Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.05.1981

Rechtsprechung
   BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81   

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https://dejure.org/1981,553
BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81 (https://dejure.org/1981,553)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1981 - 3 StR 151/81 (https://dejure.org/1981,553)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1981 - 3 StR 151/81 (https://dejure.org/1981,553)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Androhung von Gewalt als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für den Leib - Fahren zu einer abgelegenen, keine Hilfe zu erwartenden Stelle als Gewaltanwendung - Vorliegen von Gewalt durch Einschließen einer Frau mit der Absicht des gemeinsamen Geschlechtsverkehrs

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Frage der Gewaltanwendung i. S. v. § 177 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 1, § 178 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2204
  • MDR 1981, 857
  • NStZ 1981, 390
  • StV 1981, 543
  • StV 1982, 20
  • JR 1982, 116
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 18.12.1952 - 3 StR 50/52
    Auszug aus BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81
    In den Entscheidungen, auf die sich eine Gegenmeinung allenfalls berufen könnte, war der Täter jeweils gegen das Opfer gewalttätig geworden, sei es durch Hineinzerren des Opfers in den Wagen (Urteil vom 19. Mai 1976 - 2 StR 59/76, bei Holtz MDR 1976, 812), sei es später innerhalb des Wagens (Urteil vom 18. Dezember 1952 - 3 StR 50/52, bei Dallinger MDR 1953, 147) oder im Anschluß an die Fahrt (BGH, Urteil vom 18. August 1977 - 4 StR 176/77; Urteil vom 22. Februar 1978 - 2 StR 460/77).

    In den vom Bundesgerichtshof unter dem Gesichtspunkt der Vergewaltigung geprüften Fällen wurde jeweils ein Handeln des Täters gewertet, das - über ein bloßes Einschließen hinaus - auf das körperliche Wohlbefinden der Frau nachhaltig einwirkte (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1952 - 3 StR 50/52, bei Dallinger MDR 1953, 147; Urteil vom 16. Januar 1964 - 1 StR 272/64, GA 1965, 57; Urteil vom 23. April 1974 - 5 StR 41/74, bei Dallinger MDR 1974, 722; Urteil vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 491/79; Beschluß vom 19. Juni 1980 - 4 StR 148/80).

  • BGH, 04.03.1981 - 2 StR 742/80

    Vergewaltigung - Gewaltbegriff - Gewaltmerkmal - Gewalt - Psychische

    Auszug aus BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81
    Schließlich ist dem Urteil auch nicht zu entnehmen, daß von dem Verhalten des Angeklagten eine Wirkung auf die Psyche des Mädchens ausgegangen wäre, die von ihm als körperlich wirksame Beeinträchtigung empfunden worden sei (vgl. BGHSt 23, 126, 127; BGH, Urteil vom 4. März 1981 - 2 StR 742/80; zweifelhaft wäre darüber hinaus, ob das Vorgehen des Angeklagten die in den genannten Entscheidungen - vgl. auch BGHSt 23, 46, 54 - als notwendig bezeichnete Voraussetzung einer - wenn auch nicht unbedingt erheblichen - physischen Kraftentfaltung erfüllte).
  • BGH, 27.08.1969 - 4 StR 268/69

    Zum Begriff der "Gewalt gegen eine Person"

    Auszug aus BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81
    Schließlich ist dem Urteil auch nicht zu entnehmen, daß von dem Verhalten des Angeklagten eine Wirkung auf die Psyche des Mädchens ausgegangen wäre, die von ihm als körperlich wirksame Beeinträchtigung empfunden worden sei (vgl. BGHSt 23, 126, 127; BGH, Urteil vom 4. März 1981 - 2 StR 742/80; zweifelhaft wäre darüber hinaus, ob das Vorgehen des Angeklagten die in den genannten Entscheidungen - vgl. auch BGHSt 23, 46, 54 - als notwendig bezeichnete Voraussetzung einer - wenn auch nicht unbedingt erheblichen - physischen Kraftentfaltung erfüllte).
  • BGH, 08.08.1969 - 2 StR 171/69

    Laepple

    Auszug aus BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81
    Schließlich ist dem Urteil auch nicht zu entnehmen, daß von dem Verhalten des Angeklagten eine Wirkung auf die Psyche des Mädchens ausgegangen wäre, die von ihm als körperlich wirksame Beeinträchtigung empfunden worden sei (vgl. BGHSt 23, 126, 127; BGH, Urteil vom 4. März 1981 - 2 StR 742/80; zweifelhaft wäre darüber hinaus, ob das Vorgehen des Angeklagten die in den genannten Entscheidungen - vgl. auch BGHSt 23, 46, 54 - als notwendig bezeichnete Voraussetzung einer - wenn auch nicht unbedingt erheblichen - physischen Kraftentfaltung erfüllte).
  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 707/80

    Einstellung eines Verfahrens auf Grund eines Verbrauchs der Strafklage - Verbot

    Auszug aus BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81
    Im Urteil vom 15. Januar 1981 - 4 StR 707/80 - hat es der 4. Strafsenat ausdrücklich offengelassen, ob bereits der Transport der Geschädigten zum Tatort - einem unbewohnten Bauernhaus - als Gewaltanwendung im Sinne des § 177 StGB zu werten sei (ähnlich derselbe Senat in dem in GA 1968, 84 abgedruckten Urteil).
  • BGH, 18.08.1978 - 4 StR 176/77

    Gesetzwidrige Beschränkung der Öffentlichkeit des Verfahrens - Glaubwürdigkeit

    Auszug aus BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81
    In den Entscheidungen, auf die sich eine Gegenmeinung allenfalls berufen könnte, war der Täter jeweils gegen das Opfer gewalttätig geworden, sei es durch Hineinzerren des Opfers in den Wagen (Urteil vom 19. Mai 1976 - 2 StR 59/76, bei Holtz MDR 1976, 812), sei es später innerhalb des Wagens (Urteil vom 18. Dezember 1952 - 3 StR 50/52, bei Dallinger MDR 1953, 147) oder im Anschluß an die Fahrt (BGH, Urteil vom 18. August 1977 - 4 StR 176/77; Urteil vom 22. Februar 1978 - 2 StR 460/77).
  • BGH, 19.06.1980 - 4 StR 148/80

    Vergewaltigung und sexuelle Nötigung - Annahme von Tateinheit - Zusammenfallen

    Auszug aus BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81
    In den vom Bundesgerichtshof unter dem Gesichtspunkt der Vergewaltigung geprüften Fällen wurde jeweils ein Handeln des Täters gewertet, das - über ein bloßes Einschließen hinaus - auf das körperliche Wohlbefinden der Frau nachhaltig einwirkte (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1952 - 3 StR 50/52, bei Dallinger MDR 1953, 147; Urteil vom 16. Januar 1964 - 1 StR 272/64, GA 1965, 57; Urteil vom 23. April 1974 - 5 StR 41/74, bei Dallinger MDR 1974, 722; Urteil vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 491/79; Beschluß vom 19. Juni 1980 - 4 StR 148/80).
  • BGH, 23.04.1974 - 5 StR 41/74

    Entscheidung eines Richters nach pflichtgemäßem Ermessen über die Wiederholung

    Auszug aus BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81
    In den vom Bundesgerichtshof unter dem Gesichtspunkt der Vergewaltigung geprüften Fällen wurde jeweils ein Handeln des Täters gewertet, das - über ein bloßes Einschließen hinaus - auf das körperliche Wohlbefinden der Frau nachhaltig einwirkte (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1952 - 3 StR 50/52, bei Dallinger MDR 1953, 147; Urteil vom 16. Januar 1964 - 1 StR 272/64, GA 1965, 57; Urteil vom 23. April 1974 - 5 StR 41/74, bei Dallinger MDR 1974, 722; Urteil vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 491/79; Beschluß vom 19. Juni 1980 - 4 StR 148/80).
  • BGH, 12.06.1968 - 2 StR 109/68

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Entführung - Herabsetzung der

    Auszug aus BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81
    In BGHSt 22, 178 [BGH 12.06.1968 - 2 StR 109/68] hat der 2. Strafsenat den Angeklagten vom Vorwurf einer Entführung mit Gewalt (§ 236 StGB aF) freigesprochen, ohne Vergewaltigung anzunehmen, obgleich der Täter zwei Mädchen gegen deren erklärten Willen in einen Waldweg gefahren hatte und unter Ausnutzung dieser Situation, nach vergeblichem Versuch bei dem einen der Mädchen, mit dem anderen den Geschlechtsverkehr ausgeübt hatte.
  • BGH, 08.09.1964 - 1 StR 272/64

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen als Sache der Strafkammer - Gewalt

    Auszug aus BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81
    In den vom Bundesgerichtshof unter dem Gesichtspunkt der Vergewaltigung geprüften Fällen wurde jeweils ein Handeln des Täters gewertet, das - über ein bloßes Einschließen hinaus - auf das körperliche Wohlbefinden der Frau nachhaltig einwirkte (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1952 - 3 StR 50/52, bei Dallinger MDR 1953, 147; Urteil vom 16. Januar 1964 - 1 StR 272/64, GA 1965, 57; Urteil vom 23. April 1974 - 5 StR 41/74, bei Dallinger MDR 1974, 722; Urteil vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 491/79; Beschluß vom 19. Juni 1980 - 4 StR 148/80).
  • BGH, 25.10.1979 - 4 StR 491/79

    Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung - Verneinung der Schuldunfähigkeit bei einem

  • BGH, 19.05.1976 - 2 StR 59/76

    Strafbarkeit wegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an die Gewaltanwendung -

  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 460/77

    Voraussetzungen für die Annahme eines minder schweren Falls der Vergewaltigung im

  • BGH, 21.06.1967 - 4 StR 277/67

    Anfangs ausgeübte Gewalt - Nachwirkung der Gewalt - Einwilligung in unzüchtige

  • RG, 30.10.1885 - 2317/85

    Kann Nötigung durch Gewalt verübt werden ohne Aufwendung physischer Kraft und

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Die Ungewißheit, die dem erweiterten Gewaltbegriff anhaftet, ist auch nicht durch ein im Lauf der Zeit gefestigtes Verständnis seiner Bedeutung entfallen, zumal der Bundesgerichtshof in anderen Bereichen wie dem der Vergewaltigung von einem erheblich engeren Gewaltbegriff ausgeht (vgl. BGH, NJW 1981, 2204 ).

    Ebensowenig wurde die Vorhersehbarkeit der Anwendung von S 240 Abs. 1 StGB auf Fälle der vorliegenden Art durch das in Abschnitt B 1 3 b der Gründe erwähnte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1. Juli 1981 (NJW 1981, 2204 ) beeinträchtigt.

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Als demgegenüber der Bundesgerichtshof zu einer Auslegung überging, für die es vor 1945 einer damals zulässigen, aber rechtsstaatswidrigen Analogie zu Lasten von Straftätern bedurfte (vgl. RGSt 72, 349 [351] - zur Anwendung von Betäubungsmitteln), und dann im Laepple-Urteil sogar die Verursachung einer unausweichlichen Zwangswirkung durch einen psychisch determinierten Prozeß als Gewalt einstufte (BGHSt 23, 46 [54]), hat sich dagegen alsbald Kritik gemeldet; eine für die Vorhersehbarkeit durch den Staatsbürger wesentliche und für den polizeilichen Einsatz wünschenswerte gefestigte Rechtsauffassung konnte sich daher nicht bilden, und zwar um so weniger als auch der Bundesgerichtshof an den Gewaltbegriff im Falle von Vergewaltigungen erheblich strengere Anforderungen stellte und nicht einmal ein Einschließen in einem umschlossenen Raum als Gewaltanwendung genügen ließ (NJW 1981, S. 2204).
  • OLG Celle, 20.04.2022 - 2 Ws 62/22

    Fall Möhlmann: Neuer Wiederaufnahmegrund in § 362 Nr. 5 StPO ist verfassungsmäßig

    Zudem trifft es zu, dass nach der damaligen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allein das bloße Fahren zu einer abgelegenen Stelle, an der die mitgeführte Frau keine Hilfe erwarten konnte, sofern keine weiteren besonderen Umstände hinzugetreten waren, keine Gewaltausübung i.S. von § 177 Abs. 1 StGB a.F. darstellte (vgl. BGH NStZ 1981, 390).
  • BGH, 09.03.1990 - 3 StR 58/90

    Anwendung von Gewalt - Anforderungen

    Vielmehr ist in einem solchen Fall aufgrund des gesamten Verhaltens des Täters und der durch ihn für die Frau geschaffenen Lage zu prüfen, ob die für eine Vergewaltigung tatbestandlich vorausgesetzte Zwangssituation vorlag und von der Frau als solche empfunden wurde (BGH MDR 1981, 857).

    Eine "körperlich wirksame Zwangseinwirkung"" (BGH MDR 1981, 857 (858)), die es dem Opfer "unmöglich macht, sich körperlich so zu verhalten", wie es es will (BGHSt 19, 263 (265)), die als "auch körperlicher Zwang empfunden" wird (BGH MDR 1982, 157 (158); BGHSt 23, 126 (127)), hat das Landgericht nicht festgestellt.

    Über einen Fall des Ausgeliefertseins des Opfers durch Ortsveränderung, das jeden Widerstand als sinnlos erscheinen läßt (vgl. Otto JR 1982, 116 (118)), hat der Senat nicht zu befinden.

    Nicht selten wird in solchen Fällen eine Prüfung aufgrund des gesamten Verhaltens des Täters vor, während und nach der Entführung gegen den Willen der Frau und der durch ihn für sie geschaffenen Lage ergeben, daß die in § 177 StGB vorausgesetzte Zwangssituation vorliegt und von der Frau als solche empfunden wird (vgl. BGH MDR 1981, 857 sowie etwa die dort genannten Entscheidungen; ferner BGHR StGB § 176 - Gewalt 3).

    Entgegen der Auffassung von Goy/Lohstötter (StV 1982, 20 (21); vgl. auch Frommel ZRP 1988, 233; Knapp DRiZ 1988, 149) fordert der Senat von dem Opfer eines Sexualverbrechens nicht, ein zusätzliches Verletzungs- und Todesrisiko einzugehen, wenn es sich in "ernstzunehmender äußerlich auswegloser Tatsituation" befindet und das Verhalten des Täters mit körperlicher Zwangswirkung für die Frau ergibt, er werde bei Gegenwehr seine erkennbare körperliche Überlegenheit gegen sie einsetzen.

  • BGH, 26.05.1988 - 1 StR 111/88

    Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben - Voraussetzungen für eine

    In diesem Sinn muß zwar das bloße Fahren an eine abgelegene Stelle, an der die Frau keine Hilfe erwarten kann, nicht ohne weiteres Gewaltanwendung im Sinne des § 177 StGB sein (BGH NJW 1981, 2204 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 23.01.1997 - 4 StR 591/96

    Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses zum Missbrauch einer Schutzbefohlenen

    Damit setzte er bewußt in einer für die Schutzbefohlene erkennbaren Weise seine Macht und Überlegenheit als Mittel ein, sich diese gefügig zu machen (vgl. BGHSt 28, 365, 367; BGH StV 1981, 543; NStZ 1982, 329; vgl. auch Laufhütte in LK StGB 11. Aufl. § 174 Rdn. 16).
  • BGH, 16.05.1994 - 3 StR 86/94

    Gewaltanwendung - Körperliche Einwirkung - Besonders schwerer Fall des sexuellen

    Ein der Entscheidung des Senats vom 1. Juli 1981 (BGH NJW 1981, 2204) vergleichbarer Fall liegt nicht vor, so daß offenbleiben kann, ob ihr in vollem Umfang zu folgen ist.
  • BGH, 21.01.1987 - 2 StR 656/86

    Begriff des gemeinschaftlich geplanten Vorgehens - Vorhandensein eines

    Wenn dies der Fall war und der Angeklagte damit (auch) den Zweck verfolgte, Birgit am Verlassen des Raumes zu hindern (UA Bl. 75) und mißbrauchen zu können (vgl. z.B. Karatas UA Bl. 35: "Du kommst hier nicht raus"), konnte bereits die Freiheitsberaubung die in der Vorschrift vorausgegesetzte Gewaltanwendung darstellen (BGH GA 1965, 57; 1981, 168; BGH bei Holtz in MDR 1976, 722; 1976, 812; BGH, Beschluß vom 19. Juni 1980 - 4 StR 148/80; vgl. auch BGH NJW 1981, 2204 - jeweils mit Nachweisen).
  • BGH, 13.12.1990 - 4 StR 505/90
    Hierbei ist aufgrund des gesamten Verhaltens des Täters und der durch ihn für die Frau geschaffenen Lage zu prüfen, ob die für eine Vergewaltigung tatbestandlich vorausgesetzte Zwangssituation vorlag und von der Frau als solche empfunden wurde (BGH MDR 1981, 857 [BGH 01.07.1981 - 3 StR 151/81]).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1981 - 3 StR 126/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1531
BGH, 13.05.1981 - 3 StR 126/81 (https://dejure.org/1981,1531)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1981 - 3 StR 126/81 (https://dejure.org/1981,1531)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1981 - 3 StR 126/81 (https://dejure.org/1981,1531)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Juristenzeitung

    Zum Strafverschärfungsgrund des "unmittelbaren" Vorsatzes beim Totschlag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2204
  • MDR 1981, 683
  • NStZ 1981, 435 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 01.06.2016 - 2 StR 150/15

    Anfrageverfahren; Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung der Absicht

    Dabei hat er - auch hierin der Rechtsprechung des 3. und 4. Strafsenats folgend (vgl. Beschluss vom 13. Mai 1981 - 3 StR 126/81, NJW 1981, 2204) folgend - die Anerkennung einer strafzumessungsrelevanten Schuldabstufung innerhalb des direkten Vorsatzes und eine Schuldabstufung zwischen Absicht und Wissentlichkeit abgelehnt.

    c) Zwar wird die Unzulässigkeit der strafschärfenden Berücksichtigung von Tötungsabsicht auch damit begründet, dass es sich in beiden Spielarten des dolus directus Absicht und Wissentlichkeit um den "Regelfall' des Totschlags im Sinne des § 212 StGB handele, der dem Gesetzgeber bei Schaffung des Strafrahmens für die vorsätzliche Tötung eines anderen Menschen vor Augen gestanden habe (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 5 StR 355/15, NStZ-RR 2016, 8: "normativer Regelfall'; Senat, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 2 StR 83/15, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 7; BGH, Beschluss vom 19. März 2009 - 4 StR 53/09, NStZ 2009, 564, 565; BGH, Urteil vom 14. August 2008 - 4 StR 223/08, NStZ 2008, 624; BGH, Beschluss vom 3. Februar 2004 - 4 StR 403/03, juris; BGH, Beschluss vom 30. Juli 1998 - 4 StR 346/98, NStZ 1999, 23; Senat, Beschluss vom 23. Oktober 1992 - 2 StR 483/92, StV 1993, 72; Senat, Beschluss vom 1. Dezember 1989 - 2 StR 555/89, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 3; BGH, Beschluss vom 15. November 1983 - 3 StR 447/83, EzSt StGB § 212 Nr. 7; BGH, Beschluss vom 13. Mai 1981 - 3 StR 126/81, NJW 1981, 2204; BGH, Beschluss vom 8. Februar 1978 - 3 StR 425/77, juris; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 1977 - 3 StR 369/77, juris).

  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 150/15

    Strafzumessung (Tötungsabsicht als strafschärfender Umstand: gebotene

    1. Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wurde es überwiegend als ein Verstoß gegen das in § 46 Abs. 3 StGB verankerte Verbot der Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen und damit als rechtsfehlerhaft angesehen, wenn der Tatrichter das subjektive Tatbestandsmerkmal direkten Tötungsvorsatzes strafschärfend berücksichtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2015 - 1 StR 3/15, NStZ-RR 2015, 171 (Ls.); Senat, Beschlüsse vom 25. Juni 2015 - 2 StR 83/15, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 7, vom 21. Januar 2004 - 2 StR 449/03, vom 23. Oktober 1992 - 2 StR 483/92, StV 1993, 72 und vom 1. Dezember 1989 - 2 StR 555/89, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 3; BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 1977 - 3 StR 369/77, vom 8. Februar 1978 - 3 StR 425/77 und vom 13. Mai 1981 - 3 StR 126/81, NJW 1981, 2204; BGH, Urteil vom 28. Juni 1968 - 4 StR 226/68; Beschlüsse vom 16. September 1986 - 4 StR 457/86, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 1, vom 26. April 1988 - 4 StR 157/88, NStE Nr. 41 zu § 46 StGB, vom 30. Juli 1998 - 4 StR 346/98, NStZ 1999, 23, vom 3. Februar 2004 - 4 StR 403/03 und vom 14. Oktober 2015 - 5 StR 355/15, NStZ-RR 2016, 8).
  • BGH, 07.03.2017 - 3 ARs 21/16

    Anfrageverfahren; Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung der Absicht

    "Beim vorsätzlichen Tötungsdelikt kann die Feststellung von Tötungsabsicht zu Lasten des Angeklagten strafschärfend berücksichtigt werden.' Hieran sieht sich der 2. Strafsenat gehindert durch Rechtsprechung der anderen Strafsenate, darunter auch Entscheidungen des Senats (tragend: Beschlüsse vom 13. Mai 1981 - 3 StR 126/81, NJW 1981, 2204; vom 15. November 1983 - 3 StR 447/83, Ez StGB § 212 Nr. 7; vom 29. August 1984 - 3 StR 353/84, juris Rn. 2; vom 17. September 1990 - 3 StR 313/90, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 4; nichttragend: Urteil vom 25. Oktober 1989 - 3 StR 180/89, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Strafzumessung 1; Beschlüsse vom 5. Oktober 1977 - 3 StR 369/77, juris Rn. 6; vom 8. Februar 1978 - 3 StR 425/77, juris Rn. 3).

    Dem lässt sich nicht entgegenhalten, dass das außertatbestandliche Ziel des "nur' wissentlich Tötenden ebenso verwerflich wie das tatbestandliche Ziel des absichtlich Tötenden sein kann (so aber Senat, Beschluss vom 13. Mai 1981 - 3 StR 126/81, NJW 1981, 2204).

  • BGH, 07.06.2017 - 4 ARs 22/16

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von Tötungsabsicht als

    Sie bedürfen stets einer Würdigung im Zusammenhang mit den Vorstellungen und Zielen des Täters (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 1992 - 1 StR 708/91, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 5; Beschluss vom 17. September 1990 - 3 StR 313/90, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 4; Beschluss vom 15. Februar 1984 - 4 StR 51/84; Beschluss vom 13. Mai 1981 - 3 StR 126/81, NJW 1981, 2204; Theune in: Leipziger Kommentar z. StGB, 12. Aufl., § 46 Rn. 102; Bruns, Das Recht der Strafzumessung, 2. Aufl., S. 214).
  • BGH, 13.11.1997 - 1 StR 323/97

    BGH bestätigt Verurteilung eines Verwaltungsdirektors wegen Bestechlichkeit

    Bei Tatmehrheit kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Aufhebung eines Einzelstrafausspruchs zur Aufhebung weiterer, für sich genommen rechtsfehlerfreier Strafaussprüche führen, wenn nicht auszuschließen ist, daß diese durch den Rechtsfehler im Ergebnis beeinflußt sind (BGH NJW 1979, 378; 1981, 2204, 2206 [BGH 13.05.1981 - 3 StR 126/81]; StV 1984, 204).
  • BGH, 28.03.2001 - 3 StR 463/00

    Berechnung der Tilgungsfrist nach dem BZRG; Aspekte der Strafzumessung

    Eine Strafmilderung allein deshalb, weil der Angeklagte nicht mit direktem, sondern nur mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt hat, mußte das Landgericht nicht vornehmen, da die Vorsatzform nur im Zusammenhang mit den Vorstellungen und Zielen des Täters eine taugliche Beurteilungsgrundlage bildet und eine bedingt vorsätzliche Tötung aus nichtigem Anlaß schwerer wiegen kann, als eine mit direktem Vorsatz verübte Tat (vgl. BGH NJW 1981, 2204; Gribbohm in LK 11. Aufl. § 46 Rdn. 86; Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. § 46 Rdn. 33).
  • BGH, 15.11.1983 - 3 StR 447/83

    Regelfall - Tötung - Direkter Vorsatz - Strafe - Mittlere Bereich - Strafrahmen -

    Auch läßt sich nicht allgemein sagen, daß sie eine unbedingt vorsätzliche Tötung schon deswegen vom Durchschnitt der mit direktem Vorsatz begangenen Verbrechen nach § 212 StGB abhebt, weil sie - wie im vorliegenden Fall (vgl. UA S. 17, 29) - zugleich ein vom Täter erstrebtes Ziel seines Handelns ist (vgl. dazu BGH NStZ 1982, 115/116; BGH NJW 1981, 2204).
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