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   BayObLG, 07.05.1981 - 1 ObOWi 127/81   

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https://dejure.org/1981,4847
BayObLG, 07.05.1981 - 1 ObOWi 127/81 (https://dejure.org/1981,4847)
BayObLG, Entscheidung vom 07.05.1981 - 1 ObOWi 127/81 (https://dejure.org/1981,4847)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Mai 1981 - 1 ObOWi 127/81 (https://dejure.org/1981,4847)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des § 30 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) im Falle einer Verkehrsunsicherheit des Fahrzeugs aus Gründen, für die eine spezielle Beschaffenheitsvorschrift vorhanden ist; Einschlägige Beschaffenheitsvorschrift bei Führen eines Kraftwagens mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2135
  • BayObLGSt 1981, 62
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 01.08.1969 - 1b Ws (B) 27/69

    Begründung des Bußgeldausspruchs in der gerichtlichen Bußgeldentscheidung

    Auszug aus BayObLG, 07.05.1981 - 1 ObOWi 127/81
    Sie können ihn freilich, soweit sie die dort vorgesehenen Sätze auf Grund eigener Beurteilung für angemessen erachten, als Richtschnur für die Bußgeldzumessung verwenden (vgl. BayObLGSt 1969, 125/126) Auch letzteres ist jedoch dort nicht möglich, wo der sog. Bußgeldkatalog, wie in dem hier in Frage stehenden Punkt, von Bemessungsgrundsätzen ausgeht, die mit der für die Gerichte allein maßgebenden Vorschrift des § 17 Abs. 3 OWiG nicht zu vereinbaren sind.
  • BGH, 12.12.1956 - 4 StR 481/56
    Auszug aus BayObLG, 07.05.1981 - 1 ObOWi 127/81
    Zwar hat die Rechtsprechung vor Einführung des nunmehrigen § 36 Abs. 2 StVZO im Falle des Führens eines Kraftwagens mit schadhaften Reifen § 30 Abs. 1 StVZO zur Anwendung gebracht (BGHSt 10, 52; ebenso BayObLGSt 1977, 133/135 für ausländische Fahrzeuge, für die § 36 Abs. 2 StVZO nicht gilt; vgl. auch BayObLG vom 22.5.1979 - 1 Ob OWi 614/78).
  • BayObLG, 27.07.1977 - 1 ObOWi 102/77
    Auszug aus BayObLG, 07.05.1981 - 1 ObOWi 127/81
    Zwar hat die Rechtsprechung vor Einführung des nunmehrigen § 36 Abs. 2 StVZO im Falle des Führens eines Kraftwagens mit schadhaften Reifen § 30 Abs. 1 StVZO zur Anwendung gebracht (BGHSt 10, 52; ebenso BayObLGSt 1977, 133/135 für ausländische Fahrzeuge, für die § 36 Abs. 2 StVZO nicht gilt; vgl. auch BayObLG vom 22.5.1979 - 1 Ob OWi 614/78).
  • BayObLG, 26.07.1967 - RReg. 1a St 202/67
    Auszug aus BayObLG, 07.05.1981 - 1 ObOWi 127/81
    Die Bestimmung des § 30 StVZO , die eine Generalklausel für die Beschaffenheit der Fahrzeuge enthält, greift nämlich nicht ein, wenn - wie hier - die Verkehrsunsicherheit des Fahrzeugs auf Gründe zurückzuführen ist, für die eine spezielle Beschaffenheitsvorschrift vorhanden ist (BayObLGSt 1967, 131/132).
  • OLG Jena, 13.01.2012 - 1 SsRs 185/11

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Bußgeldrechtliche Ahndung nicht vorschriftsmäßiger

    Ist die Verkehrsunsicherheit aber auf Umstände zurückzuführen, die Gegenstand spezieller Beschaffensvorschriften in den §§ 32 ff. StVZO sind, greift § 30 Abs. 1 StVZO nicht ein (BayOblG, VerkMitt 1967 Nr. 106 und NJW 1981, 2135; Beschluss des Senats vom 18.5.2004, 1 Ss 121/04 in DAR 2005, 643).
  • OLG Düsseldorf, 23.09.1986 - 5 Ss OWi 265/86
    Damit ist eine nach bestimmten Regeln vorzunehmende mathematische Berechnung der Geldbuße ausgeschlossen (vgl. .. Senatsbeschluß in VRS 69, 229 ff. [ferner BayObLG, BayObLGSt 1981, 62 Ä hier: IV (468) 130 a]).
  • OLG Hamm, 24.05.2012 - 3 RBs 14/12

    Verwerfung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde in einem Verfahren

    Die Bestimmung des § 30 StVZO, die eine Generalklausel für die Beschaffenheit der Fahrzeuge enthält, greift nämlich nicht ein, wenn die Verkehrsunsicherheit des Fahrzeuges auf Gründe zurückzuführen ist, für die - hier in Gestalt der Regelung der §§ 69a Abs. 3 Nr. 18a, 50 Abs. 10 Nrn. 1 und 2 StVZO - eine spezielle bußgeldbewehrte Beschaffenheitsvorschrift vorhanden ist (vgl. BayObLG, NJW 1981, 2135).
  • OLG Jena, 18.05.2005 - 1 Ss 121/04

    Ahndung der Vorschriftswidrigkeit der Reifen eines Fahrzeuges im Falle einer

    Dies gilt auch im Falle von Beschädigungen, wenn die Reifen infolge von Beschädigungen nicht auf der ganzen Lauffläche Profile oder Einschnitte aufweisen und deshalb verkehrsunsicher sind (vgl. BayObLG NJW 1981, 2135).
  • BayObLG, 10.06.1992 - 1 ObOWi 120/92

    Fahrzeug; Polizeiliche Anordnung; Verladestelle; Waage; Führens eines überladenen

    Obwohl drei Reifen schadhaft waren, ist auch nur der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt (BayObLGSt 1981, 62).
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