wobei einerseits die berechtigten Belange des Betroffenen und andererseits das Interesse an möglichst vollständiger Sachverhaltsaufklärung gegeneinander abzuwägen sind (vgl. BGHSt 30, 172).Unverzichtbar ist die Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung, wenn die Möglichkeit des Übergangs in das Strafverfahren nach § 81 OWiG besteht oder wenn nur dadurch die gebotene Sachaufklärung - z.B. die Identifizierung anhand eines Lichtbildes - möglich ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf NZV 2007, 251; BGHSt 30, 172; BayObLG NZV 1998, 518;… KK-Senge, a.a.O., § 73 Rn. 31 m.w.N.) oder wenn eine Gegenüberstellung mit Zeugen in der Hauptverhandlung zum Zwecke der Identifizierung oder zum Zweck der Prüfung der Glaubwürdigkeit einander widersprechender Sachverhaltsschilderungen nötig ist.
- BayObLG, 27.11.1990 - 2 ObOWi 279/90
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bußgeldbescheids für einen fahrlässigen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 08.09.1987 - Ss 440/87
Versagung des rechtlichen Gehörs; Anordnung des persönlichen Erscheinens
Die Anordnung des persönlichen Erscheinens ist insbesondere dann nicht zulässig - mit der Folge, daß der Einspruch auch nicht nach § 74 Abs. 2 OWiG verworfen werden darf -, wenn dem Betroffenen das Erscheinen in der Hauptverhandlung nicht zumutbar ist, weil es wegen der weiten Entfernung zwischen Wohn- und Gerichtsort mit Kosten, Mühen und Zeitaufwand verbunden ist, die außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen, es sei denn, die gebotene Sachaufklärung kann nur durch die persönliche Anwesenheit der Betroffenen in der Hauptverhandlung erreicht werden (BGH NJW 1981, 2133 = VRS 61, 377; BayObLG VRS 65, 210; OLG Hamm VRS 54, 448; OLG Stuttgart VRS 61, 135; OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 60, 464; Senatsentscheidung vom 10.5.1983 - 1 Ss 271/83 = Strafverteidiger 1984, 18; Senatsentscheidung vom 20.6.1984 - 1 Ss 79/84). - OLG Köln, 28.01.1997 - Ss 517/96 Die Anordnung des persönlichen Erscheinens ist insbesondere dann nicht zulässig, wenn dem Betroffenen das Erscheinen in der Hauptverhandlung nicht zumutbar ist, weil es wegen der weiten Entfernung zwischen Wohn- und Gerichtsort mit Kosten, Mühen und Zeitaufwand verbunden ist, die außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen, es sei denn, die gebotene Sachaufklärung kann nur durch die persönliche Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung geklärt werden (vgl. BGH NJW 1981, 2133 = VRS 61, 377; BayObLG VRS 65, 210; OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 60, 464; SenE NStZ 88, 31 = VRS 74, 124).
- OLG Zweibrücken, 12.10.1999 - 1 Ss 195/99
Entbindung des Betroffenen von der Pflicht, an der Hauptverhandlung teilzunehmen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 09.07.1998 - 1 ObOWi 309/98
Verwurf des Einspruchs eines Betroffenen nach § 74 Abs. 2 OWiG durch das …
Im übrigen wäre diese Rüge auch unbegründet (vgl. BGHSt 30, 172/176; BayObLGSt 1996, 157). - OLG Zweibrücken, 17.03.2004 - 1 Ss 45/04
Ablehnung eines Antrags des Betroffenen auf Entbindung von der Pflicht zum …
Zur Aufklärung kann ein Betroffener nicht nur durch seine Einlassung zur Sache, sondern bereits durch seine Anwesenheit beitragen, so zum Beispiel in Fällen, in denen seine Identifizierung durch Zeugen oder Lichtbild oder eine Gegenüberstellung in Betracht kommt (vgl. BGHSt 30, 172, 175; 38, 251, 255; Schneider, NZV 1999, 14, 16: Senatsbeschluss vom 12. Oktober 1999 _ 1 Ss 195/99). - BayObLG, 14.09.1999 - 2 ObOWi 447/99
Identifizierung durch Frontfoto
- OLG Oldenburg, 29.07.1996 - Ss 268/96
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung einer kommissarischen …
- BayObLG, 23.10.1996 - 2 ObOWi 651/96
- BayObLG, 23.06.1998 - 2 ObOWi 295/98
Verletzung rechtlichen Gehörs
- OLG Düsseldorf, 24.02.1995 - 1 Ws 149/95
- OLG Dresden, 21.02.1995 - 2 Ss OWi 236/94
Entschuldigung
- OLG Rostock, 24.06.2003 - 2 Ss OWi 308/02
Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung; …
- BayObLG, 27.11.2002 - 2 ObOWi 486/02
OWiG: Beweisantrag - Vernehmung von Entlastungszeugen
- BayObLG, 18.02.1997 - 2 ObOWi 49/97
Keine Anordnung persönlichen Erscheinens bei langer Anreise ohne Ausschöpfung …
- OLG Düsseldorf, 25.11.1997 - 5 Ss OWi 377/97
- BayObLG, 30.01.1992 - 2 ObOWi 452/91
Persönliches Erscheinen; Anordnung; Gericht; Entfernung; Beweisaufnahme; Fragen; …