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   OLG München, 30.06.1981 - 1 Ws 550/81   

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OLG München, 30.06.1981 - 1 Ws 550/81 (https://dejure.org/1981,2552)
OLG München, Entscheidung vom 30.06.1981 - 1 Ws 550/81 (https://dejure.org/1981,2552)
OLG München, Entscheidung vom 30. Juni 1981 - 1 Ws 550/81 (https://dejure.org/1981,2552)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2208
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Jena, 07.10.2011 - 1 Ws 433/11

    Pflichtverteidigung: Beurteilungsspielraum bei der Entscheidung über die

    Die Bestellung eines Pflichtverteidigers neben einem Wahlverteidiger oder neben einem bereits beigeordneten Pflichtverteidiger dient zwar in erster Linie dazu, den reibungslosen Fortgang des Verfahrens zu sichern (OLG München NJW 1981, 2208 m.w.N.).
  • OLG Köln, 15.07.1988 - 2 Ws 340/88

    Strafprozeßrecht: Anfechtbarkeit der Entscheidung über

    Es ist jedoch allgemein anerkannt, daß der Angeklagte die Bestellung eines Pflichtverteidigers neben einem Wahlverteidger mit der Beschwerde anfechten kann, wenn gleichzeitig geltend gemacht wird, die Bestellung eines Pflichtverteidigers neben einen bereits zuvor bevollmächtigten Wahlverteidiger sei unzulässig (OLG München, NJW 1981, 2208; OLG Koblenz, OLG St § 304 Nr. 2; OLG Celle, NStZ 88, 39; Löwe-Rosenberg, Großkommentar zur StPO, 23. Aufl., Nr. 45 zu § 141; Karlsruher Kommentar zur StPO, 2. Aufl., Rdn. 12 zu § 141; Kleinknecht-Meyer, Strafprozeßordnung 38. Aufl., Rdn. 9 zu § 141).
  • OLG Naumburg, 01.02.1995 - 1 Ws 3/95
    Dabei kann dahinstehen, ob sie mit der Beschwerde angefochten werden können, wenn sie vor dem Beginn, insbesondere auch vor der Anberaumung einer Hauptverhandlung ergangen sind (so allgemeine Meinung, OLG Hamburg NStZ 1985, 518 = MDR 1985, 343 , OLG Hamm StrVt 1987, 478, 1989, 242 und 1990, 103 = NStZ 1990, 143 , OLG Karlsruhe, zitiert in NStZ 1988, 287 , OLG Köln StrVt 1989, 241 und NStZ 1991, 248 , OLG München NJW 1981, 2208).
  • OLG Nürnberg, 02.11.1982 - Ws 946/82

    Zulässigkeit einer Beschwerde bezüglich der Bestellung eines Pflichtverteidigers;

    1 St 93/52">BayObLGSt 1952, 159; OLG Bremen NJW 1951, 454 [OLG Bremen 09.03.1951 - Ws 8/51] ; OLG Hamburg JZ 1951, 760; OLG Karlsruhe NJW 78, 1064; OLG Saarbrücken Strafverteidiger 81, 288; OLG München NJW 81, 2208 und AnwBl. 80, 466; KK, StPO, RdNr. 12 zu § 141 und RdNr. 8 zu § 305; Dünnebier in Löwe-Rosenberg, StPO, 23. Aufl., RdNr. 47, 48 zu § 141; Müller in KMR, StPO, 7. Aufl., RdNr. 10 zu § 141; Kleinknecht, StPO, 35. Aufl., RdNr. 9 zu § 141).
  • LG Frankfurt/Oder, 09.03.2022 - 22 Qs 4/22
    Sie liegt vor, wenn die ergangene Entscheidung einen unmittelbaren Nachteil für den Beschwerdeführer enthält, seine Rechte und geschützten Interessen also eine unmittelbare Beeinträchtigung erlitten haben (BGH NJW 1955, 639; BGH wistra 1999, 347; OLG München NJW 1981, 2208; KG v. 11.7.2014, 2 Ws 252/14 - 141 AR 316/14; BeckOK-StPO/ Cirener , 31. Ed., § 296 Rn. 7; Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, Vor § 296 Rn. 9; KK-StPO, Vor § 296 StPO Rn. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.07.1980 - 3 Ss 691/79   

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https://dejure.org/1980,2140
OLG Köln, 04.07.1980 - 3 Ss 691/79 (https://dejure.org/1980,2140)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.07.1980 - 3 Ss 691/79 (https://dejure.org/1980,2140)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Juli 1980 - 3 Ss 691/79 (https://dejure.org/1980,2140)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2208
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 21.12.2007 - 2 StR 485/06

    Einstellung des Verfahrens aufgrund täuschungsbedingten Tatsachenirrtums

    Wenn die Einstellung dagegen aufgrund irrtümlicher Annahme von Tatsachen erfolgt ist, welche ein Verfahrenshindernis begründen, soll wegen der Rechtskraftwirkung des Einstellungsbeschlusses dessen Aufhebung unter Fortsetzung des Verfahrens ausgeschlossen sein (vgl. BayObLGSt 1970, 115; OLG Köln NJW 1981, 2208; Meyer-Goßner aaO § 206a Rdn. 11; Rieß aaO § 206a Rdn. 75; Seidl in KMR StPO § 206a Rdn. 46; Tolksdorf in KK-StPO 5. Aufl. § 206a Rdn. 15; a.A. Peters JR 1970, 392).

    Den Fällen, die das Bayerische Oberste Landesgericht (JR 1970, 391 mit krit. Anm. Peters) und das Oberlandesgericht Köln (NJW 1981, 2208) zu entscheiden hatten, lagen jeweils Einstellungsentscheidungen aufgrund irriger Annahmen zugrunde, die ihre Ursache im Bereich der Justiz hatten (Abhandenkommen eines Eröffnungsbeschlusses und einer verjährungsunterbrechenden Verfügung aus der Akte).

  • OLG Köln, 27.10.2017 - 2 Ws 293/17

    Rechtsfolgen der irrtümlichen Einstellung des Verfahrens wegen angeblichen

    Wird ein Einstellungsbeschluss unanfechtbar, so kann auch dann nicht unter seiner Aufhebung das Verfahren fortgesetzt werden, wenn sich seine Unrichtigkeit aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nachträglich herausstellt (OLG Köln, Beschluss vom 04.07.1980, 3 Ss 691/79, NJW 1981, 2208; Stuckenberg in Löwe-Rosenberg, a.a.O., § 206a Rn. 110; Seidl in KMR, a.a.O.; § 206a Rn. 46, Schneider in Karlsruher Kommentar, a.a.O., § 206a Rn. 15).
  • OLG Brandenburg, 01.06.2016 - 53 Ss OWi 99/16

    Bußgeldverfahren - Tateinheit von mehreren Geschwindigkeitsverstößen in kurzer

    Er kann daher nicht deshalb wieder aufgehoben werden, weil er auf einem Irrtum über verfahrenserhebliche Tatsachen beruhte (vgl. OLG Köln NJW 81, 2208).
  • OLG Hamm, 28.07.2008 - 2 Ws 171/08

    letzung rechtliches Gehör; Anspruch; Verletzung Nachholung rechtliches Gehör

    Voraussetzung für eine Aufhebung des Senatsbeschlusses auf eine Gegenvorstellung hin ist, dass der Beschluss auf unrichtiger Rechtsanwendung beruht, dem Beschwerdegericht schwerwiegende Verfahrensfehler unterlaufen sind (Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 296 Rz 24) und dass die Änderung erforderlich ist, um ein anderes nicht zu beseitigendes grobes prozessuales Unrecht zu verhindern (vgl. OLG Köln, NJW 1981, 2208; BayObLGSt 70, 115).
  • OLG Hamm, 04.05.2006 - 4 Ss 75/06

    Zulässigkeit von Gegenvorstellungen in einem Strafverfahren

    Voraussetzung für eine Aufhebung ist aber, dass der Beschluss auf unrichtiger Rechtsanwendung beruht, dem Beschwerdegericht schwerwiegende Verfahrensfehler unterlaufen sind (Meyer-Goßner, a.a.O.) und dass die Änderung erforderlich ist, um ein anderes nicht zu beseitigendes grobes prozessuales Unrecht zu verhindern (vgl. KK-Ruß a.a.O.; OLG Köln, NJW 1981, 2208; BayObLGSt 70, 115).
  • OLG Dresden, 18.01.2002 - 4 Ws 53/01

    Aufhebung einer zweiten Rehabilitierungsentscheidung bei inhaltsgleicher

    Ein solcher wird in der Rechtsprechung zum Teil anerkannt in Fällen, in denen dem Beschluss durch nachträglich bekannt gewordene Tatsachen der Boden völlig entzogen worden und grobes prozessuales Unrecht entstanden ist, das anders nicht geheilt werden kann (BGH NJW 1951, 771; OLG Stuttgart MDR 1982, 341; OLG Köln NJW 1981, 2208; OLG Schleswig NJW 1978, 1016).
  • OLG Hamm, 05.12.2005 - 1 Ws 334/05

    Gegenvorstellungen; Zulässigkeit

    Voraussetzung für eine Aufhebung ist dann aber, dass der Beschluss auf unrichtiger Rechtsanwendung beruht, dem Beschwerdegericht schwerwiegende Verfahrensfehler unterlaufen sind und dass die Änderung erforderlich ist, um ein anders nicht zu beseitigendes grobes prozessuales Unrecht zu verhindern (OLG Köln NJW 81, S. 2208; BayObLG 70, S. 115).
  • OLG Hamm, 30.09.1999 - 5 Ws 137/99

    Gegenvorstellungen, Unzulässigkeit

    Voraussetzung für eine Aufhebung ist, dass der Beschluss auf unrichtiger Rechtsanwendung beruht und dass die Änderung erforderlich ist, um ein anderes nicht zu beseitigendes grobes prozessuales Unrecht zu verhindern (vgl. KK-Ruß a.a.O.; OLG Köln, NJW 1981, 2208; BayObLGSt 70, 115).
  • OLG Hamm, 10.08.1999 - 5 Ws 148/99

    Nachholung des rechtlichen Gehörs, Gegenvorstellungen, Unzulässigkeit

    Voraussetzung für eine Aufhebung ist, dass der Beschluss auf unrichtiger Rechtsanwendung beruht und dass die Änderung erforderlich ist, um ein anders nicht zu beseitigendes grobes prozessuales Unrecht zu verhindern (vgl. KK-Ruß a.a.O.; OLG Köln, NJW 1981, 2208; BayObLGSt 70, 115).
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